Berichtsheft als Fluggerätelektroniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Fluggerätelektroniker gehören Ihre Tätigkeiten aus der Werkstatt und der Wartungshalle, zum Beispiel Verdrahten und Prüfen von Baugruppen, Arbeiten an Elektrik und Avionik, Messungen und Fehlersuche, Funktionsprüfungen sowie die Dokumentation der Arbeit. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Prüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Fluggerätelektroniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin (FlugElekAusbV 2013). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen vertiefen Sie die Inhalte in einem Einsatzgebiet, das Ihr Ausbildungsbetrieb festlegt, zum Beispiel an Flugzeugen oder Hubschraubern.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Arbeit planen, organisieren und Ergebnisse bewerten
- Geräte, Baugruppen und Systeme auf- und abbauen
- Funktionsprüfung und Justierung
- Wartung und Instandsetzung
- Elektrische Betriebsmittel verbauen und anschließen
- Messung und Analyse elektrischer Funktionen und Systeme
- Sicherheitsbeurteilung elektrischer Anlagen
- Installation von Avionik-Komponenten und Teilsystemen
- Inbetriebnahme von Avionik-Systemen und Systemprüfung
- Qualitätssicherung und Arbeitsprozesse im Einsatzgebiet
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sicherheitsunterweisung in der Lehrwerkstatt, Werkzeug und Messmittel kennengelernt, Feilübung an einem Aluminiumblech | 8 |
| Dienstag | Kabelbaum nach Schaltplan gefertigt, Leitungen abgelängt, abisoliert und Crimpkontakte angeschlagen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Ohmsches Gesetz, Reihen- und Parallelschaltung | 8 |
| Donnerstag | Lötübung an einer Platine, Sichtprüfung der Lötstellen, Durchgangsprüfung mit dem Multimeter | 8 |
| Freitag | Schaltung auf dem Steckbrett aufgebaut, Spannungen und Ströme gemessen, Messwerte in ein Protokoll eingetragen | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsauftrag für die Wartung eines Avionik-Racks anhand der Wartungsunterlagen geplant, Prüfmittel und Ersatzteile bereitgestellt | 8 |
| Dienstag | Fehlersuche an einer Anzeigeeinheit im Cockpit, Signalverlauf mit dem Oszilloskop geprüft, defekte Steckverbindung getauscht | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Bussysteme in der Avionik, Auswertung englischsprachiger technischer Unterlagen | 8 |
| Donnerstag | Funktionsprüfung des Bordnetzes nach Austausch eines Steuergeräts, Ergebnisse im Prüfprotokoll dokumentiert | 8 |
| Freitag | Dokumentation zum Arbeitsauftrag für die Abschlussprüfung bearbeitet, Fachgespräch mit dem Ausbilder geübt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fluggerätelektronikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Schaltungstechnik, Messtechnik, Flugzeugsysteme oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fluggerätelektroniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Elektrik geprüft | Isolationswiderstand der Bordnetzleitungen mit dem Prüfgerät gemessen und im Protokoll eingetragen |
| Am Flugzeug mitgeholfen | Verkleidung am Avionikfach demontiert, Steckverbinder auf Beschädigungen kontrolliert und wieder montiert |
| Fehler gesucht | Ausfall der Positionsbeleuchtung eingegrenzt, Sicherung und Zuleitung durchgemessen, Kabelbruch gefunden |
| Geräte getestet | Funktionsprüfung des Funkgeräts nach Prüfanweisung durchgeführt und Messwerte mit den Sollwerten verglichen |
| Dokumentiert | Arbeitsschritte und verbaute Teile im Arbeitsnachweis festgehalten und vom Prüfer gegenzeichnen lassen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Luftfahrtbetrieben, Wartungsbetrieben für Luftfahrzeuge, bei Fluggesellschaften und in Werften für Luftfahrzeuge. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt: Im Prüfungsbereich Arbeiten an einem funktionsfähigen Teilsystem bearbeiten Sie eine komplexe Arbeitsaufgabe, führen ein situatives Fachgespräch von höchstens 10 Minuten und lösen schriftliche Aufgaben. Teil 2 umfasst die Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag mit Dokumentation und Fachgespräch von höchstens 30 Minuten, Systemanalyse, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin (FlugElekAusbV 2013), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten17 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- a)Arbeitsplatz einrichten
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
- d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
- b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
- d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
- e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
- g)Dokumentationen auch in englischer Sprache erstellen
- h)Kommunikation auch in englischer Sprache durchführen
- i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
- j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
- a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
- b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
- c)elektrische und mechanische Verbindungen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern
- d)Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Leitungen und deren Verlegungsarten unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden
- e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
- f)gängige Fertigungsverfahren und ihren Einfluss auf die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des fertigen Teils unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden sowie häufige Produktionsfehler prüfen
- g)Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen
- h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
- i)Funktion von Potenzialausgleichsleitern unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen prüfen und beurteilen
- j)Übergangswiderstände unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen messen und beurteilen; Isolationswiderstände beachten
- k)Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten.
4 Durchführen von Funktions- prüfungen und Einstellarbeiten
- a)Test- und Prüfgeräte anwenden
- b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
- c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
5 Instandhaltung
- a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
- b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
- c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen.
6 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
- a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
- b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
- b)Fehler unter Beachtung des Fehlermeldewesens melden und die Schutzwürdigkeit sicherheitsrelevanter Meldungen anerkennen
- c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen sowie durch Auswertung eigener und fremder Fehler feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
- e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
- f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
- g)Fremdkörperkontrollen durchführen
8 Berücksichtigen von menschlichen Faktoren
- a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
- b)kulturelle Einflüsse und Identitäten bei der Planung und Abstimmung im Team beachten
- c)psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch bei der Arbeit am Fluggerät, auf den Menschen und deren Bedeutung für die Vergrößerung von Risiken berücksichtigen
- d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen.
9 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
- a)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- b)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- c)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- d)elektrische Geräte herstellen und elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
- e)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
- a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- e)systematische Fehlersuche durchführen
- f)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- g)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
- h)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
11 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- a)Funktionen von Schutzleitern prüfen und beurteilen
- b)Isolationswiderstände messen und beurteilen
- c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
- e)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen beurteilen
- f)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
- i)gerätetechnische Prüfungen durchführen
- j)Brandschutzbestimmungen beim Betrieb elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
- a)Vorstellungen und Bedarfe von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
- b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)Störungsmeldungen aufnehmen
- d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
- e)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)technische Unterstützung leisten
- g)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
13 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
- a)Prüf- und Messmittel anwenden
- b)Bauteile durch Sichtprüfen beurteilen
- c)Bauteile zur Identifizierung kennzeichnen
- d)elektrische Antriebe sowie pneumatische und hydraulische Verbindungen montieren und anschließen
- e)Leitungen konfektionieren
- f)Kabelbäume anfertigen, prüfen und einbauen
- g)Energie-, Signal- und Datenleitungen verlegen, verbinden und anschließen
- h)Bauelemente bereitstellen, zurichten, in Leiterplatten einsetzen sowie ein- und auslöten
- i)Teilsysteme der Informations-, Daten-, Sende- und Empfangstechnik zusammenbauen, verdrahten und installieren
- j)Sensorsysteme sowie Baugruppen der elektrischen Steuerungs- und Regeltechnik installieren und justieren
- k)Baugruppen, Geräte und Teilsysteme nach Unterlagen einbauen
- l)Montage und Installation anhand technischer Unterlagen prüfen, Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
- m)Software-Updates durchführen
14 Testen von Systemen
- a)Tests und Prüfvorgänge unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Systemvorschriften festlegen
- b)Prüf- und Messgeräte sowie Prüf- und Messschaltungen zum Prüfen der Funktion von Bauteilen, Baugruppen und Geräten auswählen und aufbauen
- c)Testprogramme einsetzen
- d)Funktionen von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten prüfen
- e)analoge und digitale Ein- und Ausgangssignale prüfen und einstellen
- f)elektromechanische Baugruppen prüfen und einstellen
- g)elektrische Größen in Antennenanlagen prüfen und messen
- h)Sensoren und Wandler prüfen, messen und einstellen
- i)Funktionseinheiten für Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen prüfen und einstellen
- j)Funktionseinheiten der Leistungselektronik nach Unterlagen prüfen und einstellen
- k)Prüf- und Messergebnisse dokumentieren und auswerten
15 In Betrieb nehmen von Systemen der Avionik
- a)Einfluss von elektromagnetischen Störgrößen auf die Sicherheit des Flugbetriebes beurteilen
- b)Zusammenhang zwischen den technischen Leistungsdaten des Fluggerätes, dem konstruktiven Aufbau und dem Antrieb berücksichtigen
- c)Rumpf-, Trag-, Leit-, Steuer- und Fahrwerk unter Berücksichtigung der Flug-, Start- und Landefähigkeit des Fluggerätes und seiner Steuerung prüfen
- d)Stromversorgungseinheiten durch Prüfen und Einstellen in Betrieb nehmen
- e)Baugruppen und Geräte, insbesondere funktional abgegrenzte Steuerungen sowie Baugruppen der Pneumatik, durch Prüfen und Einstellen in Betrieb nehmen
- f)Warnsysteme, hydraulische und pneumatische Systeme, Kraftstoffsysteme, Atemluftversorgungssysteme und Antriebssysteme prüfen und in Betrieb nehmen
- g)funktionelle Zusammenhänge und technische Lösungen von Informations- und Kommunikationssystemen am Boden und im Fluggerät, insbesondere für Navigation, Flugführung, Instrumentierung, Datenübertragung sowie Radarsystem, den technischen Unterlagen entnehmen und prüfen
- h)Baugruppen und Geräte der Informations- und Funktechnik, einschließlich Peripheriegeräte, anpassen und in Betrieb nehmen
16 Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen
- a)Ursachen für Fehler in Baugruppen, Geräten und Anlagen durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Serviceunterlagen systematisch eingrenzen, erkennen und dokumentieren
- b)Fehler in Geräten und Anlagenteilen, insbesondere durch Austausch der fehlerhaften Baugruppe, beheben sowie durchgeführte Arbeiten dokumentieren
- c)geänderte und aktualisierte Schaltpläne und Schaltungsunterlagen von Baugruppen, Geräten und Anlagen einarbeiten
- d)Geräte und Anlagen nach Unterlagen und Anweisung ändern
17 Arbeitsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet anwenden
- a)Auftrag annehmen
- b)Informationen zusammenstellen und auswerten, technische Unterlagen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, sicherheitsrelevante Vorgaben berücksichtigen
- c)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren
- d)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- e)Aufträge unter Berücksichtigung des Arbeitssicherheits- und Umweltmanagements durchführen, Einhaltung von Terminen berücksichtigen
- f)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- g)Auftrag dokumentieren, übergeben und Abrechnungsdaten erstellen
- h)Abnahmeprotokolle ausfüllen, Fachauskünfte auch in englischer Sprache erteilen, Geräte und Systemdokumentation, auch in Englisch, zusammenstellen
- i)Geräte- und Systemdokumentation, auch in Englisch, zusammenstellen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren.
Zeitliche Gliederung
Abschnitt 14 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Abschnitt 2
1 bis 3. Ausbildungshalbjahr
Zeitrahmen 1: Herstellen und Installieren einfacher Systeme5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- a)Arbeitsplatz einrichten
- c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
- b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen3 bis 5 Wochen
- a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
- b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
- c)elektrische und mechanische Verbindungen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern
- e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
- f)gängige Fertigungsverfahren und ihren Einfluss auf die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des fertigen Teils unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden sowie häufige Produktionsfehler prüfen
- g)Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen
4 Berücksichtigen von menschlichen Faktoren
- a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
- b)kulturelle Einflüsse und Identitäten bei der Planung und Abstimmung im Team beachten
5 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
- a)Prüf- und Messmittel anwenden
- b)Bauteile durch Sichtprüfen beurteilen
- c)Bauteile zur Identifizierung kennzeichnen
- e)Leitungen konfektionieren
- f)Kabelbäume anfertigen, prüfen und einbauen
Zeitrahmen 2: Geräte und Anlagen installieren und deren elektrische Sicherheit prüfen5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- a)Arbeitsplatz einrichten
- c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
- b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen
- d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
- i)Funktion von Potenzialausgleichsleitern unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen prüfen und beurteilen
- j)Übergangswiderstände unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen messen und beurteilen; Isolationswiderstände beachten
4 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel2 bis 4 Wochen
- a)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- d)elektrische Geräte herstellen und elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
- e)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
5 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- a)Funktionen von Schutzleitern prüfen und beurteilen
- b)Isolationswiderstände messen und beurteilen
- c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
- e)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen beurteilen
- j)Brandschutzbestimmungen beim Betrieb elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
Zeitrahmen 3: Baugruppen und Geräte herstellen und prüfen8 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- a)Arbeitsplatz einrichten
- c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
- k)Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten
4 Berücksichtigen von menschlichen Faktoren
- c)psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch bei der Arbeit am Fluggerät, auf den Menschen und deren Bedeutung für die Vergrößerung von Risiken berücksichtigen
- d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen
5 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel3 bis 5 Wochen
- a)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
6 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
- a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- e)systematische Fehlersuche durchführen
7 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
- h)Bauelemente bereitstellen, zurichten, in Leiterplatten einsetzen sowie ein- und auslöten
8 Testen von Systemen
- b)Prüf- und Messgeräte sowie Prüf- und Messschaltungen zum Prüfen der Funktion von Bauteilen, Baugruppen und Geräten auswählen und aufbauen
- d)Funktionen von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten prüfen
- e)analoge und digitale Ein- und Ausgangssignale prüfen, messen und einstellen
- f)elektromechanische Baugruppen prüfen und einstellen
- k)Prüf- und Messergebnisse dokumentieren und auswerten
Zeitrahmen 4: Versorgungs- und Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und prüfen7 Positionen
1 Betriebliche und technische Kommunikation
- a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
2 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
- c)elektrische und mechanische Verbindungen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern
- d)Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Leitungen und deren Verlegungsarten unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden
- h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
- b)Fehler unter Beachtung des Fehlermeldewesens melden und die Schutzwürdigkeit sicherheitsrelevanter Meldungen anerkennen
- c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen sowie durch Auswertung eigener und fremder Fehler feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
- g)Fremdkörperkontrollen durchführen
4 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
- c)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- d)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen
- e)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
5 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen3 bis 5 Wochen
- a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- e)systematische Fehlersuche durchführen
6 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- e)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen beurteilen
- f)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
- i)gerätetechnische Prüfungen durchführen
7 Testen von Systemen
- b)Prüf- und Messgeräte sowie Prüf- und Messschaltungen zum Prüfen der Funktion von Bauteilen, Baugruppen und Geräten auswählen und aufbauen
- d)Funktionen von analogen und digitalen Baugruppen und Geräten prüfen
- e)analoge und digitale Ein- und Ausgangssignale prüfen, messen und einstellen
- f)elektromechanische Baugruppen prüfen und einstellen
Zeitrahmen 5: Baugruppen und Geräte installieren3 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- a)Arbeitsplatz einrichten
- c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
3 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik2 bis 4 Wochen
- a)Prüf- und Messmittel anwenden
- b)Bauteile durch Sichtprüfen beurteilen
- c)Bauteile zur Identifizierung kennzeichnen
- f)Kabelbäume anfertigen, prüfen und einbauen
- g)Energie-, Signal- und Datenleitungen verlegen, verbinden und anschließen
- k)Baugruppen, Geräte und Teilsysteme nach Unterlagen einbauen
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr
Zeitrahmen 6: Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und instand halten7 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
- f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, auch englische Fachbegriffe anwenden
- g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
- h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
- a)Test- und Prüfgeräte anwenden
- b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
- c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen2 bis 4 Wochen
- f)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- g)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
- h)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
5 Testen von Systemen
- a)Tests und Prüfvorgänge unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und Systemvorschriften festlegen
- c)Testprogramme einsetzen
- h)Sensoren und Wandler prüfen, messen und einstellen
- i)Funktionseinheiten für Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen prüfen und einstellen
- j)Funktionseinheiten der Leistungselektronik nach Unterlagen prüfen und einstellen
6 In Betrieb nehmen von Systemen der Avionik
- a)Einfluss von elektromagnetischen Störgrößen auf die Sicherheit des Flugbetriebes beurteilen
- b)Zusammenhang zwischen den technischen Leistungsdaten des Fluggerätes, dem konstruktiven Aufbau und dem Antrieb berücksichtigen
- c)Rumpf, Trag-, Leit-, Steuer- und Fahrwerk unter Berücksichtigung der Flug-, Start- und Landefähigkeit des Fluggerätes und seiner Steuerung prüfen
7 Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen
- b)Fehler in Geräten und Anlagenteilen, insbesondere durch Austausch der fehlerhaften Baugruppe, beheben sowie durchgeführte Arbeiten dokumentieren
- c)geänderte und aktualisierte Schaltpläne und Schaltungsunterlagen von Baugruppen, Geräten und Anlagen einarbeiten
Zeitrahmen 7: Teilsysteme der Avionik installieren6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
- j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
- b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
- h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 bis 4 Wochen
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
- e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
- f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
5 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
- d)elektrische Antriebe sowie pneumatische und hydraulische Verbindungen montieren und anschließen
- j)Sensorsysteme sowie Baugruppen der elektrischen Steuerungs- und Regeltechnik installieren und justieren
6 Testen von Systemen
- i)Funktionseinheiten für Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen prüfen und einstellen
- j)Funktionseinheiten der Leistungselektronik nach Unterlagen prüfen und einstellen
Zeitrahmen 8: Informations- und Kommunikationssysteme in Betrieb nehmen8 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
- g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
- h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
- i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
- j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
- a)Test- und Prüfgeräte anwenden
- b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel2 bis 4 Wochen
- b)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
5 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
- g)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
- h)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
6 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik
- i)Teilsysteme der Informations-, Daten-, Sende- und Empfangstechnik zusammenbauen, verdrahten und installieren
- m)Software-Updates durchführen
7 Testen von Systemen
- c)Testprogramme einsetzen
- g)elektrische Größen in Antennenanlagen prüfen und messen
8 In Betrieb nehmen von Systemen der Avionik
- g)funktionelle Zusammenhänge und technische Lösungen von Informations- und Kommunikationssystemen am Boden und im Fluggerät, insbesondere für Navigation, Flugführung, Instrumentierung, Datenübertragung sowie Radarsystem, den technischen Unterlagen entnehmen und prüfen
- h)Baugruppen und Geräte der Informations- und Funktechnik, einschließlich Peripheriegeräte, anpassen und in Betrieb nehmen
Zeitrahmen 9: Flugüberwachungssysteme in Betrieb nehmen6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
- h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
- i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
- j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
- c)Störungsmeldungen aufnehmen
- f)technische Unterstützung leisten
- g)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
4 Installieren von Komponenten und Teilsystemen der Avionik2 bis 4 Wochen
- i)Teilsysteme der Informations-, Daten-, Sende- und Empfangstechnik zusammenbauen, verdrahten und installieren
- j)Sensorsysteme sowie Baugruppen der elektrischen Steuerungs- und Regeltechnik installieren und justieren
- l)Montage und Installation anhand technischer Unterlagen prüfen, Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
- m)Software-Updates durchführen
5 Testen von Systemen
- c)Testprogramme einsetzen
- h)Sensoren und Wandler prüfen, messen und einstellen
- i)Funktionseinheiten für Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen prüfen und einstellen
6 In Betrieb nehmen von Systemen der Avionik
- d)Stromversorgungseinheiten durch Prüfen und Einstellen in Betrieb nehmen
- e)Baugruppen und Geräte, insbesondere funktional abgegrenzte Steuerungen sowie Baugruppen der Pneumatik, durch Prüfen und Einstellen in Betrieb nehmen
- f)Warnsysteme, hydraulische und pneumatische Systeme, Kraftstoffsysteme, Atemluftversorgungssysteme und Antriebssysteme prüfen und in Betrieb nehmen
- g)funktionelle Zusammenhänge und technische Lösungen von Informations- und Kommunikationssystemen am Boden und im Fluggerät, insbesondere für Navigation, Flugführung, Instrumentierung, Datenübertragung sowie Radarsystem, den technischen Unterlagen entnehmen und prüfen
Zeitrahmen 10: Antriebs- und Avioniksysteme instand halten6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
- b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
- e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, auch englische Fachbegriffe anwenden
- g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
- i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
3 Instandhaltung3 bis 5 Wochen
- a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
- b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
- c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
4 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
- a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
- b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
5 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
- a)Vorstellungen und Bedarfe von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
- b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)Störungsmeldungen aufnehmen
- d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
- e)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)technische Unterstützung leisten
- g)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
6 Instandhalten von Elektrik- und Avioniksystemen
- a)Ursachen für Fehler in Baugruppen, Geräten und Anlagen durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Serviceunterlagen systematisch eingrenzen, erkennen und dokumentieren
- d)Geräte und Anlagen nach Unterlagen und Anweisung ändern
Zeitrahmen 11: Arbeitsprozess unter Beachtung des Qualitätsmanagements gestalten1 Position
1 Arbeitsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet anwenden7 bis 9 Wochen
- a)Auftrag annehmen
- b)Informationen zusammenstellen und auswerten, technische Unterlagen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, sicherheitsrelevante Vorgaben berücksichtigen
- c)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren
- d)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- e)Aufträge unter Berücksichtigung des Arbeitssicherheits- und Umweltmanagements durchführen, Einhaltung von Terminen berücksichtigen
- f)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- g)Auftrag dokumentieren, übergeben und Abrechnungsdaten erstellen
- h)Abnahmeprotokolle ausfüllen, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen, Geräte und Systemdokumentation, auch in Englisch, zusammenstellen
- i)Geräte- und Systemdokumentation, auch in Englisch, zusammenstellen
Häufige Fragen
Wer führt das Berichtsheft als Fluggerätelektroniker?
Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob Sie ihn wöchentlich oder täglich schreiben, regeln Betrieb und Kammer.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fluggerätelektroniker?
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Das Berichtsheft begleitet Sie über diese gesamte Zeit, vom Grundlagenunterricht in der Lehrwerkstatt bis zum Arbeitsauftrag für Teil 2 der Abschlussprüfung.
Gibt es beim Fluggerätelektroniker Fachrichtungen?
Nein. Der Beruf hat keine Fachrichtungen. Ihr Betrieb legt ein Einsatzgebiet fest, zum Beispiel Flugzeuge oder Hubschrauber, und in diesem vertiefen Sie die Inhalte. Tragen Sie ein, an welchen Systemen Sie gearbeitet haben.
Muss ich Prüfwerte und Seriennummern ins Berichtsheft schreiben?
Nein. Es genügt, die Tätigkeit nachvollziehbar zu beschreiben, etwa welches System Sie geprüft und welches Messgerät Sie genutzt haben. Betriebsinterne Details, Kundennamen und Auftragsnummern gehören nicht hinein. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin (FlugElekAusbV 2013), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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