Berichtsheft als Industriekeramiker Verfahrenstechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Industriekeramikers Verfahrenstechnik gehört, was Sie in der Woche tatsächlich getan und gelernt haben: Massen und Glasuren aufbereiten, Einrichtungen und Arbeitsformen herstellen, keramische Massen formen, trocknen und brennen, glasieren und dekorieren, sortieren und nachbearbeiten sowie Qualitätsprüfungen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Tragen Sie je Woche Tätigkeit, Dauer und Lernort ein, knapp und nachvollziehbar.
Stand: 21.10.2026
Was als Industriekeramiker Verfahrenstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Wahl zwischen Fachrichtungen oder Schwerpunkten gibt es im Beruf Industriekeramiker Verfahrenstechnik nicht; die Verordnung regelt zugleich mehrere keramische Berufe, für Ihren Beruf gilt ein eigener Teil mit eigenem Rahmenplan. Die frühere Fachrichtung Formgebung ist darin aufgegangen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation, Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, keramisches Rechnen
- Warten und Pflegen von Betriebsmitteln
- Vorbereiten keramischer Massen und Glasuren
- Herstellen von Einrichtungen und von Arbeitsformen
- Formen keramischer Massen
- Trocknen und Brennen
- Glasieren und Dekorieren, Sortieren und Nachbearbeiten
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitsschutz und Staubschutz in der Massenaufbereitung, Rohstoffe nach Lieferschein den Lagerplätzen zugeordnet und Chargen notiert | 8 |
| Dienstag | Keramische Masse nach Rezeptur eingewogen, im Mischer aufbereitet und Feuchte der Masse mit der Waage und dem Trockenschrank bestimmt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde der Rohstoffe, keramisches Rechnen, Arbeitsschutz | 8 |
| Donnerstag | Am Drehtisch und an der Presse einfache Rohlinge geformt, Maße mit der Schieblehre kontrolliert, Ausschuss gezählt | 8 |
| Freitag | Pressen und Formen gereinigt, Schmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Glasur nach Rezeptur angesetzt, Dichte und Viskosität gemessen und Glasurauftrag an Probestücken geprüft | 8 |
| Dienstag | Rohlinge glasiert, Ofenwagen nach Setzplan beladen und Brennprogramm mit dem Schichtführer abgestimmt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Prozessabläufe in der Keramikfertigung, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Gebrannte Ware entladen, nach Merkmalen sortiert, Fehler wie Risse und Glasurläufer dokumentiert und Nachbearbeitung durchgeführt | 8 |
| Freitag | Gipsform für ein neues Werkstück nach Zeichnung hergestellt, Prüfprotokoll der Woche ausgewertet und Abweichungen notiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Industriekeramikers Verfahrenstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Rohstoffe und Massearten, keramisches Rechnen, Brennkurven oder Prüfverfahren. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Industriekeramiker Verfahrenstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Masse gemacht | Steinzeugmasse nach Rezeptur eingewogen, 40 Minuten gemischt und Restfeuchte bestimmt |
| Teile geformt | Rohlinge an der Presse geformt, Presskraft eingestellt und Maße stichprobenartig geprüft |
| Ofen bedient | Ofenwagen nach Setzplan beladen und Brennprogramm mit Haltezeit und Höchsttemperatur kontrolliert |
| Glasiert | Glasur durch Tauchen aufgetragen, Schichtdicke über die Dichte der Glasur gesteuert |
| Qualität geprüft | Gebrannte Teile auf Risse, Maßhaltigkeit und Glasurfehler geprüft und Ausschuss protokolliert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der keramischen Industrie, etwa in der Herstellung von technischer Keramik, Sanitär- oder Geschirrkeramik und feuerfesten Erzeugnissen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, mit einer praktischen Arbeitsaufgabe und einem Fachgespräch. Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch erledigen Sie eine Arbeitsaufgabe von höchstens 14 Stunden, etwa das Herstellen einer Einrichtung oder das Formen und Veredeln eines Werkstücks, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Schriftlich werden Fertigungstechnik, Technische Kommunikation und Qualitätssicherung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 111 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläuternwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
4 Umweltschutz
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
- b)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden, Skizzen anfertigen
- c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, Ergebnisse dokumentieren
- d)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
6 Planen und Organisieren von aufgaben unter Beachtung Arbeitsabläufen, betriebswirtschaftlicher Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse verfahren unterscheiden8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe und Teil- und terminlicher Vorgaben planen
- b)Maschinen nach Fertigungs-
- c)Aufgaben im Team planen, durchführen und bewerten
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- e)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- f)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen
- g)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- h)produktionstechnisch relevante Daten erfassen und bewerten
- i)Arbeitsdurchführung und -ergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- j)Zusammenhänge von Prozessabläufen und Teilprozessen bei der Auftragsabwicklung beachten
7 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Verwendung nach zuordnen Keramisches Rechnen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Roh- und Hilfsstoffe unterscheiden und auf Qualitätsparameter prüfen
- b)Roh- und Hilfsstoffe ihrer und einsetzen
- c)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen, aufbereiten und handhaben
- d)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
8 Formgebung und Veredlung6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Modelle, Formen oder Werkzeuge unterscheiden und ihrer Verwendung nach zuordnen
- b)Formgebungsverfahren unterscheiden
- c)Veredlungsverfahren beschreiben
- d)mechanische und manuelle Veredlungstechniken unterscheiden
9 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
- b)schadhafte Betriebsmittel austauschen oder Instandsetzung veranlassen
- c)Betriebsstoffe auswählen, einsetzen und entsorgen
10 Trocknen und Brennen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Trocknungs- und Brennverfahren unterscheiden
- b)Vorgänge während des Trocknens und Brennens überwachen
- c)Fehlerursachen unsachgemäßen Trocknens und Brennens erkennen
11 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- d)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
Abschnitt II: Spezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 28 Positionen
1 Vorbereiten keramischer Massen und Glasuren4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsmassen und Glasuren aufbereiten, Proben nehmen, Verarbeitungseigenschaften prüfen und Ergebnisse dokumentieren
- b)Verarbeitungseigenschaften keramischer Massen und Glasuren einstellen
2 Herstellen von Einrichtungen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Hilfs- und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- b)Arbeitsverfahren, insbesondere Gießen, Laminieren und Abtragen, anwenden
- c)Einrichtungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kunststoffeigenschaften und Verarbeitungskriterien herstellen
- d)Einrichtungen auf Funktionsfähigkeit, insbesondere auf Passgenauigkeit prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren
- e)Einrichtungen pflegen und lagern
3 Herstellen von Arbeitsformen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arten, Eigenschaften und Verarbeitung, insbesondere von Gips und Trennmitteln unterscheiden
- b)Arbeitsformen herstellen, trocknen und lagern
- c)Funktionsfähigkeit der Arbeitsformen prüfen, beurteilen und optimieren
4 Keramische Massen formen22 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Rohlinge manuell formen
- b)Formgebungsmaschinen unter Berücksichtigung sicherheittechnischer Vorschriften umrüsten und einrichten
- c)Rohlinge unter Verwendung von Formgebungsmaschinen herstellen
- d)Garnierschlicker herstellen, Rohlinge vorbereiten und garnieren
- e)Rohlinge vor und nach dem Trocknen bearbeiten
- f)Rohlinge prüfen, Fehler dokumentieren und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
5 Trocken und Brennen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Rohlinge oder Halbzeuge für das Brennverfahren vorbereiten
- b)qualitätsrelevante Parameter ermitteln, einstellen und dokumentieren
- c)getrocknete oder gebrannte Erzeugnisse prüfen, Fehler dokumentieren und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
6 Glasieren und Dekorieren13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Rohlinge oder Halbzeuge vorbereiten
- b)qualitätsrelevante Parameter ermitteln, einstellen und dokumentieren
- c)Rohlinge oder Halbzeuge glasieren und dekorieren
7 Sortieren und Nachbearbeiten7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produkte sortieren und klassifizieren, Ergebnisse dokumentieren
- b)Nachbearbeitung durchführen oder veranlassen
8 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfverfahren, Prüfmittel, Prüfvorschriften und betriebliche Prüfpläne anwenden, Ergebnisse dokumentieren
- b)Maß- und Normabweichungen dokumentieren
Häufige Fragen
Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Industriekeramiker Verfahrenstechnik sein?
Pro Woche genügen Stichworte mit Tätigkeit, Dauer und Lernort. Wichtig ist, dass ein Dritter nachvollziehen kann, was Sie in Massenaufbereitung, Formgebung, Brennen oder Qualitätsprüfung gemacht haben. Wie viel Platz Ihre Kammer erwartet, erfahren Sie bei Ihrem Ausbilder.
Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder monatlich, je nach Vorgabe des Betriebs.
Gehören Zeiten in der Berufsschule und in Lehrgängen hinein?
Ja. Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, bei Lehrgängen zusätzlich Ort und Stunden. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Sie müssen den Nachweis zur Zulassung vorlegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), bewertet wird er nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht. Geprüft werden die praktische Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch und die drei schriftlichen Bereiche.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie (KerIndAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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