Berichtsheft als Fachkraft für Veranstaltungstechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Fachkraft für Veranstaltungstechnik gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule ausgeführt haben: Auf- und Abbau von Bühnen, Traversen und Tribünen, Verlegen und Prüfen der Energieversorgung, Einrichten und Vernetzen von Licht-, Ton- und Videotechnik, Planung von Abläufen sowie das Bedienen der Technik bei Proben und Veranstaltungen. Dazu kommen Lagerarbeiten, Transporte und die Wartung des Equipments.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Veranstaltungstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (VfAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen, der Beruf ist ein Monoberuf. Ausgebildet wird in Theatern, Veranstaltungshäusern, Verleih- und Servicefirmen der Veranstaltungsbranche sowie bei Messebauern und Eventdienstleistern.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Auf- und Abbauen von Anlagen und Aufbauten (Bereitstellen und Transportieren, Prüfen, Montieren, Anpassen und Demontieren, Lagern und Instandhalten)
- Bereitstellen der Energieversorgung (Planen, Auf- und Abbauen, Prüfen und Betreiben nichtstationärer elektrischer Anlagen)
- Vernetzen, Einrichten und Inbetriebnehmen von Anlagen
- Konzipieren veranstaltungstechnischer Systeme und Abläufe
- Einrichten von Szenerien
- Bedienen technischer Systeme bei Proben und Veranstaltungen
- Durchführen von Projekten im eigenen Arbeitsbereich (Planen, Koordinieren, Umsetzen, Abschließen und Bewerten)
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Equipment für eine Firmenveranstaltung aus dem Lager zusammengestellt, Lautsprecher und Kabel auf Sichtschäden geprüft und auf den Transportwagen verladen | 8 |
| Dienstag | Aufbau einer Bühne mit Podesten im Veranstaltungssaal, Höhen eingestellt und Verbindungen gesichert, Stromverteiler nach Plan platziert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Stromkreis und Leistungsberechnung, Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen | 8 |
| Donnerstag | Kabelwege verlegt und gegen Stolpern abgedeckt, Messung des Isolationswiderstands unter Anleitung durchgeführt und im Prüfprotokoll eingetragen | 8 |
| Freitag | Veranstaltung betreut, Mikrofone verteilt und Pegel mit dem Tontechniker eingestellt, danach Abbau und Rückführung des Equipments ins Lager | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Besichtigung des Veranstaltungsorts, Tragfähigkeit der Decke und Zugänge geklärt, Lastenliste für die Traversenkonstruktion erstellt | 8 |
| Dienstag | Stromversorgung für ein Konzert geplant, Lastverteilung auf die Phasen berechnet und Verteilerplan gezeichnet, Rücksprache mit der Elektrofachkraft des Hauses | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Planung veranstaltungstechnischer Projekte, Kalkulation von Personal- und Materialbedarf, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Aufbau und Programmierung des Lichtpults, Lichtstimmungen für die Probe eingerichtet, Netzwerk für Licht und Video konfiguriert und getestet | 8 |
| Freitag | Leitung des Aufbauteams, Aufgaben verteilt, Veranstaltung gefahren, anschließend Abbau koordiniert und Nachbesprechung mit dem Auftraggeber geführt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Elektrotechnik, Lichttechnik, Tontechnik, Rigging oder Projektplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Bühne aufgebaut | Bühnenpodeste nach Aufbauplan montiert, Höhen eingestellt und Verbindungen gesichert |
| Strom gemacht | Stromverteiler angeschlossen, Leitungen verlegt und Schutzmaßnahmen vor der Inbetriebnahme geprüft |
| Licht eingerichtet | Scheinwerfer angeschlossen, adressiert, ausgerichtet und Lichtstimmungen am Pult programmiert |
| Bei der Veranstaltung geholfen | Mikrofone verteilt, Pegel mit dem Tontechniker abgestimmt und Funkstrecken während der Veranstaltung überwacht |
| Material geprüft | Anschlagmittel und Kabel nach Prüfplan auf Verschleiß kontrolliert und Mängel im Prüfbuch vermerkt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ausgebildet wird in Veranstaltungsbetrieben, Theatern, Messe- und Eventfirmen, die Berufsschule ergänzt den Betrieb. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr vor. Die Abschlussprüfung besteht aus fünf Prüfungsbereichen. Das Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts zählt am stärksten: Sie führen einen betrieblichen Auftrag durch, dokumentieren ihn und erläutern ihn in einem Fachgespräch. Hinzu kommen schriftliche Prüfungen zum Planen der Veranstaltungstechnik, zum Planen der Veranstaltungsdurchführung, zur Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie in Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (VfAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten22 Positionen
1 Auf- und Abbauen von Anlagen und Aufbauten
1.1 Bereitstellen und Transportieren6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsaufträge annehmen und Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen
- b)Bedarf an Transport- und Lagerleistungen ermitteln, Transportmittel und Verpackungen auswählen
- c)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel nach Vorgaben termingerecht annehmen, kommissionieren und bereitstellen
- d)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel verpacken, sichern und transportieren sowie gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl schützen
- e)Begleitunterlagen zusammen- und bereitstellen
1.2 Prüfen, Montieren, Anpassen und Demontieren16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Beleuchtungs-, Beschallungs- und Medienpläne sowie Pläne, Zeichnungen und Skizzen für temporäre Aufbauten, Bühnen und Szenenflächen umsetzen
- b)Montagevorgaben beachten, insbesondere zu Lastaufnahme und Standsicherheit
- c)Verankerungen und Befestigungen vorbereiten
- d)Werkstoffe und Materialien bewerten und auswählen
- e)Längen messen und anzeichnen
- f)Bauteile anpassen und verbinden
- g)Arbeitsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Leitern, Arbeitsgerüste und Werkzeuge
- h)Geräte und Anlagenteile der Beleuchtungs-, Beschallungs-, Medien- und Präsentationstechnik aufstellen, montieren, befestigen und sichern
- i)Bauelemente für Tragekonstruktionen aufstellen und sichern, insbesondere Gerüste und Traversen sowie Bühnen-, Tribünen-, Szenen- und Messeaufbauten
- j)ortsveränderliche maschinentechnische Einrichtungen montieren, befestigen, sichern und testen, insbesondere Stative und Hebezeuge
- k)Leitungen verlegen und gegen Beschädigung schützen
- l)Anlagen und Aufbauten demontieren
- m)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente und sonstige Arbeitsmittel übergeben, dabei Verluste, Schäden und Mängel dokumentieren
1.3 Lagern, Prüfen und Instandhalten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel annehmen sowie auf Schäden und Vollständigkeit prüfen
- b)Funktionskontrolle durchführen, Fehler und Mängel feststellen
- c)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel warten
- d)Messungen an elektrischen Geräten durchführen, insbesondere Schutzleiter- und Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom feststellen und beurteilen
- e)Fehler in Geräten, Anlagenteilen, Bauelementen eingrenzen, durch Austausch fehlerhafter Einheiten beheben und Maßnahmen zur Instandsetzung veranlassen
- f)Prüfprotokolle erstellen
- g)Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel lagern und verwalten
2 Bereitstellen der Energieversorgung
2.1 Planen der Energieversorgung7 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Energiebedarf unter Berücksichtigung der Leistungsfaktoren für Veranstaltungen und Produktionen ermitteln
- b)Stromkreise festlegen, Verteilungseinrichtungen und Leitungen unter Berücksichtigung von Leitungslänge und Leitungsquerschnitt auswählen
- c)Spannungsfall ermitteln und beurteilen
- d)elektrische Geräte und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art auswählen
- e)Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen treffen
- f)Dokumentationen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne, erstellen
- g)Anschlussbestimmungen einhalten
2.2 Auf- und Abbauen nichtstationärer elektrischer Anlagen11 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Stromversorgung hinsichtlich der anzuschließenden Geräte sicherheitstechnisch gemäß der Regeln der Technik beurteilen
- b)Geräte und Anlagenteile anschließen
- c)elektrische Installationen für Dekorations- und Ausstattungsteile sowie Bühnenbauten mit steckerfertigen Betriebsmitteln errichten
- d)Potentialausgleich ausführen
- e)Anlagen außer Betrieb nehmen und demontieren
2.3 Prüfen nichtstationärer elektrischer Anlagen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Sichtprüfung von Betriebsmitteln und Geräten elektrischer Anlagen durchführen, insbesondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen sowie der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen
- b)besondere Bedingungen des Aufstellungsortes sowie Schutz gegen elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen feststellen und beurteilen
- c)geeignete Prüf- und Messgeräte auswählen
- d)Sichtprüfung und Erprobung elektrischer Anlagen durchführen
- e)Spannung messen und Drehfeld prüfen
- f)Durchgängigkeit der Schutzleiter und des Potentialausgleichs prüfen
- g)Isolationswiderstand messen und beurteilen
- h)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen prüfen
- i)Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten
- j)Prüfungen und Messungen dokumentieren
2.4 Betreiben elektrischer Anlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)elektrische Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und außer Betrieb nehmen
- b)festgelegte Prüfungen und Erprobungen durchführen
- c)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen einleiten
3 Vernetzen, Einrichten und Inbetriebnehmen von Anlagen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Steuerungs- und IT-Netzwerke sowie Kommunikations- und Rufanlagen errichten und testen
- b)Scheinwerfer, Lichtstellpulte und Zusatzgeräte auswählen, verbinden und konfigurieren
- c)Beleuchtungsanlagen testen und lichttechnische Größen messen
- d)Beschallungsanlagen auswählen und testen, dabei akustische Emissions- und Grenzwerte beachten
- e)Mikrofone, Mischpulte, Signalbearbeitungsgeräte und Zuspieler auswählen, verbinden, konfigurieren und testen
- f)Medien- und Präsentationstechnik auswählen, verbinden und konfigurieren, insbesondere Projektionsgeräte, Signalwandler und Medienserver
- g)Gesamtfunktion prüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten
4 Konzipieren veranstaltungstechnischer Systeme und Abläufe
4.1 Mitwirken bei der Erstellung veranstaltungstechnischer Konzepte7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Anforderungen für die technische und szenische Umsetzung auswerten, insbesondere Gestaltungs- und Regievorgaben
- b)technische Realisierungsmöglichkeiten von Anforderungen auf Machbarkeit prüfen und mit den Beteiligten entwickeln
- c)Realisierungskonzepte aus technischer und gestalterischer Sicht entwickeln und mit Auftraggebern abstimmen
- d)veranstaltungstechnische Konzepte beurteilen, insbesondere unter rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten
4.2 Beurteilen der Voraussetzungen des Veranstaltungsortes9 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Voraussetzungen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für die technische Durchführung überprüfen
- b)technische und gestalterische Rahmenbedingungen für die Platzierung der Anlagen und Aufbauten am Veranstaltungsort feststellen
- c)technische und gestalterische Umsetzung mit den Beteiligten abstimmen
- d)Genehmigungen und Auflagen der Genehmigungsbehörden beachten
4.3 Planen und Organisieren veranstaltungstechnischer Abläufe6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Veranstaltungsablauf mit den Beteiligten abstimmen
- b)technische Ablaufpläne nach Gestaltungs- und Regievorgaben erstellen, insbesondere Personal- und Technikeinsatz planen und abstimmen
- c)Havariekonzepte planen und abstimmen
4.4 Planen von Anlagen und Aufbauten12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Beschallungssysteme unter Berücksichtigung zu beschallender Flächen und Räume planen, insbesondere Lautsprechertypen festlegen, Lautsprecher und Lautsprechersysteme positionieren sowie diese einschließlich Verstärker dimensionieren
- b)tontechnische Betriebsmittel unter Beachtung der räumlichen und gestalterischen Vorgaben festlegen
- c)Beleuchtungssysteme unter Berücksichtigung räumlicher Voraussetzungen am Veranstaltungsort und der Lichtstimmungen planen, insbesondere Beleuchtungspositionen ermitteln sowie Scheinwerfer, Zubehör und Dimmer festlegen
- d)medientechnische Systeme unter Berücksichtigung des Veranstaltungsortes, der Zu- und Ausspieler sowie der Bild- und Datenformate planen
- e)Projektoren und Projektionsflächen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Lichtverhältnisse positionieren und dimensionieren
- f)Bühnen-, Szenen- und Messeaufbauten unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben sowie von Tragfähigkeit und Standsicherheit und unter Beachtung der Brandschutzvorgaben am Veranstaltungsort planen
- g)Traversensysteme unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort, der geforderten Tragfähigkeit und der vorhandenen Abhängepunkte planen
- h)maschinentechnische Betriebsmittel unter Berücksichtigung von Standsicherheit und Tragfähigkeit am Veranstaltungsort planen
- i)technische Unterlagen für die Veranstaltungssysteme erstellen
5 Einrichten von Szenerien14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bild-, Ton- und Datenmaterial sichten, prüfen und bereitstellen, medienrechtliche Vorschriften beachten
- b)Szenen ausleuchten, Lichtstellpulte konfigurieren und einrichten, Beleuchtungsproben durchführen
- c)Mikrofone positionieren und einrichten, Tonmischpulte konfigurieren und einrichten sowie Soundcheck durchführen
- d)Medienein- und -ausspielungen konfigurieren und einrichten
- e)dekorative und grafische Elemente hinsichtlich ihrer kommunikativen und gestalterischen Wirkungen einsetzen
- f)Szenen und Umbauten proben
- g)Benutzer und Mitwirkende in technische Systeme einweisen
- h)technische Systeme an Benutzer oder Auftraggeber übergeben sowie Übergabeprotokolle anfertigen
6 Bedienen technischer Systeme bei Proben und Veranstaltungen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ablaufpläne umsetzen, insbesondere Lichtstellpulte und Tonmischpulte sowie bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen, Projektionen und Zuspielungen einsetzen
- b)Durchlauf- und Generalproben durchführen, zeitliche Abläufe kontrollieren und Anpassungen vornehmen
- c)Veranstaltungen und Vorführungen durchführen
- d)technische Störungen und Abweichungen erkennen, Lösungen entwickeln und in Abstimmung mit den Beteiligten umsetzen
- e)Veranstaltungsablauf dokumentieren
7 Durchführen von Projekten im eigenen Arbeitsbereich
7.1 Planen der Projekte
- a)Projektaufträge annehmen und Unterlagen auswerten
- b)Projektabläufe unter Beachtung von technischen und organisatorischen Schnittstellen planen und abstimmen, Planungsvarianten berücksichtigen
- c)bei der Planung von Aufgabenverteilung und Personaleinsatz nach betrieblichen Vorgaben mitwirken, gesetzliche Vorgaben und vertragliche Bestimmungen beachten
- d)Kosten nach betrieblichen Vorgaben ermitteln, dabei zeitlichen, materiellen und finanziellen Aufwand berücksichtigen
7.2 Koordinieren der Projektabläufe12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsabläufe mit Projektbeteiligten abstimmen
- b)Material disponieren, Materialbereitstellung und -transport organisieren
- c)Arbeitsabläufe koordinieren, Aufgabendurchführung und Einhaltung von Terminen überwachen
- d)Mitarbeitende unterweisen, anleiten und beaufsichtigen, insbesondere bei gefährlichen Vorgängen sowie Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
7.3 Umsetzen der Projektabläufe
- a)Projektablaufpläne umsetzen
- b)Arbeitsergebnisse überprüfen sowie Mängel korrigieren
- c)bei Störungen im Projektablauf Projektbeteiligte informieren, Lösungsvarianten entwickeln und abstimmen
- d)Benutzer einweisen
- e)Mitwirkende über Gefährdungen und sicherheitsgerechtes Verhalten unterweisen
- f)Ein- und Unterweisungen dokumentieren
7.4 Abschließen und Bewerten der Projektdurchführung
- a)Auftragsablauf und Abrechnungsdaten dokumentieren
- b)Arbeitsergebnisse und -durchführung reflektieren und bewerten
- c)Verbesserungsvorschläge erarbeiten und kommunizieren
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
- a)Rechtsvorschriften beachten, insbesondere landesrechtliche Bestimmungen zu Versammlungsstätten und fliegenden Bauten
- b)Bestimmungen und Sicherheitsregeln aus Unfallverhütungsvorschriften beachten, insbesondere für Veranstaltungs- und Produktionsstätten sowie für das Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln
- c)technische Normen und Regelwerke beachten
- d)Funktionsfähigkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen überprüfen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, und bei Betriebsstörungen festgelegte Maßnahmen ergreifen
- e)bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken sowie Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit von Veranstaltungen und Produktionen erarbeiten
- f)an der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen mitwirken, insbesondere gegen Unfälle und Brände
- g)persönliche Schutzausrüstungen tätigkeitsbezogen benutzen
- h)Voraussetzungen für den Einsatz von Pyrotechnik, Nebel und anderen szenischen Effekten beachten
6 Kommunikation und Kooperation2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen sowie Ergebnisse dokumentieren
- b)deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- c)Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- d)Möglichkeiten zum Konfliktumgang im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
- e)im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige Informationen auswerten
- f)Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in Englisch
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Fachkraft für Veranstaltungstechnik das Berichtsheft führen?
Die Ausbildungsverordnung schreibt keinen Rhythmus vor. Üblich sind wöchentliche Einträge, manche Betriebe und Kammern akzeptieren auch monatliche. Klären Sie das mit Ihrem Ausbilder, und führen Sie den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG) möglichst zeitnah.
Wie trage ich Einsätze am Wochenende und am Abend ein?
Tragen Sie die Veranstaltung mit Datum, Tätigkeit und tatsächlicher Arbeitszeit ein, auch Auf- und Abbau am Rand der Veranstaltung. Die Arbeitszeiten und der Ausgleich richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Bei Einsätzen auf fremden Veranstaltungen kann das auch die Projektleitung bestätigen, sofern der Betrieb das so regelt.
Muss ich meine Projektdokumentation im Berichtsheft wiederholen?
Nein. Der betriebliche Auftrag der Abschlussprüfung wird gesondert dokumentiert. Im Berichtsheft halten Sie die laufenden Tätigkeiten der Ausbildung in Stichworten fest.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (VfAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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