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Berichtsheft als Glasmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Glasmachers gehören die Tätigkeiten, die Sie in der Hütte und in der Berufsschule ausgeführt haben, nach Wochen oder Tagen geordnet und mit Stundenzahl. Typische Bereiche sind der Umgang mit Glasschmelze und Ofen, das Anfangen der Glasmenge und das Anfertigen eines Kölbels, das Vorformen, Fertigformen und Freiformen von Glasposten, das Überfangen sowie das Anfertigen von Entwurfsskizzen und die Qualitätskontrolle fertiger Stücke.

Stand: 21.10.2026

Was als Glasmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin (GlasmAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitsschutz und Hitzeschutz an der Hütte, Pfeifen und Werkzeuge reinigen und vorwärmen8
DienstagGlasmenge an der Pfeife anfangen und drehen, erste Kölbel unter Anleitung des Gesellen angefertigt8
MittwochBerufsschule: Technologie der Glasschmelze, Technisches Zeichnen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagGlasposten in der Holzform vorgeformt und mit dem Formholz gerundet, Werkzeuge nach der Schicht gepflegt8
FreitagEinfache Trinkgläser frei geblasen, Ausschuss gesichtet und mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurfsskizze für ein Paar Trinkgläser mit Stiel angefertigt und Maße für die Fertigung festgelegt8
DienstagGlasposten überfangen und in der Optikform geformt, Wanddicke am Rohling geprüft8
MittwochBerufsschule: Prüfungsvorbereitung in Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen8
DonnerstagStiel und Bodenplatte angesetzt, Glas nach dem Wiedererwärmen verformt8
FreitagPaarweise gleiche Gläser auf Maß und Spannungsfreiheit geprüft, Abweichungen im Bericht festgehalten8

Berufsschule im Berichtsheft des Glasmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Glasschmelze und Glaseigenschaften, Berechnungen aus der Technischen Mathematik oder das Lesen von Zeichnungen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Glasmacher

StattBesser
Am Ofen geholfenGlasmenge mit der Pfeife aus dem Ofen angefangen und in der Form gedreht
Gläser gemacht12 Trinkgläser frei geblasen und auf Höhe und Randdurchmesser geprüft
Skizze gezeichnetEntwurfsskizze für eine Schale angefertigt und in Fertigungsmaße umgesetzt
Glas gefärbtGlasposten mit Farbglas überfangen und die Schichtdicke kontrolliert
Qualität geprüftFertige Stücke auf Blasen, Schlieren und Spannungen geprüft und Ausschuss dokumentiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Glashütten und Glasmanufakturen, zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. In der praktischen Prüfung führen Sie in höchstens 8 Stunden 5 Arbeitsproben durch und fertigen 4 Prüfungsstücke an, etwa paarweise gleiche Gläser, eine Schale oder einen Überfangmantel. Die schriftliche Prüfung umfasst Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Zusätzlich gibt es eine Zwischenprüfung während der Ausbildung.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin (GlasmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans17 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • b)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • c)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • d)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
  • e)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen
  • f)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
5 Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Funktion und Einsatz von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen der Hohlglasproduktion, insbesondere Schmelz- und Nebenöfen, Kühlöfen, einfache Maschinen der Glasformung, Glasmacherpfeifen und Formen, erläutern
  • b)Arbeitsgeräte und Maschinen für die Handglasformung, insbesondere Kölbelmaschinen, Umdrehhilfen und Stielpressen, handhaben
  • c)Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen pflegen
6 Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten, insbesondere von Kristall-, Farb- und Antikglas, bei Herstellung, Verarbeitung und Gebrauch gegenüberstellen
  • b)Zusammensetzung des Glasgemenges einschließlich Recyclingglas für die unterschiedlichen Glasarten begründen
  • c)Vorbereitung des Hafens für die Schmelze durch Tempern und Glasieren beschreiben
  • d)Schmelzführung, Läuterung und manuelle Heißverarbeitung des Glases beschreiben
  • e)Zweck und Vorgang des thermischen Entspannens durch Kühlen beschreiben
7 Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Glasprodukte skizzieren
  • b)Entwürfe in Werkzeichnungen, insbesondere in Schnittzeichnungen, umsetzen
  • c)Grundbegriffe der Normung nennen und technische Zeichnungen lesen
8 Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Oberfläche der Glasschmelze abfehmen
  • b)Glasmacherpfeife und sonstige Werkzeuge vorbereiten
  • c)Glasmenge, insbesondere für Stiel- und Bodenglas sowie Kölbel, anfangen
  • d)Glasportionen durch Wälzen vorformen
  • e)Kölbel gleichmäßig aufblasen und vorstreichen
9 Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)unterschiedliche Möglichkeiten des Vorformens durch Gebrauch von Löffel, Wulgerholz oder Wälzplatte gegenüberstellen
  • b)Glasposten vorstreichen
  • c)Glasposten mit Hilfe des Löffels bearbeiten
  • d)Glasmasse durch Gießen formen
10 Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten26 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)erforderliche Glasmenge über Kölbel, Nabel oder Kugel anfangen
  • b)Glasposten wulgern, wälzen, formen, auf- und einblasen
  • c)Regeln für die Zusammensetzung mehrerer Glassorten nennen
  • d)Glasposten an einen vorgeblasenen Glasrohling ansetzen
11 Fertigformen vorgeformter Glasposten14 Wochen im 3. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)gestellten, vorgeformten Glasposten in die Fertigform einführen und in der geforderten Wandstärke unter Drehen ein- oder festblasen
  • b)Beschaffenheit und verschiedene Arten von Optikformen beschreiben
  • c)Glasposten in die Optikform eindrücken oder einblasen
  • d)Eintraggeräte beschreiben
  • e)Entspannungsprozeß und Kühlanlagen erläutern
  • f)fertigen Glasartikel abschlagen und zur Kühlung überführen
12 Freiformen von Glasposten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Gestaltungsmöglichkeiten durch Freiformen von Glasposten an Beispielen beschreiben
  • b)Glasposten ausschwenken, ausziehen, ausschneiden und schleudern
  • c)Heißveredelungen durch Spinnen, Reißen und Nuppen auflegen, anwenden
13 Verformen von Glasposten nach Wiedererwärmen6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Beispiele für die Verformung wiedererwärmter Glasposten nennen
  • b)Glasposten wiedererwärmen
  • c)Glasposten durch Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Auftreiben oder Andrücken verformen
  • d)fertiggeformte Glasgegenstände von der Pfeife oder dem Hefteisen abschlagen
14 Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)geblasenen Glasgegenstand an ein Nabeleisen anheften oder in die Zange nehmen
  • b)Glasgegenstand im Schmelzofen oder in der Auftreibtrommel wiedererwärmen
  • c)wiedererwärmten Glasgegenstand ausschneiden und auftreiben
15 Überfangen von Glasposten2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Glasposten mit Farbglas aus dem Hafen überfangen
  • b)Glasposten durch Farbzapfen überfangen
  • c)Glasposten durch Überfangmäntel oder Trichter überfangen
16 Formen und Ansetzen von Glasrohlingen10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Glasmasse für Stiel- und Bodenglas aufsetzen und abschneiden
  • b)Stielglas mit verschiedenen Scheren zum Stiel formen und ziehen oder pressen
  • c)Bodenglas mit der Schere zur Bodenplatte ausformen oder pressen
17 Qualitätssicherung2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Qualitätsmerkmale sowie typische Material- und Verarbeitungsfehler einschließlich deren Ursachen nennen
  • b)Produkte nach Qualitätsmerkmalen prüfen und sortieren
  • c)Ursachen von Glas- und Arbeitsfehlern beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen
  • d)Zusammenhänge zwischen Fehlermöglichkeiten bei der Glasherstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung aufzeigen

Häufige Fragen

Wie führe ich das Berichtsheft als Glasmacher?

Tragen Sie Tag für Tag oder Woche für Woche ein, was Sie an der Hütte, in der Werkstatt und in der Berufsschule gemacht haben, jeweils mit Stunden. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob wöchentlich oder täglich, regeln Betrieb und Kammer.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Bei der Durchsicht fällt auf, ob Einträge wie Kölbel, Vorformen oder Überfangen konkret genug beschrieben sind.

Gibt es Schwerpunkte in der Ausbildung zum Glasmacher?

Nein, die Ausbildung dauert drei Jahre und kennt keine Fachrichtungen. Alle Auszubildenden lernen unter anderem Glasschmelze, Anfangen der Glasmenge, Vorformen, Freiformen, Überfangen und Qualitätssicherung.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), daher sollte er vollständig und abgezeichnet sein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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