heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Holzspielzeugmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Werkstatt, im Lehrgang und in der Berufsschule gelernt haben: Holz auswählen und zuschneiden, Teile drechseln und schnitzen, Oberflächen schleifen und behandeln, Figuren und Spielsachen bemalen, Einzelteile montieren, Werkzeuge schärfen und fertige Stücke prüfen und verpacken. Wichtig sind das Datum, die Tätigkeit in Stichworten und die Stunden. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Holzspielzeugmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin (HolzSpielzMAusbV 1996). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dasselbe Berufsbild.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsplatz und Maschinen eingewiesen, Unfallverhütung besprochen, Buchenbretter nach Zuschnittliste angerissen und mit der Bandsäge zugeschnitten8
DienstagHobeln und Abrichten von Kanthölzern auf Maß, Holzverbindung (Zinkung) für einen Spielzeugkasten angerissen und gesägt8
MittwochBerufsschule: Holzarten und Holzeigenschaften, Arbeitssicherheit, Skizzen lesen8
DonnerstagDrechselbank eingerichtet, erste Rundstäbe und Kugeln für ein Greifspielzeug gedrechselt, Drehstähle geschliffen8
FreitagTeile von Hand und mit dem Schwingschleifer geschliffen, Kanten gebrochen, Zinkung verleimt und Werkstatt aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für das Prüfungsstück (Zugtier auf Rädern) gezeichnet, Stückliste erstellt, Holz ausgewählt und Maserung beurteilt8
DienstagSchablonen für die Tierform gefertigt, Rohlinge ausgesägt, Achsbohrungen mit Bohrvorrichtung gesetzt8
MittwochBerufsschule: Technische Mathematik, Technologie der Oberflächenbehandlung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagRäder und Zierelemente gedrechselt, Kopf und Ohren des Tieres geschnitzt, Mängel an einem Rohling nachgearbeitet8
FreitagStücke gebeizt und mit speichelechtem Lack behandelt, Bemalung aufgetragen, Teile montiert und Gängigkeit der Räder geprüft8

Berufsschule im Berichtsheft des Holzspielzeugmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzverbindungen, Zeichnen von Ansichten oder Materialberechnung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Holzspielzeugmacher

StattBesser
Holz bearbeitetBuchenleisten auf Maß gehobelt und mit der Kreissäge auf 120 mm Länge geschnitten
GedrechseltRundstab mit Schruppröhre und Schlichtmeißel auf 24 mm Durchmesser gedreht
Spielzeug lackiertTeile geschliffen, entstaubt und mit speichelechtem Lack zweimal gestrichen, Zwischenschliff mit Körnung 240
Figur gemachtTierfigur nach Schablone ausgesägt, Konturen mit dem Schnitzmesser nachgearbeitet
Werkzeug gepflegtDrehstähle am Schleifbock nachgeschliffen und Hobeleisen abgezogen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Holzspielzeugmacher werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus zwei Arbeitsproben und einem schriftlichen Teil. Die Gesellenprüfung gliedert sich in eine Fertigkeitsprüfung mit zwei Arbeitsproben und einem Prüfungsstück sowie eine schriftliche Kenntnisprüfung in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor dem Prüfungsstück legen Sie einen Entwurf zur Genehmigung vor.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin (HolzSpielzMAusbV 1996), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans16 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
  • d)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
  • b)arbeitssicheres Verhalten beschreiben, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen nennen
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • d)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • e)Gefahren, die von Lärm, Giften, Dämpfen, Stäuben, Gasen, leichtentzündbaren Stoffen sowie von elektrischem Strom ausgehen, beachten
  • f)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft beachten und anwenden
  • g)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • h)im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich anführen
5 Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnissewährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Arbeitsschritte unter Beachtung von Vorgaben und betrieblichen Bedingungen abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
  • b)Materialbedarf ermitteln und bereitstellen
  • c)Werkstoffeigenschaften unterscheiden und zuordnen
  • d)Eignung von Werkstoffen für Holzspielzeuge im Hinblick auf den Gesundheitsschutz beurteilen
  • e)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
6 Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen und Zeichnungen lesen
  • b)Arbeitsskizzen anfertigen
  • c)Freihandzeichnungen und technische Zeichnungen anfertigen
  • d)Stücklisten erstellen
  • e)Gestaltungselemente bei Entwurf und Herstellung von Erzeugnissen anwenden
7 Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Eigenschaften, Erkennungsmerkmalen und Verwendungszweck auswählen
  • b)Holzfehler erkennen und bei der Bearbeitung berücksichtigen
  • c)Holz und Holzwerkstoffe unter Beachtung des Verwendungszwecks und der Qualität werkstoffgerecht lagern, Holzfeuchte messen
8 Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Vorrichtungen und Schablonen im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung prüfen, auswählen und anwenden
  • b)Vorrichtungen und Schablonen, insbesondere aus Metall, Kunststoff und Holz, unter Berücksichtigung werkstoffbedingter Arbeitstechniken herstellen und instand halten
9 Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Meßzeuge und Anreißwerkzeuge auswählen und handhaben
  • b)Handwerkzeuge nach Verwendungszweck auswählen und handhaben, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Stemmen, Feilen, Schleifen und Bohren
  • c)Holzverbindungen herstellen, insbesondere Überblattungen und Dübelverbindungen sowie Schlitz- und Zapfenverbindungen
  • d)Klebstoffe unterscheiden und nach Verwendungszweck einsetzen
  • e)Holzbearbeitungsmaschinen einrichten und bedienen, insbesondere Säge-, Hobel-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen
  • f)Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften für Maschinen und Schutzvorrichtungen anwenden
10 Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Handwerkzeuge schärfen und pflegen
  • b)Maschinenwerkzeuge rüsten und instand halten, insbesondere schärfen
  • c)Maschinen nach Vorgaben warten
  • d)Maschinenstörungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung einleiten
11 Prüfen und Behandeln von Oberflächen8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Oberflächen auf Fehler prüfen, insbesondere auf Rauheiten, Einschlüsse, Bruchstellen und Risse
  • b)Vorbehandlungs- und Beschichtungsmittel nach Verwendungszweck auswählen und unter Berücksichtigung des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes auftragen
  • c)Vorbehandlungs- und Beschichtungsmittel lagern und entsorgen
  • d)Oberflächen mittels Drucktechniken und Spritztechniken veredeln
12 Drechseln und Drehen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Drehbank einrichten, Drehteile durch Langholzdrehen herstellen
  • b)Kleinteile durch Hohldrehen herstellen
  • c)Kleinteile durch Querholzdrehen herstellen
  • d)Drehteile auf Halbautomaten herstellen
13 dekoratives Spanen und Schnitzen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Schnitzarbeiten ausführen, insbesondere Kerbschnitte und halbplastische Schnitzarbeiten
  • b)dekorative Späne und Spanlocken durch Stechen, Drehen und Hobeln herstellen
14 dekoratives Malen und Schmücken12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Farben, Ergänzungsmaterialien und Malwerkzeug nach Verwendungszweck auswählen und handhaben
  • b)Linien-, Ränder- und Bänderdekore nach Vorlagen vorzeichnen und malen
  • c)Dekore entwerfen, übertragen und malen
  • d)Figuren bemalen
  • e)Schriften und Monogramme zeichnen und malen
15 Montieren von Teilen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Teile für die Montage vorbereiten
  • b)Teile zu Baugruppen montieren, insbesondere kleben
  • c)Teile und Baugruppen zu Erzeugnissen montieren und komplettieren
16 Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Qualität der Erzeugnisse prüfen, Endkontrolle durchführen
  • b)Erzeugnisse kennzeichnen und verpacken

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Holzspielzeugmacher das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Gehört die Arbeit an der Drechselbank ins Berichtsheft?

Ja. Drechseln und Drehen ist eine eigene Berufsbildposition. Notieren Sie, was Sie gedreht haben, mit welchem Werkzeug und welchen Maßen, und wie viele Stunden Sie dafür gebraucht haben.

Was trage ich für das Prüfungsstück ein?

Halten Sie die Arbeitsschritte in Stichworten fest, etwa Entwurf, Stückliste, Zuschnitt, Drechseln, Schnitzen, Oberfläche und Montage. Der Entwurf wird vor der Anfertigung zur Genehmigung vorgelegt. Das Berichtsheft selbst wird in der Prüfung nicht bewertet.

Wer ist für meine Prüfung zuständig?

Zuständig ist die Handwerkskammer. Zugelassen werden Sie zur Gesellenprüfung, wenn Sie den Ausbildungsnachweis vorgelegt haben (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fragen Sie bei Ihrer Kammer nach den Anmeldefristen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen