Berichtsheft als Industriekeramiker Dekorationstechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Industriekeramiker Dekorationstechnik gehört, was Sie in Ihrer Woche tatsächlich gelernt und getan haben: Farben und Hilfsstoffe aufbereiten, Ränder ziehen, linieren und bändern, Flächendekore ausführen, zeichnen und entwerfen, Schriften und Monogramme malen, Gold und Edelmetallpräparate aufbringen, Spritzen und Schiebebilder aufbringen, dazu Dekorbrand, Qualitätskontrolle und Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und die Eckpunkte der Prüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Industriekeramiker Dekorationstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Verordnung regelt vier Fachrichtungen unter dem Beruf Industriekeramiker; Ihre ist die Dekorationstechnik, daneben gibt es Anlagentechnik, Modelltechnik und Verfahrenstechnik. Die ersten Monate vermitteln vor allem gemeinsame Inhalte, danach folgen die fachrichtungsspezifischen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Anfertigen von Linien- und Flächendekoren aus Grundformen (Farben aufbereiten, Ränder ziehen, linieren, bändern)
- Zeichnen und Malen (Zeichen- und Maltechniken, Dekorentwürfe)
- Handmalen von Schriften und Monogrammen
- Anfertigen von Dekoren aus kombinierten Formen (Staffagen, Glanz- und Poliergold, Dekorbrand, Nachbearbeitung)
- Ausführen von Spritztechniken
- Ausführen von Buntdruckdekorationen (zum Beispiel Schiebebilder)
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, keramisches Rechnen
- Trocknen und Brennen, Warten und Pflegen von Betriebsmitteln
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsschutz am Dekorplatz besprochen, Farben und Malmittel nach Vorgabe angerieben, Konsistenz mit dem Spatel geprüft | 8 |
| Dienstag | Ränder an Tellern mit dem Pinsel gezogen, Randbreite mit Schablone kontrolliert, 12 Teller bearbeitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffe und Rohstoffe der Keramik, Zeichnen von Ornamenten, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Linien und Bänder auf Tassen auf der Drehscheibe gemalt, Fehler am Linienanfang mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
| Freitag | Dekorierte Teile für den Dekorbrand sortiert und aufgesetzt, Werkzeug gereinigt, Wochenaufgaben dokumentiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Dekorentwurf für eine Kaffeeservice-Serie nach Kundenvorgabe gezeichnet, Farbwahl mit Brennbedingungen abgeglichen | 8 |
| Dienstag | Glanzgold auf Tassenränder und Henkel aufgebracht, Schichtstärke geprüft, Muster für den Brand vorbereitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Dekorationstechniken und Dekorgestaltung, Fachrechnen, Prüfungsvorbereitung | 8 |
| Donnerstag | Spritzdekor mit Abdeckmaterial an Tellern ausgeführt, Farbverlauf von hell nach dunkel eingestellt, Spritzpistole gereinigt | 8 |
| Freitag | Gebrannte Teile auf Dekorfehler kontrolliert, Ausschuss klassifiziert und dokumentiert, Poliergold nachbearbeitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Industriekeramikers Dekorationstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde Keramik, Zeichnen und Gestalten, Dekortechniken oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Industriekeramiker Dekorationstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Dekoriert | Rand und Linie auf 12 Tellern mit dem Pinsel gezogen, Breite mit Schablone geprüft |
| Mit Farbe gearbeitet | Unterglasurfarbe mit Malmittel angerieben, Konsistenz und Deckkraft an einer Probescherbe getestet |
| Gold gemalt | Glanzgold auf Tassenränder aufgetragen, Schichtstärke kontrolliert, Brandbedingungen beachtet |
| Beim Brennen geholfen | Dekorierte Teile nach Brennplan eingesetzt, Temperaturverlauf überwacht, Ergebnis dokumentiert |
| Fehler gesucht | Dekorfehler wie Laufen und Abplatzen erkannt, Ursache mit dem Ausbilder besprochen, Teile aussortiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in keramischen Betrieben, zum Beispiel in der Porzellan- und Geschirrherstellung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor. In der Abschlussprüfung bearbeiten Sie eine praktische Arbeitsaufgabe, in der Sie ein keramisches Produkt mit kombinierten Dekortechniken veredeln, und führen dazu ein Fachgespräch. Hinzu kommen schriftliche Prüfungsbereiche zur Dekorationstechnik, zur Dekorgestaltung und zur Wirtschafts- und Sozialkunde. Genaue Zeiten und Gewichtungen nennt Ihre IHK.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 111 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
- b)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden, Skizzen anfertigen
- c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, Ergebnisse dokumentieren
- d)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
6 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten und Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
- b)Maschinen nach Fertigungsverfahren unterscheiden
- c)Aufgaben im Team planen, durchführen und bewerten
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- e)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- f)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen
- g)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- h)produktionstechnisch relevante Daten erfassen und bewerten
- i)Arbeitsdurchführung und -ergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- j)Zusammenhänge von Prozessabläufen und Teilprozessen bei der Auftragsabwicklung beachten
7 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Roh- und Hilfsstoffe unterscheiden und auf Qualitätsparameter prüfen
- b)Roh- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen und einsetzen
- c)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen, aufbereiten und handhaben
- d)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
8 Formgebung und Veredlung6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Modelle, Formen oder Werkzeuge unterscheiden und ihrer Verwendung nach zuordnen
- b)Formgebungsverfahren unterscheiden
- c)Veredlungsverfahren beschreiben
- d)mechanische und manuelle Veredlungstechniken unterscheiden
9 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
- b)schadhafte Betriebsmittel austauschen oder Instandsetzung veranlassen
- c)Betriebsstoffe auswählen, einsetzen und entsorgen
10 Trocknen und Brennen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Trocknungs- und Brennverfahren unterscheiden
- b)Vorgänge während des Trocknens und Brennens überwachen
- c)Fehlerursachen unsachgemäßen Trocknens und Brennens erkennen
11 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- d)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
Abschnitt II: Spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 27 Positionen
1 Anfertigen von Linien- und Flächendekoren aud Grundformen26 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Farben und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften auswählen
- b)Farben unter Verwendung von Hilfsstoffen aufbereiten
- c)Malereien ausführen, insbesondere rändern, linieren und bändern
- d)Flächendekore auf verschiedenen Grundkörpern ausführen
2 Zeichnen und Malen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)verschiedene Zeichen- und Maltechniken, insbesondere mit Bleistift, Feder und Wasserfarben, anwenden
- b)Dekore unter Einbeziehung gestalterischer und ästhetischer Grundlagen entwerfen
3 Handmalen von Schriften und Monogrammen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Schriften und Monogramme unter Beachtung typografischer Grundregeln entwerfen
- b)Schriften und Monogramme ausführen
4 Anfertigen von Dekoren aus kombinierten Formen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Farben, Edelmetallpräparate und Hilfsstoffe für verschiedene Dekorationsarten und -techniken auswählen und aufbereiten
- b)Staffagen auf Werkstücken und Reliefs ausführen
- c)Farben sowie Edelmetallpräparate, insbesondere Glanz- und Poliergold, unter Berücksichtigung der Brennbedingungen aufbringen
- d)Ätzdekor und Imitation unterscheiden
- e)Dekorationsarten in Auf-, In- und Unterglasur unterscheiden
- f)keramische Produkte durch Kombination verschiedener Dekortechniken veredeln
- g)Dekorationsfehler erkennen, beurteilen und dokumentieren
- h)Dekore unter Berücksichtigung der Dekorbrandtechniken und Brennbedingungen brennen
- i)Malereien, insbesondere Edelmetalldekorationen, nachbearbeiten
5 Ausführen von Spritztechniken8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Farben und Spritzmedien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften auswählen und aufbereiten
- b)Spritzwerkzeuge auswählen und vorbereiten
- c)Isolier- und Abdeckmaterialien auswählen
- d)keramische Produkte vorbereiten
- e)Farbflächen mit und ohne Isolier- und Abdeckmaterialien spritzen
- f)Farben in unterschiedlichen Schichtstärken und verlaufend von Hell nach Dunkel spritzen
- g)Spritzwerkzeuge reinigen und warten
6 Ausführen von Buntdruckdekorationen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Druckverfahren unterscheiden
- b)Buntdruckdekorationen, insbesondere Schiebebilder aufbringen
7 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfverfahren, Prüfmittel, Prüfvorschriften und betriebliche Prüfpläne anwenden
- b)Produkte sortieren und klassifizieren, Ergebnisse dokumentieren
- c)Fertigungsfehler erkennen, beurteilen und dokumentieren
- d)Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Industriekeramiker Dekorationstechnik das Berichtsheft führen?
Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie Einträge abgeben, regeln Betrieb und Kammer; üblich sind wöchentliche Einträge. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung legen Sie ihn der IHK vor. Bewertet wird er in der Prüfung nicht.
Was trage ich für Tage in der Berufsschule ein?
Notieren Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte, etwa Werkstoffkunde, Zeichnen oder Dekorgestaltung, und die Stunden. Die Themen des Berufsschulunterrichts gehören nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in den Nachweis.
Muss ich Rezepturen und Farbmischungen meines Betriebs aufschreiben?
Nein. Beschreiben Sie, was Sie getan und gelernt haben, zum Beispiel Farben angerieben oder Gold aufgebracht. Genaue Rezepturen, Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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