Berichtsheft als Industriekeramiker Anlagentechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Industriekeramiker Anlagentechnik gehört, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule gemacht und gelernt haben: das Aufbereiten von Rohstoffen und Massen, das Bedienen und Einrichten von Pressen, Gieß- und Formanlagen, das Trocknen und Brennen in Öfen, die Qualitätsprüfung der Produkte sowie Wartung und Instandhaltung der Maschinen. Tragen Sie jede Woche kurz und konkret ein, welche Anlage Sie bedient haben, welches Material und welche Prüfung dabei anfielen.
Stand: 21.10.2026
Was als Industriekeramiker Anlagentechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Verordnung regelt vier keramische Berufe, darunter Anlagentechnik; Sie bilden sich in der Anlagentechnik aus, eine weitere Fachrichtung wählen Sie dafür nicht.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, keramisches Rechnen
- Formgebung und Veredlung
- Trocknen und Brennen
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
- Messen, Steuern und Regeln
- Elektrotechnik und Metalltechnik
- Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Aufbereitung und zur Formgebung
- Bedienen von Trocknungs- und Brennanlagen
- Instandhalten von Produktionseinrichtungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Rohstoffe wiegen und für die Masseaufbereitung bereitstellen, Feuchte der Rohstoffe notiert, Sicherheitsunterweisung an der Mühle | 8 |
| Dienstag | Masse im Mischer angesetzt, Mahlfeinheit mit dem Sieb geprüft, Anlage anschließend gereinigt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde keramischer Rohstoffe, keramisches Rechnen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Rohlinge an der Presse unter Anleitung abgenommen, Gewicht und Maße mit der Schieblehre kontrolliert | 8 |
| Freitag | Feilen und Bohren am Metallwerkstück in der Lehrwerkstatt, Schmierstellen der Presse abgeschmiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Pressform umgerüstet, Presse eingerichtet und Probepressung mit Maßkontrolle durchgeführt | 8 |
| Dienstag | Tunnelofen überwacht, Temperaturkurve mit der Sollkurve verglichen, Abweichung dem Schichtführer gemeldet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Steuerungstechnik, Fehleranalyse an Anlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Brenngut entnommen, Sichtprüfung und Stichprobe auf Risse und Maßhaltigkeit, Prüfprotokoll ausgefüllt | 8 |
| Freitag | Wartung der Strangpresse nach Plan, Verschleißteile getauscht, Störungsursache im Antrieb eingegrenzt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Industriekeramikers Anlagentechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel keramische Werkstoffe, Brennprozess, Messen und Regeln oder Anlagensteuerung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Industriekeramiker Anlagentechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Presse gearbeitet | Pressform gewechselt, Presse eingerichtet und Rohlinge auf Maß geprüft |
| Ofen kontrolliert | Temperaturverlauf im Tunnelofen mit der Sollkurve abgeglichen |
| Masse gemacht | Versatz nach Rezeptur eingewogen, im Mischer aufbereitet, Feuchte gemessen |
| Qualität geprüft | Stichprobe auf Risse und Maßhaltigkeit entnommen, Ergebnis im Prüfprotokoll eingetragen |
| Maschine repariert | Verschlissene Lager an der Strangpresse getauscht, Probelauf durchgeführt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der keramischen Industrie, etwa bei Herstellern von Sanitärkeramik, technischer Keramik, Fliesen oder Geschirr. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung, die rein praktisch ist und möglichst vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegt. Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch führen Sie eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation in höchstens 8 Stunden aus und führen danach ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Schriftlich folgen die Bereiche Anlagentechnik, Technische Kommunikation und Qualitätssicherung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 111 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
- b)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden, Skizzen anfertigen
- c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, Ergebnisse dokumentieren
- d)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
6 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
- b)Maschinen nach Fertigungsverfahren unterscheiden
- c)Aufgaben im Team planen, durchführen und bewerten
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- e)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- f)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen
- g)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- h)produktionstechnisch relevante Daten erfassen und bewerten
- i)Arbeitsdurchführung und -ergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- j)Zusammenhänge von Prozessabläufen und Teilprozessen bei der Auftragsabwicklung beachten
7 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Roh- und Hilfsstoffe unterscheiden und auf Qualitätsparameter prüfen
- b)Roh- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen und einsetzen
- c)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen, aufbereiten und handhaben
- d)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
8 Formgebung und Veredlung6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Modelle, Formen oder Werkzeuge unterscheiden und ihrer Verwendung nach zuordnen
- b)Formgebungsverfahren unterscheiden
- c)Veredlungsverfahren beschreiben
- d)mechanische und manuelle Veredlungstechniken unterscheiden
9 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
- b)schadhafte Betriebsmittel austauschen oder Instandsetzung veranlassen
- c)Betriebsstoffe auswählen, einsetzen und entsorgen
10 Trocknen und Brennen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Trocknungs- und Brennverfahren unterscheiden
- b)Vorgänge während des Trocknens und Brennens überwachen
- c)Fehlerursachen unsachgemäßen Trocknens und Brennens erkennen
11 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- d)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
Abschnitt II: Spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 28 Positionen
1 Messen, Steuern und Regeln4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Steuer- und Regelungstechniken unterscheiden
- b)Prozessdaten einstellen
- c)Messverfahren, insbesondere für Litergewichts- und Viskositätsmessungen, anwenden
- d)Soll-, Istwertvergleich durchführen und dokumentieren, Prozessdaten optimieren
- e)Messverfahren, insbesondere für Temperatur-, Druck-, Luftfeuchte- und Volumenmessungen, anwenden
2 Elektrotechnik2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Gefahren des elektrischen Stroms berücksichtigen, Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen anwenden
- b)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung in Stromkreisen zuordnen
3 Metalltechnik6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkstoffe unter Berücksichtigung der Eigenschaften und Verwendungsarten auswählen
- b)Werkstücke, insbesondere durch Anreißen und Körnen, vorbereiten
- c)Werkstücke, insbesondere durch Schleifen, Sägen, Feilen und Bohren, manuell und maschinell bearbeiten
- d)lösbare und unlösbare Verbindungen, insbesondere Schraub- und Klebeverbindungen, herstellen
- e)Bleche, Rohre und Profile schneiden, biegen und richten
- f)Werkstücke durch Messen und Lehren prüfen
4 Bedienen und Produktionsmaschinen und - anlagen zur Aufbereitung8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Unfallverhütungsvorschriften anwenden, Schutzvorrichtungen handhaben
- b)Fördermittel und -anlagen bedienen
- c)Fördervorgänge überwachen
- d)Materialfluss überwachen und sicherstellen
- e)Maschinen zur Aufbereitung einrichten, umrüsten, bedienen und überwachen
- f)Störungen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- g)Fertigungsfehler, insbesondere Handhabungsfehler, erkennen, beurteilen und dokumentieren, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
5 Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Formgebung6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Pressen umrüsten, einrichten, bedienen und überwachen
- b)Maschinen zur Formgebung umrüsten, einrichten, bedienen und überwachen
- c)Fertigungsfehler, insbesondere Risse, Deformationen, Handhabungsfehler und Maßabweichungen, erkennen, beurteilen und dokumentieren, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
6 Bedienen von Produktionsmaschinen zur Veredlung, Endbearbeitung und Verpackung20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Unfallverhütungsvorschriften anwenden, Schutzvorrichtungen handhaben
- b)Maschinen zur Veredlung, Endbearbeitung und Verpackung umrüsten, einrichten, bedienen und überwachen
- c)Fertigungsfehler, insbesondere Risse, Deformationen, Veredlungsfehler, Handhabungsfehler und Maßabweichungen, erkennen, beurteilen und dokumentieren, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
7 Bedienen von Trocknungs- und Brennanlagen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Trocknungs- oder Entbinderungsanlagen sowie Brennanlagen nach betrieblichen Vorgaben vorbereiten, bedienen und überwachen
- b)Trocken- und Brennfehler, insbesondere Risse, Deformationen, Maßabweichungen, Oberflächen- und Handhabungsfehler erkennen, beurteilen und dokumentieren
- c)Störungen und deren Beseitigung in die Produktionsprotokolle eintragen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen und dokumentieren
8 Instandhalten von Produktionseinrichtungen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Maschinen und Anlagen nach festgelegtem Plan unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften warten
- b)Baugruppen und Bauteile austauschen, Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
- c)Werkzeuge für die keramische Formgebung, Veredlung und Endbearbeitung warten
- d)Werkzeuge, Baugruppen und Bauteile transportieren und lagern
- e)Wartungsarbeiten dokumentieren, Mängelliste erstellen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Industriekeramiker Anlagentechnik?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Ausbildungszeit.
Was trage ich bei der Arbeit an Pressen und Brennanlagen ein?
Schreiben Sie auf, welche Anlage Sie bedient oder eingerichtet haben, welches Material verarbeitet wurde und welche Prüfung oder Messung dazugehörte. Konkrete Angaben wie Pressform gewechselt oder Brennkurve verglichen sind aussagekräftiger als Maschine bedient.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Geführt wird er von Ihnen selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Fragen Sie Ihren Ausbilder, in welchem Rhythmus er unterschreibt.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Reichen Sie ihn deshalb vollständig ein.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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