Berichtsheft als Seiler: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb und in der Berufsschule gelernt und getan haben: Seile schlagen und flechten, Netze konfektionieren, Spleiße und Endverbindungen herstellen, Anschlagmittel fertigen, Maschinen einrichten und warten, Längen und Durchmesser messen, Zugprüfungen begleiten sowie Ware lagern und verpacken. Tragen Sie die Tätigkeiten knapp und konkret ein, mit Material, Verfahren und Stunden.
Stand: 21.10.2026
Was als Seiler ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin (SeilAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt drei Schwerpunkte: Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion. Welchen Schwerpunkt Sie lernen, hängt von Ihrem Betrieb ab.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Herstellen von Seilen
- Herstellen und Konfektionieren von Netzen
- Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln
- Fertigstellen und Montieren von Seilen und Netzen
- Durchführen von Messungen und Prüfungen
- Lagern, Verpacken und versandfertig Machen von Produkten
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsplatz und Handwerkzeug kennengelernt, Marlspieker, Fid und Zange gereinigt und geölt; Faserarten (Hanf, Sisal, Polyester) nach Muster unterschieden | 8 |
| Dienstag | Dreilitziges Faserseil von Hand geschlagen, Litzen angespannt und gleichmäßig eingedreht; Schlaglänge mit dem Maßband kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fasern und Werkstoffe, Arbeitssicherheit, Grundlagen der Mathematik | 8 |
| Donnerstag | Kurzspleiß an einem Polyesterseil gelegt, Auge mit Kausche eingespleißt; Ergebnis mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
| Freitag | Schlagmaschine mit dem Gesellen gerüstet, Spulen eingesetzt; Werkstatt gefegt, Restmaterial sortiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag für ein Anschlagmittel geprüft, Seildurchmesser und Endverbindungen festgelegt, Materialbedarf berechnet | 8 |
| Dienstag | Langspleiß im Drahtseil gelegt, Pressklemmen gesetzt; Maße und Pressmaß protokolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungsplanung, Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Netzteile nach Zeichnung zugeschnitten, Maschenweite gemessen, Ansetz- und Schnittrhythmus berechnet und zusammengesetzt | 8 |
| Freitag | Zugprüfung am Prüfstand begleitet, Messwerte eingetragen; Ware etikettiert, verpackt und für den Versand bereitgestellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Seilers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Faserwerkstoffe, Drahtseilkonstruktionen, Berechnung von Bruchlasten oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Seiler
| Statt | Besser |
|---|---|
| Seil gemacht | Dreilitziges Polyesterseil, 12 mm, auf der Schlagmaschine geschlagen und Schlaglänge kontrolliert |
| Spleißen geübt | Auge mit Kausche in ein Drahtseil gespleißt und Spleißlänge gemessen |
| Netz gearbeitet | Netzteile nach Zeichnung zugeschnitten und mit Netzgarn zusammengesetzt |
| Qualität geprüft | Seildurchmesser und Länge gemessen, Ergebnis ins Prüfprotokoll eingetragen |
| Maschine gewartet | Schlagmaschine gereinigt, Führungen geölt und Spulenbremsen nachgestellt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Seiler werden im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Im Bereich Schwerpunktspezifische Produkte, der am stärksten zählt, fertigen Sie in Ihrem Schwerpunkt eine Arbeitsaufgabe mit Unterlagen und führen ein Fachgespräch. Dazu kommen die schriftlichen Bereiche Seil- und Netztechnik, Konfektion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Zusätzlich gibt es eine Zwischenprüfung während der Ausbildung.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin (SeilAusbV 2008), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen, Werkzeuge und Geräte einsetzen
- b)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe für die Produktion vorbereiten und kennzeichnen
- c)Maschinen einrichten, Prozessdaten einstellen, Funktionen prüfen, Maschinen und technische Einrichtungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
- d)Produktionsprozesse und Materialführungssysteme überwachen, Verfahrensparameter korrigieren
- e)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen reinigen, warten und instand halten
- g)Wartungsintervalle und Wartungsumfänge festlegen, Wartungspläne beachten, Wartungsarbeiten dokumentieren
- h)maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführen
2 Herstellen von Seilen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkstoffe, insbesondere für Naturfaser-, Chemiefaser- und Drahtseile, auswählen und prüfen
- b)Seilarten nach Eigenschaften und Einsatzgebiet unterscheiden
- c)Fertigungsverfahren von Garnen, Drähten und Seilen unterscheiden, nach Eigenschaften und Einsatzgebiet auswählen
- d)Längen messen und massebezogene Berechnungen durchführen, insbesondere Seilstärken und Schlaglängen
- e)Konstruktionsarten unterscheiden sowie nach Eigenschaften, Einsatzgebiet und Belastungsart bestimmen
- f)Einfluss von Werkstoffeigenschaften und Konstruktion auf den Produktionsprozess und die Fertigprodukte berücksichtigen
- g)Garne oder Drähte zu Litzen oder Seilen verarbeiten
- h)Auswirkungen von Imprägniermitteln und Schmiermitteln unterscheiden
3 Herstellen und Konfektionieren von Netzen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Netzarten nach Einsatzgebiet und Belastungsart unterscheiden
- b)Fertigungsverfahren von Netzen unterscheiden und nach Eigenschaften und Einsatzgebiet auswählen
- c)Einfluss von Werkstoffeigenschaften und Konstruktion auf den Fertigungsprozess und die Fertigprodukte berücksichtigen
- d)Grundberechnungen durchführen, insbesondere netzgeometrische Berechnungen und Flächenberechnungen
- e)Netze von Hand herstellen, insbesondere durch Flechten und Knoten
- f)Endverbindungen herstellen, insbesondere bei Rand- und Netzleinen
- g)Netz- und Seilzubehör auswählen, anbringen und einarbeiten
4 Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Seilverbindungen nach Einsatzbedingungen und Anschlagart unterscheiden und festlegen
- b)gesetzliche Bestimmungen und Normen für Seilverbindungen anwenden
- c)Seilverbindungen durch Spleißen, Vergießen und Verpressen oder durch Spleißen, Verpressen und Knoten herstellen
- d)Seilzubehör auswählen und einarbeiten
- e)Berechnungen zu Verbindungsarten und Belastbarkeit durchführen
5 Fertigstellen und Montieren von Seilen und Netzen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Seile oder Netze nach Maß ablängen, Toleranzen beachten
- b)Lauflängen ermitteln
- c)Seile oder Netze durch Schneiden trennen
- d)Seile oder Netze, insbesondere nach Kundenanforderungen, vormontieren, Sicherheitsvorschriften und Normen beachten
6 Durchführen von Messungen und Prüfungen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Mess- und Prüfverfahren nach Verwendungszweck auswählen
- b)Längen- und Flächenmessungen durchführen
- c)Messungen und Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben, Toleranzen und Normen durchführen, insbesondere Zugfestigkeit und Dehnung
- d)Seile oder Netze prüfen, insbesondere auf Bruchstellen, Strukturveränderungen und mechanische Beschädigungen
- e)Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
- f)Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- g)Kenndaten ermitteln, Fehler erfassen und auswerten, Messprotokolle und Prüfbescheinigungen erstellen und auswerten
7 Lagern, Verpacken und versandfertig Machen von Produkten2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Kriterien für das Lagern von Werkstoffen, Seilen und Netzen berücksichtigen
- b)Fertigprodukte aufwickeln, aufspulen und kennzeichnen
- c)Transportmöglichkeiten festlegen, Transportsysteme nutzen
- d)Produkte kunden- und normgerecht verpacken sowie versandfertig machen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten
1. Seilherstellung1 Position
Herstellen von Seilen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Seilkonstruktion und Material nach Auftrag festlegen, Normen anwenden
- b)Fertigungsverfahren festlegen, insbesondere Schlagen und Flechten
- c)Konstruktionsberechnungen durchführen, Materialbedarf ermitteln
- d)Garne, Zwirne oder Drähte umspulen
- e)Vorprodukte herstellen
- f)ein- und mehrlagige Drahtseile oder mehrlitzige Faserseile schlagen
- g)Einfach-, Doppel- und Litzengeflechte herstellen
- h)Kabelschlagseile herstellen
- i)Imprägnier- und Schmiermittel einsetzen
- j)Nachbehandlungen zur Sicherung von Formstabilität und Gebrauchseigenschaften ausführen
2. Seilkonfektion1 Position
Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Anschlagmittel nach Einsatzbedingungen und Anschlagart unterscheiden und festlegen
- b)Seilkonstruktion und Durchmesser unter Berücksichtigung der Verwendung festlegen
- c)Beschläge für Seile und für die Herstellung von Anschlagmitteln festlegen
- d)gesetzliche Bestimmungen und Normen für Anschlagmittel und Seile anwenden
- e)Verbindungstechniken nach Seilbeschaffenheit und Einsatzbedingungen festlegen
- f)Seile und Beschläge zu Anschlagmitteln verbinden durch Spleißen und Pressen, insbesondere Endlosseile herstellen
- g)Anschlagmittel normgerecht kennzeichnen
- h)Seilendverbindungen herstellen, insbesondere Flämisches Auge legen, Terminal aufwalzen, Geflechte spleißen, mit Metall und Kunstharz vergießen
- i)Seile zu gebrauchsfertigen Produkten konfektionieren
3. Netzkonfektion1 Position
Herstellen und Konfektionieren von Netzen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Netzkonstruktion und Material nach Auftrag festlegen, Normen anwenden
- b)Maschenweite, Maschenöffnung und Garnstärke messen
- c)Netze nach Vorgaben formgerecht zuschneiden, Zuschnitt optimieren
- d)Ansetz- und Schnittrhythmus berechnen
- e)Netzteile zusammensetzen, insbesondere durch Stricken und Ketteln, Ansetzrhythmus berücksichtigen
- f)Netztuchkanten bestricken, laschen und ketteln
- g)Netzsäume mit Randleinen verbinden
- h)Netze für den Gebrauch fertigstellen
- i)Netze montieren, sicherheitstechnische Anforderungen und Normen berücksichtigen
- j)Reparaturaufwand ermitteln, Netze reparieren
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen
- b)Skizzen und Zeichnungen prüfen und anwenden
- c)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen
- e)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
- f)Material- und Zeitbedarf ermitteln
- g)Aufgaben im Team planen und durchführen
- h)produktspezifische Vorschriften anwenden
- i)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationsstrukturen nutzen, insbesondere Datenverwaltung und externe Datenbanken
- b)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten
- c)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien handhaben und umsetzen, Normen anwenden
- d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, Fachausdrücke anwenden
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten
- f)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren, Datenschutz beachten
- g)Anwenderprogramme einsetzen
7 Kundenorientierung2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gespräche mit internen oder externen Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Kunden berücksichtigen
- b)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- c)Kundenanforderungen bei der Durchführung von Aufträgen beachten und umsetzen
- d)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
- c)Zwischen- und Endkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen
- d)produktions-, qualitäts- und verfahrenstechnische Daten dokumentieren
- e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen, insbesondere Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden
- g)Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen erkennen, insbesondere zwischen Fertigung, Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Seiler?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wird im Handwerk ausgebildet und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die Dauer ergibt sich aus der Ausbildungsverordnung und Ihrem Vertrag.
Welche Schwerpunkte gibt es?
Es gibt Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion. Ihr Betrieb legt fest, welcher Schwerpunkt vermittelt wird. Tragen Sie im Berichtsheft die Tätigkeiten ein, die Sie tatsächlich ausgeführt haben.
Wie genau muss ich Spleiße und Seilarbeiten beschreiben?
Nennen Sie Seilart, Durchmesser, Verfahren und gegebenenfalls Maße, zum Beispiel Auge mit Kausche in ein Drahtseil gespleißt. Ein Eintrag wie Seil gemacht sagt zu wenig aus. Zwei bis drei konkrete Sätze pro Tag reichen meist.
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Zugelassen wird aber nur, wer ihn vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Führen Sie ihn deshalb regelmäßig.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin (SeilAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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