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Berichtsheft als Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehören die Arbeiten, die Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen erledigt haben: Räder wechseln, Reifen montieren und auswuchten, Fahrwerke prüfen und instand setzen, Schläuche und Reifenlaufflächen reparieren, im dritten Jahr je nach Fachrichtung Achsen vermessen, Kunden zu Reifen beraten oder Reifen erneuern und Fördergurte warten. Sie halten Tätigkeit, Dauer und Lerninhalt in Stichworten fest, sodass Ihr Ausbilder den Ablauf Ihrer Ausbildung nachvollziehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik (VulkAusbV 2004). Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist ein Handwerksberuf. Im dritten Ausbildungsjahr wählen Sie zwischen den Fachrichtungen Reifen- und Fahrwerktechnik und Vulkanisationstechnik.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSicherheitsunterweisung zur Hebebühne, Räder an Pkw unter Anleitung gewechselt, Radschrauben mit dem Drehmomentschlüssel nach Herstellerangabe angezogen8
DienstagReifen an der Montiermaschine von der Felge demontiert und montiert, Ventile erneuert, Räder ausgewuchtet und Ausgleichsgewichte angebracht8
MittwochBerufsschule: Arbeitssicherheit in der Werkstatt, Messen mit Messschieber und Messuhr, Grundlagen technischer Zeichnungen8
DonnerstagProfiltiefe und Luftdruck gemessen, Reifenkennzeichnung gelesen (Größe, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex), Reifenlager einsortiert8
FreitagAltreifen getrennt gesammelt und für die Entsorgung bereitgestellt, Werkstattboden gereinigt, Reifenreparatur beim Kollegen beobachtet und Arbeitsschritte notiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

Das Beispiel zeigt die Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik. In der Vulkanisationstechnik stehen stattdessen das Instandsetzen von Reifen, das Erneuern von Reifen und die Wartung von Fördergurten im Vordergrund.

TagTätigkeitenStunden
MontagAchsvermessung an einem Pkw durchgeführt, Spur- und Sturzwerte mit den Herstellervorgaben verglichen, Abweichungen am Messprotokoll festgehalten8
DienstagStoßdämpfer an der Hinterachse gewechselt, Federn und Lager geprüft, Verschraubungen mit vorgegebenem Drehmoment angezogen, Probefahrt durchgeführt8
MittwochBerufsschule: Fahrdynamik und Fahrwerkskomponenten, Fehleranalyse an Fahrwerken, Wirtschafts- und Sozialkunde zur Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagKundengespräch zur Reifenwahl geführt (Einsatzprofil, Jahresfahrleistung, Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen), Angebot erstellt und mit dem Ausbilder besprochen8
FreitagSensoren des Reifendruckkontrollsystems angelernt, Vibrationen am Lenkrad auf Unwucht und Radlagerspiel eingegrenzt, Ursache und Reparatur dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Mechanikers für Reifen- und Vulkanisationstechnik

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Kräfte am Rad“, „Gummiwerkstoffe“ oder „Fahrwerksgeometrie“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik

StattBesser
Reifen gewechseltSommerreifen gegen Winterreifen an einem Pkw getauscht, Räder ausgewuchtet, Radschrauben mit 120 Nm angezogen
Am Fahrwerk gearbeitetFederbein vorn links ausgebaut, Domlager erneuert und die Spur anschließend kontrolliert
Reifen repariertNagelloch im Laufstreifen eines Pkw-Reifens ausgefräst, Reparaturpilz eingesetzt und Dichtheit geprüft
KundengesprächKunden zu Reifengröße und Tragfähigkeit beraten und die Preisunterschiede zwischen zwei Reifen erklärt
Messungen gemachtRundlauf und Unwucht am Rad gemessen und die Ergebnisse mit den Sollwerten verglichen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Reifenfachbetrieben, Kfz-Werkstätten mit Reifenservice, Runderneuerungsbetrieben und Betrieben der Vulkanisation. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. In Teil A bearbeiten Sie praktische Arbeitsaufgaben in höchstens 8 Stunden und führen ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten. In Teil B folgen schriftliche Bereiche: Instandhaltungstechnik, je nach Fachrichtung Funktionsanalyse oder Erneuern von Reifen, sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres liegt zudem die Zwischenprüfung.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/zur Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik (VulkAusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung12 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
  • e)Grundlagen der Existenzgründung und der Betriebsführung unterscheiden
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, technischen, wirtschaftlichen Kriterien planen und festlegen
  • b)Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln
  • c)Teilebedarf, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern, bereitstellen und dokumentieren
  • d)Zeitbedarf ermitteln
  • e)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
  • f)Arbeitsergebnisse durch Soll-/ Istwertvergleiche kontrollieren, bewerten, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen
6 Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
  • b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren
  • c)Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
7 Messen und Prüfen an Systemen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen
  • b)elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen
  • c)Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen
  • d)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und handhaben
  • e)Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen
  • f)physikalische Größen, insbesondere Drücke und Temperaturen messen, prüfen und Prüfungsergebnisse dokumentieren
8 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für den wirtschaftlichen Betriebsablauf beurteilen und zur Vermeidung von Störungen beitragen
  • b)betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Unterlagen und Informationen nutzen
  • c)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen sowie deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
  • d)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
  • e)Datenträger handhaben und Datenschutz beachten, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
  • f)Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren
  • g)Zeichnungen lesen und anwenden
  • h)Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und anwenden
  • i)Schaltpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden
  • k)Funktionspläne fahrzeugpneumatischer und hydraulischer Steuerungen und Kraftübertragungen lesen und beachten
  • l)Vorschriften und Richtlinien für die Verkehrssicherheit sowie für das Verhalten im Straßenverkehr anwenden
9 Kommunikation mit internen und externen Kunden3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Kundenwünsche und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und nach Vorgabe berücksichtigen
  • b)Vorgaben für das Informieren über Instandhaltungsarbeiten beachten
  • c)Vorgaben für das Informieren hinsichtlich der Bedienung des Zubehörs und der Zusatzeinrichtungen beachten, auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
10 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden
  • b)Bedienungsanleitungen lesen, anwenden und erklären
  • c)Bedienelemente von Fahrzeugen, insbesondere im Hinblick auf Räder, Reifen und Fahrwerk anwenden
  • d)Bedienelemente von Systemen anwenden, insbesondere von Anlagen, Maschinen oder Geräten der Fahrzeug- und Vulkanisationstechnik
11 Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim Heben von Hand anwenden
  • b)Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme bewegen, abstellen, anheben, abstützen und sichern
  • c)Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zur Entsorgung beitragen, Arbeitsschritte dokumentieren
  • d)mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit, Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen, Arbeiten dokumentieren
  • e)hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und mechanische Verbindungen prüfen und Prüferergebnisse dokumentieren
  • f)Drücke an pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
  • g)Werterhaltung beim Umgang mit Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen berücksichtigen
  • h)Reifen und Räder im Hinblick auf Bauarten, Normen und Bezeichnungen sowie nach äußerem Erscheinungsbild prüfen
12 Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile, Baugruppen und Systeme, insbesondere Räder, Reifen und Fahrwerk, außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, auf Wiederverwertbarkeit prüfen, kennzeichnen und systematisch ablegen
  • b)demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
  • c)Bauteile und Baugruppen säubern, reinigen, konservieren und lagern
  • d)Fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen
  • e)Bauteile, Baugruppen und Systeme, insbesondere Räder, Reifen und Fahrwerk, montieren, in Betrieb nehmen sowie auf Funktion und Formgenauigkeit prüfen
  • f)Oberflächen für den Korrosionsschutz vorbereiten, Korrosionsschutz ergänzen und erneuern
  • g)Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen
  • h)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen und körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen und umformen
  • i)Kennwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen einstellen
  • k)Werkstücke und Bauteile unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften bohren und senken, Innen- und Außengewinde herstellen
  • l)Oberflächen von Gummiteilen durch Rauen und Schleifen vorbereiten, Unterschiede der Vulkanisations- und Erneuerungsverfahren beachten

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung (2. Ausbildungsjahr)9 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages, der Instandhaltungsvorgaben, Einbauanleitungen, der personellen und technischen Gegebenheiten, planen, kontrollieren und beurteilen
  • b)Schäden an angrenzenden Bauteilen und Baugruppen feststellen, protokollieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
  • c)Zeit-, Teile- und Materialbedarf sowie Betriebs- und Hilfsstoffe für den Arbeitsauftrag festlegen
  • d)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
  • e)Arbeitsergebnisse überprüfen, beurteilen und protokollieren
  • f)Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrollieren und dokumentieren
2 Qualitätsmanagement2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Richtlinien zur Sicherung der Produkt- und Arbeitsqualität beachten
  • b)Prüf- und Wartungsfristen von Betriebs- und Prüfmitteln beachten und Maßnahmen einleiten
  • c)Verfahren für Rückrufaktionen oder Nachbesserungen beachten
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • e)Dokumentation zur Übergabe von Fahrzeugen zusammenstellen
3 Prüfen und Eingrenzen von Schäden und Störungen sowie Bestimmen der Ursachen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Schäden und Störungen unter Beachtung von Kundenangaben systematisch eingrenzen, feststellen und protokollieren, Möglichkeiten zur Behebung darstellen und beurteilen
  • b)Bauteile und Baugruppen auf Verschleiß und Dichtheit prüfen
  • c)Leitungen und Leitungsanschlüsse auf Schäden prüfen, Schäden beurteilen
  • d)physikalische Größen, insbesondere Winkel, Drücke und Temperaturen, prüfen und beurteilen
  • e)Prüf- und Diagnosegeräte auswählen und anwenden, Messwerte beurteilen
4 Betriebliche und technische Kommunikation3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)technische Informationen vermitteln, präsentieren und dokumentieren
  • b)Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Straßenverkehrs- und Haftungsrechts, auftragsbezogen beachten
  • c)Kommunikations- und Informationssysteme, insbesondere zur Erstellung von Arbeitsnachweisen, nutzen
  • d)Bedeutung deutscher und englischer Fachausdrücke erklären
5 Kommunikation mit internen und externen Kunden10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Maßnahmen zur Umsetzung von Kundenwünschen einleiten
  • b)Kunden auf Mängel und Instandhaltungsbedarf hinweisen
  • c)Störungs- und Schadensanalyse durch eingrenzende Kundenbefragung durchführen
  • d)Kunden in die Bedienung von Zubehör und Zusatzeinrichtungen unter Beachtung der Bedienungsanleitung einweisen
  • e)Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
  • f)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • g)Reklamationen entgegennehmen und unter kundenspezifischen und betrieblichen Gesichtspunkten bearbeiten
6 Fügen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Fügetechnik auswählen; Fahrzeugbauteile fügen, insbesondere durch Schraub-, Kleb-, Press-, Klemm- und Steckverbindungen
  • b)Reihenfolge, Form- und Kraftschluss sowie Sicherung beachten
7 Manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kennwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen unter Berücksichtigung von Werk- und Hilfsstoffen bestimmen und einstellen
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Werkstücke, der Verfahren sowie der Werk- und Hilfsstoffe auswählen und einrichten
  • c)Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften manuell und mit Maschinen bearbeiten
  • d)Flächen und Formen an Werkstücken und Bauteilen der Reifenmechanik und Vulkanisationstechnik aus Eisen, Nichteisenmetallen, Kunststoffen und Gummi bearbeiten
  • e)Gummibauteile für verschiedene Anwendungsgebiete vulkanisieren
  • f)Werk- und Hilfsstoffe unter Beachtung ihrer Eigenschaften lagern
8 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, der Reifenservice- und Vulkanisationseinrichtungen auswählen und einrichten
  • b)Funktionskontrollen durchführen und Störungen beseitigen
  • c)Mess- und Prüfgeräte auswählen, handhaben und instand halten
  • d)Werkzeuge instand halten
  • e)Geräte, Maschinen und Anlagen warten
9 Reparieren von Schläuchen und Reifenlaufflächen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Reparaturfähigkeit von Rädern, Reifen und Schläuchen unter Berücksichtigung der Normen und des äußeren Erscheinungsbildes prüfen und beurteilen
  • b)Reparaturmethode unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften auswählen, Reparaturarbeiten durchführen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • c)montierte Räder und Reifen auswuchten und anbauen

Abschnitt III: Berufliche Fachbildung in Fachrichtungen (3. Ausbildungsjahr)

A. Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik4 Positionen

1 Warten und Instandsetzen von Fahrwerken, Baugruppen und Systemen16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Schäden und Störungen am Fahrwerk durch Radaufhängung, Rad- und Gummilager, Federung und Dämpfung, Radposition und Radstellung feststellen und beurteilen sowie Lenkung und Bremsen prüfen und beurteilen
  • b)Instandhalten von Fahrwerken unter Berücksichtigung von Herstellerangaben durchführen und die Ergebnisse dokumentieren
  • c)Bauteile und Baugruppen, insbesondere Klimaanlagen und Abgasanlagen, unter Berücksichtigung von Montageanleitungen und gesetzlichen Auflagen prüfen, demontieren, austauschen und montieren
  • d)Betriebseinrichtungen pflegen und warten
2 Instandhalten von Reifen und Rädern16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Reifen und Räder unter Berücksichtigung von Einsatzzweck, Fahrzeugart und äußerem Erscheinungsbild auf Fehler und Schäden prüfen und bewerten
  • b)Reifen auswählen
  • c)Reifenluftdruckkontrollsysteme einbauen, prüfen und einstellen, Arbeiten dokumentieren
  • d)Laufflächen von Reifen nach Angaben des Materialherstellers instand setzen
  • e)Reifen unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen nachschneiden und Arbeiten dokumentieren
  • f)Reifen und Räder von Zweirädern ein- und ausbauen
3 Verändern der Fahrdynamik8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Fahrzeuge auf Sonderräder und -reifen umrüsten
  • b)Fahrwerke durch Änderung von Komponenten nach Kundenwünschen optimieren
  • c)Fahrzeugoptik durch Anbauteile ändern
4 Verkaufen von Produkten12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Kundenbedarf ermitteln
  • b)Kunden bezüglich der technischen Machbarkeit ihrer Wünsche unter Berücksichtigung von technischen Regeln, Normen und Vorschriften informieren und beraten
  • c)Teilebeschaffungen nach Kundenauftrag vorbereiten
  • d)Warenannahme, Warenlagerung und Warenbereitstellung durchführen

B. Fachrichtung Vulkanisationstechnik4 Positionen

1 Instandsetzen von Reifen und Schläuchen16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Reifen unter Berücksichtigung von Dimensionierung, Aufbau, Einsatz, Fahrzeugart und Belastung prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
  • b)Reifenluftdruckkontrollsysteme prüfen und anpassen
  • c)Reifen unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen nachschneiden und Arbeiten dokumentieren
  • d)Schäden an Reifen auf Reparaturfähigkeit prüfen, Reparaturverfahren auswählen, Reparaturwerkstoffe unter Berücksichtigung von Gummimischungen auswählen und einsetzen
  • e)Instandsetzungen durchführen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • f)Klassifizierungen durchführen und dokumentieren
  • g)Ventile an Schläuchen ersetzen
2 Erneuern von Reifen20 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Reifen auf Erneuerungsfähigkeit prüfen und beurteilen, Erneuerungsverfahren auswählen, Reifen klassifizieren und Ergebnisse dokumentieren
  • b)Werkstoffe unter Berücksichtigung von formlosen und formgebenden Verfahren auswählen, Erneuerungsverfahren anwenden, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • c)Betriebseinrichtungen, insbesondere Autoklaven, Heizpressen und Heizformen sowie Rau- und Belegmaschinen, warten
  • d)Betriebs- und Wertstoffe trennen und der Wiederverwertung zuführen
3 Warten und Instandsetzen von Fördergurten8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Fördergurte und Förderbandanlagen unter Berücksichtigung von Aufbau, Funktion und Einsatz prüfen
  • b)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten mit verschiedenen Verfahren durchführen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • c)Endlosverbindungen mit verschiedenen Verfahren herstellen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
4 Herstellen und Instandsetzen von Gummiauskleidungen und -belägen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Beschaffenheit von Oberflächen prüfen und beurteilen
  • b)Oberflächen für Gummiauskleidungen und -beläge unter Berücksichtigung des Werkstoffes oder des Verbundstoffes vorbereiten
  • c)Gummiauskleidungen und -beläge herstellen, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • d)Oberflächen von Gummiauskleidungen und -belägen prüfen, Reparaturverfahren auswählen sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen und dokumentieren

Häufige Fragen

Wie führe ich das Berichtsheft als Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik?

Sie halten Woche für Woche fest, was Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gemacht haben. Nennen Sie Tätigkeit, Fahrzeug oder Bauteil und Dauer, zum Beispiel „Räder an einem Transporter ausgewuchtet, 2 Stunden“. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür einen festen Termin ein, etwa einmal pro Woche oder alle 2 Wochen, und lassen Sie sich Rückmeldungen im Heft vermerken.

Muss ich die Fachrichtung im Berichtsheft kennzeichnen?

Bis zum Ende des zweiten Jahres sind die Inhalte für alle gleich. Im dritten Jahr tragen Sie ein, ob Sie in der Reifen- und Fahrwerktechnik oder in der Vulkanisationstechnik arbeiten, damit Ihre Einträge zu den Prüfungsbereichen passen.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Es muss aber vorgelegt werden, damit Sie zugelassen werden (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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