Berichtsheft als Industriekeramiker Modelltechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Industriekeramiker Modelltechnik gehört, was Sie in Betrieb, Berufsschule und Lehrgängen tatsächlich getan haben: Entwerfen von Modellen und Formen, Arbeiten mit Gips, Kunststoffen und Metall, Herstellen von Arbeitsformen, Trocknen und Lagern sowie Prüfen von Maßen und Passgenauigkeit. Tragen Sie je Woche die Tätigkeiten mit Stunden ein, möglichst konkret mit Werkstück, Werkstoff und Arbeitsschritt.
Stand: 21.10.2026
Was als Industriekeramiker Modelltechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre, davon entfallen 12 Monate auf Inhalte, die alle Berufe der keramischen Industrie gemeinsam haben, und 24 Monate auf berufsspezifische Inhalte. Modelltechnik ist eine von vier Fachrichtungen des Berufs Industriekeramiker; die anderen sind Anlagentechnik, Verfahrenstechnik und Dekortechnik.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Modelle und Formen entwerfen, mit Skizzen, Modellzeichnungen und produktionstechnischen Vorgaben wie Schwindung und Radien
- Werkstoffe und Hilfsmittel für den Modell-, Einrichtungs- und Formenbau einsetzen, zum Beispiel Gipse, Kunststoffe und Trennmittel
- Werkstücke aus Metall herstellen, etwa durch Anreißen, Messen und spanende Bearbeitung
- Dreidimensionale Werkstücke aus Gips herstellen, vom Modellieren und Drehen bis zu mehrteiligen Formen
- Dreidimensionale Werkstücke aus Kunststoffen herstellen, zum Beispiel durch Gießen und Laminieren
- Formen herstellen, Funktion prüfen und optimieren
- Trocknen und Lagern von Modellen, Einrichtungen und Formen
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Prüfverfahren und Dokumentation von Maßabweichungen
- Gemeinsame Inhalte wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Roh- und Hilfsstoffe, keramisches Rechnen, Formgebung, Trocknen und Brennen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sicherheitsunterweisung in der Gipswerkstatt, Gips nach Mischungsverhältnis angerührt und Abbindezeit notiert | 8 |
| Dienstag | Rohling aus Gips auf der Drehbank vorgedreht, Maße mit Messschieber geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technische Zeichnungen lesen, keramisches Rechnen, Werkstoffkunde | 8 |
| Donnerstag | Gipsmodell nach Vorlage mit Schablone nachgearbeitet, Oberfläche geschliffen | 8 |
| Freitag | Modell zum Trocknen eingelagert, Werkzeuge gereinigt und gepflegt, Wochenauswertung mit dem Ausbilder | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Entwurf eines Modells nach Kundenzeichnung, Schwindung und Entformungsschrägen berechnet und Skizze erstellt | 8 |
| Dienstag | Dreiteiliges Gipsmodell gedreht und geschnitten, Teilungsebenen festgelegt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungsverfahren, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Arbeitsform aus Gips abgegossen, Passgenauigkeit der Formteile geprüft, Trennmittel angewendet | 8 |
| Freitag | Probeabguss ausgewertet, Maßabweichung dokumentiert und Form nachgearbeitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Industriekeramikers Modelltechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, technische Zeichnungen oder keramisches Rechnen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Industriekeramiker Modelltechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Mit Gips gearbeitet | Gips nach Mischungsverhältnis angerührt, Gipsblock gegossen und Abbindezeit notiert |
| Modell gebaut | Zweiteiliges Gipsmodell nach Zeichnung gedreht, Schwindungszugabe berücksichtigt |
| Form hergestellt | Arbeitsform aus Gips abgeformt und Passgenauigkeit der Teile geprüft |
| Qualität kontrolliert | Maße mit Messschieber geprüft und Abweichung von 0,3 mm dokumentiert |
| In der Werkstatt geholfen | Kunststoffmodell laminiert, ausgehärtet und Oberfläche geschliffen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der keramischen Industrie, etwa in der Herstellung von Sanitärkeramik, Geschirr oder technischer Keramik. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch stellen Sie nach Vorlage ein Modell oder eine Einrichtung her, die Bearbeitung dauert höchstens 14 Stunden, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Schriftlich werden die Bereiche Fertigungstechnik, Technische Kommunikation und Qualitätssicherung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Die Zwischenprüfung findet möglichst vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 111 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
- b)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden, Skizzen anfertigen
- c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, Ergebnisse dokumentieren
- d)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
6 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
- b)Maschinen nach Fertigungsverfahren unterscheiden
- c)Aufgaben im Team planen, durchführen und bewerten
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- e)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- f)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen
- g)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- h)produktionstechnisch relevante Daten erfassen und bewerten
- i)Arbeitsdurchführung und -ergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- j)Zusammenhänge von Prozessabläufen und Teilprozessen bei der Auftragsabwicklung beachten
7 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Roh- und Hilfsstoffe unterscheiden und auf Qualitätsparameter prüfen
- b)Roh- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen und einsetzen
- c)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen, aufbereiten und handhaben
- d)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
8 Formgebung und Veredlung6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Modelle, Formen oder Werkzeuge unterscheiden und ihrer Verwendung nach zuordnen
- b)Formgebungsverfahren unterscheiden
- c)Veredlungsverfahren beschreiben
- d)mechanische und manuelle Veredlungstechniken unterscheiden
9 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
- b)schadhafte Betriebsmittel austauschen oder Instandsetzung veranlassen
- c)Betriebsstoffe auswählen, einsetzen und entsorgen
10 Trocknen und Brennen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Trocknungs- und Brennverfahren unterscheiden
- b)Vorgänge während des Trocknens und Brennens überwachen
- c)Fehlerursachen unsachgemäßen Trocknens und Brennens erkennen
11 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- d)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
Abschnitt II: Spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 28 Positionen
1 Modelle und Formen entwerfen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produkte unter Einbeziehung gestalterischer und ästhetischer Grundlagen entwerfen
- b)für den Modell- und Formenbau relevante produktionstechnische Kriterien, insbesondere Schwindung, Formveränderung und Radien, ermitteln
- c)Skizzen nach Vorgaben anfertigen
- d)Modellzeichnungen, insbesondere unter Berücksichtigung von Schwindungs- und Volumenberechnungen sowie Formveränderungen, anfertigen
- e)Werkzeuge und Hilfsmittel für die Produktion entwickeln
2 Einsetzen von Werkstoffen und Hilfsmitteln für den Modell-, Einrichtungs- und Formenbau2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arten, Eigenschaften, Lagerung und Verarbeitungsmöglichkeiten, insbesondere von Gipsen, Kunststoffen und Trennmitteln, unterscheiden
- b)Parameter des Gipses und dessen Abbindevorganges bestimmen und einstellen
- c)Zuschlagstoffe einsetzen
3 Herstellen von Werkstücken aus Metall3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkstücke durch Anreißen, Körnen und Kennzeichnen vorbereiten
- b)Mess- und Prüfwerkzeuge handhaben
- c)spanende Metallbearbeitung, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren und Schleifen, durchführen
- d)Schablonen herstellen und einsetzen
4 Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Gips9 Wochen im 1. bis 18. Monat, 25 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Hilfs- und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- b)Bearbeitungsverfahren, insbesondere durch Modellieren, Ziehen und Gravieren, anwenden
- c)Modelle oder Einrichtungen, insbesondere durch Drehen und Schneiden, herstellen
- d)Schablonen herstellen und einsetzen
- e)Modelle oder Einrichtungen nach Zeichnungs-, Modell- oder Modellformvorgabe für zweiteilige Formen herstellen, insbesondere durch Modellieren, Ziehen und Gravieren
- f)Modelle oder Einrichtungen nach Zeichnungs-, Modell- oder Modellformvorgabe für drei- und mehrteilige Formen, insbesondere unter Beachtung der wirtschaftlichen Arbeitsplanung, herstellen
- g)Modelle oder Einrichtungen auf Funktionsfähigkeit, insbesondere auf Passgenauigkeit prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren
5 Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Kunststoffen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Hilfs- und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- b)Arbeitsverfahren, insbesondere Gießen, Laminieren und Abtragen, anwenden
- c)Modelle oder Einrichtungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kunststoffeigenschaften und Verarbeitungskriterien herstellen
- d)Schablonen herstellen und einsetzen
- e)Modelle oder Einrichtungen auf Funktionsfähigkeit insbesondere auf Passgenauigkeit prüfen, beurteilen, korrigieren und Ergebnisse dokumentieren
6 Herstellen von Formen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Hilfs- und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- b)Formen unter Beachtung unterschiedlicher Formgebungsverfahren herstellen
- c)Formen unter Berücksichtigung der Anlagentechnik herstellen
- d)Formen auf Funktionsfähigkeit prüfen, beurteilen und optimieren
- e)Musterprodukte nach vorgegebenen Kriterien prüfen und Formen optimieren
7 Trocknen und Lagern3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Modelle oder Einrichtungen trocknen und lagern
- b)Formen trocknen und lagern
8 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfverfahren, Prüfmittel, Prüfvorschriften und betriebliche Prüfpläne anwenden
- b)Ergebnisse, insbesondere Maß- und Normabweichungen, dokumentieren
- c)Produkte nach vorgegebenen Kriterien prüfen
- d)Modelle, Einrichtungen und Verfahren optimieren
Häufige Fragen
Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Industriekeramiker Modelltechnik sein?
Pro Tag genügen meist 1 bis 3 Stichpunkte oder Sätze mit Werkstück, Werkstoff und Arbeitsschritt. Entscheidend ist, dass ein Dritter nachvollziehen kann, was Sie getan haben. Welche Form Ihre Kammer und Ihr Betrieb erwarten, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Wer führt und prüft das Berichtsheft?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und bestätigt ihn mit Unterschrift. Das Durchsehen ist ein fester Termin, zum Beispiel am Ende jeder Woche oder jedes Monats.
Gehören Arbeiten mit Gips, Kunststoff und Metall alle hinein?
Ja, alle Werkstoffe, mit denen Sie im Modell-, Einrichtungs- und Formenbau arbeiten, gehören in den Nachweis. Notieren Sie jeweils den Arbeitsschritt, etwa Drehen, Gießen, Laminieren oder Anreißen, und bei Prüfungen die gemessenen Werte.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), deshalb sollte er vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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