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Berichtsheft als Textilgestalter im Handwerk: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Textilgestalter im Handwerk gehört, was Sie in der Woche praktisch gearbeitet und in der Berufsschule gelernt haben: Garne, Fäden und Stoffe bestimmen und prüfen, Entwürfe zeichnen und als Muster umsetzen, Fertigungstechniken wie Sticken, Weben, Stricken, Filzen, Klöppeln oder Posamentieren anwenden, technische Unterlagen anfertigen, Produkte fertigstellen und instand setzen, Kunden beraten. Schreiben Sie knapp, was Sie getan haben, womit und mit welchem Ergebnis.

Stand: 21.10.2026

Was als Textilgestalter im Handwerk ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk (TextilGestAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und eine von sechs Fachrichtungen: Filzen, Klöppeln, Posamentieren, Sticken, Stricken oder Weben.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagGarnmuster nach Faserart (Baumwolle, Wolle, Leinen, Viskose) sortiert, Garnstärke bestimmt und Materialkarte angelegt8
DienstagFarbkreis gemalt, drei Farbklänge für einen Entwurf zusammengestellt und mit Garnproben belegt8
MittwochBerufsschule: Fasern und Garne, Farbenlehre, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKleine Webprobe am Rahmenwebstuhl geübt, Kette aufgespannt und erste Reihen in Leinwandbindung gewebt8
FreitagWerkzeuge und Maschinen gereinigt und gewartet, Arbeitsplatz aufgeräumt, Unterweisung zur Arbeitssicherheit protokolliert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundengespräch zu einer Fahnenstickerei geführt, Wünsche notiert und Motivskizze mit Maßen erstellt8
DienstagStickvorlage für die Maschine erstellt, Stichart und Dichte festgelegt, Probestück auf Stickgrund gefertigt8
MittwochBerufsschule: Gestalten und Konstruieren, Kalkulation, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagFahne bestickt, Fadenspannung nachreguliert, Applikation von Hand aufgenäht8
FreitagStickerei gespannt und fertiggestellt, Rückseite versäubert, Qualität geprüft und Auftrag zur Abholung bereitgelegt8

Berufsschule im Berichtsheft des Textilgestalters im Handwerk

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bindungslehre, Garnnummern, Entwurfstechniken oder Kalkulation von Aufträgen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Textilgestalter im Handwerk

StattBesser
GesticktMonogramm in Plattstich mit Viskosegarn auf Leinen gestickt, Fadenspannung an der Maschine angepasst
Am Webstuhl gearbeitetKette für ein Tischläufer-Muster berechnet, geschärt und aufgebäumt, 40 cm in Köperbindung gewebt
Entwurf gemachtEntwurf im Maßstab 1:1 gezeichnet, Farbvarianten mit Garnproben abgestimmt und dem Meister vorgestellt
Material geholtGarnbestand geprüft, Bedarf für 3 Schals ermittelt und Bestellliste erstellt
ReparaturGerissene Spitzenborte an einem Kirchentextil ausgebessert, Klöppelbild geprüft und fehlende Partie nachgeklöppelt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Textilgestalter im Handwerk werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, etwa in Stickereien, Webereien, Strickereien, Filzwerkstätten, Klöppel- und Posamentenbetrieben. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat in jeder Fachrichtung vier Prüfungsbereiche. Das Herstellen und Präsentieren zählt mit 50 Prozent und dauert je nach Fachrichtung zwischen 18 und 40 Stunden. Gestalten und Konstruieren (20 Prozent, 150 Minuten), Planen und Fertigen (20 Prozent, 90 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent, 60 Minuten) kommen hinzu.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk (TextilGestAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Textile Rohstoffe und Produkte8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)textile Faserstoffe nach Aufbau und Eigenschaften einteilen
  • b)Faserstoffarten bestimmen
  • c)Feinheitsbezeichnungen anwenden sowie Feinheitsbe- und -umrechnungen durchführen
  • d)Konstruktionsmerkmale textiler Flächengebilde unterscheiden sowie deren Eigenschaften bestimmen
  • e)Einfluss von Fasereigenschaften und -mischungen auf Herstellungsprozesse und Fertigprodukte berücksichtigen
  • f)Garne und Zwirne unterscheiden sowie deren Eigenschaften bestimmen
  • g)Veredlungsprozesse hinsichtlich ihrer Art und Auswirkungen unterscheiden
  • h)Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien festlegen
2 Entwickeln, Gestalten und Präsentieren von Entwürfen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Grundlagen von Formen- und Farbenlehren anwenden, Flächen gestalten
  • b)Skizzen anfertigen
  • c)Anregungen sammeln und auswerten, Musterschutzbestimmungen beachten
  • d)Muster und Vorlagen analysieren
  • e)Materialien auswählen
  • f)technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
  • g)Zusammenwirken von Materialauswahl, Farbgebung und Technik berücksichtigen, Varianten entwickeln
  • h)Entwürfe, insbesondere nach historischen, modischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeiten
  • i)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren
  • j)Ergebnisse präsentieren
3 Experimentelles Arbeiten7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Eigenschaften und Wirkungen von unterschiedlichen Materialien herausarbeiten
  • b)textile und nicht textile Werkstoffe auswählen, kombinieren und einsetzen, Effekte erzielen
  • c)unterschiedliche Techniken, Geräte und Werkzeuge anwenden
  • d)Entwicklungsschritte und Gestaltungsprozesse reflektieren und dokumentieren
4 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen9 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Zeichnungen und Schnitte erstellen, Schrumpfungsfaktor beachten oder Klöppelbriefe und technische Zeichnungen erstellen oder Werkzeichnungen erstellen, perforieren, auftragen und fixieren oder Patronen erstellen, Maschenmuster zeichnerisch darstellen, Lochkarten anfertigen und Schnitte erstellen oder Patronen und Gewebeschnitte für Grundbindungen und abgeleitete Köperbindungen erstellen
  • b)Rapporte oder Maßstäbe berechnen, Normen anwenden
  • c)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften und Arbeitsanweisungen, anwenden
5 Anwenden von Fertigungstechniken16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Fertigungstechniken auswählen und festlegen
  • b)vorbereitende Arbeiten durchführen: Schablonen und Filzproben erstellen oder Garne spulen, Klöppelkissen und Klöppelbriefe für Torchon-, Cluny- und Bänderspitzen vorbereiten, Klöppelprobe erstellen oder gesponnene und gedrehte Schnurmuster anfertigen oder Stickböden berechnen und zuschneiden, Stickböden mit glatten Oberflächen und Materialien vorbereiten und Stickrahmen einrichten oder Garne spulen, Maschinen einrichten, Maschenproben erstellen oder Garne spulen, Webketten schären, Handwebstühle einrichten, Knotentechniken anwenden, Fachbildung sowie Kett- und Schussfadenspannung prüfen und optimieren
  • c)Fertigungstechniken anwenden: Wollsorten kombinieren, Farben, insbesondere durch Kardieren, mischen; Kugeln, Schnüre und gleichmäßige Wolllagen für Flächen und Hohlkörper durch Walken, Roll- und Reibetechniken herstellen oder Klöppelspitzen in den Techniken Torchon-, Cluny-Flandrische Spitze, Brügger Blumenwerk und Bänderspitze anfertigen, insbesondere Schneeberger, Russische Bänderspitze, Idrija-Spitze, Farbsymbolik und Grundschläge anwenden, Anfang und Ende berücksichtigen, Knoten, insbesondere Weber- und Schlingknoten, anwenden, Ecken durch Spiegelung konstruieren, Spitzen montieren oder Ripsborten, Schnittfransen und Schusscrepinen weben, glatte Schnüre und Seile herstellen, aufgelegte und gekettelte Quasten anfertigen oder geometrische und freie Stickereien in weiß und bunt anfertigen, Flächen mit Linien- und Füllstichen gestalten oder Gestricke in Glatt-Rechts und in Mustern, insbesondere Vorlege-, Fang-, Loch- und Webstrickmuster, herstellen, Anschlage-, Zu- und Abnahmetechniken ausführen, Gestricke abketteln oder Gewebe in Grundbindungen und abgeleiteten Köperbindungen herstellen, Webrhythmus finden, Schussdichte einhalten
  • d)abschließende Arbeiten durchführen, insbesondere Waren ausrüsten und konfektionieren
6 Instandsetzen von Produkten4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Mängel und Schäden feststellen und dokumentieren
  • b)Instandsetzungsmaßnahmen festlegen und Durchführbarkeit beurteilen, Kostenrahmen abschätzen
  • c)Instandsetzungsmaßnahmen in Absprache mit dem Kunden durchführen
  • d)durchgeführte Maßnahmen dokumentieren

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Filzen3 Positionen

1 Gestalten von Filzen20 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Effekte während des Filzvorganges, insbesondere durch Nähen, Plissieren und Abbinden, erzielen
  • b)funktionale und dekorative Elemente, insbesondere Schlaufen und Verschlüsse, einfilzen
  • c)Effekte durch Nachbehandlung, insbesondere durch Sticken, Nähen und Applizieren, erzielen
2 Herstellen von Filzen22 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Wolle, Seide und fertige Filzteile, insbesondere durch Shibori-Färben, einfärben
  • b)Vorfilze herstellen und weiterverarbeiten
  • c)Kammzug und Wollvlies mit anderen Materialien, insbesondere Stoffen, verbinden und filzen
  • d)Nunofilztechnik anwenden
  • e)mehrlagige Hohlkörper und transparente Filze herstellen
  • f)experimentelle Filzarbeiten durchführen, insbesondere bei der Gestaltung von dreidimensionalen Filzen
  • g)Schnitte und Schablonen für Bekleidung berechnen und erstellen, gefilzte Stoffe zuschneiden
  • h)nahtlose Filzbekleidung und Filzelemente für Raumgestaltungen herstellen
  • i)Filze zur beidseitigen Benutzung herstellen
  • j)Prototypen und Kleinserien entwickeln und fertigen
3 Fertigstellen von Filzen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Filzteile, insbesondere durch Bügeln, Bürsten, Appretieren und Stärken, nachbehandeln
  • b)fertige Filzteile konfektionieren

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klöppeln3 Positionen

1 Gestalten und Konstruieren von Klöppelspitzen18 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Spitzen mit Ecken, Rundungen und Ovalen berechnen und konstruieren
  • b)Anfänge und Enden sowie Randgestaltungen in Variationen planen und einsetzen
  • c)Klöppelbriefe, technische Zeichnungen und Fadenzeichnungen erstellen
  • d)Flächengestaltungen, insbesondere mit Konturfäden, Rippe und Rolle sowie Formenschlägen, planen
  • e)Bänderkreuzungen planen
  • f)Rasterveränderungen vornehmen
  • g)Gestaltungseffekte, insbesondere durch Farbauswahl und Strukturen, erzielen
  • h)Spitzentechniken rekonstruieren
2 Herstellen von Klöppelspitzen22 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Spitzentechniken, insbesondere Metallspitzen, Pariser Spitze, Point des Lille-Spitzen, Guipurespitzen, Mailänder Spitzen, Duchesse und Freihandspitzen sowie Moderne Gründe in Variationen, anwenden
  • b)Ecken und Rundungen ausführen, Kantenanfänge und Kantenabschlüsse in Variationen anwenden
  • c)Spitzen, insbesondere durch Verwenden von Gründen und in Variationen, herstellen, Abschlusstechniken ausführen
  • d)räumliche Grundformen in Spitzen umsetzen
  • e)Verbindungen herstellen und Verzierungen einarbeiten
3 Fertigstellen von Klöppelspitzen12 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)hergestellte Spitzen mustergerecht zusammenfügen, insbesondere durch Laschen und Häkeln
  • b)Spitzen mit anderen Elementen verbinden, runde und eckige Montagearbeiten durchführen, Spitzen stärken
  • c)Spitzen reinigen und aufbewahren

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Posamentieren3 Positionen

1 Gestalten und Konstruieren von Posamenten20 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Fertigungstechniken, insbesondere für Rekonstruktionen, analysieren
  • b)Konstruktionsmerkmale von Geweben, insbesondere von Fransen und Crepinen, bestimmen, zeichnerisch darstellen und festlegen
  • c)Grundkörper von Quasten zeichnerisch darstellen
  • d)Aufbau von Quasten festlegen, Konstruktionsmerkmale von Quasten, insbesondere Knoten und Stiche, bestimmen
  • e)Gestaltungseffekte, insbesondere durch Material- und Farbauswahl sowie Strukturen, erzielen
2 Herstellen von Posamenten26 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Webstühle und Galonmaschinen aufbauen und umrüsten
  • b)Bänder, insbesondere Bogencrepinen, Fransen und Borten, weben, Effilé herstellen
  • c)Schnürchen, Schnüre, Gimpen und Biesen zurichten
  • d)Vordrehtriebe für die Herstellung von Seilen und Spikatchoren ermitteln, Seile und Spikatchore herstellen
  • e)Drähte und Pergamente, insbesondere mit Seide und leonischen Fäden, überspinnen
  • f)aufgelegte Quasten mit speziellen Holzformen, insbesondere kleinen oder gekerbten Formen, fertigen
  • g)Kettel- und Spikatformen stechen
  • h)Pompon und Quästchen herstellen
3 Fertigstellen von Posamenten6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Gimpen- und Fransenansätze versäubern, fixieren und schneiden
  • b)Quasten und Fransen dämpfen und zuschneiden
  • c)Plüschcorelle scheren
  • d)Schnüre und Seile konfektionieren

Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Sticken3 Positionen

1 Gestalten von Stickereien16 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)profane und religiöse Stilelemente sowie Symbole für Stickereien entwerfen
  • b)Gestaltungseffekte erzielen, insbesondere durch Kombinieren von Farben, Materialien, Unterlegen sowie Ändern von Stichrichtung, Garnstärke und Garnspannung
  • c)Applikationen aus unterschiedlichen Materialien planen
  • d)technische Hilfsmittel und Materialien, insbesondere zur Optimierung des Stickbildes, auswählen
2 Anfertigen von Stickereien von Hand und mit handgeführten Maschinen26 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Zusammenspiel zwischen Garnen, Werkzeugen und Stickböden optimieren
  • b)Stickböden, insbesondere aus elastischen und hochflorigen Materialien, zum Einspannen in den Stickrahmen vorbereiten
  • c)Weißstickerei, insbesondere Monogramm- und Lochstickerei, anwenden
  • d)Buntstickerei, insbesondere Nadelmalerei, anwenden
  • e)Metallstickerei anwenden
  • f)Applikationen anfertigen
  • g)Stickereien in kombinierten Sticktechniken anfertigen
3 Fertigstellen von Stickereien10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Stickereien versäubern, spannen, glätten, säumen und abfüttern
  • b)Stickereien, insbesondere durch Einfassen und Aufnähen von Gestaltungselementen, garnieren
  • c)Stickereien konfektionieren

Abschnitt F: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Stricken3 Positionen

1 Gestalten und Konstruieren von Gestricken16 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Schnitte erstellen und gradieren sowie Maschenanzahl und -reihen berechnen
  • b)Effekte, insbesondere durch Kombinieren von Farben, Formen, Mustern, Oberflächen und Drappierungen, erzielen, Ziernähte berücksichtigen
  • c)Verzierungen und Zubehör festlegen
  • d)Gestricke in fully fashioned Technik planen und berechnen
  • e)Prototypen und Kleinserien entwickeln
2 Herstellen von Gestricken26 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)muster- und garnbezogene Einstellungen an Handstrickmaschinen vornehmen, Zusammenspiel zwischen Schlosseinstellung, Abzug, Fadenspannung und Materialelastizität berücksichtigen
  • b)Zusatzgeräte anbringen
  • c)Muster, insbesondere Deck-, Zopf-, Versatz-, Abspreng-, Noppen- und Jacquardmuster sowie Intarsien, stricken
  • d)Gestricke in kombinierten Stricktechniken und mit verschiedenen Materialien herstellen
  • e)Schmuck- und Funktionselemente stricken, insbesondere Blenden, Kragen, Taschen, Knopflöcher und Besätze
  • f)Kontrastreihen einarbeiten und Gestricke von der Maschine nehmen
  • g)branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
3 Konfektionieren von Gestricken10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Einzelteile muster- und materialgerecht zusammenfügen
  • b)Gestricke ausrüsten und Abschlussarbeiten ausführen
  • c)Verzierungen und Zubehörteile anbringen

Abschnitt G: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Weben3 Positionen

1 Gestalten und Konstruieren von Geweben22 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)gestalterische Kriterien, insbesondere das Zusammenwirken von Material, Farbe und Bindung sowie Ausrüstungen, berücksichtigen
  • b)Bindungen für einflächige Gewebe, insbesondere Leinwand- und Atlasableitungen, entwickeln und patronieren
  • c)Bindungen für mehrlagige Gewebe, insbesondere Hohlgewebe mit Warenwechsel, entwickeln und patronieren
  • d)Gewebe analysieren und Konstruktionsmerkmale bestimmen, Fertigungspatrone erstellen
  • e)Gewebekonstruktionen in Bezug auf Produkteigenschaften entwickeln und festlegen
  • f)rechnergestützte Programme zur Erstellung von Bild- und Fertigungspatronen anwenden
  • g)Entwürfe für Bildgewebe unter Berücksichtigung von Kettfadenstärke und -dichte kartonieren
2 Herstellen von Geweben26 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Webstühle aufbauen und umrüsten
  • b)einflächige Gewebe in Ableitungen und Kombinationen von Grundbindungen herstellen
  • c)mehrlagige Gewebe, insbesondere Hohlgewebe mit Warenwechsel, bemustern
  • d)Webarbeiten in koordinierter und rhythmischer Form mit Hand- und Schnellschützen ausführen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • e)Zusammenspiel zwischen Schützenart und -führung sowie Anschlag optimieren
  • f)Bildgewebe an Hoch- und Flachwebstühlen herstellen
3 Fertigstellen von Geweben4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Fehler in der Rohware beseitigen
  • b)Ränder sichern, Randabschlüsse herstellen
  • c)Gewebe ausrüsten, insbesondere waschen und dämpfen

Abschnitt H: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen
  • b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
  • c)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen
  • d)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
  • e)Materialbedarf berechnen
  • f)Gespräche im Team führen, Sachverhalte darstellen, Fachbegriffe anwenden, Ergebnisse der Teamarbeit auswerten
  • g)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern, Datenschutz beachten
  • h)Material disponieren, Zeitbedarf ermitteln
  • i)inhaltliche und gestalterische Vorgaben mit den Beteiligten abstimmen, Liefertermine beachten
  • j)Arbeitsabläufe festlegen und dokumentieren
6 Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Maschinen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
  • b)Werkzeuge und Arbeitsgeräte handhaben, pflegen und instand halten
  • c)Maschinen einrichten, bedienen und pflegen
  • d)Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • e)vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen durchführen, insbesondere Verschleißteile ersetzen
7 Beraten von Kunden4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
  • b)Gespräche mit Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
  • c)Kunden auf Pflegeanforderungen und Aufbewahrung hinweisen
  • d)Kundenwünsche ermitteln und Kunden hinsichtlich Realisierbarkeit und Gestaltung beraten
  • e)Kundenkontakte auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden
  • b)Prüftechniken anwenden, insbesondere Materialien visuell prüfen, Fehler beheben, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
  • c)Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren
  • d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Produkte unter Beachtung ihrer Eigenschaften lagern
  • e)Zwischen- und Endkontrollen durchführen
  • f)Qualität des Warenausfalls nach Vorlage kontrollieren, Qualitätsmerkmale feststellen
  • g)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Fehler beseitigen
  • h)zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
9 Verkaufen von Produkten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Produkte verkaufs- und versandfertig aufmachen
  • b)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, trend- und produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
  • c)Unternehmen nach außen darstellen
  • d)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
  • e)Verkaufsgespräche führen, Geschäftsvorgänge durchführen und abschließen
  • f)Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen, insbesondere Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf berücksichtigen, Angebote unterbreiten
  • g)betriebliche Werbemaßnahmen entwickeln und umsetzen
  • h)Produkte, insbesondere unter Beachtung der Marktentwicklung, gestalten
  • i)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbstständigkeit aufzeigen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Textilgestalter im Handwerk?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie umfasst gemeinsame Inhalte und eine Fachrichtung: Filzen, Klöppeln, Posamentieren, Sticken, Stricken oder Weben. Ihr Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.

Wie oft muss ich im Berichtsheft schreiben?

Ob wöchentlich oder in anderem Rhythmus, bestimmen Betrieb und Handwerkskammer. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Eine regelmäßige Wochenroutine hilft, nichts zu vergessen.

Wie detailliert soll ich Stickereien oder Gewebe beschreiben?

Nennen Sie Technik, Material und Ergebnis, zum Beispiel Stichart, Garn und Maße. Ein Satz wie „Gestickt“ reicht nicht. Kundennamen lassen Sie weg.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Legen Sie ihn deshalb vollständig vor.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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