Berichtsheft als Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik gehört, was Sie in der Woche an Arbeitsschritten tatsächlich ausgeführt haben: Rohware annehmen und beurteilen, Blößen herstellen, Gerbverfahren fahren, Leder nass zurichten, vorzurichten und zurichten, Fertigleder prüfen und Proben nehmen. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur der Ausbildung, zwei Beispielwochen und Formulierungen, die Sie für Ihre eigenen Einträge übernehmen können.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik (LederGerbAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Umgehen mit Rohware
- Herstellen von Blößen und Umgehen mit kollagenen Nebenprodukten
- Anwenden von Gerbverfahren
- Durchführen von Prozessen der Nasszurichtung
- Durchführen von Prozessen der Vorzurichtung
- Durchführen von Prozessen der Zurichtung
- Beurteilen von Fertigleder
- Produkt- und Prozessökologie
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Umgang mit Chemikalien im Gerbereibetrieb, Rohware annehmen, nach Herkunft und Salzung sortieren und auf Fehler wie Narbenschäden sichtbar prüfen | 8 |
| Dienstag | Häute in der Weiche ansetzen, Wasser- und Flottenmengen nach Rezeptur abmessen, Temperatur und Laufzeit im Fass protokolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Aufbau der Haut, Eigenschaften von Kollagen, Arbeitssicherheit im Betrieb | 8 |
| Donnerstag | Äscher beobachtet, pH-Wert gemessen und in die Prozessliste eingetragen, entfleischte Blößen gezählt und gestapelt | 8 |
| Freitag | Fass und Arbeitsplatz gereinigt, Werkzeuge gewartet, Abwasserprobe mit dem Ausbilder entnommen und beschriftet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Rezeptur für Nachgerbung und Fettung eines Chromleders berechnet, Chemikalien eingewogen, Fass beschickt und Prozess überwacht | 8 |
| Dienstag | Leder gespannt und getrocknet, Falten und Flecken geprüft, Schleifen und Entstauben an der Schleifmaschine selbstständig durchgeführt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technologie der Nasszurichtung, Zurichtmittel und Filmbildung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Zurichtflotte angesetzt, Spritzauftrag an der Zurichtanlage eingestellt, Farbabgleich mit dem Muster am Tageslicht und mit dem Messgerät | 8 |
| Freitag | Fertigleder auf Reißfestigkeit, Griff und Farbechtheit beurteilt, Befunde dokumentiert und mit dem Meister besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Hautaufbau, Gerbstoffe, Chemie der Nasszurichtung oder Qualitätsprüfung von Leder. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Fass mitgearbeitet | Fass mit 40 Rindshäuten nach Rezeptur beschickt, Temperatur und pH-Wert alle 30 Minuten notiert |
| Leder geprüft | Fertigleder auf Narbenfehler, Dicke und Farbgleichheit beurteilt und Abweichungen dokumentiert |
| Beim Gerben geholfen | Chromgerbung vorbereitet, Chemikalien eingewogen und Aufnahme der Gerbstoffe im Schnitt kontrolliert |
| Maschine bedient | Falzmaschine auf 1,2 Millimeter eingestellt, Probestück gemessen und Einstellung korrigiert |
| Abwasser kontrolliert | Abwasserprobe entnommen, pH-Wert gemessen und Ergebnis in das Betriebsprotokoll eingetragen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Gerbereien und Lederfabriken. Der Beruf gehört zum Gewerbe Gerber, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschluss- und Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst die Blößenherstellung und Trocknung von Leder mit Arbeitsaufgabe, Fachgespräch und Arbeitsproben sowie die Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung mit Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozessen, der zugehörigen Technologie und Wirtschafts- und Sozialkunde. Beide Teile fließen in das Gesamtergebnis ein.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik (LederGerbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Umgehen mit Rohware6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Eingangskontrolle durchführen, insbesondere Gewicht der Rohware feststellen
- b)Rohware unterscheiden und bewerten
- c)Konservierungsmethoden erkennen und beurteilen, Rohwarenschäden feststellen, dokumentieren und ihre Auswirkungen auf die Weiterverarbeitung berücksichtigen
- d)Rohware lagern und nach Verwendungszweck bereitstellen
2 Herstellen von Blößen und Umgehen mit kollagenen Nebenprodukten20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Rohware durch Weichprozess reinigen und ursprünglichen Wassergehalt wiederherstellen
- b)Wasserhärte bestimmen
- c)Haare, Oberhaut und Naturfett im Äscherprozess entfernen
- d)Haut durch Hautaufschluss entsprechend dem Verwendungszweck auf die Gerbung vorbereiten
- e)Äscherprozess und Blößen kontrollieren
- f)Unterhautbindegewebe mechanisch entfernen und Blößen kantieren, Reststoffe trennen und als Rohstoffe für die weitere Verwertung bereitstellen
- g)Prozessparameter hinsichtlich des Verwendungszwecks unterscheiden und beurteilen
- h)Blößen in Narben- und Fleischspalt spalten, Spaltstärke berücksichtigen
- i)kollagene Nebenprodukte trennen und als Rohstoffe für die weitere Verwertung bereitstellen
- j)betriebliche Vorgaben hinsichtlich hygienerechtlicher Anforderungen an Behältnisse und Lagerorte für tierische Nebenprodukte einhalten
- k)Blößen durch Entkälken, Beizen und Pickeln auf die Gerbung vorbereiten, pH-Wert in Flotte und Blöße einstellen
3 Anwenden von Gerbverfahren22 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gerbverfahren und -mittel hinsichtlich Qualität, Verwendungszweck, Eigenschaften und Aussehen des Leders unterscheiden
- b)mineralische, pflanzliche oder synthetische Gerbung anwenden, Parameter des Gerbprozesses überwachen und dokumentieren, Leder in Qualitätsklassen einteilen
- c)Leder abwelken und falzen, Falzstärken berücksichtigen, Falzspäne trennen und für die weitere Verwertung bereitstellen
4 Durchführen von Prozessen der Nasszurichtung6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 19 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Nasszurichtungsprozesse hinsichtlich ihrer Kombinationsmöglichkeiten sowie hinsichtlich des Verwendungszwecks, der Eigenschaften und des Aussehens des Fertigleders unterscheiden
- b)Neutralisations- und Nachgerbverfahren im Hinblick auf daraus resultierende Ledereigenschaften unterscheiden und durchführen, pH-Wert einstellen
- c)Farbstoffgruppen und Färbereihilfsmittel unterscheiden, Leder nach unterschiedlichen Verfahren färben
- d)Fettungsmittel unterscheiden und Leder fetten
- e)Prozessparameter beurteilen und dokumentieren
5 Durchführen von Prozessen der Vorzurichtung6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Trocknungsverfahren unterscheiden
- b)Vakuum-, Spannrahmen- oder Hängetrocknung durchführen
- c)mechanische Verfahren zum Weichmachen und Verdichten von Leder unterscheiden und durchführen
- d)Crustleder beurteilen, in Qualitätsklassen einteilen und für die Weiterverarbeitung bereitstellen
- e)Leder schleifen und entstauben
6 Durchführen von Prozessen der Zurichtung20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Zurichtungsverfahren unterscheiden
- b)Optik, Haptik und Deckungsgrad von Lederoberflächen beurteilen und dokumentieren
- c)Lederoberflächen nach Ledertyp und Verwendungszweck zurichten
- d)Applikationstechniken und Hilfsmittel unterscheiden
- e)Oberflächen mechanisch bearbeiten, insbesondere bügeln und prägen
7 Beurteilen von Fertigleder6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lederfehler feststellen und hinsichtlich der weiteren Verwendung des Leders beurteilen
- b)haptische und visuelle Prüfungen durchführen, insbesondere in Bezug auf Griff, Stärke, Struktur und Farbe
- c)Fertigleder hinsichtlich der Vorgaben prüfen
- d)Ergebnisse dokumentieren
- e)Leder messen, auszeichnen, verpacken und versandfertig machen
- f)Kriterien für das Lagern einhalten, insbesondere in Bezug auf Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lichteinfall
8 Produkt- und Prozessökologie5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prozesse umweltgerecht durchführen
- b)Werkstoffe, Betriebs- und Hilfsmittel nachhaltig und effizient einsetzen
- c)Richtlinien zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beachten, insbesondere beim Umgang mit Hilfsmitteln
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen, Vorbereiten und Optimieren von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Fertigungsunterlagen planen, festlegen und dokumentieren
- b)Werk- und Betriebsstoffe sowie Hilfs- und Arbeitsmittel auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, kennzeichnen und bereitstellen
- c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- d)Arbeitsauftrag und Arbeitsschritte auf Durchführbarkeit prüfen, Auftragsunterlagen bearbeiten
- e)Materialbedarf ermitteln, Materialkosten und Zeitaufwand abschätzen
- f)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, optimieren, festlegen und dokumentieren
- g)produktspezifische und berufsbezogene Vorschriften anwenden
6 Betriebliche und technische Kommunikation, Teamarbeit6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationen beschaffen und aufbereiten
- b)gesetzliche und betriebliche Regelungen des Datenschutzes beachten und einhalten
- c)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien, anwenden, Sicherheitsdatenblätter beachten
- d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden, bei der Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen kulturelle Unterschiede berücksichtigen
- e)branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
- f)auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentieren
- g)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
7 Einrichten, Bedienen und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen hinsichtlich Material, Funktion und Einsatz auswählen und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einsetzen
- b)Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen reinigen und warten
- c)Rezepturvorgaben auf Produktionsmengen umrechnen
- d)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen einrichten, Prozessdaten einstellen, Prozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren
- e)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)prozessbezogene Berechnungen durchführen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung unterscheiden
- b)Zwischenkontrollen durchführen
- c)Parameter im laufenden Produktionsprozess kontrollieren, mit Toleranzvorgaben abgleichen und dokumentieren
- d)Maßnahmen zur Behebung von Toleranzabweichungen ergreifen und dokumentieren
- e)Proben entnehmen, Prüfmittel, insbesondere Indikatoren sowie mess- und regeltechnische Geräte, auswählen, Prüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten und dokumentieren
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
Häufige Fragen
Wer führt das Berichtsheft in der Gerberei?
Die Auszubildenden führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten in der Woche ein.
Was trage ich bei langen Prozessen wie Gerbung oder Trocknung ein?
Schreiben Sie auf, welche Schritte Sie selbst ausgeführt oder überwacht haben, etwa Rezeptur, Temperaturkontrolle, Messwerte und Beladung. Die Dauer des Prozesses allein sagt wenig. Konkrete Mengen und Messwerte machen den Eintrag nachvollziehbar.
Gibt es eine Zwischenprüfung im Beruf?
Nein, die Ausbildungsordnung sieht keine eigenständige Zwischenprüfung vor. Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung liegt am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und zählt zum Gesamtergebnis. Bereiten Sie sich darauf mit Ihren Einträgen zur Blößenherstellung und Gerbung vor.
Muss ich Chemikalien und Rezepturen genau nennen?
Nennen Sie die Verfahren und Arbeitsschritte, aber nur so genau, wie es Ihr Betrieb erlaubt. Betriebsinterne Rezepturen können Sie allgemein beschreiben, zum Beispiel als Chromgerbung oder Nachgerbung. Klären Sie das vorab mit Ihrem Ausbilder.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik (LederGerbAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen