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Berichtsheft als Fluggerätmechaniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche praktisch gelernt und gearbeitet haben: Bleche anreißen, bohren und nieten, Bauteile montieren und demontieren, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fluggerät oder Triebwerk, dazu Werkstoffe, Dokumentation und Arbeitssicherheit. Je nach Fachrichtung kommen Abfertigung, Verbundwerkstoffe oder Triebwerksbauteile hinzu. Dazu tragen Sie die Themen der Berufsschule und Lehrgänge ein, jeweils als kurze, konkrete Stichworte mit Stunden.

Stand: 21.10.2026

Was als Fluggerätmechaniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin (FlugMechAusbV 2013). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in gemeinsame Inhalte und eine von drei Fachrichtungen: Instandhaltungstechnik, Fertigungstechnik oder Triebwerkstechnik.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung Arbeitssicherheit in der Lehrwerkstatt, Werkstückträger aus Aluminiumblech angerissen und gekörnt8
DienstagBlech nach Zeichnung gesägt, gefeilt und entgratet, Maße mit Messschieber und Winkel geprüft8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde, technische Zeichnungen lesen, Toleranzen und Passungen8
DonnerstagBohrungen gesetzt und gesenkt, Probeverbindung mit Blindnieten hergestellt8
FreitagWerkzeuge nach Werkzeugliste kontrolliert und einsortiert, Arbeitsergebnis mit dem Ausbilder besprochen, Berichtsheft geführt8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsauftrag zur planmäßigen Wartung eines Regionalflugzeugs übernommen, Arbeitskarten und Wartungsunterlagen durchgesehen, Ersatzteile bereitgestellt8
DienstagFahrwerk inspiziert, Hydraulikleitungen auf Leckagen geprüft, Bremsbeläge vermessen und Messwerte dokumentiert8
MittwochBerufsschule: Fluggerättechnik, Störungsanalyse an Systemen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagStörungsmeldung am Kabinendrucksystem eingegrenzt, Sensor getauscht, Funktionsprüfung nach Herstellerunterlage durchgeführt8
FreitagArbeitskarten abgezeichnet und Prüfer übergeben, Werkzeug- und Materialkontrolle, Übergabegespräch zur Schicht8

Berufsschule im Berichtsheft des Fluggerätmechanikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffprüfung, Strömungslehre, Hydraulik und Pneumatik oder Elektrotechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fluggerätmechaniker

StattBesser
Am Flugzeug gearbeitetVerkleidungspaneele am Rumpf demontiert, Befestigungselemente nach Arbeitskarte gesichert abgelegt
Wartung gemachtSichtprüfung der Triebwerksverkleidung durchgeführt, Ölstand kontrolliert und Ergebnis dokumentiert
Bauteil getauschtHydraulikpumpe ausgebaut, neue Pumpe mit vorgeschriebenem Anzugsmoment montiert, Dichtheit geprüft
Beim Nieten geholfenNietverbindung an einer Strukturprobe gesetzt, Nietbild und Randabstand gemessen
Papierkram erledigtArbeitskarten ausgefüllt, Teilenummern und Seriennummern eingetragen, Abzeichnung veranlasst

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Luftfahrtbetrieben, Instandhaltungsbetrieben, bei Fluggesellschaften und in der Luftfahrtindustrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Teil 1 liegt möglichst vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und prüft Montagearbeiten mit einer Arbeitsaufgabe und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung hängt von der Fachrichtung ab: ein praktischer Auftrag mit Fachgespräch, zwei schriftliche Bereiche zur Fachrichtung und zur Fluggerättechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin (FlugMechAusbV 2013), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
  • b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen
  • a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
  • b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
  • c)elektrische und mechanische Verbindungen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern
  • d)Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Leitungen und deren Verlegungsarten unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden
  • e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
  • f)gängige Fertigungsverfahren und ihren Einfluss auf die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des fertigen Teils unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden sowie häufige Produktionsfehler prüfen
  • g)Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen
  • h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
  • i)Funktion von Potenzialausgleichsleitern unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen prüfen und beurteilen
  • j)Übergangswiderstände unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen messen und beurteilen; Isolationswiderstände beachten
  • k)Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten.
4 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
  • c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
5 Instandhaltung
  • a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
  • b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen.
6 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • b)Fehler unter Beachtung des Fehlermeldewesens melden und die Schutzwürdigkeit sicherheitsrelevanter Meldungen anerkennen
  • c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen sowie durch Auswertung eigener und fremder Fehler feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
  • g)Fremdkörperkontrollen durchführen
8 Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
  • b)kulturelle Einflüsse und Identitäten bei der Planung und Abstimmung im Team beachten
  • c)psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch bei der Arbeit am Fluggerät, auf den Menschen und deren Bedeutung für die Vergrößerung von Risiken berücksichtigen
  • d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen.

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung:3 Positionen

Instandhaltungstechnik

1 Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • a)hydraulische, pneumatische, mechanische und elektrische Bauteile und Baugruppen aus- und einbauen, instand setzen und modifizieren
  • b)Schäden am Rumpf, Trag-, Leit-, Fahr- und Triebwerk durch Kontrollen feststellen, Fehlerbehebung einleiten
  • c)mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und justieren
  • d)Fehler an Systemen klassifizieren, Fehler beheben oder deren Behebung veranlassen
  • e)Wartungsarbeiten und Sonderkontrollen durchführen
  • f)Bodengeräte und Werkzeuge sowie Prüf- und Messzeuge warten und pflegen
  • g)Bodengeräte bedienen
  • h)materialspezifische Besonderheiten beachten
  • i)elektronische und elektropneumatische Geräte und Instrumente von Fluggeräten überprüfen, aus- und einbauen
  • j)Bauteile und Systeme zur Rettung und Sicherheit, insbesondere Sauerstoffmasken, kontrollieren und instand setzen
2 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • a)Störungen, insbesondere am Steuer- und Fahrwerk, feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • b)Störungen am Antriebssystem und dessen Anbaugeräten feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • c)Störungen an hydraulischen, pneumatischen, mechanischen und elektrischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • d)Sicherheitskontrollen und Endabnahme durchführen
  • e)Bordinstandhaltungssysteme bedienen
3 Abfertigen von Fluggeräten
  • a)Flugbetriebs- und Rundgangskontrollen durchführen
  • b)Fluggeräte be- und enttanken
  • c)Bordsysteme in Betrieb nehmen und bedienen

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung:4 Positionen

Fertigungstechnik

1 Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte
  • a)Bauteile, insbesondere Strukturbauteile, fertigen oder instand setzen
  • b)Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren
  • c)Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden
  • d)Schäden an der Fluggerätstruktur bewerten und beheben
  • e)Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden
  • f)Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten
  • g)automatisierte Fertigungsverfahren unterscheiden
2 Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte
  • a)beim Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen die dort geltenden besonderen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz anwenden
  • b)Bauteile fertigen oder instand setzen
  • c)Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren
  • d)Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden
  • e)Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden
  • f)Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten
  • g)Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren unterscheiden
3 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen
  • a)Einzelteile zur Montage vorbereiten
  • b)Einzelteile und Baugruppen durch Nieten, Schrauben und Kleben verbinden und sichern
  • c)luftfahrtspezifische Verbindungs- und Sicherungselemente unterscheiden und verarbeiten
  • d)Oberflächen behandeln und schützen
4 Montieren von Fluggerätsystemkomponenten
  • a)Systemkomponenten, insbesondere Hydraulik und Pneumatik, nach Fertigungsvorschriften montieren
  • b)Baugruppen und mechanische Systeme am Fluggerät montieren

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung:4 Positionen

Triebwerkstechnik

1 Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen
  • a)Triebwerkteile manuell und maschinell bearbeiten
  • b)Rohr- und Schlauchleitungen anfertigen und instand setzen
  • c)Triebwerkteile warmbehandeln
  • d)technische Vorschriften, Handbücher und Bauteilverzeichnisse anwenden
2 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken
  • a)Einzelteile und Baugruppen sowie Anbauteile demontieren und montieren
  • b)Justier- und Einstellarbeiten durchführen
  • c)Verschraubungen sichern
  • d)Lager und Dichtungen einbauen
  • e)Triebwerkverbindungselemente unterscheiden und einsetzen
  • f)Triebwerksysteme auf- und abrüsten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk
  • a)Bauteil- und Funktionskontrollen durchführen
  • b)statisches und dynamisches Auswuchten unterscheiden
  • c)Auswuchten von Rotoren vorbereiten
  • d)Rotoren durch Gewichtsverteilung auswuchten
  • e)besondere Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Auswuchten anwenden
  • f)Justier- und Einstellarbeiten durchführen
  • g)Prüfstandanlagen, typenabhängige Prüfprogramme, Schallschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen anwenden
  • h)Triebwerksysteme für den Einsatz vorbereiten
4 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • a)schriftliche Berichte über den Grad der Beschädigung erstellen
  • b)Testdaten ermitteln und auswerten
  • c)Testläufe von Triebwerksystemen durchführen und überwachen
  • d)visuelle und zerstörungsfreie Materialprüfung an Triebwerkteilen durchführen
  • e)Protokolle im Rahmen der Qualitätssicherung anfertigen
  • f)im Testlauf aufgetretene Mängel beheben

Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren.

Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen

Abschnitt 2: 1. bis 18. Ausbildungsmonat

Zeitrahmen 1: Herstellen von Komponenten5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
  • b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen3 bis 5 Wochen
  • a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
  • e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
  • f)gängige Fertigungsverfahren und ihren Einfluss auf die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des fertigen Teils unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden sowie häufige Produktionsfehler prüfen
  • h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen sowie durch Auswertung eigener und fremder Fehler feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
  • d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen
Zeitrahmen 2: Herstellen von Baugruppen5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
  • b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen3 bis 5 Wochen
  • a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
  • b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
  • e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
  • g)Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen
  • k)Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • g)Fremdkörperkontrollen durchführen
5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
  • c)psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch bei der Arbeit am Fluggerät, auf den Menschen und deren Bedeutung für die Vergrößerung von Risiken berücksichtigen
  • d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen
Zeitrahmen 3: Montage und Demontage5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • c)Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durchführen
  • b)technische Zeichnungen und Pläne auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
3 Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen9 bis 11 Wochen
  • a)Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben
  • b)Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Beachtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben
  • c)elektrische und mechanische Verbindungen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern
  • d)Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Leitungen und deren Verlegungsarten unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden
  • e)Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen formen
  • f)gängige Fertigungsverfahren und ihren Einfluss auf die mechanischen und physikalischen Eigenschaften des fertigen Teils unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen unterscheiden sowie häufige Produktionsfehler prüfen
  • g)Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen
  • h)Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten
  • i)Funktion von Potenzialausgleichsleitern unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen prüfen und beurteilen
  • j)Übergangswiderstände unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen messen und beurteilen; Isolationswiderstände beachten
  • k)Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • b)Fehler unter Beachtung des Fehlermeldewesens melden und die Schutzwürdigkeit sicherheitsrelevanter Meldungen anerkennen
  • c)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen sowie durch Auswertung eigener und fremder Fehler feststellen, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • g)Fremdkörperkontrollen durchführen
5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren
  • a)Verantwortung und Verhalten des Einzelnen und eines Teams sowie die Kommunikation bei der Arbeit und deren Bedeutung für die Minderung von Risiken berücksichtigen
  • b)kulturelle Einflüsse und Identitäten bei der Planung und Abstimmung im Team beachten
  • c)psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch bei der Arbeit am Fluggerät, auf den Menschen und deren Bedeutung für die Vergrößerung von Risiken berücksichtigen
  • d)physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen

Abschnitt 3: Fachrichtung Instandhaltungstechnik

19. bis 42. Ausbildungsmonat

Zeitrahmen 4: Wartung, Inspektion und Modifikation5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Instandhaltung13 bis 15 Wochen
  • a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
  • b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
5 Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • a)hydraulische, pneumatische, mechanische und elektrische Bauteile und Baugruppen aus- und einbauen, instand setzen und modifizieren
  • b)Schäden am Rumpf, Trag-, Leit-, Fahr- und Triebwerk durch Kontrollen feststellen, Fehlerbehebung einleiten
  • c)mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und justieren
  • d)Fehler an Systemen klassifizieren, Fehler beheben oder deren Behebung veranlassen
  • e)Wartungsarbeiten und Sonderkontrollen durchführen
  • f)Bodengeräte und Werkzeuge sowie Prüf- und Messzeuge warten und pflegen
  • g)Bodengeräte bedienen
  • h)materialspezifische Besonderheiten beachten
  • i)elektronische und elektropneumatische Geräte und Instrumente von Fluggeräten überprüfen, aus- und einbauen
  • j)Bauteile und Systeme zur Rettung und Sicherheit, insbesondere Sauerstoffmasken, kontrollieren und instand setzen
Zeitrahmen 5: Analyse und Behebung von Störungen und Schäden6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen3 bis 5 Wochen
  • a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
5 Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • c)mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und justieren
  • d)Fehler an Systemen klassifizieren, Fehler beheben oder deren Behebung veranlassen
  • h)materialspezifische Besonderheiten beachten
6 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • a)Störungen, insbesondere am Steuer- und Fahrwerk, feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • b)Störungen am Antriebssystem und dessen Anbaugeräten feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • c)Störungen an hydraulischen, pneumatischen, mechanischen und elektrischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten
  • d)Sicherheitskontrollen und Endabnahme durchführen
  • e)Bordinstandhaltungssysteme bedienen
Zeitrahmen 6: Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten4 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation3 bis 5 Wochen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
  • c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
Zeitrahmen 7: Flugbetrieb5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation1 bis 3 Wochen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
4 Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte
  • b)Schäden am Rumpf, Trag-, Leit- und Triebwerk durch Kontrollen feststellen, Fehlerbehebung einleiten
  • g)Bodengeräte bedienen
5 Abfertigen von Fluggeräten
  • a)Flugbetriebs- und Rundgangskontrollen durchführen
  • b)Fluggeräte be- und enttanken
  • c)Bordsysteme in Betrieb nehmen und bedienen

Abschnitt 4: Fachrichtung Fertigungstechnik

19. bis 42. Ausbildungsmonat

Zeitrahmen 4: Herstellen von komplexen Baugruppen6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen9 bis 11 Wochen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
5 Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte
  • a)Bauteile, insbesondere Strukturbauteile, fertigen oder instand setzen
  • b)Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren
  • c)Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden
  • d)Schäden an der Fluggerätstruktur bewerten und beheben
  • e)Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden
  • f)Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten
  • g)automatisierte Fertigungsverfahren unterscheiden
6 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen
  • a)Einzelteile zur Montage vorbereiten
  • b)Einzelteile und Baugruppen durch Nieten, Schrauben und Kleben verbinden und sichern
  • c)luftfahrtspezifische Verbindungs- und Sicherungselemente unterscheiden und verarbeiten
  • d)Oberflächen behandeln und schützen
Zeitrahmen 5: Be- und Verarbeiten von Kunst- und Verbundwerkstoffen5 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen1 bis 3 Wochen
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
4 Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte
  • a)beim Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen die dort geltenden besonderen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz anwenden
  • b)Bauteile fertigen oder instand setzen
  • c)Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren
  • d)Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden
  • e)Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden
  • f)Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten
  • g)Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren unterscheiden
5 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen
  • a)Einzelteile zur Montage vorbereiten
  • b)Einzelteile und Baugruppen durch Nieten, Schrauben und Kleben verbinden und sichern
  • c)luftfahrtspezifische Verbindungs- und Sicherungselemente unterscheiden und verarbeiten
  • d)Oberflächen behandeln und schützen
Zeitrahmen 6: Ausrüstung von Baugruppen6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation9 bis 11 Wochen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
  • c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Instandhaltung
  • b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
6 Montieren von Fluggerätsystemkomponenten
  • a)Systemkomponenten, insbesondere Hydraulik und Pneumatik, nach Fertigungsvorschriften montieren
  • b)Baugruppen und mechanische Systeme am Fluggerät montieren
Zeitrahmen 7: Wartung und Inspektion6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten1 bis 3 Wochen
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
  • c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Instandhaltung
  • a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
  • b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
5 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden

Abschnitt 5: Fachrichtung Triebwerkstechnik

19. bis 42. Ausbildungsmonat

Zeitrahmen 4: Wartung, Inspektion und Modifikation9 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
  • i)IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung sowie Terminverfolgung anwenden
  • j)Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
4 Instandhaltung12 bis 14 Wochen
  • a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
  • b)Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
5 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
7 Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen
  • a)Triebwerkteile manuell und maschinell bearbeiten
  • b)Rohr- und Schlauchleitungen anfertigen und instand setzen
  • c)Triebwerkteile warmbehandeln
  • d)technische Vorschriften, Handbücher und Bauteilverzeichnisse anwenden
8 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken
  • a)Einzelteile und Baugruppen sowie Anbauteile demontieren und montieren
  • b)Justier- und Einstellarbeiten durchführen
  • c)Verschraubungen sichern
  • d)Lager und Dichtungen einbauen
  • e)Triebwerkverbindungselemente unterscheiden und einsetzen
  • f)Triebwerksysteme auf- und abrüsten
9 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • d)visuelle und zerstörungsfreie Materialprüfung an Triebwerkteilen durchführen
Zeitrahmen 5: Analyse und Behebung von Störungen und Schäden6 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
  • d)Daten erfassen, bearbeiten und sichern
  • e)Gespräche organisieren und situationsgerecht und zielorientiert führen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen
  • h)Kommunikation, auch in englischer Sprache, durchführen
3 Instandhaltung3 bis 5 Wochen
  • a)Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durchführen
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
4 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • a)Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durchführen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen sowie die Redlichkeitskultur berücksichtigen und fördern
  • e)Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten
  • f)Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs- und Fertigungshandbücher sowie Arbeitsanweisungen und technische Informationen, auch in englischer Sprache, beachten und anwenden
6 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten
  • a)schriftliche Berichte über den Grad der Beschädigung erstellen
  • b)Testdaten ermitteln und auswerten
  • c)Testläufe von Triebwerksystemen durchführen und überwachen
  • e)Protokolle im Rahmen der Qualitätssicherung anfertigen
  • f)im Testlauf aufgetretene Mängel beheben
Zeitrahmen 6: Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten9 Positionen
1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • d)Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
2 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche Vorschriften, auch in englischer Sprache, anwenden
3 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten
  • a)Test- und Prüfgeräte anwenden
  • b)Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durchführen
  • c)Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durchführen
4 Instandhaltung
  • c)Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen unter Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen durchführen sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
5 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen
  • b)Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen
6 Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen
  • d)technische Vorschriften, Handbücher und Bauteilverzeichnisse anwenden
7 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken6 bis 8 Wochen
  • b)Justier- und Einstellarbeiten durchführen
8 Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk
  • a)Bauteil- und Funktionskontrollen durchführen
  • b)statisches und dynamisches Auswuchten unterscheiden
  • c)Auswuchten von Rotoren vorbereiten
  • d)Rotoren durch Gewichtsverteilung auswuchten
  • e)besondere Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Auswuchten anwenden
  • f)Justier- und Einstellarbeiten durchführen
  • g)Prüfstandanlagen, typenabhängige Prüfprogramme, Schallschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen anwenden
  • h)Triebwerksysteme für den Einsatz vorbereiten
9 Analysieren und Beheben von Schäden an Systemkomponenten
  • b)Testdaten ermitteln und auswerten
  • c)Testläufe von Triebwerksystemen durchführen und überwachen
  • e)Protokolle im Rahmen der Qualitätssicherung anfertigen
  • f)im Testlauf aufgetretene Mängel beheben

Häufige Fragen

Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Fluggerätmechaniker sein?

Kurze, konkrete Stichworte genügen. Nennen Sie Tätigkeit, Bauteil oder System und das Ergebnis, etwa die durchgeführte Funktionsprüfung. Wie genau Betrieb und Kammer es wünschen, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Was trage ich in der Lehrwerkstatt ein?

Tragen Sie die Übungen mit Werkstück und Verfahren ein, zum Beispiel Anreißen, Sägen, Feilen, Bohren oder Nieten. Die Stunden gehören dazu. Das gilt besonders im ersten Ausbildungsjahr, wenn die Grundfertigkeiten im Mittelpunkt stehen.

Gehören Fachrichtung und Triebwerk oder Fertigung ins Berichtsheft?

Ja, die Inhalte Ihrer Fachrichtung Instandhaltungstechnik, Fertigungstechnik oder Triebwerkstechnik tragen Sie wie alle anderen Tätigkeiten ein. Ordnen Sie sie den Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans zu.

Wann werde ich zur Abschlussprüfung zugelassen?

Sie werden zugelassen, wenn Sie den Ausbildungsnachweis vorgelegt haben (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet, er muss aber vollständig und von Ihrem Ausbilder durchgesehen sein (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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