Berichtsheft als Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt haben: Sie unterstützen die Vorbereitung von Befragungen, schreiben Fragebögen mit, erfassen und prüfen Daten, werten sie mit aus, bereiten Ergebnisse für Kunden auf und dokumentieren Projekte. Typische Einsatzorte sind Marktforschungsinstitute, Meinungsforschungsunternehmen, Forschungsabteilungen in Unternehmen und Hochschul- oder Behördeninstitute.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung (MarktFoFAngAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; die Ausbildung ist für alle gleich aufgebaut.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebs, Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Arbeitsorganisation sowie Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
- Kundenorientierte Kommunikation, Zusammenarbeit im Team und Fremdsprache bei fachlichen Aufgaben
- Aufgaben, Funktionen und Anwendungsbereiche der Markt- und Sozialforschung
- Projektvorbereitung: Informationen beschaffen und aufbereiten, Aufgaben planen und organisieren
- Projektdurchführung: Daten erfassen und codieren, Daten prüfen und gewichten, Daten auswerten
- Ergebnisse aufbereiten, präsentieren und berichten
- Projektnachbereitung: Dokumentation und Projektabrechnung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einführung in ein laufendes Projekt zur Kundenzufriedenheit, Fragebogen gelesen und Skalentypen zusammengestellt, Adressbestand für die Stichprobe geprüft | 8 |
| Dienstag | Online-Fragebogen im Testlink durchgeklickt, Filterführung und Tippfehler notiert, Rückmeldung an die Projektleitung geschrieben | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundgesamtheit und Stichprobe, Wirtschaftskreislauf, Datenschutz bei personenbezogenen Daten | 8 |
| Donnerstag | Papierfragebögen aus einer Haushaltsbefragung erfasst, offene Antworten nach dem Codeplan zugeordnet, Eingabefehler korrigiert | 8 |
| Freitag | Rücklaufquote der Telefonbefragung in Tabelle ausgewertet, Interviewerhinweise für die Nachfassaktion abgelegt, Wochenübersicht für das Team erstellt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Datensatz einer Online-Befragung mit 1.200 Fällen auf Plausibilität geprüft, unvollständige Fälle ausgeschlossen, Gewichtung nach Alter und Geschlecht berechnet | 8 |
| Dienstag | Kreuztabellen und Mittelwertvergleiche mit der Statistiksoftware erstellt, auffällige Unterschiede zwischen Altersgruppen markiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Auswertungsverfahren, Fallbeispiel zur Projektkalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Ergebnisbericht mit Diagrammen und kurzen Textbausteinen entworfen, Präsentation für den Kundentermin am Freitag vorbereitet | 8 |
| Freitag | Ergebnisse dem Kunden mit vorgestellt, Rückfragen notiert, Projektdokumentation abgeschlossen und Stunden für die Abrechnung zusammengestellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Stichprobenverfahren, Skalenniveaus oder Datenschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung
| Statt | Besser |
|---|---|
| Fragebogen bearbeitet | Fragebogen zur Kundenzufriedenheit auf Verständlichkeit und Filterführung geprüft, 6 Fehler gemeldet |
| Daten eingegeben | 250 Papierfragebögen erfasst und offene Antworten nach Codeplan zugeordnet |
| Bei der Auswertung geholfen | Kreuztabellen nach Altersgruppen erstellt und Auffälligkeiten markiert |
| An der Befragung mitgewirkt | Interviewerinnen und Interviewer eingewiesen und Rücklauf der Telefonbefragung täglich dokumentiert |
| Präsentation gemacht | Folien zu den Ergebnissen der Online-Befragung erstellt und 3 Seiten dem Kunden vorgestellt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Markt- und Meinungsforschungsinstituten, in Forschungsabteilungen von Unternehmen sowie in Instituten an Hochschulen und bei Behörden. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Befragungsdaten brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. Schriftlich geprüft werden Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung (bis zu 120 Minuten), Projekte der Markt- und Sozialforschung (bis zu 150 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (bis zu 60 Minuten). Dazu kommt ein fallbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten, für das Sie vorher bis zu 15 Minuten Vorbereitungszeit haben. Der Bereich Projekte zählt doppelt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung (MarktFoFAngAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans26 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
- a)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen
- a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- c)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- d)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
- e)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)den Nutzen der betrieblichen und außerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb aufzeigen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
2.1 Arbeitsorganisation
- a)die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
- b)Arbeitsaufträge erfassen, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen, Termine koordinieren
- c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen, Informationsquellen nutzen
- d)Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
- e)zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung beitragen
- f)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Betriebssysteme und Standardsoftware anwenden
- b)branchenbezogene Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)Daten erfassen, sichern, pflegen und aufbereiten
- d)Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufe beachten
2.3 Datenschutz und Datensicherheit
- a)rechtliche und betriebliche Regelungen sowie Standesregeln zum Datenschutz anwenden
- b)Vorgaben zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
2.4 Berufsbezogene Rechtsanwendung
- a)wettbewerbsrechtliche und im Betrieb relevante medienrechtliche Regelungen anwenden
- b)forschungsfeldbezogene Selbstverpflichtungen, Codizes und berufsbezogene Standesregeln berücksichtigen
- c)rechtliche Grenzen der Leistungserbringung in der Markt- und Sozialforschung darstellen
3 Kommunikation und Kooperation
3.1 Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation
- a)die eigene Rolle als Dienstleister berücksichtigen
- b)kundenorientiert handeln und kommunizieren
- c)Gespräche situationsgerecht und personenorientiert planen, durchführen und nachbereiten
- d)verbale und nichtverbale Kommunikationsformen anwenden
- e)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- f)Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen
3.2 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
- a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- c)Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen
4 Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung
- a)Markt- und Sozialforschung in betriebliche Prozesse und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge einordnen sowie Anwendungsgebiete definieren
- b)Markt- und Sozialforschung von forschungsfremden Tätigkeiten im Rahmen von Werbung, Direktmarketing, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit abgrenzen und bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
- c)Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen der qualitativen und quantitativen Primärforschung sowie der Sekundärforschung unterscheiden und ihren Einsatz begründen
5 Projektvorbereitung
5.1 Informationsbeschaffung und -aufbereitung
- a)Daten sekundärer Informationsquellen ziel- und sachgerecht auswählen, auswerten und Ergebnisse aufbereiten
- b)vorhandene Untersuchungen, Untersuchungsfragen, Fragebögen und Leitfäden zum Untersuchungsgegenstand beschaffen und auf Verwertbarkeit prüfen
- c)Quellen für Stichprobenziehungen festlegen
5.2 Planung und Organisation
- a)Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen auf Eignung prüfen
- b)Auswahl, Schulung und Einsatz von Interviewern oder Moderatoren vorbereiten
- c)Fragebögen und Gesprächsleitfäden auf Mängel prüfen
- d)Fragebögen und Gesprächsleitfäden gestalten
- e)Kapazitäten, Zeitbedarf und Termine planen, Projektablaufplan erstellen und abstimmen
- f)Informationen für die Kalkulation von Projekten einholen
- g)Verfahren der Stichprobenziehung unterscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung von Stichprobengröße, Proportionalität sowie Ziehungs- und Auswahlverfahren
- h)Stichprobenziehungen gemäß festgelegter Parameter veranlassen und kontrollieren
- i)Einsatz externer Dienstleister auf vertraglicher Grundlage koordinieren
- j)Probeinterviews vorbereiten, durchführen und Schlussfolgerungen für die Erhebung ziehen
- k)Erhebungsunterlagen erstellen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
6 Projektdurchführung
6.1 Prozessbegleitung
- a)Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren
- b)Prozessschritte eines Projektes unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Projektphasen durchführen
- c)Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6.2 Datenerfassung, Codierung
- a)Codeplan erstellen
- b)offene und teiloffene Fragen codieren
- c)wörtliche Nennungen transkribieren, klassifizieren und auswerten
- d)Projektdaten für die Erfassung vorbereiten, Projektdaten bearbeiten
6.3 Datenprüfung, Gewichtung
- a)Plausibilitätsprüfungen durchführen
- b)Implausibilitäten listen und bearbeiten
- c)Informationen zur Festlegung von Gewichtungsmerkmalen und Gewichtungsmatrix beschaffen
6.4 Datenauswertung
- a)Datensätze nach vorgegebenen Spezifikationen und Formaten erstellen
- b)Tabelleninhalt und -layout festlegen, Tabellen erstellen
- c)Tabellen kontrollieren und Korrekturen veranlassen
- d)Verfahren der beschreibenden Statistik anwenden
- e)Einsatzfelder der Verfahren der schließenden Statistik unterscheiden
- f)betriebliche Analyseverfahren von Gruppendiskussionen und Einzelexplorationen anwenden
6.5 Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht
- a)Analyseergebnisse aufbereiten und in Form von Tabellen, Grafiken sowie in Textform darstellen
- b)Präsentationsunterlagen zielgruppengerecht auswählen, prüfen und zusammenstellen
- c)ausgewählte Ergebnisse zur Vorbereitung von Präsentationen und Ergebnisberichten grafisch darstellen
- d)Präsentationstermine abstimmen, Präsentationen organisatorisch vorbereiten und die Durchführung unterstützen
7 Projektnachbereitung
7.1 Dokumentation
- a)Projektdetails in Projektdatenbanken dokumentieren
- b)Projektunterlagen nach betrieblichen Archivierungsrichtlinien sowie gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen archivieren
- c)Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereiten
7.2 Projektabrechnung
- a)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
- b)Rechnungen externer Dienstleister prüfen
- c)Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen
Zeitliche Gliederung
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b,
- 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 2.2Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele c und d,
- 2.2Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 2.3Datenschutz und Datensicherheit,
- 2.4Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziel b,
- 4.Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziel a,
- 5.1Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziele a und b,
- 6.4Datenauswertung, Lernziel c,
- 6.5Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziel d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und d,
- 3.2Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung, Lernziele b und c,
- 7.1Dokumentation, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1Prozessbegleitung, Lernziele b und c,
- 6.2Datenerfassung, Codierung,
- 6.4Datenauswertung, Lernziel f,
- 7.1Dokumentation, Lernziel c,
- 7.2Projektabrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsorganisation, Lernziel f,
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und f,
- 5.2Planung und Organisation, Lernziele a, b, j und k,
- 6.4Datenauswertung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
- 3.2Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 5.1Informationsbeschaffung und -aufbereitung, Lernziel c,
- 5.2Planung und Organisation, Lernziele c und d,
- 6.3Datenprüfung, Gewichtung, Lernziele a und b,
- 6.4Datenauswertung, Lernziele b und d,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f,
- 2.4Berufsbezogene Rechtsanwendung, Lernziele a und c,
- 5.2Planung und Organisation, Lernziele e, g und h,
- 6.1Prozessbegleitung, Lernziel a,
- 6.5Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsorganisation, Lernziel e,
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- 3.2Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 5.2Planung und Organisation, Lernziele f und i,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- 6.3Datenprüfung, Gewichtung, Lernziel c,
- 6.4Datenauswertung, Lernziel e,
- 7.2Projektabrechnung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
Häufige Fragen
Muss ich Befragungsergebnisse im Berichtsheft festhalten?
Nein, Sie halten Ihre Tätigkeiten fest, nicht die Ergebnisse. Schreiben Sie zum Beispiel, dass Sie Daten geprüft oder Kreuztabellen erstellt haben. Kundennamen und personenbezogene Angaben gehören nicht in den Nachweis.
Wie oft führe ich das Berichtsheft?
Wie oft der Nachweis geführt wird, legen Betrieb und Kammer fest, üblich sind wöchentliche Einträge. Wer die Einträge regelmäßig macht, erinnert sich besser an Projektschritte wie Codierung oder Gewichtung. Die Führung gehört zu Ihren Pflichten (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Dafür zeichnet er die Einträge ab. Sprechen Sie mit ihm, wenn Sie unsicher sind, wie ausführlich ein Eintrag sein soll.
Zählt das Berichtsheft für die Abschlussprüfung?
Es ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), wird aber in der Prüfung nicht bewertet. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Bereichen und einem Fachgespräch. Bereiten Sie sich für das Gespräch auf ein Projekt Ihres Betriebs vor.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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