Berichtsheft als Revierjäger: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Revierjäger gehört, was Sie in der Woche im Revier und im Betrieb getan und gelernt haben: Revierarbeiten wie der Bau und die Pflege von Ansitzeinrichtungen und Fütterungen, Bestandserfassung und Abschussplanung, Wildbretgewinnung und Wildbrethygiene, Arbeit mit dem Jagdhund, Waffenpflege und Schießübungen, Wildschadensverhütung, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Unterricht in der Berufsschule. Schreiben Sie kurze, sachliche Stichpunkte mit Datum, Tätigkeit und Stunden.
Stand: 21.10.2026
Was als Revierjäger ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin (RevjAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Jagd- und Revierbetrieb, Organisation und Durchführung der Jagd
- Wildbewirtschaftung und Wildbretverwertung
- Tier- und Artenschutz, Hege des Wildes
- Gestaltung des Jagdreviers, zum Beispiel Ansitzeinrichtungen, Äsungsflächen und Wildschadensverhütung
- Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit und Monitoring
- Waffenkunde, Jagdwaffen und Jagdausrüstung
- Haltung und Führung von Jagdhunden
- Rechtsgrundlagen der Jagd, des Wild- und Jagdschutzes
- Öffentlichkeitsarbeit, Wild- und Naturpädagogik
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Revierrundgang mit dem Ausbilder, Wildwechsel und Fraßspuren erkannt und notiert, Kanzel auf Schäden kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Hochsitz instandgesetzt: Leiter ersetzt, Sitzbrett erneuert, Schussschneise freigeschnitten | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Wildkunde, Grundlagen des Jagdrechts, Waffenkunde | 8 |
| Donnerstag | Fütterung befüllt, Salzlecken kontrolliert, Wildkamera ausgelesen und Bilder gesichtet | 8 |
| Freitag | Jagdwaffe zerlegt, gereinigt und gepflegt, Sicherheitsregeln wiederholt, Hundeausbildung beim Gehorsam begleitet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Verbissgutachten vorbereitet, Vergleichs- und Weiserflächen aufgenommen, Ergebnisse in die Abschussplanung eingearbeitet | 8 |
| Dienstag | Drückjagd mit vorbereitet: Stände festgelegt, Schützen eingewiesen, Treiberwege geplant | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Betriebswirtschaft, Wildschadensrecht, Planung und Organisation | 8 |
| Donnerstag | Erlegtes Wild versorgt, Wildbret auf Auffälligkeiten untersucht, Wildursprungsschein ausgefüllt und Wildbret zerwirkt | 8 |
| Freitag | Schulklasse durchs Revier geführt, Wildtiere und Lebensräume erklärt, Nachbereitung mit dem Ausbilder | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Revierjägers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Wildkunde, Jagdrecht, Waffenrecht oder Betriebsführung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Revierjägern findet der Unterricht oft in Blöcken statt, dann tragen Sie die Blockwochen mit den Themen ein.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Revierjäger
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Revier gearbeitet | Reviergang durchgeführt, Wildwechsel kartiert, 3 Kanzeln auf Standsicherheit geprüft |
| Beim Hochsitzbau geholfen | Hochsitz aus Kiefernholz mitgebaut, Pfosten gesetzt, Leiter und Brüstung montiert |
| Mit dem Hund geübt | Gehorsam und Schweißarbeit mit dem Jagdhund geübt, Fährte von 600 Metern gelegt |
| Wild aufgebrochen | Stück Rehwild aufgebrochen, Organe auf Auffälligkeiten untersucht, Wildbret gekühlt |
| Waffe gereinigt | Büchse zerlegt, Lauf gereinigt und geölt, Verschluss und Sicherung geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Forstbetrieben, Staatsforsten, Jagdrevieren und Eigenjagden mit entsprechender Eignung. Die zuständige Stelle für die Ausbildung und die Prüfung ist im Agrarbereich je nach Bundesland geregelt, meist ist es die Landwirtschaftskammer oder eine Landesbehörde. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben die zuständige Stelle und der Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Jagdgästen und Pächtern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat fünf Prüfungsbereiche: Revierbewirtschaftung (120 Minuten), Jagdpraxis und Wildverwertung (90 Minuten), Umgang mit Wildschäden (60 Minuten), Planung und Organisation (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). In den ersten drei Bereichen lösen Sie eine praktische Aufgabe und führen ein Fachgespräch von höchstens 15 Minuten, die beiden anderen sind schriftlich. Der Bereich Jagdpraxis und Wildverwertung muss mindestens mit ausreichend bestanden sein.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin (RevjAusbV 2010), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Jagd- und Reviermanagement, betriebliche Abläufe und Organisation12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Wildbestände ermitteln
- b)Einzel- und Gesellschaftsjagden vorbereiten, bei der Leitung mitwirken und Jagdgäste führen
- c)Arbeits- und Betriebsmittel auswählen
- d)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen reinigen, pflegen, prüfen und warten
- e)Arbeitsplatz vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes, insbesondere beim Jagdbetrieb, treffen
- f)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen
- g)Daten zur Arbeitsdurchführung feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Arbeitszeitbedarf sowie Größe von Flächen schätzen und ermitteln
- h)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher und struktureller Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten, planen und durchführen
- i)Betriebsvorräte und Inventar erfassen und bewerten
- j)betriebliche Software anwenden
- k)Streckenlisten auswerten und Abschusspläne erstellen
- l)Jagdbetrieb planen, organisieren und durchführen
- m)an jagdrevierübergreifender Wildbewirtschaftung im Rahmen von Hegegemeinschaften und Bewirtschaftungsbezirken beratend und koordinierend mitwirken
- n)Wildschäden erkennen und ermitteln, Schadensregulierung einleiten
- o)Jahreswirtschaftspläne erstellen
- p)bei Geschäftsvorgängen einschließlich Kalkulationen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten und Rechnungen kontrollieren
- q)Aufgaben im Team abstimmen und bearbeiten, Ergebnisse kontrollieren
- r)Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und darstellen
2 Wildbewirtschaftung, Wildverwertung12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lebensräume von Wildtieren ansprechen, erhalten, gestalten und entwickeln
- b)Wildtiere erkennen und deren Anwesenheit anhand von Pirschzeichen feststellen
- c)Jagd tierschutzgerecht unter Nutzung geeigneter Jagdarten planen und durchführen
- d)Wildkrankheiten und Tierseuchen vorbeugen, diese erkennen und Maßnahmen einleiten
- e)Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit kranken oder seuchenverdächtigen Wildtieren anwenden
- f)Verwertbarkeit des Wildes prüfen und beurteilen
- g)Geräte und Einrichtungen in Wildverarbeitungsräumen handhaben und warten
- h)Bälge, Decken, Schwarten und Trophäen behandeln
- i)Habitatansprüche, Ernährung und Verhalten von Hoch- und Niederwild bei der Bewirtschaftung von Jagdrevieren berücksichtigen
- j)Wildäsungsflächen planen, anlegen und bewirtschaften, insbesondere Bodenbearbeitungsmaßnahmen, Ansaaten, Düngung und Pflanzenschutz durchführen
- k)erlegtes Wild und Fallwild unter Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen fachgerecht versorgen, verwerten und beseitigen
- l)Proben für Untersuchungen zu Wildgesundheit und lebensmittelrechtlichen Untersuchungen einschließlich Trichinenschau entnehmen und weiterleiten
- m)Wildbret zerwirken und küchenfertig vorbereiten
- n)qualitätssichernde Maßnahmen bei der Wildbretlagerung, -verarbeitung und -vermarktung anwenden
- o)Maßnahmen zur Wildbretvermarktung durchführen
3 Tier- und Artenschutz, Hege4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)geschützte Biotope, einheimische Pflanzen und Tiere erkennen
- b)Maßnahmen des Tier- und Artenschutzes durchführen
- c)Notzeiten erkennen und Maßnahmen einleiten
- d)Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von geschützten Biotopen, Pflanzen und Tieren durchführen
- e)Maßnahmen der Landschaftspflege, insbesondere Anlage und Pflege von Waldrändern, Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotopen, durchführen
- f)Wildbestände artgerecht unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Lebensraumes entwickeln
- g)Wirkungen von Hegemaßnahmen auf den Wildbestand kontrollieren
- h)Futtermittel produzieren, beschaffen und lagern
- i)Futtermittel festlegen, Futtermengen bestimmen und Fütterungen durchführen
4 Jagdreviergestaltung10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Standorte von jagdlichen Einrichtungen, insbesondere Fütterungen, Kirrungen, Ansitzeinrichtungen, Pirschwege und Fallen, festlegen
- b)jagdliche Einrichtungen unter Berücksichtigung spezifischer Baunormen erstellen, pflegen und instand setzen
- c)Maßnahmen zur Wildschadensverhütung durchführen
- d)Lebensräume und Lebensraumverbund für Wildtiere erhalten und entwickeln
- e)Maßnahmen zur Beruhigung von Lebensräumen und zur Besucherlenkung durchführen
5 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit, Monitoring4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lebensräume einschließlich typischer Pflanzengesellschaften erkennen und bewerten
- b)Daten zu Wildbeständen und zur Entwicklung von Lebensräumen erheben und dokumentieren
- c)mit Naturschutzverbänden, zuständigen Behörden und anderen Kooperationspartnern zusammenarbeiten
- d)schutzwürdige Lebensräume erhalten, schützen und entwickeln
- e)Jagd in Schutzgebieten zur Unterstützung der Schutzgebietsziele durchführen
- f)Wechselwirkungen zwischen Jagdbetrieb, Land-, und Forstwirtschaft aufzeigen
- g)Wechselwirkungen zwischen Wildbestand und -verhalten und Raum- und Flächennutzung aufzeigen
- h)Daten für Untersuchungen und Studien sowie im Rahmen von Berichtspflichten erheben und dokumentieren
6 Waffenkunde, Jagdwaffen und -geräte12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Kurz-, Lang- und blanke Waffen für die Jagdausübung und den Jagdschutz auswählen, transportieren, führen und tierschutzgerecht einsetzen
- b)Kurz-, Lang- und blanke Waffen aufbewahren und pflegen
- c)Munition aufbewahren, entsprechend dem Einsatz auswählen und transportieren
- d)Fanggeräte bauen, warten, auswählen und tierschutzgerecht einsetzen
- e)Jagdoptik auswählen, einsetzen und pflegen
- f)Jagdsignale erkennen und Jagdhorn blasen
- g)Wildlockrufe erkennen und nachahmen
- h)Besonderheiten des Einsatzes von Jagdwaffen und Fanggeräten in befriedeten Bezirken berücksichtigen
7 Halten und Führen von Jagdhilfstieren8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Einsatz von Jagdhilfstieren für die Jagd beurteilen und diese auswählen
- b)Tierschutzaspekte beim Einsatz von Jagdhilfstieren beachten
- c)Jagdgebrauchshunde halten, versorgen und transportieren
- d)Jagdgebrauchshunde ausbilden
- e)Jagdgebrauchshunde führen und einsetzen
- f)Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Hundekrankheiten sowie Sofortmaßnahmen nach Unfällen durchführen
8 Rechtsgrundlagen des Jagdwesens, Wild- und Jagdschutz6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)berufsspezifische rechtliche Regelungen berücksichtigen
- b)Rechte und Pflichten der Jagdausübungsberechtigten, des Jagdpersonals und der Jagdgäste erläutern
- c)Gefährdungssituationen rechtlich bewerten
- d)Maßnahmen zum Wild- und Jagdschutz durchführen
- e)hoheitliche Ordnungsaufgaben unter Berücksichtigung des Jagdrechts, des Wild- und Jagdschutzes sowie korrespondierender Rechtsbereiche durchführen und dabei mit öffentlichen Dienststellen und anderen Einrichtungen zusammenarbeiten
- f)Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und -bewältigung sowie zum Eigenschutz ergreifen
9 Öffentlichkeitsarbeit, Wild- und Naturpädagogik4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Jagdkultur und Jagdethik darstellen und vermitteln
- b)Kommunikationsmittel und -regeln situationsgerecht anwenden
- c)Bedeutung und Zusammenhänge von revierspezifischen Ökosystemen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Jagd, vermitteln
- d)Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorbereiten und durchführen
- e)Führungen und Veranstaltungen zielgruppengerecht vorbereiten und durchführen
- f)mit jagdlichen Verbänden, anerkannten Natur- und Tierschutzverbänden und sonstigen Interessengemeinschaften zusammenarbeiten
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Boden-, Wetter- und Klimakunde6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bodenarten und Bodentypen beschreiben
- b)Bodenproben nehmen und Untersuchungsergebnisse bewerten
- c)Witterungsverhältnisse beobachten und dokumentieren
- d)Wetterinformationen einholen und nutzen
- e)regionale Klimaverhältnisse erkennen
- f)Geländeklima erfassen und bewerten
- g)Vegetationsentwicklung, insbesondere phänologische Phasen, beobachten und dokumentieren
- h)Auswirkungen von Bodeneigenschaften, Wetter und Klima auf Lebensräume beachten
Häufige Fragen
Muss ich als Revierjäger ein Berichtsheft führen?
Ja. Auszubildende führen den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ohne vorgelegten Nachweis gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
Wie genau muss ich Jagd und Revierarbeit beschreiben?
Nennen Sie Tätigkeit, Ort im Revier und Dauer in kurzen Stichpunkten, etwa "Kanzel am Waldrand repariert, 4 Stunden". Wildarten, Stückzahlen und Geräte dürfen Sie angeben. Namen von Jagdgästen und Pächtern lassen Sie weg.
Zählen Lehrgänge und Schießübungen auch?
Ja. Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein, ebenso Schießübungen und Sachkundelehrgänge. Der Betrieb stellt Sie für Lehrgänge frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), und er hilft Ihnen, sich auf das Fachgespräch vorzubereiten.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin (RevjAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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