Berichtsheft als Produktionsfachkraft Chemie: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Produktionsfachkraft Chemie gehören die Arbeiten, die Sie in der Produktion und im Labor des Betriebs ausführen, sowie die Themen der Berufsschule. Typisch sind das Ansetzen und Abfüllen von Stoffen, Arbeiten an Rührwerken, Pumpen und Filtern, das Messen von Temperatur, Druck und Füllstand, das Bedienen von Anlagen, Wartungsarbeiten und die Unterweisungen zur Arbeitssicherheit. Halten Sie pro Tag fest, was Sie getan haben, mit welchen Stoffen und Anlagen, und wie viele Stunden es waren.
Stand: 21.10.2026
Was als Produktionsfachkraft Chemie ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie (ChemFachAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte, die der Betrieb an seinen Anlagen und Produkten ausgestaltet.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care), etwa Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit und Umweltschutz
- Arbeitsorganisation und Kommunikation
- Umgang mit Arbeitsstoffen und Bestimmung von Stoffkonstanten
- Verfahrenstechnische Grundoperationen, zum Beispiel Mischen, Trennen und Wärmeübertragen
- Installationstechnische Arbeiten und Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen
- Messtechnik
- Bedienen von Anlagen
- Herstellen und Verarbeiten von Produkten
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Gefahrstoffkennzeichnung und Betriebsanweisungen, anschließend Einweisung in die persönliche Schutzausrüstung und Rundgang durch die Produktionshalle | 8 |
| Dienstag | Im Labor Dichte und Siedepunkt von Lösemittelproben bestimmt, Messwerte in das Laborjournal eingetragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Stoffeigenschaften, Mengenberechnungen, Arbeitsschutz im Chemiebetrieb | 8 |
| Donnerstag | Salzlösung angesetzt, mit dem Rührwerk gemischt und über einen Filter von ungelösten Anteilen getrennt; Ausbeute gewogen | 8 |
| Freitag | Pumpe nach Anleitung des Ausbilders gewartet, Dichtungen geprüft, Wartungsprotokoll ausgefüllt, Arbeitsplatz gereinigt | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Schichtübergabe an der Anlage, Auftragsunterlagen gelesen, Rohstoffe bereitgestellt und Chargenprotokoll vorbereitet | 8 |
| Dienstag | Charge im Reaktor gefahren: Rohstoffe dosiert, Temperatur und Druck überwacht, Prozessdaten am Leitsystem dokumentiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Anlagentechnik, Regelkreise, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Probe aus der laufenden Produktion gezogen, Kennwerte im Labor geprüft, Abweichung gemeldet und Prozessparameter mit der Schichtleitung abgestimmt | 8 |
| Freitag | Produkt abgefüllt und gekennzeichnet, Anlage nach Anweisung gereinigt, Mess- und Regeleinrichtung auf Funktion geprüft, Wochenübersicht erstellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Produktionsfachkraft Chemie
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Stoffeigenschaften, Trennverfahren, Messtechnik oder Arbeitssicherheit. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Produktionsfachkraft Chemie
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Betrieb mitgeholfen | Rohstoffe für eine Charge nach Rezeptur eingewogen und im Chargenprotokoll bestätigt |
| An der Anlage gearbeitet | Temperatur und Druck des Reaktors überwacht und die Werte im Leitsystem dokumentiert |
| Im Labor gewesen | Dichte und pH-Wert einer Produktprobe bestimmt und im Laborjournal eingetragen |
| Wartung gemacht | Dichtung an der Kreiselpumpe getauscht und die Dichtheit nach Wartungsplan geprüft |
| Sicherheitsunterweisung gehabt | Unterweisung zu Gefahrstoffen und Notfallmaßnahmen besucht, Umgang mit Augenspülflasche und Notdusche geübt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der chemischen Industrie, zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie hat einen praktischen Teil, in dem Sie in höchstens sieben Stunden eine praktische Aufgabe durchführen, und einen schriftlichen Teil mit den Bereichen Verfahrens- und Produktionstechnik, Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Dazu kommt eine Zwischenprüfung, die zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie (ChemFachAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans22 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
- e)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern
- f)persönliche Schutzausrüstungen handhaben
- g)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
- h)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
- i)Maßnahmen zum Schutz gegen die gefährliche Wirkung des Stroms bei unterschiedlichen Netzsystemen anwenden
- j)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnen
- k)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
- l)ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
- m)mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden
3.2 Anlagensicherheit
- a)Exzonen, Zündschutzarten und Temperaturklassen beachten
- b)Einrichtungen zur Anlagensicherheit unterscheiden und beachten
- c)Störungen erkennen und melden
3.3 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- e)Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
3.4 Einsetzen von Energieträgern4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unterscheiden
- b)vorgegebene Energiearten unter Beachtung des Gefährdungspotenzials einsetzen
3.5 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln8 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Fördersysteme einschließlich Armaturen bedienen und pflegen
- b)Werkstoffe unter Beachtung ihrer mechanischen, thermischen und chemischen Eigenschaften einsetzen
- c)Anlagenteile und Geräte zum Einsatz vorbereiten
- d)Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Verschleiß, Unterkühlung und Überhitzung ergreifen
- e)Arbeitsmittel warten und pflegen
3.6 Qualitätssicherung, Kundenorientierungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)betriebsspezifische Instrumente zur Qualitätssicherung, insbesondere zur Produktkontrolle, anwenden
- b)prozess- und kundenorientiert arbeiten
3.7 Kostenorientiertes Handelnwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Möglichkeiten zur Kostenersparnis im eigenen Arbeitsbereich nutzen
- b)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
4 Arbeitsorganisation und Kommunikationwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
4.1 Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufewährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel bereitstellen und lagern
- b)Fließbilder und Verfahrensvorschriften anwenden
- c)Arbeitsschritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben durchführen; Abweichungen von der Planung melden
4.2 Arbeiten im Teamwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Verhaltens- und Umfangsformen in der betrieblichen Zusammenarbeit
- b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen; Sachverhalte darstellen
- c)Aufgaben im Team abstimmen und bearbeiten; Ergebnisse kontrollieren
4.3 Informationsbeschaffung, Dokumentationwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Informationsquellen aufgabenorientiert nutzen; fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
- c)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren
4.4 Kommunikations- und Informationssystemewährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
- b)mit arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
- c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
5 Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)chemische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit, beachten
- b)Wärmetönung bei chemischen Reaktionen beachten
- c)physikalische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere Aggregatzustandsänderungen und den Einfluss von Druck und Temperatur auf Gasvolumina, beachten
- d)mit Säuren, Basen, Salzen und deren Lösungen umgehen
- e)mit Lösemitteln umgehen, insbesondere mit Alkanolen und Alkanonen
- f)Arbeitsstoffe kennzeichnen und lagern
- g)Proben nehmen und Parameter bestimmen
- h)Säure-Base-Titrationen, insbesondere einwertige Säuren mit einwertigen Basen, durchführen und stöchiometrisch auswerten; pH-Wert bestimmen
- i)Volumen, Masse und Dichte von Feststoffen sowie Konzentration von Lösungen über Dichte, Brechzahl und Trockengehalt bestimmen
6 Verfahrenstechnische Grundoperationen12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatzgebieten zuordnen
- b)Mischungen einschließlich Lösungen mit vorgegebenen Massenanteilen herstellen
- c)Feststoffe nach einem Verfahren zerkleinern und Gemenge sortieren und klassieren
- d)Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren trennen
- e)Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen
- f)Feststoffe trocknen
7 Installationstechnische Arbeiten6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Rohre und Rohrleitungsteile unter Berücksichtigung von Rohrverbindungsarten und -elementen sowie Dichtungsmaterialien verbinden und abdichten
- b)Absperrorgane bedienen
8 Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Anlagen einrichten, warten und überprüfen
- b)Wartungsarbeiten dokumentieren
- c)bei der In- und Außerbetriebnahme von Produktionseinrichtungen mitwirken
- d)Rohrleitungsteile und Armaturen unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften aus- und einbauen
- e)Instandhaltungsmaßnahmen nach Plan durchführen und dokumentieren
- f)Störungen im Produktionsablauf erkennen und vorgegebene Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
9 Messtechnik4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Geräte zur Bestimmung von Druck, Durchfluss, Füllstand, Menge und Temperatur unterscheiden und ihren Einsatzgebieten zuordnen
- b)Temperaturen messen
- c)Druck, Füllstand, Durchfluss und Menge mit mechanischen Geräten messen
- d)den Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnen
10 Bedienen von Anlagen12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Einsatz- und Hilfsstoffe übernehmen und bereitstellen, Wareneingangskontrollen durchführen
- b)Betriebsbereitschaft von Anlagen sicherstellen
- c)Anlagen oder Teilanlagen an- und abfahren
- d)Anlagen oder Teilanlagen gemäß Betriebsanweisung bedienen und überwachen
11 Herstellen und Verarbeiten von Produkten16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische Produkte unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen oder verarbeiten
- b)Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse dokumentieren und Inprozesskontrollen durchführen
- c)Produkte lagern, insbesondere abfüllen, kennzeichnen, palettieren, transportieren und stapeln
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Produktionsfachkraft Chemie das Berichtsheft führen?
Sie führen den Ausbildungsnachweis während der gesamten Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob Sie wöchentlich oder täglich eintragen, legt der Betrieb fest. Viele Betriebe verlangen einen Eintrag pro Woche, den Ihr Ausbilder regelmäßig durchsieht.
Wer prüft mein Berichtsheft im Chemiebetrieb?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). In der Praxis zeichnet er oder sie die Wochen ab, oft zusammen mit der Schichtleitung oder dem Ausbildungsleiter.
Muss ich Rezepturen und Betriebsgeheimnisse ins Berichtsheft schreiben?
Nein. Beschreiben Sie die Tätigkeit und das Verfahren, etwa Mischen, Filtrieren oder Abfüllen, ohne vertrauliche Rezepturen, Mengenverhältnisse oder Kundendaten zu nennen. Stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Ausbilder ab, was in den Nachweis darf.
Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit im Berichtsheft?
Ja, Berufsschultage tragen Sie mit den Unterrichtsthemen und den Stunden ein. Notieren Sie die Themen als Stichworte, etwa Regelkreise oder Trennverfahren. Die genauen Stunden stehen in Ihrem Stundenplan und Ihrem Ausbildungsvertrag.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie (ChemFachAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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