heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Holzblasinstrumentenmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Holzblasinstrumentenmacher gehören alle Arbeiten, die Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule ausführen: Anreißen und Bearbeiten von Holz und Metall, Anfertigen von Klappenmechanikteilen, Herstellen von Korpussen, Bohren von Ton- und Säulchenlöchern, Oberflächenbehandlung, Spielfertigmachen und Reparieren von Flöten, Klarinetten, Oboen oder Fagotten. Dazu kommen Berufsschulthemen und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Prüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Holzblasinstrumentenmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin (HolzbInstrmMAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dasselbe Berufsbild.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagMetallstück für Klappenmechanik angerissen, mit Feile und Säge auf Maß gebracht und mit der Schieblehre geprüft8
DienstagHolzrohling für ein Übungsstück ausgerichtet, eingespannt und an der Drechselbank auf Durchmesser gedreht8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde, technisches Zeichnen, Grundlagen der Akustik8
DonnerstagKleinwerkzeug (Schraubendreher für Klappenschrauben) angefertigt und gehärtet, Werkzeuge gewartet8
FreitagWerkstatt aufgeräumt, Feilen und Messzeug gepflegt, Instrumente der Werkstatt nach Bauart bestimmt und zugeordnet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAnnahme einer Klarinette zur Überholung, Befund erhoben: undichte Polster, verbogene Klappe, Riss im Oberstück8
DienstagKlappenmechanik zerlegt, Wellen und Säulchen geprüft, Klappe gerichtet und Polster neu eingesetzt8
MittwochBerufsschule: Technologie, technische Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagTonlöcher abgerichtet, Mechanik eingepasst und Federspannung eingestellt8
FreitagInstrument spielfertig gemacht, Ansprache und Stimmung geprüft, Reparaturprotokoll für den Ausbilder geschrieben8

Berufsschule im Berichtsheft des Holzblasinstrumentenmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Fertigungsverfahren, technisches Zeichnen oder Instrumentenkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Holzblasinstrumentenmacher

StattBesser
An der Klarinette gearbeitetPolster an Ober- und Unterstück einer Klarinette erneuert und Klappen auf Dichtheit geprüft
Metall bearbeitetKlappenarm aus Neusilber angerissen, gesägt, gefeilt und auf 0,1 Millimeter Toleranz geprüft
Holz gedrehtKorpusrohling aus Grenadill ausgerichtet und an der Drechselbank auf Außenmaß gedreht
Instrument repariertRiss im Oberstück einer Oboe verklebt, Tonlöcher nachgearbeitet und Ansprache geprüft
Mechanik eingestelltKlappenmechanik eingepasst, Spiel an den Wellen beseitigt und Federspannung eingestellt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Werkstätten für Holzblasinstrumente und in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie in höchstens 14 Stunden zwei Arbeitsproben und ein Prüfungsstück an, etwa Teile der Klappenmechanik oder das Spielfertigmachen einer Klappengruppe. Schriftlich werden Technologie, technische Mathematik, technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Zuvor liegt vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin (HolzbInstrmMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans22 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
  • d)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen bzw. personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
  • b)Gefahren am Arbeitsplatz, insbesondere durch fehlerhaften Umgang mit Betriebs- und Hilfsmitteln, erkennen und berufsbezogene Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden, insbesondere in elektrischen Anlagen, beschreiben sowie Maßnahmen der Schadensminderung und der Ersten Hilfe einleiten oder veranlassen
  • d)Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermittel, beachten
  • e)Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe und Umweltschutz einhalten
  • f)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft beachten
  • g)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • h)im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
  • b)Teilebedarf abschätzen und bereitstellen
  • c)Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen
  • d)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
  • e)durch Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses Qualität sichern
6 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Längen mit Meßzeugen unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
  • b)mit Winkellehren und mit Winkelmessern messen
  • c)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
  • d)Werkstücke kennzeichnen
  • e)ebene und gewölbte Flächen auf Formgenauigkeit prüfen
  • f)Werkstücke mit Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
  • g)Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
7 Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen und Stücklisten anfertigen, lesen und anwenden
  • b)Grundbegriffe der Normung anwenden
  • c)Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden
  • d)Zeichnungen lesen und anwenden
  • e)Konstruktive Merkmale zeichnen, insbesondere als Schnittdarstellung
8 Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Holzblasinstrumente im Hinblick auf Werkstoff, Tonerzeugung und Konstruktionsmerkmale bestimmen

9 Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Hölzer, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften unterscheiden und ihrem Verwendungszweck zuordnen
  • b)Hölzer und Metalle lagern
  • c)Hilfs- und Verbrauchsstoffe auswählen und lagern
10 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Spannzeuge unter Berücksichtigung der Größe, der Form des Werkstoffs und des Bearbeitungsverfahrens von Werkstücken auswählen und befestigen
  • b)Werkstücke mit Spannzeugen, insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes, ausrichten und spannen
  • c)Werkzeuge mittels Spannfutter oder Spannzangen spannen und Meißelhalter ausrichten
11 manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge auswählen
  • b)Hölzer, Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen und Feilen, manuell bearbeiten
  • c)Hölzer, Metalle oder Kunststoffe durch Bohren und Gewindeschneiden bearbeiten
  • d)vorgefertigte Instrumententeile manuell und maschinell nach Skizzen oder Vorgaben bearbeiten
  • e)besondere Gefahren an Werkzeugmaschinen beachten und Arbeitsschutzvorschriften anwenden
  • f)Instrumententeile mit Werkzeugmaschinen, insbesondere Bohr-, Dreh- und Drechselmaschinen, längs-, plan- und runddrehen
12 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, reinigen, warten und vor Korrosion schützen
  • b)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften auffüllen und wechseln und der Entsorgung zuführen
13 Anfertigen von Klappenmechanikteilen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Feilen nach Werkstoff, Form und Oberfläche des Werkstückes auswählen
  • b)Einzelklappen durch einhändiges Feilen bearbeiten
  • c)Teile der Klappenmechanik durch einhändiges Feilen bearbeiten
  • d)Bohrer entsprechend der Werkstoffe auswählen
  • e)Teile der Klappenmechanik nach Anzeichnung bohren
  • f)Klappenmechanik durch einhändiges Feilen nach Lehre und Maßvorgabe bearbeiten
  • g)Klappenmechanik nach Lehre und Maßangaben durch Bohren bearbeiten
14 Fügen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Lötverfahren entsprechend Material und Beanspruchung bestimmen
  • b)Einzelteile durch Löten verbinden
  • c)Mechanikteile zusammenpassen und ausrichten
  • d)Klappenteile durch Löten verbinden
  • e)Mechanikteile, insbesondere durch Nieten, Verstiften, Verschrauben oder Löten, verbinden
15 Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Fräser, Spitzbohrer und Reibahlen durch Sägen, Feilen und Schleifen herstellen
  • b)Schnittwerkzeuge schärfen
  • c)Maßgenauigkeit prüfen
16 Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Holzkorpusse durch Drehen und Bohren oder Metallkorpusse durch Ziehen, Biegen und Bördeln herstellen
  • b)zylindrische und konische Innenbohrungen durch Bohren, Räumen und Drehen herstellen
17 Behandeln von Oberflächen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Stäube, Dämpfe und ätzende Flüssigkeiten, beachten
  • b)für Metalle die Verfahren der Oberflächenbehandlung auswählen
  • c)metallische Oberflächen behandeln, insbesondere durch Schleifen, Polieren und Lackieren
  • d)für Hölzer Verfahren der Oberflächenbehandlung auswählen
  • e)Hölzer mit Schutzmitteln imprägnieren
  • f)Oberflächen aus Holz behandeln, insbesondere durch Schleifen, Polieren, Lackieren und Färben
18 Bohren von Ton- und Säulchenlöchern5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgabe, Wirkungsweise und Anordnung der Ton- und Säulchenlöcher unterscheiden
  • b)Ton- und Säulchenlöcher mit Schablone bohren oder Tonlöcher mit Kopiervorrichtung stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln
  • c)Oberflächengüte prüfen und Maßhaltigkeit der Bohrungen messen
19 Anbringen und Bearbeiten von Säulchen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Säulchen durch Schrauben, Kleben oder Löten anbringen
  • b)Säulchen durch Anzeichnen, Aufbohren, Gewindeschneiden und Reiben bearbeiten
  • c)Säulchen parallel fräsen
20 Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Klappen bereitstellen, zusammenbauen und auf dem Korpus einpassen
  • b)Klappenmechanik durch Schrauben, Fräsen, Biegen, Feilen und Einpassen auf dem Korpus zusammenbauen
  • c)Funktionsprüfung durchführen
21 Spielfertigmachen von Instrumenten8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Mechanik bepolstern, bekorken, befedern und montieren
  • b)Instrument auf Luftdichtigkeit prüfen
  • c)Instrument spielbar machen und Endkontrolle durchführen
  • d)Kunden auf die vorbeugende Instandhaltung, insbesondere Reinigung, hinweisen
22 Reparieren von Instrumenten6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Fehleranalyse durchführen
  • b)Reparaturumfang festlegen
  • c)im Gespräch mit dem Kunden Mängel erfassen, beurteilen und dokumentieren
  • d)Instrument demontieren
  • e)Defekte beseitigen
  • f)Instrument zusammenbauen und prüfen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Holzblasinstrumentenmacher das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche, den Sie regelmäßig und nicht erst vor der Prüfung schreiben. Die genauen Vorgaben nennt Ihre Handwerkskammer oder Ihr Betrieb.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Reichen Sie ihn möglichst regelmäßig ein, damit Rückfragen zeitnah geklärt werden.

Welche Arbeiten gehören in die Einträge zur Klappenmechanik?

Nennen Sie das Werkstück, das Verfahren und das Ergebnis, zum Beispiel Klappenarm gesägt, gefeilt, gelötet und eingepasst. Auch Messungen, Einstellarbeiten und Fehlersuche gehören hinein.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung benotet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), deshalb sollte er vollständig sein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen