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Berichtsheft als Schilder- und Lichtreklamehersteller: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und gearbeitet haben. Als Schilder- und Lichtreklamehersteller sind das zum Beispiel das Plotten und Applizieren von Folien, das Vorbereiten von Druckdaten, der Bau von Leuchtkästen und Buchstaben, das Verdrahten von LED-Modulen sowie die Montage und Wartung von Werbeanlagen beim Kunden.

Stand: 21.10.2026

Was als Schilder- und Lichtreklamehersteller ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin (SchLichtReklAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt zwei Schwerpunkte: Technik, Montage, Werbeelektrik und Werbeelektronik oder Grafik, Druck, Applikation. Welcher Schwerpunkt bei Ihnen gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsplatz und Schneideplotter eingerichtet, Selbstklebefolie in Schwarz und Weiß geplottet, Überschüsse entgittert und Übertragungsfolie aufgebracht8
DienstagFolienbeschriftung auf ein Aluminiumschild geklebt, Rakel und Rubbelverfahren geübt, Luftblasen vermieden, Schild gereinigt und verpackt8
MittwochBerufsschule: Vektorgrafik, Schriftarten und Schriftgrößen, Arbeitssicherheit in der Werkstatt8
DonnerstagPVC-Platten nach Zeichnung angerissen, mit der Tischkreissäge zugeschnitten, Kanten entgratet, Maße mit dem Messschieber geprüft8
FreitagWerkstatt aufgeräumt, Restfolien nach Sorten sortiert, Kundenberatung beim Ausbilder beobachtet, Wochenbericht geschrieben8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufmaß an der Fassade eines Ladengeschäfts genommen, Befestigungsuntergrund geprüft, Skizze für eine beleuchtete Einzelbuchstabenanlage erstellt8
DienstagBuchstaben aus Aluminium gekantet und verschweißt, Acrylfronten eingesetzt, LED-Module verlegt und Netzteil dimensioniert8
MittwochBerufsschule: Planung und Fertigung von Werbeanlagen, Kalkulation eines Auftrags, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagWerbeanlage mit Hubsteiger montiert, Anschlussleitung verlegt, Isolationsmessung durchgeführt und Messprotokoll ausgefüllt8
FreitagDefekten Leuchtkasten beim Kunden repariert, Vorschaltgerät getauscht, Anlage demontiert, Montagebericht und Stundenzettel abgegeben8

Berufsschule im Berichtsheft des Schilder- und Lichtreklameherstellers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Farbenlehre, Typografie, Werkstoffkunde, Elektrotechnik für Werbeanlagen oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Schilder- und Lichtreklamehersteller

StattBesser
Folien beklebtFolienbeschriftung auf ein Aluminiumschild appliziert, Luftblasen mit dem Rakel vermieden
Am Computer gearbeitetLogo vektorisiert, Konturen bereinigt und Schnittdatei für den Plotter erstellt
Leuchtreklame gebautLeuchtkasten aus Aluprofil gefertigt, LED-Module verdrahtet und Netzteil angeschlossen
Beim Kunden montiertSchild mit Dübeln und Abstandshaltern an der Klinkerfassade befestigt, Wasserwaage und Bohrschablone genutzt
Anlage geprüftSchutzleiter und Isolationswiderstand gemessen, Werte im Prüfprotokoll eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Handwerksbetrieben der Schilder- und Lichtreklameherstellung, die Berufsschule besuchen Sie an einem oder an mehreren Tagen pro Woche oder im Blockunterricht. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst Vektorisierung, Schriftbild und Folienbeschriftung; er zählt 20 Prozent. Teil 2 zählt 80 Prozent und besteht aus dem Herstellen einer beleuchteten, dreidimensionalen Werbeanlage mit Dokumentation und einem auftragsbezogenen Fachgespräch von höchstens 20 Minuten sowie aus schriftlichen Aufgaben zu Planung und Fertigung, zu Konzeption und Gestaltung und zu Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin (SchLichtReklAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen9 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • b)Applikationsverfahren auswählen
  • c)Beschichtungsaufbau festlegen
  • d)Untergründe durch Malen, Drucken und Lackieren beschichten
  • e)Folien zweidimensional verkleben
  • f)Folienapplikationen entfernen
2 Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Malen, Schreiben und Schneiden, manuell und rechnergestützt herstellen
  • b)Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Fräsen, Spritzen und Sägen, manuell und rechnergestützt herstellen
3 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen11 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffe, insbesondere Metalle, Verbundstoffe, Kunststoffe, Glas, Papier, Holz und Gewebe, nach Art und Struktur bestimmen
  • b)Werkstoffe, insbesondere durch Biegen und Abkanten, umformen
  • c)Werkstoffe, insbesondere durch Schneiden, Sägen, Fräsen, Feilen, Bohren und Schleifen, trennen
  • d)Werkstoffe, insbesondere durch Kleben, Schrauben und Nieten, kaltfügen
  • e)Hilfsstoffe, insbesondere Löse- und Verdünnungsmittel, verarbeiten
  • f)Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten
  • g)Oberflächen polieren und schützen
4 Bedienen von Arbeitsmitteln und -geräten3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Maschinen einrichten, Prozessdaten einstellen, Funktionen prüfen
  • b)Produktionsprozesse überwachen
  • c)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen pflegen, warten und instand halten
  • d)Störungen feststellen und dokumentieren, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
5 Anwenden von Drucktechniken5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Digitaldruckverfahren anwenden
  • b)Druckvorlagen und -daten manuell und rechnergestützt erstellen
  • c)Software der Druckvorstufe anwenden
  • d)Farben andrucken und Farbwerte prüfen
6 Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik9 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom erkennen und beachten
  • b)Teil-, Montagezeichnungen, elektrische Schaltpläne und Stromlaufpläne lesen und anwenden
  • c)Leitungswege im Niederspannungsbereich in Kommunikations- und Werbeanlagen festlegen, Leitungen auswählen, verlegen und verbinden, Normen und Vorschriften beachten
  • d)Komponenten und Baugruppen unter Beachtung der Energieeffizienz auswählen und unter Berücksichtigung der Konformität einbauen
  • e)Schaltgeräte und Bauteile kennzeichnen und nach Schaltplänen verdrahten
  • f)Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Messgeräte unterscheiden
7 Herstellen von Kommunikations- und Werbeanlagen, Leitsystemen, Messe- und Ausstellungsständen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 19 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)be- und unbeleuchtete zweidimensionale Anlagen, insbesondere Schilder, Schriftzüge, Grafiken und Fassadenbeschriftungen, fertigen
  • b)Bauteile und Baugruppen zu dreidimensionalen be- und unbeleuchteten Anlagen unter Berücksichtigung von Profilkennzahlen und Bauformen zusammenbauen
  • c)Trag- und Rahmenkonstruktionen unter Umsetzung von statischen Berechnungen und Plänen erstellen
  • d)be- und unbeleuchtete Leitsysteme herstellen
  • e)Messe- und Ausstellungsstände herstellen
  • f)mobile Werbeträger herstellen
8 Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Befestigungsuntergründe beurteilen, Tragfähigkeit der Befestigungsflächen prüfen
  • b)zweidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kleben, Schrauben, Nieten, Dübeln, befestigen und verbinden
  • c)Befestigungspunkte festlegen, Befestigungs- und Verbindungsmittel auswählen
  • d)mobile Anlagen unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und rechtlicher Vorgaben positionieren und sichern
  • e)dreidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kleben, Schrauben, Nieten sowie Dübeln, befestigen und verbinden
9 Warten, Demontieren und Reparieren von Kommunikations- und Werbeanlagen9 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Anlagen auf Funktion und Sicherheit prüfen, Ergebnisse dokumentieren
  • b)Verschleißteile austauschen, Fehlerquellen beseitigen, Maßnahmen dokumentieren
  • c)Anlagen demontieren, Verwertung und Entsorgung sicherstellen
10 Entwerfen, Gestalten und Präsentieren von Kommunikations- und Werbekonzepten7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schriften, Zeichen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Scribbles, Skizzen und Zeichnungen, manuell und rechnergestützt darstellen
  • b)Vektorisierungen durchführen
  • c)Bildbearbeitungs-, Mal- und Vektorgrafikprogramme anwenden
  • d)Kreativtechniken einsetzen
  • e)Gestaltungsgrundlagen und -prinzipien, insbesondere Typografie und Farbe, anwenden
  • f)Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz sowie Medien- und Lizenzrecht beachten
11 Beraten von Kunden5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)kundenorientierte Bedarfsanalysen erstellen
  • b)Kunden gestalterisch und technisch beraten, Gestaltungskonzepte präsentieren und mit Kunden abstimmen
  • c)Genehmigungs- und Prüfverfahren mit Kunden abstimmen und mit zuständigen Stellen abwickeln
12 Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsstätten vorbereiten, einrichten, sichern, unterhalten und räumen
  • b)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und einsetzen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten

1. Schwerpunkt Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik4 Positionen

1 Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Prüf- und Messverfahren anwenden, Prüf- und Messgeräte handhaben
  • b)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln und zur Datenübertragung einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • c)Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen, Regelungsparameter einstellen
  • d)Funktion und Sicherheit, insbesondere Leuchtmittel, elektrische und elektronische Betriebsgeräte, Sicherungen, Schalter, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Isolationswiderstände und Durchgängigkeit der Leiter, prüfen sowie Ergebnisse dokumentieren
  • e)Fehler und Störungen erkennen und beseitigen, Änderungen dokumentieren
  • f)leitende Verbindungen in Kommunikations- und Werbeanlagen im Hoch- und Niederspannungsbereich herstellen, Normen und Vorschriften beachten
  • g)Kommunikations- und Werbeanlagen an einen vorgegebenen elektrischen Einspeisepunkt anschließen, Normen und Vorschriften beachten
2 Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fundamente und Verankerungen vorbereiten, Tragkonstruktionen befestigen
  • b)Anlagen aufstellen
  • c)Anlagen an Tragkonstruktionen befestigen
  • d)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • e)Anlagen in Betrieb nehmen
3 Warten, Demontieren und Reparieren von Kommunikations- und Werbeanlagen9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anlagenteile und Baugruppen prüfen
  • b)Funktions- und Sicherheitsprüfungen, insbesondere durch Sichtkontrollen und Messen, durchführen
  • c)Fehler erkennen und Ursachen systematisch eingrenzen, beheben und dokumentieren
  • d)Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen und Anweisungen warten
  • e)Reparaturlisten erstellen
4 Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Leitern, Gerüste und Montagebühnen unter Arbeits- und Sicherheitsaspekten beurteilen, auswählen, auf- und abbauen
  • b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, Transportwege festlegen
  • c)Bauteile, Baugruppen und Anlagen zum Transport vorbereiten, sichern und transportieren

2. Schwerpunkt Grafik, Druck, Applikation4 Positionen

1 Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Folien dreidimensional verkleben
  • b)Spezialfolien, insbesondere Sonnen-, Sicherheits- und Oberflächenschutzfolien, verkleben
  • c)Textilien nach Eigenschaften bestimmen
  • d)Textilveredlungsverfahren unterscheiden und anwenden
  • e)Transfers herstellen und übertragen
2 Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Schreiben mit Pinsel und Feder, manuell herstellen
  • b)Blattmetallverarbeitungstechniken im Matt- und Glanzverfahren anwenden
3 Anwenden von Drucktechniken6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Farbräume bestimmen und Farbmanagementsysteme anwenden
  • b)Druckprodukte konfektionieren, schützen und veredeln
4 Entwerfen, Gestalten und Präsentieren von Kommunikations- und Werbekonzepten10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Präsentationsmodelle und Muster herstellen
  • b)räumliche Darstellungen von Kommunikations- und Werbeanlagen rechnergestützt entwerfen
  • c)Corporate Design entwerfen, Gestaltungsvorgaben umsetzen
  • d)Schriften klassifizieren und gestalterisch einsetzen
  • e)Stilepochen und -elemente berücksichtigen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits-und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
  • c)Materialbedarf ermitteln, Materiallisten erstellen
  • d)Materialien und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen, bereitstellen und lagern
  • e)Zeitbedarf ermitteln, Kosten abschätzen
  • f)Arbeitsschritte selbstständig und im Team nach wirtschaftlichen und terminlichen Vorgaben planen und dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
  • b)Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutzvorschriften anwenden
  • c)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
  • d)digitale und analoge Mess- und Prüfdaten ermitteln und auswerten
  • e)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
7 Manuelles und rechnergestütztes Erstellen technischer Unterlagen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Richtlinien, Normen und Merkblätter beachten, Betriebs- und Arbeitsanweisungen handhaben
  • b)Skizzen und technische Zeichnungen erstellen
  • c)Fertigungsunterlagen erstellen, Berechnungen durchführen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
  • b)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft als Schilder- und Lichtreklamehersteller?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob wöchentlich oder täglich geschrieben wird, legen Betrieb und Kammer fest.

Wie ausführlich müssen die Einträge sein?

Schreiben Sie Tätigkeit, Werkstoff und Verfahren in kurzen Sätzen oder Stichworten auf, etwa "Folie geplottet, entgittert und appliziert". Eine Seite pro Woche genügt meist, wenn die Inhalte erkennbar sind. Die Vorgaben Ihrer Handwerkskammer gehen vor.

Gehören Lehrgänge und Schulungen ins Berichtsheft?

Ja, Lehrgänge außerhalb des Betriebs tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein, zum Beispiel einen Kurs zur Werbeelektrik. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Bei Teil 2 dokumentieren Sie zusätzlich Ihr Prüfungsstück.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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