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Berichtsheft als Keramiker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Keramiker gehören die Arbeiten, die Sie in Werkstatt und Berufsschule ausgeführt haben: Massen aufbereiten, Rohlinge drehen oder aufbauen, Oberflächen bearbeiten, Glasuren und Engoben ansetzen und auftragen, trocknen und brennen sowie die Kontrolle der Ware. Je nach Betrieb kommen Formen- und Modellbau, Dekor oder Baukeramik dazu. Tragen Sie wöchentlich ein, was Sie getan haben, mit Material, Verfahren und Stunden.

Stand: 21.10.2026

Was als Keramiker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (KerAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen; stattdessen werden im Ausbildungsvertrag zwei Wahlqualifikationen festgelegt, die zu Ihrem Betrieb passen, zum Beispiel Freidrehen und Abdrehen oder Dekor.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagTon gewogen, gesumpft und von Hand gewalkt, Zylinder auf der Drehscheibe zentriert und hochgezogen8
DienstagBecher gedreht, Wandstärke mit der Schublehre kontrolliert, Henkel gezogen und angarniert8
MittwochBerufsschule: Rohstoffe der Keramik, Arbeitsschutz in der Werkstatt, Zeichnen von Gefäßformen8
DonnerstagLederharte Becher abgedreht, Standring gesetzt, Rohlinge für den Schrühbrand geschwammt und eingesetzt8
FreitagSchrühware entstaubt, Glasur angerührt und gesiebt, Dichte gemessen, Becher glasiert, Werkstatt gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für ein Teeservice nach Kundenwunsch gezeichnet, Schwindmaß berechnet, Urmodell aus Gips gedreht8
DienstagGipsform für den Schlickerguss abgenommen, Passungen geprüft, Probeguss durchgeführt und Scherbenstärke gemessen8
MittwochBerufsschule: keramische Technologie, Glasurberechnung, Kalkulation und Angebotserstellung8
DonnerstagGlasurversuche mit Farbkörpern angesetzt, Proben beschriftet, Ofen für den Glattbrand beschickt und Brennkurve eingegeben8
FreitagBrand entladen, Ware auf Risse und Glasurfehler geprüft, Ausschuss dokumentiert, Kundengespräch zu Lieferzeit geführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Keramikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Rohstoffkunde, Glasurrechnung, Brennverlauf oder Gestaltungslehre. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Keramiker

StattBesser
Töpferarbeiten gemacht12 Schalen aus Steinzeugton frei gedreht, Wandstärke und Höhe mit der Lehre geprüft
GlasiertTransparente Glasur mit Dichte 1,45 angesetzt, gesiebt und im Tauchverfahren aufgetragen
Ofen bedientOfen mit Schrühware beschickt, Brennprogramm bis 960 Grad eingegeben, Abkühlung abgewartet und entladen
Form gemachtGipsform für Schlickerguss aus zwei Teilen abgenommen und Trennfugen nachgearbeitet
Qualität geprüftWare nach dem Glattbrand auf Haarrisse, Nadelstiche und Maßabweichung kontrolliert, 3 Stücke aussortiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Töpfereien, Keramikwerkstätten und Manufakturen des Handwerks. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung gliedert sich in vier Prüfungsbereiche: Herstellen eines keramischen Produkts, Herstellen von keramischen Roherzeugnissen, Keramische Technologie und Gestaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die praktischen Bereiche umfassen Arbeitsproben und ein Prüfungsstück samt Fachgespräch. Nach 2 Ausbildungsjahren findet eine Zwischenprüfung statt, die ebenfalls praktische Aufgaben enthält.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin (KerAusbV 2009), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Skizzen und Werkzeichnungen, insbesondere unter Berücksichtigung technologischer Berechnungen, anfertigen und anwenden
  • b)Modelle und Muster anfertigen
2 Aufbereiten von keramischen Massen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Rohstoffe und Massen auswählen, Rohstoff- und Massenberechnungen durchführen
  • b)Masserohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
  • c)Masserücklauf aufarbeiten
  • d)keramische Massen lagern
3 Herstellen und Fertigstellen von Rohlingen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Massen homogenisieren und einteilen
  • b)Rohlinge formen und anfertigen
  • c)Rohlinge zur Weiterverarbeitung lagern
  • d)Rohlinge nacharbeiten
  • e)Rohlinge zuschneiden, anpassen, verbinden und verputzen
4 Herstellen von Suspensionen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Rohstoffe auswählen und Versätze berechnen
  • b)Rohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
  • c)Glasuren, Engoben und Farben aufbereiten
5 Bearbeiten und Gestalten von keramischen Oberflächen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Techniken der Oberflächenbearbeitung anwenden
  • b)Oberflächen gestalten, Glasuren und Dekore entwickeln und ausführen
6 Trocknen und Brennen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rohlinge bis zum gewünschten Feuchtigkeitsgrad trocknen und lagern
  • b)Trocknungsvorgänge überwachen
  • c)Brennöfen bedienen und Brennvorgänge überwachen
7 Produktkontrolle und Qualitätssicherung an Halb- und Fertigwaren2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Material-, Aufbereitungs-, Formgebungs- und Trocknungsfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
  • b)Brenn- und Oberflächenfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen6 Positionen

1 Freidrehen und Abdrehen von Formen24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Masse vorbereiten, insbesondere durch Schlagen und Walken
  • b)Masse portionieren
  • c)Drehmasse zentrieren, aufbrechen, bodenlegen und hochziehen
  • d)Grundformen maßgenau in gleichmäßiger Wanddicke drehen
  • e)lederharte Formlinge auf der Scheibe zentrieren, fixieren und abdrehen
  • f)Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
  • g)große Formen drehen
  • h)komplexe Formen drehen
  • i)Deckelformen drehen und anpassen
  • j)Ränder und Tüllen formen
2 Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Masseblätter mittels Blätterstock, Plattenwalze und Strangpresse herstellen
  • b)Formteile mit Masseblatt unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften und Funktionalität formen und ausformen
  • c)Profile aus Massestrang mit Schablonen ziehen, zuschneiden und weiterverarbeiten
  • d)Formteile mit Masseblatt aufbauen und überschlagen
  • e)Schablonen herstellen
  • f)Formteile, insbesondere Schüsselkacheln, freidrehen
  • g)freigedrehte Formteile entsprechend dem Verwendungszweck weiterverarbeiten und zu Baukeramiken montieren
  • h)Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen sowie unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
  • i)Anschauungsmodelle anfertigen
  • j)geometrische Formteile aufbauen
  • k)figürliche Formteile und Reliefs modellieren
3 Entwerfen und Umsetzen von Dekoren24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)vorgegebene Dekore auf Roh- und Schrühware übertragen
  • b)Engoben, Glasuren und Farben unter Verwendung von Klebe- und Malmitteln einstellen
  • c)Roh- und Schrühware, insbesondere durch Tauchen, Begießen und Spritzen, engobieren und glasieren
  • d)Farben, Engoben und Glasuren in unterschiedlichen Techniken, insbesondere mit Pinsel und Malhorn, auftragen
  • e)Roh- und Schrühware bemalen
  • f)Pausen und Schablonen herstellen und zur Dekoration einsetzen
  • g)Abdecktechniken anwenden
  • h)Dekorentwürfe nach eigenen Ideen und nach Kundenwunsch unter Beachtung gestalterischer und dekortechnischer Möglichkeiten anfertigen
  • i)Dekorwerkzeuge, insbesondere Stempel, anfertigen
  • j)plastische Dekore frei modellieren, auflegen und garnieren
  • k)Dekorationen eindrücken, stempeln und ritzen
  • l)Rohlinge, insbesondere durch Schneiden und Ausstechen, dekorieren
4 Halbmaschinelle Formgebungsverfahren12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Formgebungsverfahren produktorientiert unterscheiden und auswählen
  • b)Massen unter Berücksichtigung des Formgebungsverfahrens vorbereiten
  • c)Rohlinge formen durch Ein- und Überdrehen oder Hohl- und Vollguss oder Pressen
  • d)Werkzeuge auswählen, Maschinen, Formen und Schablonen unter Berücksichtigung der geforderten Scherbendicke einrichten
  • e)Rohlinge nachbearbeiten
5 Henkeln und Garnieren12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Masse durch Kneten, Walken und Rollen vorbereiten
  • b)Masse einteilen
  • c)Henkel für Grundformen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen
  • d)Henkel für große und komplexe Formen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen
  • e)Henkel und Formteile frei formen und angarnieren
  • f)Henkel und Formteile nacharbeiten
6 Herstellen von Modellen und Formen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Modelle aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere Ton und Gips, unter Berücksichtigung von Schwindungen herstellen
  • b)Hilfsmittel zur Oberflächenbehandlung auswählen und handhaben
  • c)ein- und mehrteilige Arbeitsformen entsprechend den Formgebungsverfahren herstellen
  • d)Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Arbeitsformen überprüfen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
  • b)Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
  • c)Materialien und Hilfsstoffe ermitteln, zusammenstellen, auswählen, bereitstellen und lagern
  • d)Material- und Zeitbedarf ermitteln
  • e)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • f)Aufgaben im Team planen und durchführen, kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
6 Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge handhaben, pflegen und instand halten
  • b)Werkzeuge und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
  • c)Maschinen und Einrichtungen bedienen und pflegen
  • d)Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
7 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen
  • b)Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
  • c)Informationen beschaffen und bewerten, insbesondere für den eigenen Qualifikationsbereich
  • d)betriebliche Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutz beachten
  • e)Richtlinien und Normen anwenden
  • f)technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden
  • g)Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
8 Qualitätssichernde Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • c)Zwischen- und Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • d)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
9 Kundenorientierung, Produktverkauf, unternehmerisches Denken und Handeln6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundengespräche führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Kunden berücksichtigen
  • b)Erzeugnisse präsentieren, Verkaufsgespräche führen und Produkte verkaufen
  • c)Maßnahmen und Mittel der betrieblichen Werbung anwenden
  • d)Formen der Rechnungslegung anwenden
  • e)Kundenwünsche ermitteln und Kunden hinsichtlich Realisierung und Gestaltung beraten
  • f)Arbeitsaufträge dokumentieren und kundenorientiert durchführen
  • g)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen, Kunden informieren
  • h)betriebliche Werbekonzepte entwickeln und umsetzen
  • i)Produkte, insbesondere unter Beachtung der Marktentwicklung, gestalten
  • j)Angebote nach betrieblichen Vorgaben unter Berücksichtigung von Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf erstellen, Angebote unterbreiten
  • k)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
  • l)rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Keramiker das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsbetrieb und Handwerkskammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeit in der Woche ein, etwa am Freitag nach dem Ausräumen des Ofens.

Was trage ich bei langen Brennzeiten ein?

Tragen Sie Ihre eigenen Arbeiten ein: Ofen beschicken, Brennprogramm einstellen, Ofen entladen und Ware prüfen. Wartezeiten, in denen Sie andere Aufgaben erledigt haben, beschreiben Sie über diese Aufgaben. Notieren Sie die Brennart und die Temperatur, etwa Schrühbrand oder Glattbrand.

Sehen meine Ausbilder das Berichtsheft durch?

Ja, Ausbildende sehen den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, damit Fragen früh geklärt werden und vor der Prüfung nichts fehlt.

Muss ich meine Wahlqualifikationen im Berichtsheft kennzeichnen?

Hilfreich ist es. Schreiben Sie bei Einträgen zu Ihren beiden Wahlqualifikationen, etwa Freidrehen oder Dekor, den Bereich dazu. So sieht Ihr Ausbilder, ob die Inhalte aus dem Ausbildungsvertrag abgedeckt sind.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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