Berichtsheft als Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen ausgeführt haben, jeweils mit Datum, Thema und Stunden. Als Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen tragen Sie zum Beispiel das Reinigen von Kanälen, Druck- und Dichtheitsprüfungen, Kamerainspektionen, Instandsetzungen an Rohrleitungen sowie das Bedienen, Warten und Befüllen von Anlagen ein. Dazu kommen Stoffe, Messwerte und Schutzmaßnahmen, die Sie bei der Arbeit beachten mussten.
Stand: 21.10.2026
Was als Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (RohrIndUTechAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen einen von zwei Schwerpunkten: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Erstellen und Anwenden von Unterlagen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Herstellen und Trennen von Stoffgemischen
- Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen
- Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen
- Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen
- Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen
- Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen
- Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitssicherheit und persönlicher Schutzausrüstung, Gaswarngerät auf Funktion geprüft, Werkstattrundgang | 8 |
| Dienstag | Rohrstücke aus Kunststoff und Stahl abgelängt, entgratet und nach Zeichnung gekennzeichnet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen, Grundlagen der Elektrotechnik, technische Zeichnungen lesen | 8 |
| Donnerstag | Kanalreinigung mit der Kolonne begleitet, Hochdruckschlauch vorbereitet, Schlamm in Behälter aufgenommen und Menge notiert | 8 |
| Freitag | Arbeitsplatz an der Baustelle gesichert, Werkzeuge und Geräte gereinigt, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Dichtheitsprüfung an einer Haltungsstrecke mit Luftdruck vorbereitet, Prüfprotokoll angelegt und Messwerte erfasst | 8 |
| Dienstag | Kamerabefahrung eines Mischwasserkanals durchgeführt, Schäden nach Lage und Art aufgenommen und im Bericht dokumentiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Verfahrenstechnik, Stofftrennung, Arbeitsplanung für Instandsetzungen | 8 |
| Donnerstag | Schadhafte Muffe mit einem Kurzliner saniert, Aushärtezeit überwacht und Ergebnis mit Abnahmekamera geprüft | 8 |
| Freitag | Dokumentation des Auftrags abgeschlossen, Material und Geräte zurückgebracht, Prüfungsaufgaben mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Stoffkreisläufe, Gefahrstoffkennzeichnung, Druckprüfverfahren oder Grundlagen der Mess- und Regeltechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
| Statt | Besser |
|---|---|
| Kanal gereinigt | Haltung von Schacht 12 bis Schacht 13 mit dem Spülfahrzeug gereinigt, Ablagerungen abgesaugt und Menge notiert |
| Leitung geprüft | Trinkwasserleitung DN 100 abgedrückt, Prüfdruck aufgebaut, Haltezeit eingehalten, Druckverlauf protokolliert |
| Bei der Inspektion geholfen | Kamera eingesetzt, Fahrgeschwindigkeit angepasst, Risse und Wurzeleinwuchs im Bericht erfasst |
| Anlage gewartet | Pumpe einer Prozessanlage abgeschaltet, gesichert, Dichtung getauscht und Probelauf mit Kontrolle der Dichtheit gemacht |
| Sicherheitsunterweisung | Unterweisung zum Einstieg in enge Räume: Gaswarngerät, Rettungsgeschirr und Sicherungsposten besprochen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Rohrleitungs- und Kanaltechnik, der Abwasser- und Industrieservices sowie in Anlagen der Industrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im dritten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst eine praktische Arbeitsaufgabe von 5 Stunden mit einem situativen Fachgespräch von höchstens 15 Minuten sowie schriftliche Aufgaben von 60 Minuten zur mechanischen Anpassung einer umwelttechnischen Anlage. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen (praktische Aufgabe von 8 Stunden mit einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten), Einsetzen von Verfahrenstechnik, Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (RohrIndUTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: schwerpunktübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen
1 Erstellen und Anwenden von Unterlagen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, bearbeiten und bewerten
- b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- c)technische Zeichnungen lesen, Skizzen und Pläne anfertigen, auswerten und umsetzen
- d)auftragsbezogene, insbesondere technische, Unterlagen erstellen
2 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Prüfverfahren und Prüfmittel auftragsbezogen auswählen
- b)Maßnahmen der Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei rechtliche Regelungen einhalten
- c)Arbeitsergebnisse auf Qualität und Plausibilität prüfen, Abweichungen und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und diese dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
3 Herstellen und Trennen von Stoffgemischen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Stoffe und Stoffgemische sowie deren Eigenschaften und Reaktionsverhalten unterscheiden
- b)Proben nehmen und die Entnahme dokumentieren
- c)Stoffgemische herstellen, trennen und nach technischen, rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entsorgen
- d)Stoffe und Stoffgemische ihren Eigenschaften entsprechend kennzeichnen
- e)Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
4 Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens erkennen und Auswirkungen betrieblichen Handelns auf ökologische Kreisläufe abwägen
- b)Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens auswählen und einleiten
- c)betriebliche Vorgaben sowie technische und rechtliche Regelungen der Hygiene anwenden, insbesondere beim Betreiben und Unterhalten von Netzen, Systemen und Anlagen
- d)Risiken durch Krankheitserreger erkennen und Präventions- und Gegenmaßnahmen entsprechend betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen einleiten
- e)Umweltschutz und Nachhaltigkeit beim Betrieb von umwelttechnischen Netzen und Anlagen beachten
5 Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen12 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und ihrer Verwendbarkeit auswählen und nach Herstellerangaben einsetzen, befördern und lagern
- b)Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und einordnen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einsetzen und transportieren
- c)Gefahrstoffe entsprechend den rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben lagern und überwachen
- d)Bestands- und Zustandskontrollen durchführen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten und dokumentieren
- e)Metalle und Kunststoffe spanend und spanlos bearbeiten und trennen, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren und Biegen
- f)Verbindungstechniken, insbesondere Schraubverbindungen, anwenden
- g)Werkstücke aus Metall und Kunststoff mit Werkzeugen und Maschinen herstellen sowie zu Baugruppen fügen
- h)Maßkontrollen durchführen
6 Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Gefahren des elektrischen Stroms an festen und wechselnden Arbeitsplätzen erkennen und dabei die Grundgrößen und deren Zusammenhänge berücksichtigen
- b)Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Strom ergreifen und weiterführende Maßnahmen veranlassen
- c)Verhaltensregeln bei Unfällen durch elektrischen Strom einhalten und Maßnahmen einleiten
7 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben auswählen, für die Nutzung vorbereiten und handhaben
- b)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben betriebsbereit halten
- c)Hilfsmittel zum Heben, Transportieren und zur Ladungssicherung auswählen und einsetzen
- d)Störungen feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
8 Betreiben von technischen Systemen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Symbole der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik Bauteilen, Baugruppen und deren Funktionen zuordnen
- b)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- c)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
- d)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen einstellen
- e)Aggregate, insbesondere Pumpen, Gebläse, Verdichter, Elektro- und Verbrennungsmotoren, sowie Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen und bedienen
- f)Stoffe vereinigen und Stoffgemische trennen
- g)Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase fördern
- h)Armaturen montieren und demontieren
- i)Energie nachhaltig einsetzen
9 Einrichten, Sichern und Räumen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes12 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich unter Berücksichtigung wechselnder örtlicher Gegebenheiten beurteilen und Gefährdungen erkennen
- b)Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen einrichten und sichern
- c)Pläne lesen und daraus Informationen für die Auswahl der Arbeitsmethoden und -verfahren nutzen
- d)Arbeitsmethoden und -verfahren unterscheiden und unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte festlegen
- e)Vorgaben aus Arbeits- und Erlaubnisscheinen sowie aus Betriebsanweisungen umsetzen
- f)Freischaltung von Anlagen und Anlagenteilen sicherstellen
- g)situationsbezogene Schutzmaßnahmen nach betrieblichen Vorgaben sowie nach technischen und rechtlichen Regelungen sicherstellen
- h)Arbeitsplatz sowie Arbeitsumfeld räumen und übergeben
10 Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten16 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Maschinen und Geräten erläutern
- b)Betriebsbereitschaft von Maschinen und Geräten sicherstellen, Funktionsprüfungen durchführen
- c)Maschinen und Geräte unter Beachtung technischer Regeln, Betriebsanleitungen der Hersteller und Betriebsanweisungen bedienen, warten und pflegen
- d)Störungen an Maschinen und Geräten feststellen, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Beseitigung der Störungen einleiten
11 Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen16 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Stoffe aus Rohrleitungen und Anlagen klassifizieren
- b)hydrodynamische, mechanische, elektromechanische und chemische Verfahren zur Reinigung von Rohrleitungen und Anlagen unterscheiden, Einsatzgebieten zuordnen und auswählen
- c)Anlagenteile für die Reinigung aus- und wieder einbauen
- d)Rohrleitungen und Anlagen mit verschiedenen Verfahren unter Beachtung technischer Regeln und Betriebsanweisungen reinigen
- e)Stoffe unter Einsatz von Maschinen und Geräten, insbesondere unter Einsatz von Vakuumsaugtechnik, aufnehmen
- f)Gemische und reine Stoffe unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen für den Transport vorbereiten
- g)Transportdokumente vorbereiten und den Transport veranlassen
- h)durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
- i)Verbesserungsmöglichkeiten an Rohrleitungen und Anlagen feststellen und dem Auftraggeber vorschlagen
12 Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Rohrleitungen und Anlagen für Prüfungen vorbereiten
- b)Prüfverfahren unterscheiden und auswählen
- c)Rohrleitungen und Anlagen unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen auf bestimmungsgemäße Funktion prüfen, Prüfergebnisse dokumentieren und an Auftraggeber übergeben
- d)Verbesserungsmöglichkeiten an Rohrleitungen und Anlagen feststellen und dem Auftraggeber vorschlagen
13 Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Rohrleitungen und Anlagen für Inspektionen vorbereiten
- b)Inspektionsverfahren unterscheiden und auswählen
- c)Rohrleitungen und Anlagen unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen zur Zustandserfassung optisch inspizieren, Inspektionsergebnisse dokumentieren und an Auftraggeber übergeben
- d)Verbesserungsmöglichkeiten an Rohrleitungen und Anlagen feststellen und dem Auftraggeber vorschlagen
14 Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Instandsetzungsmaßnahmen planen
- b)Instandsetzungsmaßnahmen vorbereiten
- c)Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
- d)Instandsetzungsmaßnahmen prüfen und dokumentieren
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Rohrleitungsnetze4 Positionen
1 Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen12 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Rohrleitungen, Abwasserbauwerke, Regen- und Abwasserleitungen und -kanäle sowie Abscheider mit verschiedenen Verfahren unter Einsatz von Geräten mit kombinierter Saug- und Spültechnik sowie mit elektromechanischen Reinigungsmaschinen reinigen
- b)bei der Reinigung betriebliche Vorgaben sowie technische und rechtliche Regelungen beachten
- c)durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
2 Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Rohrleitungen und Abwasserbauwerke für Dichtheitsprüfungen vorbereiten
- b)Dichtheitsprüfverfahren unterscheiden und auswählen
- c)Rohrleitungen und Abwasserbauwerke unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen mit unterschiedlichen Verfahren, insbesondere mit Luft- und Wasserdruck, auf Dichtheit prüfen, Prüfergebnisse dokumentieren und an Auftraggeber übergeben
3 Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen12 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Abwasserbauwerke, Abwasserleitungen und -kanäle sowie Abscheider für optische Inspektionen vorbereiten
- b)Inspektionsgeräte für Rohr- und Kanalsysteme, insbesondere Schiebe-, Fahrwagen- und Schachtinspektionskameras, unterscheiden und Einsatzbereichen zuordnen
- c)Abwasserbauwerke, Abwasserleitungen und -kanäle sowie Abscheider unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen mit unterschiedlichen Geräten, insbesondere mit Schiebe- und Fahrwagenkameras, zur Zustandserfassung optisch inspizieren
- d)Inspektionsergebnisse nach Kodiersystemen klassifizieren, dokumentieren und an Auftraggeber übergeben
4 Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen12 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Abwasserbauwerke, Abwasserleitungen und -kanäle sowie Abscheider für Instandsetzungen vorbereiten
- b)Instandsetzungsverfahren, insbesondere Reparaturen mit vororthärtenden Materialien, unterscheiden und Einsatzgebieten zuordnen
- c)Abwasserbauwerke, Abwasserleitungen und -kanäle sowie Abscheider unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen mit verschiedenen Maßnahmen instand setzen, Instandsetzungen dokumentieren und Ergebnisse an Auftraggeber übergeben
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Industrieanlagen4 Positionen
1 Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten10 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von automatisierten Maschinen und Geräten erläutern
- b)Maschinen und Geräte nach gewählten Reinigungsverfahren bestücken und unter Nachhaltigkeitsaspekten einstellen und einsetzen
- c)Störungen an Maschinen und Geräten feststellen, Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
2 Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen20 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)technische Schutzmaßnahmen, insbesondere zu Brand- und Explosionsschutz, sowie persönliche Schutzmaßnahmen entsprechend dem eingesetzten Verfahren unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen auswählen
- b)Maschinen zur Entleerung, insbesondere Maschinen der Vakuumsaug- und der Luftfördertechnik, einsetzen
- c)Fehlproduktionen aus Anlagen und Anlagenteilen unter Verwendung von Hochdruckwasser-, Vakuum- saug- und Luftfördertechnik entfernen
- d)Innenreinigung von Anlagen und Anlagenteilen unter Verwendung von Hochdruckwasser-, Vakuumsaug- und Luftfördertechnik ausführen
- e)Oberflächenverunreinigungen durch Abrasiv-, Saug- und chemische Verfahren in Anlagen und Anlagenteilen entfernen
- f)Rohrleitungen und Anlagen mit physikalischen Verfahren, insbesondere mit Hochdruckwasser- und Abrasivtechniken, sowie mit manuellen und automatisierten Verfahren reinigen
- g)Anlagenteile zum Zweck der Reinigung nach technischen und betrieblichen Vorgaben aus- und einbauen
- h)Reinigungsergebnisse prüfen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
3 Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen4 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Rohrleitungs- und Anlagenpläne lesen sowie Aufbau und Funktion von Anlagen unterscheiden
- b)technische und persönliche Schutzmaßnahmen unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen auswählen
- c)Rohrleitungen und Anlagen für Prüfungen vorbereiten
- d)Anlagenteile zum Zweck der Prüfung nach technischen und betrieblichen Vorgaben aus- und einbauen
- e)durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
4 Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen8 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Anlagen überprüfen und Abweichungen von Sollabläufen feststellen
- b)feste und flüssige Prozesshilfsstoffe in Anlagen austauschen
- c)Anlagenteile nach technischen und betrieblichen Vorgaben aus- und einbauen
Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)situations- und adressatengerecht, wertschätzend, vertrauens- und respektvoll kommunizieren
- b)bei der Kommunikation die betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten beachten
- c)einfache Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
- d)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- e)Kundenreaktionen, insbesondere Beschwerden, entgegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
- f)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragen
6 Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitwirken und Betriebsanweisungen umsetzen
- b)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Regelungen sowie der technischen Normen und Regelwerke bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
- c)Freigabedokumente und Erlaubnisscheine zu Arbeiten an Anlagen einholen und prüfen
- d)Notwendigkeit zur Durchführung von Messungen von gefährlichen Stoffen und Gasen prüfen und Messungen durchführen
- e)Verhaltensregeln bei gefährlichen Arbeiten einhalten sowie Fluchtwege- und Rettungspläne beachten
- f)persönliche Schutzausrüstung einsatzbereit halten, auftragsbezogen auswählen und einsetzen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie entscheiden sich für den Schwerpunkt Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Beide Schwerpunkte bauen auf gemeinsamen Grundlagen auf, die Sie im Berichtsheft ebenfalls festhalten.
Was trage ich bei einer Kanalreinigung oder Kamerainspektion ein?
Notieren Sie, welche Haltung oder Anlage betroffen war, welches Verfahren und welches Gerät Sie genutzt haben und was Sie selbst gemacht haben. Ergänzen Sie Messwerte, aufgenommene Mengen oder festgestellte Schäden knapp und mit der Dauer in Stunden.
Muss ich Berufsschultage im Berichtsheft eintragen?
Ja, tragen Sie die Themen des Unterrichts als Stichworte ein. Das entspricht der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses. Welche Lernfelder wann behandelt werden, legt Ihre Berufsschule fest.
Ist das Berichtsheft Voraussetzung für die Abschlussprüfung?
Ja, die Zulassung setzt voraus, dass Sie den Ausbildungsnachweis vorgelegt haben (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Bewertet wird er in der Prüfung nicht. Führen Sie ihn trotzdem regelmäßig, damit nichts fehlt, wenn die Kammer ihn sehen will.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (RohrIndUTechAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
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*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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