Berichtsheft als Technischer Systemplaner: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Technischer Systemplaner gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, im Planungsbüro und in der Berufsschule ausgeführt haben: technische Zeichnungen und Pläne mit CAD erstellen, Skizzen aufnehmen, Stücklisten und Dokumentationen pflegen, Berechnungen ausführen sowie Werkstoffe, Fertigungs- und Montageverfahren kennenlernen. Je nach Fachrichtung kommen Rohrleitungs- und Anlagenpläne, Stahlbaukonstruktionen oder Schaltpläne und Installationspläne dazu. Tragen Sie pro Woche kurz und konkret ein, was Sie getan haben und wie viele Stunden es waren.
Stand: 21.10.2026
Was als Technischer Systemplaner ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zum Technischen Systemplaner (TSysPlAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt drei Fachrichtungen: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik sowie Elektrotechnische Systeme. Welche Fachrichtung für Sie gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Technische Dokumente erstellen und anwenden
- Rechnergestützt konstruieren und zeichnen
- Werkstoffe und Korrosionsschutzverfahren unterscheiden und beurteilen
- Fertigungsverfahren, Montage- und Fügetechniken unterscheiden und beurteilen
- Berechnungen ausführen
- Skizzen anfertigen und technische Unterlagen erstellen
- Fachrichtungsspezifisch: Anlagen und Systemkomponenten planen (Versorgungstechnik), Bauteile entwerfen und konstruieren (Stahl- und Metallbau) oder Schaltungen und Installationen dokumentieren (Elektrotechnische Systeme)
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz
- Arbeitsplanung, qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in die CAD-Software, Bedienoberfläche und Ebenenstruktur kennengelernt, erste Linien und Bemaßungen am Übungsbauteil gezeichnet | 8 |
| Dienstag | Handskizze eines Winkelblechs nach Muster angefertigt, Ansichten und Maße übertragen, Zeichnung mit Schriftfeld versehen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: technisches Zeichnen, Normschrift, Zeichnungsnormen, Werkstoffkunde Stahl | 8 |
| Donnerstag | Stückliste zu einer Baugruppe angelegt, Positionsnummern vergeben, Zeichnungsstände im Archiv abgelegt | 8 |
| Freitag | Betriebsbesichtigung der Werkstatt, Schweiß- und Schraubverbindungen am Bauteil angesehen, Arbeitsschutz unterwiesen | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Aufmaß mit dem Bauherrn besprochen, Anforderungen für die Leitungsführung in einem Technikraum aufgenommen und Planungsgrundlage zusammengestellt | 8 |
| Dienstag | Rohrleitungsplan im 3D-Modell erstellt, Kollisionsprüfung mit dem Gewerk Lüftung durchgeführt, Trassen angepasst | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Systemplanung, Dimensionierung von Anlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde zur Prüfungsvorbereitung | 8 |
| Donnerstag | Druckverluste für zwei Stränge berechnet, Ergebnisse in die Dokumentation übernommen, Materialauszug für die Bestellung erstellt | 8 |
| Freitag | Dokumentation für den Prüfungsauftrag überarbeitet, Präsentation mit dem Ausbilder durchgesprochen, Planstände freigegeben | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Technischen Systemplaners
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Zeichnungsnormen, Toleranzen und Passungen, Festigkeitsberechnung oder Anlagenschemata. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Technischer Systemplaner
| Statt | Besser |
|---|---|
| Zeichnungen gemacht | Fertigungszeichnung einer Konsole mit Ansichten, Schnitt und Bemaßung im CAD erstellt |
| Am Plan gearbeitet | Leitungsführung im Grundrissplan ergänzt und Höhenkoten der Trassen eingetragen |
| Berechnungen erledigt | Rohrnennweiten anhand des Volumenstroms berechnet und mit der Tabelle verglichen |
| Bei der Dokumentation geholfen | Stückliste und Zeichnungsverzeichnis für die Anlage aktualisiert |
| Mit dem Kollegen unterwegs | Vor Ort Maße am Bestandsgebäude aufgenommen und als Skizze festgehalten |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Ingenieurbüros, Planungsbüros, Anlagenbau- und Stahlbauunternehmen, Fachbetrieben der Haustechnik und in der Industrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und prüft das Erstellen technischer Unterlagen. Teil 2 am Ende der Ausbildung richtet sich nach der Fachrichtung: In der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik und bei den Elektrotechnischen Systemen gehören ein Arbeitsauftrag mit Präsentation und Fachgespräch, die Systemplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde dazu. In der Stahl- und Metallbautechnik sind es ein Konstruktionsauftrag mit Fachgespräch, die Baukonstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (TPDesign/TSysPlAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
- a)Normvorgaben zur Erstellung technischer Zeichnungen berücksichtigen
- b)geometrische Beziehungen unterscheiden
- c)Einzelteile und Baugruppen in Ansichten und Schnitten normgerecht darstellen
- d)Regeln der Maßeintragung anwenden
- e)Werkstücke räumlich darstellen
- f)Freihandskizzen anfertigen und bemaßen
- g)technische Begleitunterlagen, insbesondere Stücklisten, erstellen und pflegen
- h)technische Dokumentations- und Präsentationsunterlagen erstellen
- i)Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise verwenden
2 Rechnergestützt Konstruieren
- a)Datensätze für Einzelteile und Baugruppen nach technischen Vorgaben und eigenen Entwürfen erstellen
- b)Strukturierungsmethoden anwenden
- c)Zeichnungen ableiten oder erstellen
- d)Symbole auswählen und verwenden
- e)Kauf- und Normteile aus Bibliotheken und Katalogen auswählen und verwenden
3 Unterscheiden von Werkstoffen
- a)Informationen über Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten einholen
- b)Werkstoffe und Halbzeuge hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit unterscheiden
- c)Werkstoffnormung berücksichtigen
4 Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken
- a)branchentypische Fertigungs- und Fügeverfahren unterscheiden
- b)Montagetechniken unterscheiden
5 Ausführen von Berechnungen
- a)Längen und Winkel sowie Flächen, Volumen und Massen berechnen
- b)Längen- und Volumenausdehnung berechnen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
- a)Werkstoffeigenschaften anwendungsbezogen beurteilen
- b)Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
- c)Korrosionsschutzverfahren unterscheiden und beurteilen
2 Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren
- a)Verbindungstechnik für lösbare und nicht lösbare Verbindungen beurteilen und auswählen
- b)örtliche Gegebenheiten für Einzel- und Baugruppenmontage berücksichtigen
3 Erstellen technischer Unterlagen
- a)Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Fertigungszeichnungen unter Anwendung der technischen Norm- und Regelwerke erstellen
- b)technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen identifizieren sowie angrenzende Bereiche darstellen
- c)Bauteile und Baugruppen fertigungs-, montage- und funktionsgerecht bemaßen
- d)Halbzeuge, Normteile, Bauteile und Baugruppen nach Vorgaben, technischen Unterlagen und Leistungsdaten auswählen
- e)Aufmaße erstellen
- f)technische Unterlagen, insbesondere Tabellen, handhaben und erstellen
- g)sicherheitstechnische Bestimmungen, insbesondere des Brandschutzes, beachten
4 Anfertigen von Skizzen
- a)Teil- und Detailskizzen nach örtlichen Gegebenheiten und Vorlagen anfertigen
- b)Bauteile und Baugruppen in ihrer räumlichen Anordnung zueinander skizzieren
Abschnitt C: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik6 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- a)Funktions- und Aufmaßskizzen anfertigen
- b)umwelttechnische Vorgaben bei der Anfertigung von technischen Unterlagen beachten
- c)Bauteile und Baugruppen für Anlagen mit den jeweiligen Einbauteilen darstellen
- d)Ansichten und Schnitte von Bauteilen und Baugruppen festlegen und ableiten
- e)Abwicklungen von Bauteilen erstellen
- f)Bezeichnungen für Material, Korrosionsschutz und Zusatzangaben auswählen und eintragen
- g)technische Unterlagen von Anlagen koordinieren und auf Kollisionen prüfen, Kollisionen nach Absprache korrigieren
- h)technische Unterlagen zur Weiterleitung an Fremdgewerke aufbereiten und zusammenstellen
2 Ausführen von Detailkonstruktionen
- a)Detailpunkte konstruieren
- b)technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen auch anderer Gewerke entwerfen
- c)konstruktive Änderungen nach technischen Vorgaben vornehmen
- d)Eigenheiten der Korrosionsschutzverfahren konstruktiv berücksichtigen
3 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- a)schematische Darstellungen unter Anwendung der einschlägigen Normen und Sinnbilder erstellen
- b)Funktionsabläufe der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik darstellen und dokumentieren
- c)schematische Darstellungen von fachbezogenen pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Regel- und Steuerungssystemen erstellen
- d)räumliche Darstellungen von Bauteilen und Anlagen erstellen und ableiten
4 Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- a)Tabellen und Diagramme der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik erstellen
- b)Aufmaße, Protokolle und Stücklisten anfertigen und prüfen sowie technische Sachverhalte beschreiben
- c)auftragsbezogene Daten systematisch und kundenorientiert zusammenstellen
5 Ausführen technischer Berechnungen
- a)Grundgesetze der Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen anwenden
- b)Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit Hilfe von Normen, Richtlinien, technischen Unterlagen, Auslegungssoftware, Handbüchern und Katalogen berechnen und bestimmen
- c)Arbeit, Leistung und Wirkungsgrade der Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit Hilfe von Berechnungsprogrammen, Auslegungshilfen und technischen Unterlagen berechnen oder bestimmen
- d)Dimensionierung von Leitungen und Bauteilen auf Basis von Zeichnungen und vorangegangenen Berechnungen vornehmen
- e)Bedarfsberechnungen im Rahmen der gebäudetechnischen Prozessabläufe nach projektbezogenen Vorgaben erstellen
6 Beurteilen von Systemkomponenten
- a)Herstellungsverfahren für Anlagenkomponenten bewerten, Kanalteile beurteilen und auswählen
- b)Montage- und Befestigungssysteme sowie Wanddurchlässe, insbesondere unter Berücksichtigung des Brandschutzes, beurteilen und auswählen
- c)Elemente der Steuerungs- und Regelungstechnik zu Schaltungen verbinden
Abschnitt D: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik5 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik
- a)Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Übersichtszeichnungen unter Anwendung von Sinnbildern sowie der Norm- und Regelwerke für Werkstatt und Baustelle erstellen
- b)Zusatzangaben auswählen und eintragen
- c)Toleranzen eigener und angrenzender Bauelemente berücksichtigen
- d)Angebotszeichnungen anfertigen
- e)Pläne unter Anwendung der einschlägigen Normen und Richtlinien nach Vorlagen, Entwürfen und Anweisungen, insbesondere Verankerungs-, Schweißfolge-, Schachtel-, Montagefolge- und Versandpläne sowie Verlegepläne für Bauelemente, anfertigen
- f)Baustellen-Messpunkte, Raster, Koordinaten und Höhenpunkte festlegen, übertragen und berücksichtigen
- g)Bauteile und Knotenpunkte perspektivisch darstellen
2 Entwerfen und Konstruieren
- a)konstruktive Änderungen nach Anweisungen vornehmen
- b)Detailpunkte, insbesondere Naturgrößen, konstruieren
- c)Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen konstruktiv festlegen und auswählen
- d)Eigenheiten der Korrosionsschutzverfahren konstruktiv berücksichtigen
- e)Bauordnungen beachten
- f)bauaufsichtliche Zulassungen beachten
- g)Verdingungsordnung für Bauleistungen beachten
- h)Lehrsätze der Mechanik anwenden
3 Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
- a)Wärme- und Schallschutzanforderungen konstruktiv berücksichtigen
- b)Brandschutzanforderungen konstruktiv berücksichtigen
- c)Witterungs- und Umgebungseinflüsse konstruktiv berücksichtigen
- d)einschlägige Normen und Vorschriften berücksichtigen
4 Durchführen von Berechnungen
- a)Grundgesetze der Mechanik, insbesondere Geschwindigkeit und Beschleunigung, Kräfte und Kräftezerlegung sowie Drehmoment und Reibung, anwenden
- b)Grundgesetze der Festigkeitsberechnung, insbesondere zu Flächenpressung, Zug-, Druck- und Scherbeanspruchung, anwenden
- c)Verbindungselemente und Verbindungen auswählen
- d)Hauptnutzungszeiten berechnen
- e)Längen- und Flächenberechnungen durchführen, insbesondere Bauteilabmaße und Systemmaße bestimmen
- f)statische Berechnungen durchführen, insbesondere Linien- und Flächenschwerpunkte, Auflagerkräfte sowie Biege- und Flächenmomente bestimmen
5 Auswählen von Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren
- a)Trennverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoff, geometrischen Gegebenheiten und Oberflächenbeschaffenheit beurteilen und auswählen
- b)Umformverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoff, geometrischen Gegebenheiten, Oberflächenbeschaffenheit und Hilfsstoff beurteilen und auswählen
- c)Schraub- und Schweißverbindungen beurteilen und auswählen
- d)Regeln der Verbundkonstruktion beachten
Abschnitt E: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme6 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme
- a)Funktionsschaltpläne und Diagramme anfertigen
- b)Systemkomponenten und Leitungen von energie- und informationstechnischen Anlagen nach Vorgaben berechnen und dimensionieren
- c)Bauteile und Leitungen von energie- und informationstechnischen Anlagen anhand von Katalogen und Datenblättern auswählen, verbinden und darstellen
- d)Steuerschaltungen und Steuerprogramme entwerfen und Schaltungen der Datenübertragung darstellen
- e)Anordnungs- und Verdrahtungspläne sowie Tabellen von energie- und informationstechnischen Anlagen nach vorgegebenen Schaltplänen und Skizzen entwerfen und erstellen
- f)Installationspläne für Gebäudeinstallationen mit Einrichtungen der Energie- und Informationstechnik nach Vorgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke entwerfen und erstellen
- g)Funktionen von Systemkomponenten und deren Verschaltungen beurteilen und darstellen
2 Ausführen von Berechnungen
- a)Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden
- b)Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad berechnen
- c)Beleuchtungsstärken berechnen
- d)Diagramme, Tabellen und Datenblätter aus Handbüchern und Katalogen nutzen
- e)Bauteile anhand von Kennwerten bestimmen
- f)elektrische Größen im Gleich-, Wechsel- und Drehstromkreis berechnen
- g)Grundgesetze der Mechanik zur Befestigung elektrotechnischer Bauteile anwenden
3 Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten
- a)Befestigungssysteme und Wanddurchlässe auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes beurteilen und auswählen
- b)Bauelemente der Elektrotechnik erläutern und zu Schaltungen verbinden
- c)Elemente der Steuerungs-, Regelungs- und Antriebstechnik erläutern und zu Schaltungen verbinden
- d)Gefahren identifizieren, Schutzmaßnahmen anwenden
4 Ausführen von Detailplänen
- a)Ansichtspläne erstellen
- b)Technikräume planen
- c)Leerrohrpläne und Wandansichten erstellen
5 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- a)Übersichtsschaltpläne aus Grundrissplänen erstellen
- b)schematische Darstellungen unter Anwendung der einschlägigen Normen und Sinnbilder nach technischen Unterlagen auch perspektivisch erstellen
- c)fachbezogene Funktionsabläufe nach technischen Unterlagen darstellen und dokumentieren
6 Anfertigen von technischen Dokumentationen
- a)Dokumentationen energietechnischer und informationstechnischer Anlagen auswählen und erstellen
- b)fachbezogene Tabellen und Diagramme erstellen
- c)technische Sachverhalte beurteilen sowie Aufmaße, Protokolle und Stücklisten anfertigen und prüfen
- d)auftragsbezogene Daten systematisch und kundenorientiert zusammenstellen
Abschnitt F: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- a)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme zur Übertragung von Daten, Bildern und Sprache anwenden
- b)Standardsoftware, insbesondere zur Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentation, einsetzen
- c)Informationen, insbesondere auch englischsprachige, beschaffen, bewerten und nutzen
- d)Daten pflegen und sichern
- e)Vorschriften zur Datensicherheit beachten
6 Arbeitsplanung und -organisation
- a)Arbeitsaufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)auftragsbezogene Informationen und Daten beschaffen, bewerten und nutzen
- c)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- d)rechtliche, betriebliche und technische Vorschriften beachten
- e)Arbeitsauftrag planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- g)Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand der Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
- h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- a)Ziele und Aufgaben qualitätssichernder Maßnahmen beachten
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
- c)Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
8 Kundenorientierung
- a)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
- b)Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten
- c)mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren
- d)kulturelle Identitäten berücksichtigen
Zeitliche Gliederung
Abschnitt 14 Positionen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonende Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abschnitt 2
1. bis 3. Ausbildungshalbjahr:
Zeitrahmen 1: Darstellung von Bauteilen und Baugruppen6 Positionen
1 Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
- a)Normvorgaben zur Erstellung technischer Zeichnungen berücksichtigen
- b)geometrische Beziehungen unterscheiden
- c)Einzelteile und Baugruppen in Ansichten und Schnitten normgerecht darstellen
- d)Regeln der Maßeintragung anwenden
- e)Werkstücke räumlich darstellen
- f)Freihandskizzen anfertigen und bemaßen
2 Rechnergestützt Konstruieren
- a)Datensätze für Einzelteile und Baugruppen nach technischen Vorgaben und eigenen Entwürfen erstellen
- b)Strukturierungsmethoden anwenden
- c)Zeichnungen ableiten oder erstellen
- d)Symbole auswählen und verwenden
3 Ausführen von Berechnungen
- a)Längen und Winkel sowie Flächen, Volumen und Massen berechnen
4 Erstellen technischer Unterlagen
- a)Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Fertigungszeichnungen unter Anwendung der technischen Norm- und Regelwerke erstellen
- c)Bauteile und Baugruppen fertigungs-, montage- und funktionsgerecht bemaßen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- a)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme zur Übertragung von Daten, Bildern und Sprache anwenden
- d)Daten pflegen und sichern
- e)Vorschriften zur Datensicherheit beachten
6 Arbeitsplanung und -organisation
- b)auftragsbezogene Informationen und Daten beschaffen, bewerten und nutzen
Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 zusammen: 3 bis 5 Wochen
Zeitrahmen 2: Fertigungs- und Montagetechnik7 Positionen
1 Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
- i)Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise verwenden
2 Unterscheiden von Werkstoffen
- a)Informationen über Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten einholen
- b)Werkstoffe und Halbzeuge hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit unterscheiden
- c)Werkstoffnormung berücksichtigen
3 Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken
- a)branchentypische Fertigungs- und Fügeverfahren unterscheiden
- b)Montagetechniken unterscheiden
4 Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
- a)Werkstoffeigenschaften anwendungsbezogen beurteilen
5 Erstellen technischer Unterlagen
- d)Halbzeuge, Normteile, Bauteile und Baugruppen nach Vorgaben, technischen Unterlagen und Leistungsdaten auswählen
- e)Aufmaße erstellen
6 Arbeitsplanung und -organisation
- d)rechtliche, betriebliche und technische Vorschriften beachten
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- a)Ziele und Aufgaben qualitätssichernder Maßnahmen beachten
Lfd. Nr. 3, 4, 5, 6, 7 zusammen: 6 bis 8 Wochen
Zeitrahmen 3: Technische Dokumente erstellen10 Positionen
1 Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
- g)technische Begleitunterlagen, insbesondere Stücklisten, erstellen und pflegen
- h)technische Dokumentations- und Präsentationsunterlagen erstellen
- i)Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise verwenden
2 Rechnergestützt Konstruieren
- c)Zeichnungen ableiten oder erstellen
- d)Symbole auswählen und verwenden
- e)Kauf- und Normteile aus Bibliotheken und Katalogen auswählen und verwenden
3 Unterscheiden von Werkstoffen
- b)Werkstoffe und Halbzeuge hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit unterscheiden
- c)Werkstoffnormung berücksichtigen
4 Ausführen von Berechnungen
- b)Längen- und Volumenausdehnung berechnen
5 Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
- b)Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
- c)Korrosionsschutzverfahren unterscheiden und beurteilen
6 Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren
- a)Verbindungstechnik für lösbare und nicht lösbare Verbindungen beurteilen und auswählen
- b)örtliche Gegebenheiten für Einzel- und Baugruppenmontage berücksichtigen
7 Erstellen technischer Unterlagen
- a)Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Fertigungszeichnungen unter Anwendung der technischen Norm- und Regelwerke erstellen
- b)technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen identifizieren sowie angrenzende Bereiche darstellen
- f)technische Unterlagen, insbesondere Tabellen, handhaben und erstellen
8 Anfertigen von Skizzen
- a)Teil- und Detailskizzen nach örtlichen Gegebenheiten und Vorlagen anfertigen
- b)Bauteile und Baugruppen in ihrer räumlichen Anordnung zueinander skizzieren
9 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- b)Standardsoftware, insbesondere zur Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentation, einsetzen
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Lfd. Nr. 6, 7, 8, 9, 10 zusammen: 6 bis 8 Wochen
4. bis 7. Ausbildungshalbjahr:
Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Zeitrahmen 4: Fachspezifische Konstruktion9 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- a)Funktions- und Aufmaßskizzen anfertigen
- c)Bauteile und Baugruppen für Anlagen mit den jeweiligen Einbauteilen erstellen
- d)Ansichten und Schnitte von Bauteilen und Baugruppen festlegen und ableiten
- e)Abwicklungen von Bauteilen erstellen
- g)technische Unterlagen von Anlagen koordinieren und auf Kollisionen prüfen, Kollisionen nach Absprache korrigieren
- h)technische Unterlagen zur Weiterleitung an Fremdgewerke aufbereiten und zusammenstellen
2 Ausführen von Detailkonstruktionen
- a)Detailpunkte konstruieren
- b)technische Unterlagen angrenzender Bereiche lesen, Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen auch anderer Gewerke entwerfen
3 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- d)räumliche Darstellungen von Bauteilen und Anlagen erstellen und ableiten
4 Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- b)Aufmaße, Protokolle und Stücklisten anfertigen und prüfen sowie technische Sachverhalte beschreiben
- c)auftragsbezogene Daten systematisch und kundenorientiert zusammenstellen
5 Beurteilen von Systemkomponenten
- b)Montage- und Befestigungssysteme sowie Wanddurchlässe auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes beurteilen und auswählen
6 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- c)Informationen, insbesondere auch englischsprachige, beschaffen, bewerten und nutzen
7 Arbeitsplanung und -organisation
- a)Arbeitsaufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- c)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- e)Arbeitsauftrag planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- g)Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand der Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
- h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
- c)Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
9 Kundenorientierung
- d)kulturelle Identitäten berücksichtigen
Lfd. Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 zusammen: 5 bis 9 Wochen
Zeitrahmen 5: Projektbezogene Konstruktion5 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- b)umwelttechnische Vorgaben bei der Anfertigung von technischen Unterlagen beachten
- f)Bezeichnungen für Material, Korrosionsschutz und Zusatzangaben auswählen und eintragen
2 Ausführen von Detailkonstruktionen
- c)konstruktive Änderungen nach technischen Vorgaben vornehmen
- d)Eigenheiten der Korrosionsschutzverfahren konstruktiv berücksichtigen
3 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- a)schematische Darstellungen unter Anwendung der einschlägigen Normen und Sinnbilder erstellen
- b)Funktionsabläufe der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik darstellen und dokumentieren
- c)schematische Darstellungen von fachbezogenen pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Regel- und Steuerungssystemen erstellen
4 Beurteilen von Systemkomponenten
- a)Herstellungsverfahren für Anlagenkomponenten bewerten, Kanalteile beurteilen und auswählen
- c)Elemente der Steuerungs- und Regelungstechnik zu Schaltungen verbinden
5 Kundenorientierung
- a)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
- b)Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten
- c)mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren
Lfd. Nr. 2, 3, 4, 5 zusammen: 11 bis 15 Wochen
Zeitrahmen 6: Fachspezifische Berechnungen2 Positionen
1 Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- a)Tabellen und Diagramme der Versorgungs- und Ausrüstungstechnik erstellen
2 Ausführen technischer Berechnungen
- a)Grundgesetze der Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen anwenden
- b)Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit Hilfe von Normen, Richtlinien, technischen Unterlagen, Auslegungssoftware, Handbüchern und Katalogen berechnen und bestimmen
- c)Arbeit, Leistung und Wirkungsgrade der Bauteile und Komponenten von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit Hilfe von Berechnungsprogrammen, Auslegungshilfen und technischen Unterlagen berechnen oder bestimmen
- d)Dimensionierung von Leitungen und Bauteilen auf Basis von Zeichnungen und vorangegangenen Berechnungen vornehmen
- e)Bedarfsberechnungen im Rahmen der gebäudetechnischen Prozessabläufe nach projektbezogenen Vorgaben erstellen
Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 3 bis 5 Wochen
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Zeitrahmen 7: Fachspezifische Konstruktion7 Positionen
1 Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren
- b)Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen
2 Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren
- a)Verbindungstechnik für lösbare und nicht lösbare Verbindungen beurteilen und auswählen
3 Erstellen technischer Unterlagen
- g)sicherheitstechnische Bestimmungen, insbesondere des Brandschutzes, beachten
4 Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik
- a)Teil-, Gruppen-, Gesamt- und Übersichtszeichnungen unter Anwendung von Sinnbildern sowie der Norm- und Regelwerke für Werkstatt und Baustelle erstellen
- b)Zusatzangaben auswählen und eintragen
- c)Toleranzen eigener und angrenzender Bauelemente berücksichtigen
- e)Pläne unter Anwendung der einschlägigen Normen und Richtlinien nach Vorlagen, Entwürfen und Anweisungen, insbesondere Verankerungs-, Schweißfolge-, Schachtel-, Montagefolge- und Versandpläne sowie Verlegepläne für Bauelemente, anfertigen
- f)Baustellen-Messpunkte, Raster, Koordinaten und Höhenpunkte festlegen, übertragen und berücksichtigen
- g)Bauteile und Knotenpunkte perspektivisch darstellen
5 Entwerfen und Konstruieren
- a)konstruktive Änderungen nach Anweisungen vornehmen
- b)Detailpunkte, insbesondere Naturgrößen, konstruieren
- d)Eigenheiten der Korrosionsschutzverfahren konstruktiv berücksichtigen
- h)Lehrsätze der Mechanik anwenden
6 Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
- c)Witterungs- und Umgebungseinflüsse konstruktiv berücksichtigen
7 Durchführen von Berechnungen
- a)Grundgesetze der Mechanik, insbesondere Geschwindigkeit und Beschleunigung, Kräfte und Kräftezerlegung sowie Drehmoment und Reibung, anwenden
- b)Grundgesetze der Festigkeitsberechnung, insbesondere zu Flächenpressung, Zug-, Druck- und Scherbeanspruchung, anwenden
- c)Verbindungselemente und Verbindungen auswählen
- e)Längen- und Flächenberechnungen durchführen, insbesondere Bauteilabmaße und Systemmaße bestimmen
Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 zusammen: 12 bis 16 Wochen
Zeitrahmen 8: Projektbezogene Konstruktion9 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik
- d)Angebotszeichnungen anfertigen
2 Entwerfen und Konstruieren
- c)Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen konstruktiv festlegen und auswählen
- e)Bauordnungen beachten
- f)bauaufsichtliche Zulassungen beachten
- g)Verdingungsordnung für Bauleistungen beachten
3 Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen
- a)Wärme- und Schallschutzanforderungen konstruktiv berücksichtigen
- b)Brandschutzanforderungen konstruktiv berücksichtigen
- d)einschlägige Normen und Vorschriften berücksichtigen
4 Durchführen von Berechnungen
- d)Hauptnutzungszeiten berechnen
- f)statische Berechnungen durchführen, insbesondere Linien- und Flächenschwerpunkte, Auflagerkräfte sowie Biege- und Flächenmomente bestimmen
5 Auswählen von Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren
- a)Trennverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoff, geometrischen Gegebenheiten und Oberflächenbeschaffenheit beurteilen und auswählen
- b)Umformverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoff, geometrischen Gegebenheiten, Oberflächenbeschaffenheit und Hilfsstoff beurteilen und auswählen
- c)Schraub- und Schweißverbindungen beurteilen und auswählen
- d)Regeln der Verbundkonstruktion beachten
6 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- c)Informationen, insbesondere auch englischsprachige, beschaffen, bewerten und nutzen
7 Arbeitsplanung und -organisation
- a)Arbeitsaufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- c)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- e)Arbeitsauftrag planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- g)Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand der Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
- h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
- c)Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
9 Kundenorientierung
- a)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
- b)Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten
- c)mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren
- d)kulturelle Identitäten berücksichtigen
Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 zusammen: 8 bis 12 Wochen
Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Zeitrahmen 9: Elektrotechnische Systeme planen9 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme
- a)Funktionsschaltpläne und Diagramme anfertigen
- b)Systemkomponenten und Leitungen von energie- und informationstechnischen Anlagen nach Vorgaben berechnen und dimensionieren
- e)Anordnungs- und Verdrahtungspläne sowie Tabellen von energie- und informationstechnischen Anlagen nach vorgegebenen Schaltplänen und Skizzen entwerfen und erstellen
- f)Installationspläne für Gebäudeinstallationen mit Einrichtungen der Energie- und Informationstechnik nach Vorgaben unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerken entwerfen und erstellen
2 Ausführen von Berechnungen
- a)Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden
- b)Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad berechnen
- c)Beleuchtungsstärken berechnen
- d)Diagramme, Tabellen und Datenblätter aus Handbüchern und Katalogen nutzen
- e)Bauteile anhand von Kennwerten bestimmen
- f)elektrische Größen im Gleich-, Wechsel- und Drehstromkreis berechnen
3 Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten
- a)Befestigungssysteme und Wanddurchlässe auch unter Berücksichtigung des Brandschutzes beurteilen und auswählen
4 Ausführen von Detailplänen
- a)Ansichtspläne erstellen
- b)Technikräume planen
- c)Leerrohrpläne und Wandansichten erstellen
5 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- a)Übersichtsschaltpläne aus Grundrissplänen erstellen
- b)schematische Darstellungen unter Anwendung der einschlägigen Normen und Sinnbilder nach technischen Unterlagen auch perspektivisch erstellen
6 Anfertigen von technischen Dokumentationen
- a)Dokumentationen energietechnischer und informationstechnischer Anlagen auswählen und erstellen
- b)fachbezogene Tabellen und Diagramme erstellen
7 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- b)Standardsoftware, insbesondere zur Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentation, einsetzen
- c)Informationen, insbesondere auch englischsprachige, beschaffen, bewerten und nutzen
8 Arbeitsplanung und -organisation
- a)Arbeitsaufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- c)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- e)Arbeitsauftrag planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
9 Kundenorientierung
- a)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4 zusammen: 12 bis 16 Wochen
Zeitrahmen 10: Projektbezogene Realisierung6 Positionen
1 Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme
- c)Bauteile und Leitungen von energie- und informationstechnischen Anlagen anhand von Katalogen und Datenblättern auswählen, verbinden und darstellen
- d)Steuerschaltungen und Steuerprogramme entwerfen und Schaltungen der Datenübertragung darstellen
- g)Funktionen von Systemkomponenten und deren Verschaltungen beurteilen und darstellen
2 Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten
- b)Bauelemente der Elektrotechnik erläutern und zu Schaltungen verbinden
- c)Elemente der Steuerungs-, Regelungs- und Antriebstechnik erläutern und zu Schaltungen verbinden
- d)Gefahren identifizieren, Schutzmaßnahmen anwenden
3 Anfertigen von technischen Dokumentationen
- c)technische Sachverhalte beurteilen sowie Aufmaße, Protokolle und Stücklisten anfertigen und prüfen
4 Arbeitsplanung und -organisation
- h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
- c)Fehler und Qualitätsmängel sowie deren Ursachen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
6 Kundenorientierung
- b)Kunden unter Beachtung von betrieblichen Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten
- c)mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren
- d)kulturelle Identitäten berücksichtigen
Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4 zusammen: 4 bis 8 Wochen
Zeitrahmen 11: Elektrotechnische Systeme dokumentieren3 Positionen
1 Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen
- c)fachbezogene Funktionsabläufe nach technischen Unterlagen darstellen und dokumentieren
2 Anfertigen von technischen Dokumentationen
- d)auftragsbezogene Daten systematisch und kundenorientiert zusammenstellen
3 Arbeitsplanung und -organisation
- g)Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand der Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 3 bis 5 Wochen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Technischen Systemplaner?
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie wählen mit Ihrem Betrieb eine von drei Fachrichtungen: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik oder Elektrotechnische Systeme. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Wer muss das Berichtsheft führen und wer prüft es?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder monatlich, und zeichnet ihn ab. Fragen Sie im Betrieb nach dem Rhythmus.
Was trage ich ein, wenn ich nur am Rechner arbeite?
Auch Bildschirmarbeit lässt sich konkret beschreiben: welches Bauteil oder welche Anlage, welcher Planstand, welche Software und welche Arbeitsschritte. Schreiben Sie zum Beispiel, dass Sie einen Grundriss mit Leitungstrassen ergänzt oder eine Stückliste aktualisiert haben.
Muss ich Zeichnungen oder Pläne ins Berichtsheft kleben?
Ob Skizzen, Planauszüge oder Fotos verlangt werden, legen Kammer und Betrieb fest. Achten Sie darauf, dass Sie keine vertraulichen Kundenpläne ohne Freigabe einfügen. Ein Stichwort mit Bauteil und Tätigkeit genügt in der Regel.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (TSysPlAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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