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Berichtsheft als Thermometermacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Thermometermacher gehört, was Sie in der Woche fachlich getan und gelernt haben: Glasröhren und Glasstäbe schneiden, abschmelzen und vor dem Brenner verarbeiten, Thermometer evakuieren und füllen, Temperaturen vergleichen und justieren, Skalen anbringen, Stücke prüfen und die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie knapp auf, womit Sie gearbeitet haben, mit welchem Werkstoff und mit welchem Ergebnis.

Stand: 21.10.2026

Was als Thermometermacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Thermometermacher-Ausbildungsverordnung (ThermMAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr wählen Sie zwischen den Fachrichtungen Thermometerblasen und Thermometerjustieren.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zum Arbeitsschutz an der Werkbank und am Brenner, Glasröhren nach Längenangabe angeritzt und abgebrochen8
DienstagGlasröhren am Gebläsebrenner erwärmt, abgeschmolzen und gerade gezogen, Übungsstücke auf Spannungen geprüft8
MittwochBerufsschule: Technisches Zeichnen, Grundlagen der Temperaturmessung8
DonnerstagGlasröhren auf Maß geschnitten, Kapillaren auf Durchgang kontrolliert, Brenner und Werkzeuge gereinigt8
FreitagRöhren zu einem einfachen Winkel gebogen, Ergebnis mit der Zeichnung verglichen, Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagStabthermometer aus Kapillarrohr geblasen, Vorratsgefäß angesetzt und Wandstärke geprüft8
DienstagThermometer evakuiert, mit Füllflüssigkeit befüllt und abgeschmolzen, Füllung auf Blasen kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Technologie der Glasverarbeitung, Technische Mathematik8
DonnerstagThermometer im Vergleichsbad bei mehreren Temperaturen mit dem Normal verglichen, Fixpunkte notiert8
FreitagSkala aufgebracht, Messwerte in die Prüfliste eingetragen, Ausschuss nach Fehlerart sortiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Thermometermachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Glassorten, Zeichnungen und Tabellen lesen, Temperaturmessung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Thermometermacher

StattBesser
Glas bearbeitetGlasröhren auf 150 mm Länge geschnitten und die Schnittkanten am Brenner verschmolzen
Am Brenner gearbeitetKapillarrohr erwärmt und ein Vorratsgefäß angeblasen, Wandstärke mit Messschieber geprüft
Thermometer gefülltThermometer evakuiert, mit Füllflüssigkeit befüllt und auf Gasblasen in der Kapillare kontrolliert
JustiertThermometer im Vergleichsbad bei 0 °C und 40 °C mit dem Normalthermometer verglichen und Abweichung notiert
Kontrolle gemachtFertige Thermometer auf Skalenlage, Fadenabriss und Lesbarkeit geprüft, 3 Stück aussortiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Thermometermacher ist ein Handwerksberuf, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ausgebildet wird in Betrieben der Glas- und Thermometerfertigung. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem Fertigkeitsteil und einem schriftlichen Kenntnisteil. Im Fertigkeitsteil fertigen Sie in höchstens 8 Stunden vier Prüfungsstücke, die sich nach Ihrer Fachrichtung richten, zum Beispiel Stab-, Stock-, Winkel- oder Laboratoriumsthermometer. Schriftlich geprüft werden Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet außerdem eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin (ThermMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Erstes und Zweites Ausbildungsjahr10 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere über den Umgang mit Quecksilber, bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • b)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • c)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • d)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beschreiben
  • e)Gefahren, die bei der Anwendung des elektrischen Stroms entstehen, beschreiben
  • f)arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umweltbelastungen nennen
  • g)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Werkzeuge, Brenner, insbesondere Tischbrenner und Handgebläse, sowie Druckgasflaschen handhaben
  • b)Maschinen und Anlagen, insbesondere Teilmaschinen, Pantographen sowie Ätz- und Entwachsanlagen einrichten und bedienen
  • c)Füllmedien und Hilfsstoffe, insbesondere Quecksilber, Wachs-, Ätz- und Einbrennfarben sowie Glasreinigungsmittel handhaben
  • d)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen pflegen und warten
6 Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffewährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Glasarten nach Zusammensetzung, Eigenschaften und Verwendung beschreiben
  • b)Vorgang und Zweck des künstlichen Alterns von Thermometern beschreiben
  • c)Eigenschaften, Verwendung und Reinigung von Füllflüssigkeiten, insbesondere von Quecksilber, Toluol und Alkohol, erläutern
  • d)Einsatz verschiedener Skalenwerkstoffe begründen, Bedeutung des Meßbereichs, der Teilungsarten und der Skalenwerte erläutern
  • e)Verwendung unterschiedlicher Justierbäder mit gebräuchlichen Fixpunkten beschreiben
  • f)sachgerechte Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen, insbesondere von Rohglas und Quecksilber, begründen
7 Handhaben von Fertigungsunterlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen und Zeichnungen lesen
  • b)Handskizzen anfertigen
  • c)wichtige Normen anwenden
  • d)Auftragsunterlagen handhaben
8 Heißverarbeiten von Glasröhren und Glasstäben22 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 22 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kapillar-, Biege- und Zylinderröhren bis 12 mm Durchmesser mechanisch und thermisch trennen
  • b)an Biegeröhren Spitzen ziehen
  • c)Zylinderröhren von höchstens 15 mm Durchmesser verengen
  • d)Biegeröhren von höchstens 10 mm Durchmesser stumpf- und rechtwinklig biegen
  • e)Biegeröhren gleichen Durchmessers von höchstens 10 mm zusammensetzen
  • f)an runden Kapillarröhren von 5 bis 7 mm Durchmesser Erweiterungen aufblasen und Gefäßröhren ansetzen
  • g)Kapillaren und Gefäße mit Quecksilber ausmessen und Gefäße zuschmelzen
  • h)heißverarbeitetes Glas durch Kühlen entspannen und auf Restspannungen prüfen
  • i)an Zylinderröhren Hälse ziehen
  • k)Scheibchen auftreiben
  • l)Kapillarröhren mit unterschiedlicher Öffnung zusammenschmelzen und Knie anbringen
  • m)vorgefertigte Ösen an Stabthermometern anbringen
9 Justieren und Skalieren21 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Thermometerteile säubern
  • b)einfache Stabthermometer mit benetzender Flüssigkeit füllen
  • c)Nullpunkt festlegen, überschüssige Flüssigkeit entfernen
  • d)einfache Thermometer in Eis- und Wasserbädern bis zu 50 Grad C justieren
  • e)Einfache Skalen numerieren, stempeln und einpassen
  • f)einfache Skalen einstellen, verkorken oder versiegeln
  • g)Wachs auftragen
  • h)entwachsen und einfärben
10 Qualitätskontrolle4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kriterien für die Kontrolle von Rohmaterialien sowie Thermometerbläser- und Thermometerjustierarbeiten nennen, Fehlerquellen für die Be- und Verarbeitung erläutern
  • b)Glasteile auf Fehler, insbesondere auf Ungeradheit, Schlieren, Steine, Luftstreifen und Kaliberfehler, prüfen
  • c)Maß- und Formprüfungen nach Auftragsunterlagen an rohgeblasenen Thermometern durchführen
  • d)gefüllte Thermometer auf Gaseinschlüsse überprüfen
  • e)Thermometer vorjustieren
  • f)Teilung nachprüfen

II. Drittes Ausbildungsjahr

A. Fachrichtung Thermometerblasen2 Positionen

1 Heißverarbeiten von Glasröhren und Glasstäben zu Thermometern20 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Biegeröhren an Zylinderröhren ansetzen
  • b)Kapillaren zum Einschmelzen vorbereiten
  • c)Kapillaren einschmelzen
  • d)Thermometer mit betriebsüblichen Geräten und Anlagen durch Kühlen entspannen und der künstlichen Alterung zuführen
  • e)Zylinderthermometer mit benetzender Füllung für einen Meßbereich von 0 Grad C bis 100 Grad C herstellen
  • f)Stabthermometer bis 400 mm Länge und mit einem Meßbereich von 0 Grad C bis zu 400 Grad C herstellen
  • g)Stockthermometer mit einer Gesamtlänge bis zu 800 mm und einem Meßbereich von 0 Grad C bis zu 400 Grad C herstellen
  • h)Winkelthermometer mit Unterteil bis 300 mm Länge und einem Meßbereich von 0 Grad C bis zu 400 Grad C herstellen
  • i)Laboratoriumsthermometer bis 400 mm Länge und mit einem Meßbereich von -100 Grad C bis +30 Grad C herstellen
  • k)Kontaktthermometer in Stabform mit einem Kontakt zwischen 0 Grad C und 40 Grad C herstellen
  • l)Thermometer zuschmelzen, insbesondere mit Rundverschluß, Verschluß mit Stift und Öse
2 Evakuieren sowie Füllen von Thermometern6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Aufbau und Wirkungsweise von Vakuumanlagen erklären und entsprechende Sicherheitsvorschriften nennen
  • b)Thermometer mit der Vakuumanlage evakuieren
  • c)Füllflüssigkeiten nach Eigenschaften und Verwendungsbereichen einteilen
  • d)Thermometer mit benetzenden und nicht benetzenden Flüssigkeiten von Hand füllen
  • e)Funktion von Schutzgasen in Thermometern sowie deren Einfüll- und Betriebsdruck erläutern
  • f)Schutzgas einfüllen

B. Fachrichtung Thermometerjustieren2 Positionen

1 Justieren von Thermometern13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Wichtige in- und ausländische Normen und Eichvorschriften anwenden
  • b)Wassersiedeapparat bis 100 Grad C auf Normalbedingungen einregulieren und Thermometerjustieren
  • c)Öl- und Salpeterapparat bis 300 Grad C einregulieren und Thermometer justieren
  • d)Kältemischungen mit Trockeneis ansetzen, einregulieren und Kältethermometer justieren
  • e)eine Quecksilbersäule abtrennen, die einer Teilungslänge von 100 Grad C entspricht
  • f)Justierpunkte überprüfen und Korrekturen durchführen
2 Skalieren und Fertigmachen von Thermometern30 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Teilmaschine für verschiedene Meßbereiche und Skalenwerte von 2 Grad C bis 0,2 Grad C einrichten, Skalen unter Berücksichtigung der Justierpunkte teilen
  • b)verschiedene Ätzmittel und deren Anwendung nennen
  • c)Thermometerskalen ätzen
  • d)Thermometer mit Pantographen beschriften und Skalen beziffern
  • e)weitere Skalierungsverfahren nennen
  • f)Thermometer fertigmachen, insbesondere einfärben, einbrennen, aufbinden sowie Skalenblatt abtrennen und mit Kappe verschließen

Häufige Fragen

Muss ich als Thermometermacher ein Berichtsheft führen?

Ja, Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Der Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Er gehört zu den Unterlagen, die Sie zur Gesellenprüfung vorlegen.

Wie genau beschreibe ich das Blasen und Justieren von Thermometern?

Nennen Sie Werkstück, Werkstoff und Arbeitsschritt, etwa Kapillarrohr erwärmt, Gefäß angeblasen, Wandstärke geprüft. Beim Justieren gehören Vergleichstemperaturen und die festgestellte Abweichung dazu. Zahlen und Messwerte machen den Eintrag nachprüfbar.

Wähle ich die Fachrichtung schon zu Beginn der Ausbildung?

Nein, die Fachrichtung Thermometerblasen oder Thermometerjustieren wählen Sie im dritten Ausbildungsjahr. Bis dahin lernen Sie beide Bereiche kennen. Ab der Wahl spiegeln Ihre Einträge den Schwerpunkt wider.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Führen Sie ihn daher regelmäßig und vollständig.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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