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Berichtsheft als Mediengestalter Digital und Print: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Mediengestalters Digital und Print gehören die Arbeiten der Woche an Layouts, Bildern und Produktionsdaten, etwa Gestalten, Bildbearbeitung, Datenaufbereitung für den Druck oder für digitale Medien, Abstimmung mit Auftraggebern und Projektplanung, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Mediengestalter Digital und Print ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print (DuPMedAusbV) vom 15. Mai 2023, in Kraft seit dem 1. August 2023. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Die Ausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende Inhalte und eine Fachrichtung: Projektmanagement, Designkonzeption, Printmedien oder Digitalmedien. Bei Printmedien und Digitalmedien kommt eine Wahlqualifikation dazu, etwa Digitaldruck, Reinzeichnungen, interaktive Medien oder Fotografien und Videos. Welche Fachrichtung und Wahlqualifikation für Sie gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in Arbeitsplatz und Dateiablage, Schriftmuster für eine Visitenkarte zusammenstellen, Satzspiegel und Raster in InDesign anlegen8
DienstagVisitenkarte setzen: Logo platzieren, Schriftgrößen und Zeilenabstand festlegen, Beschnitt und Schnittmarken einrichten, Entwurf mit Ausbilderin besprochen8
MittwochBerufsschule: Gestaltungsgrundlagen, Farblehre, Medienrecht8
DonnerstagFotos für einen Flyer freistellen und Farben angleichen, Auflösung prüfen, Bilder in CMYK konvertieren8
FreitagFlyer-Entwurf korrigieren, PDF für den Druck exportieren, Preflight durchführen, Dateien nach Namensschema archivieren8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

Das Beispiel zeigt eine Woche in der Fachrichtung Digitalmedien. In Printmedien, Projektmanagement oder Designkonzeption stehen andere Tätigkeiten, etwa Druckdaten, Angebote oder Konzeptentwürfe.

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenbriefing für eine Webseite auswerten, Seitenstruktur und Navigation skizzieren, Wireframes in Figma anlegen8
DienstagWireframes zu einem Designentwurf ausarbeiten, Farbwelt und Typografie festlegen, Varianten für Mobilgeräte erstellen8
MittwochBerufsschule: Webtechnologien, Projektplanung, Kalkulation8
DonnerstagEntwurf in HTML und CSS umsetzen, responsive Breakpoints testen, Bilder für das Web optimieren8
FreitagSeite im Browser auf Darstellungsfehler prüfen, Korrekturen einarbeiten, Entwurf dem Ausbilder vorgestellt, Projektdaten dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Mediengestalters

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Typografie: Schriftklassifikation und Lesbarkeit“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Mediengestalter

StattBesser
Am Layout gearbeitetFlyer-Layout in InDesign auf Raster aufgebaut, Schriftgrößen und Abstände festgelegt
Bilder bearbeitetFotos freigestellt, Farben angeglichen, in CMYK konvertiert, Auflösung geprüft
Druckdaten gemachtDruck-PDF mit Beschnitt und Schnittmarken exportiert, Preflight durchgeführt
Webseite gebautEntwurf in HTML und CSS umgesetzt, responsive Breakpoints getestet
Mit dem Kunden gesprochenBriefing besprochen, Änderungswünsche notiert, Korrekturen im Entwurf eingearbeitet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Mediengestalter werden in Agenturen, Druckereien, Verlagen und Werbeabteilungen ausgebildet. Zuständige Stelle ist überwiegend die IHK; im Handwerk ist es die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Entwürfe oder Screenshots verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und unveröffentlichte Entwürfe brauchen Sie im Nachweis nicht; bei vertraulichen Projekten beschreiben Sie nur die Tätigkeit.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr vor. Sie umfasst eine schriftliche Prüfung zu Gestaltungsgrundlagen und Planung sowie ein Prüfungsstück, in dem ein Medienprodukt gestaltet und realisiert wird.

Die Abschlussprüfung liegt am Ende der Ausbildung. Sie richtet sich nach der Fachrichtung und besteht aus einem fachrichtungsbezogenen Hauptbereich mit Prüfungsstücken, schriftlichen Prüfungen zum Konzipieren, Gestalten und Produzieren von Medien und der Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print (DuPMedAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Auftragsunterlagen entsprechend der Auftragsbeschreibung auf Vollständigkeit prüfen
  • b)medienspezifische Besonderheiten in Planungs- und Organisationsprozessen berücksichtigen
  • c)technische Umsetzbarkeit des Auftrags prüfen sowie bei Bedarf Lösungsschritte vorschlagen und einleiten
  • d)Teilaufgaben für den Arbeitsprozess definieren und deren Umsetzung überprüfen
  • e)Aufgaben im Team planen, abstimmen und bearbeiten
  • f)Termine strukturieren, planen und kontrollieren
  • g)Arbeitsanweisungen erstellen und Arbeitsabläufe dokumentieren
  • h)digitales Auftragsmanagement während des gesamten Arbeitsprozesses berücksichtigen
  • i)Datenorganisation planen und Daten auftragsspezifisch strukturieren
  • j)automatisierte Workflow-Strukturen und Skripte anwenden und Hotfolder einsetzen
  • k)Ergebnisse von Arbeitsprozessen überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur der Workflow-Automation einleiten
2 Gestalten von Medien20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kreativitätstechniken auswählen und anwenden
  • b)Gestaltungsideen unter Berücksichtigung der Anforderungen von Kundinnen und Kunden und der Bedürfnisse von Mediennutzerinnen und -nutzern entwickeln und bewerten
  • c)Grundlagen der grafischen Gestaltung, der Bildgestaltung, der Farbgestaltung, der typografischen Gestaltung, der Gestaltung von Flächen und von Gestaltungsrastern anwenden
  • d)Gestaltungsentwürfe für verschiedene Medien anfertigen und anhand von Produktmustern und Prototypen darstellen
  • e)Gestaltungskonzepte anwenden
  • f)gestaltete Medienprodukte beurteilen und optimieren
  • g)Grundlagen der räumlichen Gestaltung und der Bewegtbildgestaltung anwenden
  • h)Layouts mittels Typografie, Bild-, Grafik- und Farbkompositionen entwickeln
  • i)Gestaltungskonzepte entwickeln
3 Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bild- und Grafikmaterial auf technische Verwendbarkeit entsprechend ihrem Verwendungszweck prüfen und bei Eignung übernehmen
  • b)digitale Daten übernehmen, Farbprofilierung überprüfen sowie Farbkonvertierung berücksichtigen
  • c)Grafikdaten erstellen, Vorlagen vektorisieren und optimieren
  • d)Vorlagen erstellen und pixelbasiert aufbereiten, Bildausschnitte festlegen und Formatanpassungen durchführen
  • e)ersetzende und ergänzende Retuschen an Bilddaten ausführen
  • f)Bildinhalte maskieren und freistellen
  • g)Bilddaten entsprechend ihrem Verwendungszweck in Kontrast, Helligkeit und Farbigkeit anpassen
  • h)Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
4 Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)eingehende Daten auf Vollständigkeit und Eignung anhand der Auftragsvorgaben prüfen
  • b)Daten für die medienübergreifende Nutzung erstellen, aufbereiten und dabei Farbräume und Farbsysteme anwenden sowie Dateigrößen berücksichtigen
  • c)Daten- und Dateiformate prüfen und Daten für verschiedene Anwendungsbereiche anpassen, einsetzen und ausgeben
  • d)Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und bei Abweichungen korrigieren
  • e)Arbeitsergebnisse entsprechend den Standards und Normen kontrollieren und optimieren
  • f)Datenformate und Metadaten nutzen und verwalten
  • g)Datenbanken zur Verwaltung von Mediendaten nutzen
  • h)Farben für die medienübergreifende und medienspezifische Nutzung definieren und konvertieren, dabei ausgabenspezifische Standards und Normen anwenden
  • i)Daten für unterschiedliche Ausgabemedien und Systemplattformen erzeugen
  • j)medienspezifische Vorgaben anwenden und umsetzen
5 Planen und Organisieren von Projekten12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zielvorgaben festlegen und Zuständigkeiten definieren
  • b)Methoden des Projektmanagements auswählen und einsetzen
  • c)interne und externe Leistungen definieren, abstimmen und kontrollieren
  • d)Meilensteine, Teilaufgaben sowie Termine planen und überwachen
  • e)Zeit- und Qualitätsvorgaben prüfen und kostenbewusst berücksichtigen
  • f)Abstimmungs- und Präsentationstermine planen und organisieren
  • g)Projekte im Verlauf und abschließend dokumentieren
  • h)digitale Werkzeuge für das Projektmanagement einsetzen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement5 Positionen

1 Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundenwünsche und -bedarfe ermitteln, mit internem Leistungsangebot abgleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
  • b)Auftragsanforderungen von Kundinnen und Kunden analysieren
  • c)Erfolgsfaktoren mit Kundinnen und Kunden definieren
  • d)Kundinnen und Kunden über gestalterische und technische Alternativen informieren und beraten
  • e)zeitlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmen mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
  • f)Auftragsumfang mit Kundinnen und Kunden definieren
  • g)Auftragsunterlagen ausarbeiten
  • h)Kundenkommunikation nachbereiten und dokumentieren
2 Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Marketingstrategie mit Kundinnen und Kunden abstimmen und Kommunikationsziele definieren
  • b)Marktanalysen und Marktforschungsergebnisse für Kundinnen und Kunden auswerten
  • c)Zielgruppen mit Kundinnen und Kunden abgleichen und Zielgruppenprofile erstellen
  • d)Marketingmaßnahmen und Medieneinsatz unter Berücksichtigung der Zielgruppenprofile konzipieren
  • e)Marketingmaßnahmen terminieren und budgetieren
3 kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kostenarten erfassen und Kostenstellen zuordnen
  • b)Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten
  • c)Angebotskalkulationen anhand von Kosten- und Leistungssätzen erstellen
  • d)Angebote erstellen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten
  • e)Eingangsrechnungen prüfen und Ausgangsrechnungen erstellen
  • f)Nachkalkulationen und Soll-Ist-Vergleich durchführen
  • g)Ergebnisse für die kaufmännische Steuerung und Kontrolle aufbereiten
4 Präsentieren von Angeboten und Konzepten8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ideen für Präsentationen entwickeln und umsetzen
  • b)Präsentationsmedien auswählen
  • c)Präsentationstechnik in Betrieb nehmen
  • d)Projektkonzepte und Angebote präsentieren und erläutern
  • e)Präsentationen reflektieren
5 Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Projektkonzepte erstellen
  • b)Projekte durchführen, dabei Eigen- und Fremdleistungen koordinieren
  • c)qualitätssichernde Maßnahmen festlegen
  • d)Projektdurchführung in Bezug auf Personal, Sachmittel, Termine und Kosten steuern, dabei Zusammenhänge technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte berücksichtigen
  • e)Anforderungs- und Kostenänderungen ermitteln
  • f)bei Abweichungen im Projektablauf Beteiligte informieren und Lösungsalternativen erarbeiten
  • g)Zielerreichung kontrollieren und Projekt abschließen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption5 Positionen

1 Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundenwünsche, -bedarfe und Auftragsumfang ermitteln und mit internem Leistungsangebot abgleichen
  • b)Zielgruppen und Kommunikationsziele definieren
  • c)konkrete Aufgabenstellungen definieren und Umfang, technische Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen abstimmen und festlegen
  • d)Kundinnen und Kunden über gestalterische und technische Möglichkeiten und Alternativen informieren und beraten
  • e)mögliche Fremdleistungsangebote berücksichtigen und Umfang, technische Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
  • f)zeitlichen und organisatorischen Projektablauf mit Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
  • g)mit Kundinnen und Kunden getroffene Abstimmungen und Entscheidungen dokumentieren
2 Entwickeln von Ideen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ideen unter Einsatz von Kreativitätstechniken und -methoden, auch im Team, entwickeln, sammeln und bewerten
  • b)Ideen auf medienspezifische, technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen
  • c)Gestaltungsideen und -varianten entwickeln und visualisieren
  • d)konkrete Gestaltungsideen verschriftlichen und begründen
  • e)mit Kundinnen und Kunden Zwischenergebnisse abstimmen und dokumentieren
3 Visualisieren von Entwürfen und Prototypen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Logos, Piktogramme, Wort- und Bildmarken sowie Signets unter Berücksichtigung von Symbolik, Semantik, medienspezifischer Anwendbarkeit und inhaltlicher Aussage auf der Basis der Zwischenergebnisse entwickeln
  • b)Bildmotive gestalterisch unter Berücksichtigung von Bildsprache, Bildaussage, Bildwirkung und medienspezifischer Anwendung bearbeiten
  • c)fotografische Umsetzungen von Bildideen unter Berücksichtigung von Bewegung, Dynamik, Ausdruck, Effekten, Licht und Schatten inszenieren
  • d)Bewegtbild- und Animationsideen unter Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen, Bildszenen, Bildausschnitten, Effekten und Vertonungen visualisieren
  • e)Gestaltungsideen durch 3D-Visualisierungen unter Berücksichtigung von Form, Textur, Lichtsituation, Raum und Komposition darstellen
  • f)Gestaltungsideen durch immersive Visualisierungen unter Berücksichtigung von Objekten, Lichtsituation, Raum und Komposition darstellen
4 Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Designkonzepte ganzheitlich und medienübergreifend entwickeln und visualisieren
  • b)Designkonzepte im Team analysieren, bewerten, abstimmen und anpassen
  • c)Designkonzepte mit Kundenvorgaben, Aufgabenstellungen und Auftragszielen abgleichen
  • d)Designkonzepte inhaltlich begründen und verschriftlichen
  • e)Methodiken und Techniken für Kundenpräsentationen festlegen
  • f)Kundenpräsentationen strukturieren und präsentationsreif ausarbeiten
  • g)Präsentationsgespräche führen und moderieren
  • h)Präsentationsergebnisse nachbereiten, auswerten und Entscheidungsprozesse und Änderungen dokumentieren
  • i)Designkonzepte entsprechend den Präsentationsergebnissen anpassen, optimieren und mit Kundinnen und Kunden final abstimmen
5 Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwürfe der Medienprodukte entsprechend dem Designkonzept für die Umsetzung vorbereiten, anpassen und optimieren
  • b)Fremdleistungsbedarf im Hinblick auf Anforderungen und Kosten festlegen und Leistungserbringung koordinieren
  • c)Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren

Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien3 Positionen

1 Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)medienspezifische, medienneutrale und medienübergreifende Produktionsprozesse planen und auftragsspezifisch ausführen
  • b)Eingangsdaten in den Workflow übernehmen
  • c)Automatisierungspotenziale im Produktionsprozess erkennen und Automatisierungen nutzen
  • d)Daten für ausgewählte Produktionsprozesse überprüfen und aufbereiten
  • e)PDF/X-Standards auswählen und anwenden
  • f)Prüfkriterien für den Datencheck in einem Profil festlegen und anwenden
  • g)Arbeitsergebnisse kontrollieren, Korrekturen ausführen, Prüfdrucke inklusive Kontrollelemente erstellen und mit Kundinnen und Kunden abstimmen
  • h)Ausschießschemata und -formen für Ausgabeprozesse entsprechend den Druckverfahren planen und umsetzen
  • i)Revisionsmuster erstellen, kontrollieren und freigeben lassen
2 Anwenden von Farbmanagement10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Farbprofile in das Betriebssystem implementieren
  • b)Überprüfung und Kalibrierung der Arbeitsgeräte vornehmen
  • c)Voreinstellungen des Farbmanagements in Hardware und in Anwendungsprogrammen überprüfen, anpassen sowie auftragsspezifisch und verfahrensbedingt vornehmen
  • d)standard- und kundenspezifische Farbprofile auswählen und anwenden, dabei standardisierte Ausgabebedingungen beachten
  • e)bei Profilkonvertierungen Methoden der Farbumfangsanpassung bewerten und anwenden
  • f)Geräteverbindungsprofile anwenden und verfahrensbedingt anpassen, dabei Separationseinstellungen berücksichtigen
3 Umsetzen von Qualitätssicherung10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei Richtlinien, Standards und Normen beachten
  • b)mediengerechte Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung einsetzen, dabei Kontrollelemente integrieren
  • c)Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und auf Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und korrigieren, dabei Prüfsysteme einsetzen
  • d)Qualitätsabweichungen beim Soll-Ist-Vergleich bewerten und Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
  • e)Produktionsdaten und Arbeitsergebnisse erfassen und dokumentieren
  • f)Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Arbeitsgeräte und Systeme durchführen und Maßnahmen umsetzen, um eine Referenzsituation für eine konstante Produktion sicherzustellen

Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Printmedien6 Positionen

1 Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Druckverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und Arbeitsschritte planen
  • b)Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen und Korrekturen durchführen
  • c)Auftrags- und Produktionsdaten importieren
  • d)Ausschießschemata auswählen und modifizieren, Seitenpositionen festlegen, Kontrollelemente integrieren
  • e)Korrekturen nach Revisionsmustern ausführen
  • f)Einstellungen der Ausgabesysteme kontrollieren und anpassen, Standardisierungen für die digitale Ausgabe berücksichtigen und Druckformen herstellen
  • g)Druckformen auf Vollständigkeit und Eignung für den Druckprozess visuell und messtechnisch prüfen und Korrekturen vornehmen
  • h)Anlagen warten und pflegen, Systeme linearisieren und kalibrieren
2 Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fertigungsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen und Arbeitsschritte planen
  • b)Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen
  • c)Personalisierungsvorgaben für Druckaufträge prüfen, vorbereiten und korrigieren
  • d)Druckaufträge mit variablen Daten unter Berücksichtigung von Auftragsparametern verknüpfen und Ergebnisse prüfen
  • e)Daten an die Eingabeeinheit übergeben und Druckaufträge für den Druckprozess bereitstellen
  • f)Druckmaschinen für den Ausgabeprozess vorbereiten, dabei qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
  • g)Korrekturen nach Revisionsmuster ausführen
  • h)Druckaufträge ausgeben
  • i)Arbeitsergebnisse auf Einhaltung von Qualitätsstandards und Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und korrigieren
  • j)Druckmaschinen pflegen und warten, Systeme linearisieren und kalibrieren
3 Erstellen von Reinzeichnungen20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Datenmaterial sichten, ordnen und aufbereiten
  • b)Corporate-Design-Vorgaben beachten
  • c)Satzspiegel definieren, Grundlinienraster anwenden und Texte strukturieren
  • d)Bild- und Grafikdaten für das gewählte Druckverfahren anpassen
  • e)Fonts auswählen, Absatz- und Zeichenformate anwenden, Textumbrüche überarbeiten, passende Glyphen verwenden, dabei Makro- und Mikrotypografie berücksichtigen
  • f)Tabellen entsprechend ihrer Inhalte strukturieren und erstellen
  • g)Korrekturlesen und Korrekturen ausführen
  • h)Adaptionen von bestehenden Masterdateien durchführen
  • i)Dateien für Veredelungen produktionsgerecht anlegen
  • j)Skripte und automatisierte Datenablagen modifizieren und einsetzen
  • k)Metadaten für Datenmanagement verwenden
4 Erstellen von Fotografien und Videos20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau vorbereiten
  • b)Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und unterschiedliche Lichtarten einsetzen und Belichtungsmessungen durchführen
  • c)Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme berücksichtigen
  • d)Objektive unter Beachtung des geplanten Motivaufbaus auswählen
  • e)Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
  • f)Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen, Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
  • g)kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach Konzept- und StoryboardVorgaben umsetzen und nachbearbeiten
5 Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigenschaften der Referenzmaterialien analysieren
  • b)material- und oberflächenspezifische Bildinformationen erzeugen
  • c)Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und optimieren
  • d)3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und Beleuchtung integrieren
  • e)Kamera setzen und Szenerie aufbauen
  • f)Licht- und Schattentypen unterscheiden, anwenden und szenenspezifische Beleuchtung erstellen
  • g)Bildausgabe definieren, Art und Qualität von Bildberechnungen festlegen, testen und ergebnisorientiert einsetzen
  • h)Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten inszenieren und Objektparameter zeitbezogen verändern
  • i)Ausgabeprozesse durchführen, dabei Ergebnisse kontrollieren und optimieren
  • j)Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen, insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken anwenden
6 Produzieren von crossmedialen Medien20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen
  • b)Texte übernehmen und bearbeiten
  • c)Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten und erstellen
  • d)Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
  • e)finale Versionen analoger und digitaler Medienprodukte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm- und Qualitätsvorgaben erstellen
  • f)Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und archivieren

Abschnitt F: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien3 Positionen

1 Gestalten von Digitalmedien8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)gestalterische Formensprache für Digitalmedien entwickeln und anwenden
  • b)spezifische Regeln der Makro- und Mikrotypografie anwenden sowie technische Gegebenheiten von Fonts im digitalen Raum berücksichtigen
  • c)Gestaltung der Benutzerführung auf Zielgruppen abstimmen
  • d)Gestaltung auf technische Möglichkeiten und unterschiedliche Ausgabeauflösungen von Ausgabemedien abstimmen
  • e)2D-Animationen entwerfen
  • f)Aspekte der Benutzerfreundlichkeit sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigen
  • g)Datenformate für Ausgabemedien bestimmen und einsetzen
2 Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Navigationsstrukturen unterscheiden und Leistungsmerkmale beurteilen
  • b)digitale Produkte strukturieren, Strukturen darstellen und dokumentieren
  • c)Inhalte digitaler Produkte in einer Seitenbeschreibungssprache umsetzen
  • d)Layouts mit Cascading Style Sheets umsetzen
  • e)Einsatzmöglichkeiten und Leistungsmerkmale von Skript- und Programmiersprachen beurteilen, Sprachen auswählen und einsetzen
  • f)Effekte in Skriptsprachen umsetzen, Ein- und Ausgaben erstellen und mit Skriptsprachen auswerten
  • g)Skriptbibliotheken zur standardisierten Medienproduktion nutzen und pflegen
  • h)Skript- oder Programmiersprachen zur Automatisierung von Prozessen einsetzen
  • i)2D-Animationen medienspezifisch umsetzen
  • j)Content-Management-Systeme zur Gestaltung und Pflege von digitalen Medienprodukten konfigurieren und administrieren
3 Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)funktionale Prototypen skript-, programmier- oder toolbasiert umsetzen
  • b)Inhalte, Nutzererlebnis und Interaktionsdesigns in Prototypen einbinden
  • c)Prototypen testen und Ergebnisse in die Weiterentwicklung einfließen lassen
  • d)Prototypen in die Produktionsphase überführen und im Rahmen eines agilen Prozesses weiter- oder neu entwickeln
  • e)Finalisierung von Produkten vorbereiten und dabei die Einhaltung von Kunden- und Qualitätsvorgaben, insbesondere mithilfe von Tests, sicherstellen
  • f)Produkte übergeben und ausgeben, Übergabe- und Ausgabeprozesse dokumentieren
  • g)Daten und Dokumentationen der Produktion zur internen Wiederverwendung optimieren und archivieren

Abschnitt G: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Digitalmedien6 Positionen

1 Produzieren von interaktiven Medien20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Storyboards erstellen und Interaktionsmöglichkeiten visualisieren
  • b)Interaktionsmöglichkeiten und Bedienelemente für Nutzerinnen und Nutzer gestalterisch und funktional erstellen
  • c)interaktive Medienelemente mittels Skript- oder Programmiersprachen erstellen
  • d)Effekte und Animationen skript-, programmier- oder toolbasiert umsetzen
  • e)Autorenprogramme nach Anwendungsbereichen und Leistungsmerkmalen auswählen
  • f)Entwürfe skript-, programmier- oder toolbasiert innerhalb des ausgewählten Autorenprogramms umsetzen
  • g)Ergebnisse für Ausgabemedien testen, optimieren und integrieren
2 Produzieren von audiovisuellen Medien20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bild- und Tonmaterial sichten, ordnen, auftragsbezogen zusammenführen und Norm- und Formatumwandlungen vornehmen
  • b)Bewegtbild- und Animationsideen unter Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen, Filmszenen, Bildausschnitten, Effekten und Vertonung visualisieren
  • c)Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen und bearbeiten
  • d)Bewegtbildaufnahmen nach redaktionellen Vorgaben sowie nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten bearbeiten
  • e)Schrift und Typografie unter Berücksichtigung von Bewegung, Dynamik, Schnitt, Licht und Schatten erstellen und inszenieren
  • f)visuelle Effekte nach redaktionellen Vorgaben sowie nach technischen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen
  • g)Komponenten zusammenführen und Postproduktion durchführen
  • h)finale Daten für die Medienausgabe prüfen, codieren und audiovisuelles Medium erstellen
3 datenbankgestütztes Produzieren von Medien20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Content-Management-Systeme beurteilen und für die Medienproduktion auswählen
  • b)Datenbankanwendungen nach Kundenvorgaben anpassen
  • c)Daten und Medien unterschiedlicher Formate aufbereiten und in vorhandene Systeme importieren
  • d)Datenbanken neu anlegen und verwalten
  • e)Daten strukturieren und Datenbankstrukturen festlegen
  • f)Datensätze erstellen, bearbeiten und löschen sowie Daten mittels Skript- oder Programmiersprachen abfragen
  • g)Abfrageergebnisse in Form von Infografiken und Diagrammen darstellen
  • h)Zugriffsmöglichkeiten festlegen und implementieren
  • i)Datenbanksysteme testen, optimieren und zur Wiederverwendung archivieren
  • j)eingesetzte Systeme und Daten gegen Datenverlust schützen
4 Erstellen von Fotografien und Videos20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck auswählen und Motivaufbau vorbereiten
  • b)Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und unterschiedliche Lichtarten einsetzen und Belichtungsmessungen durchführen
  • c)Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme berücksichtigen
  • d)Objektive unter Beachtung des geplanten Motivaufbaus auswählen
  • e)Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
  • f)Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen, Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
  • g)kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach Konzept- und Storyboard-Vorgaben umsetzen und nachbearbeiten
5 Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigenschaften der Referenzmaterialien analysieren
  • b)material- und oberflächenspezifische Bildinformationen erzeugen
  • c)Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und optimieren
  • d)3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und Beleuchtung integrieren
  • e)Kamera setzen und Szenerie aufbauen
  • f)Licht- und Schattentypen unterscheiden und anwenden und szenenspezifische Beleuchtung erstellen
  • g)Bildausgabe definieren, Art und Qualität von Bildberechnungen festlegen, testen und ergebnisorientiert einsetzen
  • h)Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten inszenieren und Objektparameter zeitbezogen verändern
  • i)Ausgabeprozess durchführen, dabei Ergebnisse kontrollieren und optimieren
  • j)Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen, dabei insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken anwenden
6 Produzieren von crossmedialen Medien20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwürfe von Medienprodukten für analoge und digitale Medien erstellen
  • b)Texte übernehmen und bearbeiten
  • c)Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten und erstellen
  • d)Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
  • e)finale Versionen analoger und digitaler Medienprodukte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm- und Qualitätsvorgaben erstellen
  • f)Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und archivieren

Abschnitt H: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Kommunizieren und Kooperation fördern6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Gespräche situations- und adressatengerecht führen sowie deren Ergebnisse dokumentieren
  • b)interne und externe Kundinnen und Kunden lösungsorientiert beraten
  • c)Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und der Zusammenarbeit praktizieren sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • d)zielgerichtet sachbezogen kommunizieren und kooperieren, dabei mit Konflikten umgehen
  • e)Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in englischer Sprache
  • f)Arbeitsweise reflektieren, bewerten und dokumentieren
  • g)Verbesserungsvorschläge einbringen
  • h)eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche Lerntechniken anwenden
6 Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere
    • aa)Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
    • bb)Nutzungs- und Verwertungsrechte
    • cc)Persönlichkeitsrechte
    • dd)Datenschutz und Datensicherheit
  • b)Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Medien beachten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Mediengestalter Digital und Print ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Layouts, Bildern, Produktionsdaten und Projekten mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Druck-PDF mit Beschnitt exportiert, Preflight durchgeführt“. Kundennamen und Auftragsnummern sind nicht nötig.

Gibt es beim Mediengestalter Fachrichtungen?

Ja. Die Ausbildungsverordnung kennt die Fachrichtungen Projektmanagement, Designkonzeption, Printmedien und Digitalmedien. Bei Printmedien und Digitalmedien kommt eine Wahlqualifikation dazu. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Gehören Entwürfe und Screenshots ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Entwürfe, Fachberichte oder Screenshots vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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