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Berichtsheft als Musikfachhändler: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Musikfachhändler gehört, was Sie im Laden und im Lager tatsächlich getan haben: Kunden zu Instrumenten, Noten oder Tonträgern beraten, Ware annehmen und einräumen, Regale und Schaufenster gestalten, kassieren, Bestellungen vorbereiten und Preise kalkulieren. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Tragen Sie jede Woche knapp ein, was Sie gemacht haben und in welchem Bereich Sie es gelernt haben, dann ist der Nachweis schnell geschrieben und für Ihren Ausbilder gut nachvollziehbar.

Stand: 21.10.2026

Was als Musikfachhändler ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Fachrichtung gibt es nicht, stattdessen wählt der Betrieb eine von drei Wahlqualifikationen: Musikinstrumente, Musikalien oder Tonträger.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagLieferung von Notenheften und Zubehör geprüft, mit dem Lieferschein abgeglichen und im Warenwirtschaftssystem gebucht8
DienstagBei Beratungsgesprächen zu Einsteigergitarren zugehört, danach Saiten und Stimmgeräte im Regal aufgefüllt und Preisschilder erneuert8
MittwochBerufsschule: Kundenkommunikation, Aufbau eines Verkaufsgesprächs, Grundlagen der Warenwirtschaft8
DonnerstagKassendienst übernommen, Barzahlungen und Kartenzahlungen abgewickelt, am Abend den Kassenabschluss mitgezählt8
FreitagSchaufenster mit der Ausbilderin neu dekoriert, Aktionsware ausgewählt und Preisauszeichnung angebracht8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBedarf für Keyboards und Kopfhörer anhand der Verkaufszahlen ermittelt, Bestellvorschlag erstellt und mit dem Chef abgestimmt8
DienstagVerkaufspreis für ein E-Piano aus Einkaufspreis, Handlungskosten und Gewinnzuschlag kalkuliert, Mitbewerberpreise verglichen8
MittwochBerufsschule: Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschafts- und Sozialkunde, Wiederholung zur Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagKundin zum Kauf eines Digitalpianos beraten, Modelle vorgespielt, Finanzierungsmöglichkeit erklärt und Reklamation eines Pedals bearbeitet8
FreitagWerbeaktion für die Weihnachtssaison geplant, Texte für den Newsletter entworfen und Bestandsliste der Ladenhüter ausgewertet8

Berufsschule im Berichtsheft des Musikfachhändlers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa „Preisbildung und Kalkulation“, „Musikgeschichte: Epochen“ oder „Buchungen im Warenwirtschaftssystem“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Musikfachhändler

StattBesser
Im Laden geholfenKunden bei der Auswahl einer Akustikgitarre beraten und Modelle verglichen
Ware bearbeitetLieferung geprüft, mit dem Lieferschein abgeglichen und gebucht
Kasse gemachtKassendienst übernommen und den Kassenabschluss erstellt
Bestellung gemachtBestand von Schlagzeugfellen kontrolliert und Nachbestellung vorbereitet
Etwas dekoriertSchaufenster zur Aktion „Blockflöten für Schulanfänger“ gestaltet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird im Musikfachhandel, im Instrumentenhaus, im Notenfachgeschäft oder im Tonträgerhandel. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt 40 Prozent: Es geht um Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie um den musikkundlichen Beratungshintergrund. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und zählt 60 Prozent: Geschäftsprozesse im Musikhandel, Wirtschafts- und Sozialkunde und die Kundenberatung als fallbezogenes Fachgespräch.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Sachliche Gliederung

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten26 Positionen

1 Beratung, Verkauf und Service
1.1 Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel
  • a)Warenbereiche und Dienstleistungen im Musikfachhandel, insbesondere der Sortimente Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, unterscheiden
  • b)Kunden über Sortimente im Ausbildungsbetrieb informieren
  • c)Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren der Sortimente unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen
  • d)Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren der Sortimente anwenden
  • e)Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch erläutern
  • f)Trends und innovative Ansätze beobachten sowie für die Sortimentsgestaltung und als Verkaufsargument nutzen
1.2 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
  • a)die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
  • b)Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und -bindung beitragen
1.3 Kommunikation mit Kunden
  • a)auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen
  • b)auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
  • c)im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
  • d)Fragetechniken einsetzen
  • e)Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
  • f)auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
  • g)Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln und anwenden
  • h)zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen
  • i)Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
1.4 Kundenberatung, Musikgeschichte
  • a)Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
  • b)Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen
  • c)Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und nutzen
  • d)in Verkaufs- und Beratungsgesprächen fachbezogene Waren vorführen und über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren
  • e)Epochen der Musikgeschichte bei der Beratung berücksichtigen
  • f)Wissen über Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, bei Information und Beratung nutzen
  • g)in Verkaufsgesprächen Aspekte der Notenlehre berücksichtigen
1.5 Kassieren und Kassenabrechnung
  • a)Kassieranweisung beachten
  • b)Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen
  • c)Kaufbelege erstellen
  • d)Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
  • e)Ursachen für Kassendifferenzen feststellen
  • f)Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
1.6 Serviceleistungen
  • a)Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und -bindung anbieten
  • b)an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken, Kooperationspartner einbeziehen
  • c)Kataloge und Nachschlagewerke für Beratung und Verkauf nutzen
1.7 Beschwerde, Reklamation und Umtausch
  • a)Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
  • b)Beschwerde, Reklamation und Umtausch entgegennehmen und bearbeiten
  • c)Beschwerde, Reklamation und Umtausch als Elemente einer kundenorientierten Geschäftspolitik nutzen
1.8 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
  • a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • b)fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
  • c)Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Marketing und Vertrieb
2.1 Werbemaßnahmen
  • a)bei Werbemaßnahmen Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung unterscheiden
  • b)Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der aktuellen Informations- und Werbemöglichkeiten in der Musikbranche einsetzen
2.2 Warenpräsentation
  • a)Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen
  • b)Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren
2.3 Verkaufsförderung
  • a)bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen
  • b)Kunden Messeneuheiten und Produktneuentwicklungen vorstellen, verkaufsfördernde Maßnahmen für diese Produkte initiieren
2.4 Vertriebswege
  • a)Vertriebswege im Musikfachhandel sortimentsbezogen unterscheiden
  • b)Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
  • c)Einsatz von E-Commerce für das Unternehmen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
2.5 Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht
  • a)Kunden über Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts im Musikfachhandel informieren
  • b)Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musik beachten
  • c)über Lizenzen und Verwertungsgesellschaften informieren
  • d)Kunden über die Folgen von Verstößen informieren
2.6 Märkte und Zielgruppen
  • a)Musikmarkt analysieren, nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen
  • b)Einflüsse externer Faktoren, insbesondere von Mode, Freizeit, Sport und Massenmedien, auf die Entwicklung von Musiktrends beurteilen
  • c)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
  • d)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten auswerten und nutzen
  • e)Vorschläge für betriebliche Marketingmaßnahmen entwickeln
3 Einkauf und Warenwirtschaft
3.1 Einkaufsplanung und Bestellung
  • a)Bedarf an fachbezogenen Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln
  • b)aktuelle und saisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung berücksichtigen
  • c)Informations- und Bezugsquellen für die Beschaffung von Waren im Musikfachhandel nutzen, Recherchen, insbesondere in Datenbanken und Katalogen, durchführen
  • d)Angebote einholen und vergleichen
  • e)Waren im Musikfachhandel mittels unterschiedlicher Liefersysteme nach betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen beschaffen
  • f)Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
3.2 Wareneingang und Warenlagerung
  • a)Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten
  • b)Waren annehmen und dabei rechtliche Regelungen beachten
  • c)Waren lagern und pflegen
3.3 Bestandskontrolle
  • a)warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen
  • b)Bestände kontrollieren, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
  • c)bei Inventuren mitwirken, rechtliche Regelungen beachten
  • d)zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
3.4 Warenwirtschaftssystem
  • a)Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen
  • c)Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen
  • d)rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten
4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
4.1 Preisbildung und Kalkulation
  • a)Elemente der Preisgestaltung erläutern
  • b)Folgen von Preisänderungen darstellen
  • c)Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen
  • d)Nachlässe für bestimmte Gruppen prüfen
  • e)Handelsspanne ermitteln, Auswirkungen von Preisbildung auf Gewinn und Absatz berücksichtigen
  • f)Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen
  • g)die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden; Preisbindung bei Verlagserzeugnissen berücksichtigen
4.2 Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung
  • a)Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen
  • b)Hilfsmittel für Berechnungen nutzen
  • c)Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen rechnerisch bearbeiten
  • d)Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären
  • e)Zahlungsvorgänge bearbeiten
  • f)Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
4.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • a)Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling im Betrieb als Informations- und Steuerungssystem erklären
  • b)Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern
  • c)betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen
  • d)an der Erfolgsrechnung mitwirken
4.4 Unternehmerische Entscheidungsprozesse
  • a)unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung darstellen
  • b)Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unternehmerische Selbstständigkeit beurteilen
  • c)Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten15 Positionen

1 Musikinstrumente
1.1 Instrumentengruppen
  • a)Formen, Herstellungsarten und Materialien von akustischen und elektronischen Musikinstrumenten unterscheiden, insbesondere Besonderheiten von Blasinstrumenten, Schlaginstrumenten, Streich- und Zupfinstrumenten sowie Tasteninstrumenten darstellen
  • b)Möglichkeiten und Funktionsweise der Musikelektronik erläutern
  • c)kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der Musikinstrumente in das Kundengespräch einbeziehen
  • d)Qualität und Wert der Musikinstrumente beurteilen
1.2 Beschaffung
  • a)Bezugsquellen für Instrumente und Zubehör recherchieren, Angebote vergleichen
  • b)Instrumente und Zubehör bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen
  • c)handelsübliche Abkürzungen und Spezialbezeichnungen anwenden
1.3 Verkauf und Service
  • a)Einzelpersonen und Gruppen in ein Instrument einweisen
  • b)bei Auswahl und Verkauf der Instrumente individuelle Aspekte der Kunden berücksichtigen
  • c)Serviceleistungen erläutern und anbieten
  • d)Zubehörteile sowie Noten und Schulwerke anbieten und für den Kunden zusammenstellen
  • e)Reparaturaufträge entgegennehmen und bearbeiten
  • f)Stimmen von Instrumenten veranlassen
  • g)Instrumente spielfertig vorbereiten
  • h)Pflege des Instrumentes erklären und vorführen
1.4 Aufnahme- und Veranstaltungstechnik
  • a)über Bestandteile und Anwendungsmöglichkeiten der Veranstaltungstechnik informieren
  • b)Fachinformationen, insbesondere über Entwicklungen von Aufnahme- und Veranstaltungstechniken, nutzen
2 Musikalien
2.1 Literatur
  • a)Repertoire der klassischen und populären Musik im Verkaufsgespräch einbeziehen
  • b)Standardschulwerke bedarfsorientiert anbieten
  • c)Werkverzeichnisse bedeutender Komponisten nutzen
  • d)kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung von Noten in das Kundengespräch einbeziehen
  • e)Formen der Notenherstellung unterscheiden
2.2 Beschaffung
  • a)Musikalien bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen
  • b)elektronische Recherchemöglichkeiten bei Kundenanfragen anwenden
  • c)bedeutende Musikverlage und ihre Fachgebiete berücksichtigen
  • d)Aufführungsmaterial unter Berücksichtigung der einzelnen Stimmen beim Verlag bestellen
  • e)Verlags- und Werkabkürzungen für die Bestellung nutzen
2.3 Verkauf und Service
  • a)Kunden über die Verlagslandschaft im In- und Ausland informieren
  • b)Kunden bei Auswahl und Verkauf der Musikalien beraten und ihre individuellen Aspekte berücksichtigen
  • c)Print-On-Demand-Anfragen von Kunden bearbeiten
  • d)Mietmaterialien anbieten und ordnungsgemäße Rückgabe sicherstellen
2.4 Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel
  • a)Ladenpreisbindung im Kundengespräch berücksichtigen
  • b)Kunden über mögliche Urheberrechtsverletzungen aufklären
3 Tonträger
3.1 Tonträgerarten und Repertoire
  • a)Arten der Tonträger unterscheiden
  • b)Repertoire der klassischen und populären Musik im Verkaufsgespräch einbeziehen
  • c)über bedeutende Interpreten informieren
  • d)Besonderheiten von Einspielungen herausstellen
  • e)über den Herstellungsprozess informieren und Erkenntnisse in das Verkaufsgespräch einbinden
  • f)kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung von Tonträgern in das Kundengespräch einbeziehen
3.2 Beschaffung
  • a)Tonträger bestellen, insbesondere Außendienst, Informations- und Kommunikationssysteme sowie Kataloge nutzen
  • b)elektronische Recherchemöglichkeiten bei Kundenanfragen anwenden
  • c)Hersteller- und Vertriebsform nach Fachgebieten berücksichtigen
3.3 Verkauf und Service
  • a)Kunden über Konzert- und Festivallandschaft informieren
  • b)Auszeichnungen und Ehrungen im Tonträgermarkt beobachten und bei der Warenpräsentation berücksichtigen
  • c)Kunden bei Auswahl und Verkauf der Tonträger beraten und ihre individuellen Aspekte berücksichtigen
3.4 Digitale Distribution
  • a)Unterschiede der Distribution physischer und nicht-physischer Tonträger darstellen
  • b)sich über aktuelle Entwicklungen der digitalen Distribution informieren und Schlussfolgerungen für den Betrieb ableiten
  • c)rechtliche Vorschriften bei der digitalen Distribution berücksichtigen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung und Struktur
  • a)Stellung und Funktion des Musikfachhandels in der Gesamtwirtschaft und in der Gesellschaft erklären
  • b)Leistungen des Musikfachhandels an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • c)Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • d)Formen der Zusammenarbeit im Musikfachhandel an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären
  • e)Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern
1.2 Betriebliche Organisation
  • a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • b)organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche erklären
  • c)Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb darstellen
  • d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.3 Berufsbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
  • c)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen, berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
  • a)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
  • b)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen
  • c)Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen
  • d)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden
  • e)Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.6 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
2.1 Arbeitsorganisation
  • a)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • b)Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinformationen nutzen
  • c)die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren
  • d)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzen
  • b)Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten
  • c)Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen
2.3 Interne Kommunikation und Kooperation
  • a)Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
  • b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • c)interne Kooperation mitgestalten
  • d)Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
  • e)Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben
  • f)Rückmeldungen geben und entgegennehmen

Zeitliche Gliederung

Zeitliche Gliederung

Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele a bis d,
Abschnitt C Nummer 1.1Stellung und Struktur,
Abschnitt C Nummer 1.2Betriebliche Organisation,
Abschnitt C Nummer 1.3Berufsbildung,
Abschnitt C Nummer 1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
Abschnitt C Nummer 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Abschnitt C Nummer 2.1Arbeitsorganisation
Abschnitt A Nummer 1.2Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
Abschnitt A Nummer 1.3Kommunikation mit Kunden,
Abschnitt A Nummer 1.5Kassieren und Kassenabrechnung,
Abschnitt A Nummer 2.1Werbemaßnahmen,
Abschnitt A Nummer 2.2Warenpräsentation,
Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele a bis c,
Abschnitt C Nummer 1.6Umweltschutz
Abschnitt A Nummer 3.4Warenwirtschaftssystem,
Abschnitt C Nummer 2.2Informations- und Kommunikationssysteme,
Abschnitt C Nummer 2.3Interne Kommunikation und Kooperation

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

zu vermitteln.

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nummer 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel, Lernziele e und f,
Abschnitt A Nummer 1.6Serviceleistungen,
Abschnitt A Nummer 1.7Beschwerde, Reklamation und Umtausch
Abschnitt A Nummer 1.4Kundenberatung, Musikgeschichte,
Abschnitt A Nummer 1.8Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
Abschnitt A Nummer 2.3Verkaufsförderung,
Abschnitt A Nummer 2.4Vertriebswege,
Abschnitt A Nummer 2.5Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
Abschnitt A Nummer 2.6Märkte und Zielgruppen
Abschnitt A Nummer 3.2Wareneingang und Warenlagerung,
Abschnitt A Nummer 3.3Bestandskontrolle,
Abschnitt A Nummer 4.1Preisbildung und Kalkulation,
Abschnitt A Nummer 4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung, Lernziele d bis f,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nummer 3.1Einkaufsplanung und Bestellung,
Abschnitt A Nummer 4.3Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Abschnitt A Nummer 4.4Unternehmerische Entscheidungsprozesse
Abschnitt B Nummer 1Musikinstrumente,
Abschnitt B Nummer 2Musikalien oder
Abschnitt B Nummer 3Tonträger

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus

zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Musikfachhändler das Berichtsheft schreiben?

Der Nachweis wird regelmäßig geführt, die meisten Betriebe verlangen ihn wöchentlich. Auszubildende führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, in welchem Rhythmus er ihn sehen möchte.

Gehört der Verkauf im Laden wirklich ins Berichtsheft?

Ja. Beratung, Kassieren, Reklamationen und Warenpräsentation sind Kern der Ausbildung und lassen sich den Berufsbildpositionen zuordnen. Schreiben Sie dazu, welches Produkt Sie beraten haben und was Sie dabei gelernt haben, ohne Namen von Kunden.

Wie trage ich ein, dass mein Betrieb nur Tonträger oder nur Instrumente führt?

Tragen Sie ein, was in Ihrem Betrieb anfällt, zum Beispiel Instrumentenberatung oder digitale Distribution von Musik. Die Wahlqualifikation Ihres Betriebs steht im Ausbildungsvertrag und im Ausbildungsplan. Inhalte, die Ihr Betrieb nicht abdeckt, werden in der Regel über Berufsschule oder Kooperationen ergänzt.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), deshalb sollten die Einträge vollständig und unterschrieben sein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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