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Berichtsheft als Maßschuhmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Maßschuhmacher gehört alles, was Sie in der Ausbildung fachlich tun und lernen: Fußmaße nehmen und Leisten bearbeiten, Schuhmodelle entwerfen und Schnitte erstellen, Schäfte zuschneiden und verarbeiten, Böden zusammenfügen, Schuhe reparieren und ändern, Einlagen und Fußbettungen anfertigen sowie die Beratung von Kundinnen und Kunden. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei ausgearbeitete Beispielwochen und Formulierungen für Ihren Alltag in der Werkstatt.

Stand: 21.10.2026

Was als Maßschuhmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Maßschuhmacherausbildungsverordnung (MaßschuhmAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Maßschuhe oder Schaftbau. Ein Teil der Inhalte ist für beide Fachrichtungen gleich, ein weiterer Teil unterscheidet sich je nach Fachrichtung.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt eingerichtet, Werkzeuge gepflegt und Messer geschärft; Lederarten und ihre Eigenschaften am Musterbrett kennengelernt8
DienstagAbsätze an einem Paar Herrenschuhe erneuert, Abtrennen der alten Flecken und Anpassen der neuen, Kanten geschliffen und gefärbt8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Leder, Aufbau des Fußes, Arbeitssicherheit8
DonnerstagFußumrisse und Maße an einem Probekunden abgenommen und in der Maßkarte eingetragen; Leisten nach Vorgabe geprüft8
FreitagEinfache Schnittmuster auf Karton übertragen und ausgeschnitten; Werkstatt aufgeräumt, Klebstoffe fachgerecht gelagert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundentermin zur Anprobe eines Probeschuhs begleitet, Passform und Druckstellen dokumentiert und mit dem Meister Änderungen am Leisten besprochen8
DienstagLeisten nach Anprobe aufgebaut und nachgearbeitet, Schaftteile für einen Halbschuh zugeschnitten und Kanten gedünnt8
MittwochBerufsschule: Orthopädische Zurichtungen, Kalkulation eines Kundenauftrags, Fachkunde Fertigungstechniken8
DonnerstagSchaft über den Leisten gezogen und eingeschlagen, Brandsohle und Gelenkstück eingearbeitet, Sohle rahmengenäht8
FreitagBoden geglättet, Absatz aufgebaut und Kanten gefärbt; fertigen Schuh geprüft und gewachst, Arbeitszeit für den Auftrag erfasst8

Berufsschule im Berichtsheft des Maßschuhmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde Leder, Anatomie des Fußes oder Schnittkonstruktion. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Maßschuhmacher

StattBesser
Schuhe repariertVorderkappen und Absätze an zwei Paar Damenschuhen erneuert und Kanten nachgefärbt
Leder bearbeitetRindsleder für Schaftteile nach Schablone zugeschnitten und Kanten auf 0,8 mm gedünnt
Beim Kunden gewesenFußmaße und Fußumrisse aufgenommen, Besonderheiten wie Hallux in der Maßkarte vermerkt
Am Leisten gearbeitetLeisten an Ballen und Spann nach Anprobe mit Spachtelmasse und Raspel angepasst
Sohle gemachtLaufsohle aufgeklebt, zugeschnitten, Rand geschliffen und mit Wachs poliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Maßschuhmacher werden im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt, Teil 2 am Ende der Ausbildung. Geprüft wird nach der gewählten Fachrichtung, also Maßschuhe oder Schaftbau getrennt. Dabei soll festgestellt werden, ob Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin (MaßschuhmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
  • b)Hand- und Messwerkzeuge einsetzen
  • c)Maschinen einrichten, Zusatzeinrichtungen anbringen, Funktionen prüfen, Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen bedienen
  • d)Hand- und Messwerkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen pflegen und warten
  • e)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
2 Entwerfen von Grundmodellen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arten und Aufbau von Schuhtypen unterscheiden
  • b)Längen- und Weitenmaße unterscheiden
  • c)Grundmodelle für Schaft- und Bodenteile unterscheiden und zeichnen
  • d)Entwürfe, insbesondere nach historischen, modischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeiten
  • e)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren
3 Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Lederarten unterscheiden, Leder nach Gerbverfahren und Verwendungszweck auswählen und beurteilen
  • b)Klebstoffe und Zusatzkomponenten nach Arten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen, Gefahrenpotential erkennen und bei der Verarbeitung berücksichtigen
  • c)weitere Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere textile Flächengebilde, Gummi und Kunststoffe, nach ihren Eigenschaften und nach Verwendungszweck unterscheiden und nach Qualität beurteilen
  • d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auf Schäden und Fehler prüfen, sortieren und lagern
  • e)Werk- und Hilfsstoffe umweltgerecht trennen und entsorgen
  • f)Auswirkungen von Veredlungs- und Zurichtungsprozessen, insbesondere auf Optik und Haltbarkeit, beurteilen
  • g)Werk- und Hilfsstoffe nach technischen und gesundheitlichen Anforderungen, nach Umweltaspekten, nach Wirtschaftlichkeit und nach Verwendungszwecken bewerten und einsetzen
4 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Skizzen und technische Zeichnungen erstellen und anwenden
  • b)Messpunkte an Fuß und Bein festlegen, Trittspuren abnehmen und Maße aufzeichnen, Hygienemaßnahmen treffen
  • c)Schnittmuster und Schablonen anfertigen
  • d)Schuhmodelle auswählen und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Arbeitsanweisungen, Sicherheitsbestimmungen, Merkblätter und Richtlinien anwenden, Vorschriften zur Hygiene einhalten
5 Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken14 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Befestigungsarten auftragsbezogen auswählen und prüfen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe nach technischen, gestalterischen und ökonomischen Gesichtspunkten vorbereiten, auslegen und zuschneiden
  • c)Zuschnittteile kennzeichnen, auf Qualität und Paarigkeit prüfen, Fehler erkennen und beurteilen
  • d)Werk- und Hilfsstoffe bearbeiten, insbesondere formen, schleifen, buggen, schärfen, fräsen und ausputzen
  • e)Naht- und Sticharten sowie Nadelarten und Nähgarne nach Verwendungszweck auswählen
  • f)Näharbeiten am Obermaterial ausführen
  • g)Sohlen und Absätze anbringen und bearbeiten
6 Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufbau und Funktion von Stütz- und Bewegungsorganen, insbesondere von Füßen, Beinen und Becken, beurteilen
  • b)Bedeutung von Muskulatur, Blutgefäßen und Nervensystem für den Bewegungsablauf berücksichtigen
  • c)biomechanische Vorgänge unter Beachtung von Lotstellungen beurteilen, insbesondere in der Schrittabwicklung
  • d)funktionelle Beeinträchtigungen infolge von Beinlängendifferenzen und infolge von Fehlbildungen an Füßen beurteilen und bei Arbeiten am Schuh berücksichtigen
7 Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Reparatur- und Änderungsaufträge annehmen und dokumentieren
  • b)Durchführbarkeit von Reparaturen und Änderungen beurteilen, Reparaturvorschläge den Kunden und Kundinnen unterbreiten
  • c)Bodenreparatur- und Bodenänderungsarbeiten, insbesondere an Sohlen und Absätzen, durchführen
  • d)Obermaterialien längen und weiten
  • e)Schaftreparatur- und Schaftänderungsarbeiten durchführen, insbesondere Nähte und Futter ausbessern, Decksohlen und Riester einbringen, Verschlüsse austauschen
  • f)Maß- und Konfektionsschuhe finishen
8 Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheit achten
  • b)Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, der betrieblichen Möglichkeiten und der Rentabilität beraten
  • c)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
  • d)Auffälligkeiten an Füßen feststellen und Möglichkeiten zur schuhtechnischen Versorgung und zur Hygiene vorschlagen
  • e)Schuhe und Schäfte aushändigen und auf Gebrauchs- und Pflegemaßnahmen hinweisen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe4 Positionen

1 Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schuhtypen, Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen unterscheiden, Leistenmaßsysteme anwenden
  • b)Fußmaße auf Leisten übertragen
  • c)Leistenkopien anfertigen und Grundmodelle herstellen
  • d)Leistenkopien und Grundmodelle auf Maßhaltigkeit kontrollieren, Modellfehler feststellen, dokumentieren und Fehler beheben
  • e)Modellentwürfe unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und Verwendungszweck ausarbeiten und optimieren
2 Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kappenmodelle erstellen und zuschneiden
  • b)Einbauelemente rangieren, insbesondere Brandsohlen, Kappen und Rahmen
  • c)Schuhbodenteile bearbeiten, insbesondere durch Schleifen und Schärfen
  • d)thermoplastische Werkstoffe und Faserverbundwerkstoffe formen und bearbeiten
3 Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwicken, insbesondere Vorder- und Hinterkappen einbringen
  • b)Bodenbefestigungsarten ausführen, insbesondere durch Nähen und Einkleben
  • c)Gelenkstücke und Ausballungen einbringen
  • d)Langsohlen aufbringen und bearbeiten
  • e)Absätze aufbauen und montieren, insbesondere Anschläge unter Berücksichtigung der Absatzstellung bearbeiten
  • f)Schuhböden ausputzen, Schuhe polieren, ausleisten und material- und modellgerecht finishen
4 Anfertigen von fußgerechten Schuh- zurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Konfektionsschuhe nach Arbeitsauftrag auswählen und umarbeiten
  • b)konfektionierte Einbau- und Einlegeteile anpassen, insbesondere Entlastungspolster und Stützelemente
  • c)fußgerechte Schuhzurichtungen anfertigen und an Konfektionsschuhen anbringen, insbesondere Abrollhilfen und Verkürzungsausgleiche
  • d)Fußbettungen anfertigen und einarbeiten

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau4 Positionen

1 Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schuhtypen unterscheiden, Schaftmodelle bestimmen, zeichnen und die Ausführungen dokumentieren
  • b)Leisten ermitteln, ausmessen und Messpunkte anzeichnen
  • c)Leistenkopien anfertigen und Grundmodelle erstellen
  • d)Leistenkopien und Grundmodelle auf Maßhaltigkeit kontrollieren, Modellfehler feststellen, dokumentieren und Fehler beheben
  • e)Modellentwürfe für Schäfte unter Berücksichtigung von aktuellen Trends, Verwendungszweck, Flächengestaltung, Ästhetik und anatomischen Besonderheiten ausarbeiten und optimieren
2 Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schablonen und Schnittmuster von Obermaterial und Futter detaillieren und beschriften
  • b)Schablonen und Schnittmuster, insbesondere unter Beachtung der rationellen Einteilung, der Lederqualität und des Musterverlaufs, auflegen und Montagepunkte kennzeichnen
  • c)Schaftteile zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen
  • d)Schaftteile für die Montage zusammenstellen, Materialreste sortieren und umweltgerecht entsorgen
3 Vorrichten von Schaftteilen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schaftflächen gestalten, insbesondere mit Ziernähten, durch Punzieren und Perforieren; Applikationen aufbringen
  • b)Schaftverstärkungen kleben und kaschieren
  • c)Schaftteile für die Montage schärfen und buggen
4 Montieren von Schaftteilen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schaft- und Futterteile zusammenfügen
  • b)Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen, Grifftechniken anwenden
  • c)Nahtbilder, insbesondere Zier- und Haltenähte, anfertigen
  • d)funktionelle Elemente anfertigen und anbringen, insbesondere Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Schnallen und Ösen
  • e)schmückende Elemente anfertigen und anbringen, insbesondere Schleifen, Quasten und Knöpfe
  • f)Futter beschneiden, Nähte versäubern und Schaftkanten einfärben
  • g)Endkontrolle durchführen, insbesondere Passform prüfen, Schäfte reinigen

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Durchführbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Fertigungsunterlagen festlegen und dokumentieren, Liefertermine beachten
  • c)Werk- und Hilfsstoffe kennzeichnen und bereitstellen sowie den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen
  • d)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
  • e)Materialbedarf ermitteln, Zeitaufwand abschätzen
  • f)Aufgaben im Team planen und durchführen
  • g)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, optimieren, festlegen und dokumentieren
  • h)Kalkulationen nach vorgegebenen Daten durchführen
6 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten
  • b)auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentieren
  • c)gesetzliche und betriebliche Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit anwenden
  • d)Gespräche situations- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
  • e)Sachverhalte darstellen und fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • f)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
7 Verkaufen von Dienstleistungen und Waren4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, trend- und produktspezifische Informationen beschaffen und auswerten
  • b)Unternehmen nach außen darstellen
  • c)bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Werbemaßnahmen mitwirken
  • d)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen und Produkte des Betriebes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit informieren
  • e)Zusammenhang von Fußgesundheit und Lebensqualität gegenüber Kunden und Kundinnen herausstellen
  • f)Dienstleistungen, Waren und Produkte verkaufen
  • g)Angebote erstellen und unterbreiten, Geschäftsvorgänge durchführen und dokumentieren
  • h)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)Zwischen- und Endkontrollen durchführen und dokumentieren
  • c)Qualität prüfen, insbesondere auf Maßhaltigkeit, Funktionen und Verarbeitung
  • d)fachbezogene Regelungen und gesetzliche Vorschriften einhalten
  • e)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
  • g)Zusammenhänge zwischen qualitätssichernden Maßnahmen, Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
9 Nachhaltigkeit4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bei Einkauf und Herstellung Ursprung und Herkunft der Werk- und Hilfsstoffe im Hinblick auf Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards berücksichtigen
  • b)bei der Herstellung von Maßschuhen auf die Langlebigkeit hinweisen und als Beitrag zur ressourcensparenden Produktion verdeutlichen
  • c)durch die Reparatur von Maß- und Konfektionsschuhen die Wertigkeit optimieren, um die Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden
  • d)alternative und recycelte Materialien, insbesondere Sohlen, Absätze und Ausballungsmaterialien, verarbeiten

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Maßschuhmacher?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen dabei die Fachrichtung Maßschuhe oder Schaftbau. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Ausbildungszeit.

Wer führt und prüft mein Berichtsheft?

Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder monatlich. Fragen Sie im Betrieb nach dem üblichen Rhythmus.

Muss ich Fachberichte oder Fotos von meinen Schuhen beilegen?

Das legen Handwerkskammer und Betrieb fest. Fotos von fertigen Arbeiten oder Skizzen von Schnitten sind in der Werkstatt gut machbar, aber nicht automatisch Pflicht. Klären Sie das mit Ihrem Ausbilder.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Reichen Sie ihn deshalb vollständig ein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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