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Berichtsheft als Sport- und Fitnesskaufmann: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Sport- und Fitnesskaufmann oder Sport- und Fitnesskauffrau gehören Ihre Tätigkeiten aus dem Trainings- und Kursbetrieb ebenso wie die kaufmännischen Aufgaben: Mitgliederberatung und Verkauf, Trainingsplanung, Kursplanung, Veranstaltungen, Werbung, Beschaffung, Rechnungswesen und Personaleinsatz. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Lehrgängen, Prüfung und Zulassung.

Stand: 21.10.2026

Was als Sport- und Fitnesskaufmann ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (Sport_FitnessAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in diesem Beruf nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagDienst am Empfang: Mitglieder begrüßt, Zutritt und Chipkarten geprüft, Probetrainings gebucht; Gerätebereich auf Sauberkeit und Funktion kontrolliert8
DienstagTrainingsfläche betreut, Neumitgliedern die Geräte erklärt; mit dem Trainer einen Einstiegsplan für ein Mitglied besprochen und die Eingabe im Trainingssystem gelernt8
MittwochBerufsschule: Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis, Aufbau des Betriebs, Grundlagen der Kommunikation im Kundengespräch8
DonnerstagKursplan für den Folgemonat mit der Studioleitung abgeglichen, Raumbelegung eingetragen; Getränkebestand im Thekenbereich gezählt und Bestellvorschlag erstellt8
FreitagMitgliederanfragen per Telefon und E-Mail bearbeitet, Rechnungen und Beitragsänderungen in der Verwaltungssoftware erfasst; Hygieneplan für die Umkleiden durchgesehen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBeratungsgespräche mit drei Interessenten geführt, Ziele und Vorerkrankungen abgefragt, Verträge abgeschlossen; Abschlussquote der Woche notiert8
DienstagTrainingspläne für zwei Mitglieder mit dem Ziel Rückenstabilisierung erstellt und im ersten Termin eingewiesen; Fortschritt eines Bestandsmitglieds ausgewertet8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Angeboten, Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagTag der offenen Tür geplant: Ablaufplan, Helfereinsatz, Budget und Werbemittel abgestimmt; Anzeige für die lokale Zeitung beauftragt8
FreitagMonatsauswertung erstellt: Mitgliederzahl, Kündigungen, Kursauslastung und Umsatz je Angebot; Dienstplan für den Folgemonat entworfen und mit dem Team abgestimmt8

Berufsschule im Berichtsheft des Sport- und Fitnesskaufmanns

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Kalkulation, Marketingplanung, Trainingslehre oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Sport- und Fitnesskaufmann

StattBesser
Am Empfang gearbeitetMitglieder am Empfang begrüßt, Probetrainings gebucht und Zutritte geprüft
Training betreutNeumitglieder auf der Trainingsfläche eingewiesen und Geräteeinstellungen erklärt
Kurse geplantKursplan für den Folgemonat erstellt und Raumbelegung mit der Studioleitung abgestimmt
Bei der Werbung geholfenAnzeigentext für die Aktion entworfen und Aushänge in den Partnerbetrieben verteilt
Büroarbeit erledigtBeitragsrechnungen erfasst, Zahlungseingänge abgeglichen und offene Posten notiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Fitnessstudios, Sportvereinen, Sport- und Freizeitanlagen, Gesundheitseinrichtungen und ähnlichen Betrieben. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Mitgliedern und Kunden brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen (120 Minuten, schriftlich) und Angebotsentwicklung und Verkauf (90 Minuten, schriftlich) zählen je 30 Prozent. Trainingsplanung und Beratung zählt ebenfalls 30 Prozent: Sie erstellen schriftlich einen Trainingsplan und führen eine Gesprächssimulation. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, schriftlich) zählt 10 Prozent. Auf Antrag ist in bestimmten Fällen eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau (Sport/FitnessAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten16 Positionen

1 Sport und Bewegung
  • a)individuelle Eingangschecks durchführen
  • b)individuelle Trainingspläne erstellen und umsetzen
  • c)anatomische, physiologische und ernährungsbezogene Aspekte berücksichtigen
  • d)Personen verschiedener Zielgruppen über sportliche Maßnahmen als Gesundheitsvorsorge beraten
  • e)Trainingsmethoden und Bewegungstechniken anwenden
2 Geschäfts- und Leistungsprozess
2.1 Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung
  • a)betriebliche Ablauforganisation und Geschäftsprozesse erläutern, Informationsflüsse, Entscheidungswege und Schnittstellen berücksichtigen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
  • d)Nutzungs-, Belegungs- und Personaleinsatzpläne erstellen
  • e)Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
2.2 Leistungsangebote
  • a)Ausübungs- und Organisationsformen des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports bei der Umsetzung von Leistungsangeboten berücksichtigen
  • b)Funktionen und Wirkungen von Leistungsangeboten im Sport- und Fitnessbereich darstellen
  • c)zielgruppenorientierte Argumente für die Teilnahme an sportlichen und außersportlichen Angeboten erarbeiten
  • d)Sport- und Fitnessangebote sowie ergänzende Leistungen entwickeln und anbieten
  • e)Vorschläge für die Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots erarbeiten
  • f)Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
2.3 Beschaffung
  • a)Bedarf an Produkten und Dienstleistungen Dritter ermitteln
  • b)Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
  • c)Ausschreibungen vorbereiten, Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
  • d)Bestellungen planen und durchführen; Beschaffungsmöglichkeiten nutzen
  • e)erbrachte Dienstleistungen Dritter prüfen und bei Beanstandung Maßnahmen einleiten
3 Marketing
3.1 Märkte und Zielgruppen
  • a)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
  • b)betriebsbezogenes Nachfragepotenzial für Dienstleistungen ermitteln
  • c)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen
  • d)Mitgliederwerbungs- und Rückgewinnungsaktionen durchführen
  • e)bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten mitwirken; Medien einsetzen
3.2 Verkauf
  • a)Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, rechtliche Regelungen berücksichtigen
  • b)Verkaufsgespräche führen und nachbereiten
  • c)Mitgliedsverträge abschließen
  • d)Vertriebsformen und -wege nutzen
  • e)Wechselwirkungen zwischen Kundenerwartungen und betrieblichen Leistungen beachten
3.3 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • a)an der Gestaltung von Werbebotschaften mitwirken
  • b)Werbekonzepte entwickeln
  • c)Werbemittel und -träger auswählen und einsetzen
  • d)Kosten für Werbeaktionen kalkulieren
  • e)Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
  • f)mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
4 Planung und Organisation von Veranstaltungen
  • a)Veranstaltungen konzipieren und organisieren
  • b)Planungshilfen erstellen und anwenden
  • c)organisatorische und technische Voraussetzungen für Veranstaltungen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen beachten
  • d)Veranstaltungen koordinieren und Mitwirkende betreuen
  • e)Veranstaltungen abrechnen und auswerten
5 Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit
  • a)sportspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine Sicherheitsbestimmungen anwenden
  • b)den laufenden Betrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kontrollieren und beaufsichtigen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
  • c)Maßnahmen zur Einhaltung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten planen, veranlassen und dokumentieren
  • d)Pflege und Instandhaltung von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten veranlassen
6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
6.1 Rechnungsvorgänge und Kalkulation
  • a)Geschäftsvorgänge für das betriebliche Rechnungswesen bearbeiten
  • b)Beiträge einziehen
  • c)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
  • d)Kosten ermitteln und erfassen, Ausgaben überwachen
  • e)Einzelmaßnahmen kalkulieren
6.2 Betriebliches Rechnungswesen
  • a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
  • b)den betrieblichen Kontenplan anwenden
  • c)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
  • d)Berechnung von Steuern vorbereiten, Gebühren und Beiträge berechnen
  • e)vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen, Inventur durchführen
  • f)Leistungen bewerten und verrechnen
  • g)Finanzierungsarten und -formen unterscheiden, bewerten und nutzen; Finanzpläne erstellen
6.3 Controlling
  • a)Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten
  • b)Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen bewerten und aufbereiten
7 Personalwirtschaft
  • a)Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten, insbesondere Arbeitsverträge vorbereiten
  • b)Auswirkungen unterschiedlicher Vertragsformen für Beschäftigungsverhältnisse und flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen
  • c)Positionen der Entgeltabrechnung erklären
  • d)Einsatz von internen und externen Personaldienstleistungen planen

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • a)unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rechtsformen im Sport- oder Fitnessbereich darstellen
  • b)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  • c)Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
  • d)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • e)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • f)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)Fachinformationen nutzen
  • d)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • e)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Information, Kommunikation und Kooperation
2.1 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • b)rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
  • c)externe und interne Netze und Dienste nutzen
  • d)Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
  • e)Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen, Mitglieder- und Kundenstatistiken auswerten
2.2 Arbeitsorganisation
  • a)die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten organisieren
  • b)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • c)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
  • d)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
2.3 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
  • c)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
  • d)interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
  • e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
2.4 Kundenorientierte Kommunikation
  • a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)Kundenkontakte nutzen und pflegen
  • c)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
  • d)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • e)Informations- und Beratungsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
  • f)Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
  • g)zur Vermeidung von Konflikten beitragen

Zeitliche Gliederung

Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

            • Abschnitt A Nr. 1Sport und Bewegung

zu vermitteln.

          • Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
            • Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
            • Abschnitt B Nr. 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
            • Abschnitt B Nr. 2.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.2Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziel c,
            • Abschnitt A Nr. 6.1Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,
            • Abschnitt B Nr. 1.4Umweltschutz,
            • Abschnitt B Nr. 2.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,
            • Abschnitt B Nr. 2.2Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziele d und e,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Verkauf, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 5Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,
            • Abschnitt A Nr. 6.1Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,

zu vermitteln.

          • Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziel f,
            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Verkauf, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 3.3Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Verkauf, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 3.3Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,
            • Abschnitt A Nr. 4Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Märkte und Zielgruppen, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 3.3Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f,
            • Abschnitt A Nr. 4Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,
            • Abschnitt A Nr. 6.1Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,

zu vermitteln.

          • Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 6.2Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
            • Abschnitt A Nr. 6.3Controlling, Lernziel a,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 6.2Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g,
            • Abschnitt A Nr. 6.3Controlling, Lernziel b,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

            • Abschnitt A Nr. 7Personalwirtschaft

zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Sport- und Fitnesskaufmann das Berichtsheft führen?

Das Gesetz verlangt, dass Auszubildende den Nachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Einträge fällig sind, legen Betrieb und Kammer fest, üblich ist wöchentlich. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach der Regel in Ihrem Betrieb.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und bestätigt ihn in der Regel mit Unterschrift. Die Industrie- und Handelskammer verlangt die Vorlage zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Gehört das Training mit Mitgliedern ins Berichtsheft?

Ja, die Betreuung der Trainingsfläche, Einweisungen und Trainingspläne gehören zur Berufsbildposition Sport und Bewegung. Schreiben Sie die Tätigkeit auf, aber keine Namen oder Gesundheitsdaten von Mitgliedern.

Wie schreibe ich Tage im Studio, die kaum Abwechslung haben?

Halten Sie fest, was Sie konkret getan haben, etwa Beratungsgespräche, Bestandskontrollen oder Kursabrechnungen, und welche Menge oder welches Ergebnis dabei herauskam. Auch wiederkehrende Aufgaben lassen sich mit Zahlen und Zweck beschreiben.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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