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Berichtsheft als Prüftechnologe Keramik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Prüftechnologe Keramik gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, im Labor und in der Berufsschule ausgeführt haben: Proben nehmen und aufbereiten, Rohstoffe und Werkstoffe chemisch, mineralogisch und physikalisch untersuchen, Prüfplätze betreuen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren. Dazu kommen die Themen des Berufsschulunterrichts und Lehrgänge. Tragen Sie jede Woche ein, was Sie getan haben, mit Verfahren, Material und Dauer in Stichworten.

Stand: 21.10.2026

Was als Prüftechnologe Keramik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik (KPrüfTechnAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in Arbeitsschutz und Gefahrstoffe im Labor, Prüfplatz gereinigt, Waagen und Trockenschrank auf Betriebsbereitschaft kontrolliert8
DienstagProbennahme an einer Rohstoffcharge nach Probenahmeplan, Proben beschriftet, im Trockenschrank getrocknet und gemahlen8
MittwochBerufsschule: Laborsicherheit, Grundlagen der Chemie, Messen und Auswerten8
DonnerstagRestfeuchte und Glühverlust einer Tonprobe bestimmt, Wägungen protokolliert8
FreitagKorngrößenverteilung per Siebanalyse ermittelt, Ergebnisse in die Prüfliste eingetragen, Prüfplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagPrüfauftrag für eine Lieferung Feldspat geplant, Prüfumfang mit dem Ausbilder abgestimmt, Geräte für die chemische Analyse vorbereitet8
DienstagAufschluss der Proben durchgeführt, Zusammensetzung per Röntgenfluoreszenzanalyse gemessen, Messwerte geprüft8
MittwochBerufsschule: Statistik in der Qualitätssicherung, Prüfmittelfähigkeit, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagScherben aus dem Brennversuch auf Wasseraufnahme, Porosität und Biegefestigkeit geprüft, Abweichung zur Vorgabe untersucht8
FreitagPrüfbericht erstellt, Regelkarte für die Wasseraufnahme fortgeführt, Ergebnisse im Team besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Prüftechnologen Keramik

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Analyseverfahren, Statistik oder Werkstoffkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Prüftechnologe Keramik

StattBesser
Im Labor geholfenWasseraufnahme an 12 Scherbenproben nach Norm bestimmt und protokolliert
Proben vorbereitetRohstoffprobe getrocknet, gemahlen und auf 63 µm abgesiebt
Messung gemachtRöntgenfluoreszenzanalyse einer Tonprobe durchgeführt und Messwerte gegen die Spezifikation geprüft
Auswertung erledigtMittelwert und Standardabweichung berechnet und in die Regelkarte eingetragen
Geräte gewartetTrockenschrank und Waage kontrolliert, Kalibrierung mit Prüfgewichten durchgeführt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in keramischen und verwandten Betrieben mit eigenem Prüflabor, etwa in der Keramik-, Feuerfest- oder Baustoffindustrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Probennahme und Probenvorbereitung (120 Minuten), physikalische, chemische und keramische Prüfungen als Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch (480 Minuten), Prüftechnik schriftlich (240 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Die Prüfung gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis und mindestens drei Bereiche ausreichend sind und kein Bereich mit ungenügend bewertet wurde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik (KPrüfTechnAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Abwicklung von Prüfaufträgen vorbereiten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rohstoffe und Werkstoffe anhand ihrer Eigenschaften einteilen
  • b)branchentypische Herstellungsverfahren unterscheiden
  • c)Arbeitsabläufe planen und organisieren
  • d)Prüfverfahren auswählen
  • e)Prüfpläne erstellen
  • f)Umgebungsbedingungen und Prüfparameter kontrollieren und Einhaltung der Prüfbedingungen sicherstellen
  • g)Prüfgeräte vorbereiten
2 Betriebsbereitschaft von Prüfplätzen sicherstellen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Messgeräte und Betriebseinrichtungen warten und pflegen
  • b)rechtliche Vorschriften, Normen und Arbeitsanweisungen einhalten
  • c)Rückführungssysteme für Probenmaterial und Verbrauchsmaterial anwenden und Wiederverwendung oder Recycling dokumentieren
  • d)Arbeits- und Betriebsstoffe disponieren
3 Proben nehmen und vorbereiten10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Probennahmepläne erstellen
  • b)Geräte zur Entnahme von Proben auswählen
  • c)repräsentative Proben von Flüssigkeiten und Feststoffen entnehmen
  • d)Proben kennzeichnen und Probennahmeprotokolle erstellen
  • e)Proben homogenisieren, Proben einengen und Mischproben herstellen
  • f)Rückstellmuster kennzeichnen, einlagern und dokumentieren
  • g)Proben verpacken, lagern und für den Transport vorbereiten
  • h)Prüfkörper nach Vorgaben herstellen, insbesondere durch Brechen, Mahlen, Mischen, Teilen, Sägen, Bohren, Schleifen, Trocknen und Brennen
  • i)Prüflösungen nach Vorgaben herstellen
4 Chemische und mineralogische Zusammensetzung von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Haupt- und Nebenbestandteile mit den Vorproben Boraxperle und Flammenfärbung ermitteln
  • b)Haupt- und Nebenbestandteile mit den gravimetrischen Verfahren Trocknung und Glühverlust ermitteln
  • c)pH-Wert-Messung durchführen
  • d)Anionen und Kationen mit Fällungs- und Farbreaktionen qualitativ nachweisen
  • e)Haupt- und Nebenbestandteile mit spektroskopischen Verfahren ermitteln
  • f)Titrationsverfahren durchführen
  • g)mineralogische Untersuchungen, insbesondere Dilatometrie, Differenzthermoanalyse, Thermogravimetrie und optische Verfahren, durchführen
  • h)analytische Berechnungen durchführen
5 Physikalische und keramische Eigenschaften von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Dichte und Porosität ermitteln
  • b)Feuchte, Korngröße und Korngrößenverteilung bestimmen
  • c)Brennfarbe und Schwindung prüfen
  • d)verfahrensspezifische Berechnungen durchführen
  • e)Festigkeit, Härte, Elastizität, Viskosität und Plastizität ermitteln
  • f)Wärmeausdehnung, Temperaturwechselbeständigkeit und Schmelzverhalten prüfen
6 Anwendungstechnische Prüfungen und Versuche durchführen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßhaltigkeit und äußere Beschaffenheit prüfen
  • b)Versuche auftragsbezogen aufbauen
  • c)Gebrauchsfähigkeit von Produkten ermitteln
  • d)Verhalten gegenüber chemischen, mechanischen oder thermischen Beanspruchungen prüfen
7 Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Prüfverlauf und Messwerte dokumentieren, auch digital
  • b)Messwerte auf Plausibilität prüfen und statistisch auswerten
  • c)Prüfergebnisse protokollieren, bewerten und kommunizieren
  • d)Bescheinigungen vorbereiten
  • e)Fehler analysieren, Prüfprozesse optimieren und die Optimierungsmaßnahmen dokumentieren
  • f)zusammenfassende Prüfberichte erstellen
8 Medien der betrieblichen und technischen Kommunikation anwenden8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informationsquellen auswählen und Informationen beschaffen und bewerten
  • b)auftragsbezogene Daten unter Einhaltung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren, auch digital
  • c)betriebsspezifische Software für Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentation nutzen
  • d)Laborinformationssysteme nutzen und Datentransfer sicherstellen
  • e)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen und Gesprächsergebnisse dokumentieren
  • f)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
9 Prozesse des Qualitätsmanagements anwenden8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliches Qualitätssicherungssystem im eigenen Aufgabenbereich anwenden
  • b)Prüfmittelüberwachung durchführen
  • c)Instrumente der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen anwenden

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wie genau muss ich Laborversuche im Berichtsheft beschreiben?

Nennen Sie Verfahren, Material und Ihre Aufgabe, zum Beispiel Siebanalyse einer Tonprobe oder Bestimmung der Wasseraufnahme. Einzelne Messwerte und Rezepturen müssen nicht hinein. Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, wie ausführlich der Betrieb es wünscht.

Wie oft muss ich das Berichtsheft führen?

Tragen Sie wöchentlich ein, was Sie getan haben. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob wöchentlich oder täglich geführt wird, gibt oft der Betrieb vor.

Gehören Berufsschultage ins Berichtsheft?

Ja, tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Chemie, Statistik oder Werkstoffkunde. Die Berufsschule legt fest, welche Lernfelder wann behandelt werden.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, der Nachweis wird nicht benotet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Führen Sie ihn deshalb regelmäßig und vollständig.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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