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Berichtsheft als Umwelttechnologe für Wasserversorgung: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche fachlich getan und gelernt haben: Wasserproben nehmen und Messwerte auswerten, Anlagen zur Förderung, Aufbereitung und Speicherung betreiben, Pumpen und Armaturen warten, im Leitungsnetz arbeiten, elektrische Anlagen und Steuerungen prüfen sowie die Themen der Berufsschule. Jeder Eintrag nennt die Tätigkeit, den Ort der Anlage und die Stunden, damit Ihr Ausbilder ihn nachvollziehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Umwelttechnologe für Wasserversorgung ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung (WasUTechAusbV), die seit dem 1. August 2024 gilt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte und keine Fachrichtungen, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitsschutz und Hygiene im Wasserwerk, Rundgang durch Brunnen, Aufbereitung und Reinwasserbehälter, Schutzausrüstung eingestellt8
DienstagWasserproben an drei Entnahmestellen gezogen, vor Ort pH-Wert, Temperatur und Leitfähigkeit gemessen, Werte im Probenahmeprotokoll eingetragen8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Wasserchemie, Stoffgemische und Trennverfahren, Arbeitsschutz8
DonnerstagAm Werkstattmodell Rohrleitungen gekürzt, entgratet und verschraubt, Dichtheit mit Wasser geprüft, Pumpenfilter gereinigt8
FreitagKiesfilter beim Rückspülen begleitet, Spülzeit und Trübung notiert, Anlagenrundgang mit Kontrollliste durchgeführt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagStörmeldung an der Druckerhöhungsanlage ausgewertet, Frequenzumrichter und Motorschutz geprüft, Fehlerursache eingegrenzt und Pumpe wieder in Betrieb genommen8
DienstagAufbereitungsanlage mit Aktivkohlefiltern gefahren, Dosierung der Desinfektion nach Messwerten angepasst, Ergebnisse im Betriebstagebuch dokumentiert8
MittwochBerufsschule: Prüfungsvorbereitung zu Steuerungs- und Regelungstechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagIm Leitungsnetz Schieber betätigt, Spülung eines Netzabschnitts nach Rohrbruch begleitet, Druck und Trübung an Hydranten kontrolliert8
FreitagHausanschluss und Kundenanlage auf Rückflussverhinderer und Trennung vom Trinkwassernetz geprüft, Prüfbericht mit Mängelliste erstellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Umwelttechnologen für Wasserversorgung

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Wasserchemie, Aufbereitungsverfahren, Elektrotechnik oder Messen und Regeln. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Umwelttechnologe für Wasserversorgung

StattBesser
Wasser kontrolliertRohwasser am Brunnen beprobt, Trübung und Leitfähigkeit gemessen und im Protokoll festgehalten
Im Wasserwerk geholfenSpülung eines Kiesfilters begleitet, Spüldauer und Filterlaufzeit notiert
Pumpe repariertGleitringdichtung an der Kreiselpumpe gewechselt und Dichtheit im Probelauf geprüft
Am Netz gearbeitetSchieber im Versorgungsnetz geöffnet und geschlossen, Druck am Hydranten gemessen
Elektrik angeschautSpannungsfreiheit festgestellt, Motorschutzschalter geprüft und Messwerte eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird bei Wasserversorgern, Wasserwerken und Zweckverbänden, oft in kommunalen Betrieben. Zuständige Stelle ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer, im öffentlichen Dienst kann eine andere Stelle zuständig sein. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im dritten Halbjahr statt und prüft das mechanische Anpassen eines umwelttechnischen Systems, mit Arbeitsaufgabe, Fachgespräch und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst vier Bereiche: Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung, Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser, Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung (WasUTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen

1 Erstellen und Anwenden von Unterlagen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, bearbeiten und bewerten
  • b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • c)technische Zeichnungen lesen, Skizzen und Pläne anfertigen, auswerten und umsetzen
  • d)auftragsbezogene, insbesondere technische, Unterlagen erstellen
2 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Prüfverfahren und Prüfmittel auftragsbezogen auswählen
  • b)Maßnahmen der Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei rechtliche Regelungen einhalten
  • c)Arbeitsergebnisse auf Qualität und Plausibilität prüfen, Abweichungen und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und diese dokumentieren
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
3 Herstellen und Trennen von Stoffgemischen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Stoffe und Stoffgemische sowie deren Eigenschaften und Reaktionsverhalten unterscheiden
  • b)Proben nehmen und die Entnahme dokumentieren
  • c)Stoffgemische herstellen, trennen und nach technischen, rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entsorgen
  • d)Stoffe und Stoffgemische ihren Eigenschaften entsprechend kennzeichnen
  • e)Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
4 Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens erkennen und Auswirkungen betrieblichen Handelns auf ökologische Kreisläufe abwägen
  • b)Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens auswählen und einleiten
  • c)betriebliche Vorgaben sowie technische und rechtliche Regelungen der Hygiene anwenden, insbesondere beim Betreiben und Unterhalten von Netzen, Systemen und Anlagen
  • d)Risiken durch Krankheitserreger erkennen und Präventions- und Gegenmaßnahmen entsprechend betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen einleiten
  • e)Umweltschutz und Nachhaltigkeit beim Betrieb von umwelttechnischen Netzen und Anlagen beachten
5 Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen12 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und ihrer Verwendbarkeit auswählen und nach Herstellerangaben einsetzen, befördern und lagern
  • b)Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und einordnen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einsetzen und transportieren
  • c)Gefahrstoffe entsprechend den rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben lagern und überwachen
  • d)Bestands- und Zustandskontrollen durchführen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten und dokumentieren
  • e)Metalle und Kunststoffe spanend und spanlos bearbeiten und trennen, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren und Biegen
  • f)Verbindungstechniken, insbesondere Schraubverbindungen, anwenden
  • g)Werkstücke aus Metall und Kunststoff mit Werkzeugen und Maschinen herstellen sowie zu Baugruppen fügen
  • h)Maßkontrollen durchführen
6 Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Gefahren des elektrischen Stroms an festen und wechselnden Arbeitsplätzen erkennen und dabei die Grundgrößen und deren Zusammenhänge berücksichtigen
  • b)Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Strom ergreifen und weiterführende Maßnahmen veranlassen
  • c)Verhaltensregeln bei Unfällen durch elektrischen Strom einhalten und Maßnahmen einleiten
7 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben auswählen, für die Nutzung vorbereiten und handhaben
  • b)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben betriebsbereit halten
  • c)Hilfsmittel zum Heben, Transportieren und zur Ladungssicherung auswählen und einsetzen
  • d)Störungen feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
8 Betreiben von technischen Systemen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Symbole der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik Bauteilen, Baugruppen und deren Funktionen zuordnen
  • b)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • c)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
  • d)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen einstellen
  • e)Aggregate, insbesondere Pumpen, Gebläse, Verdichter, Elektro- und Verbrennungsmotoren, sowie Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen und bedienen
  • f)Stoffe vereinigen und Stoffgemische trennen
  • g)Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase fördern
  • h)Armaturen montieren und demontieren
  • i)Energie nachhaltig einsetzen
9 nachhaltiges Bewirtschaften von Wasserressourcen und Durchführen von Maßnahmen zur Absicherung von Wasserschutzgebieten14 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Möglichkeiten der Gewässernutzung unter Berücksichtigung von Verfahren zur Wassergewinnung unterscheiden
  • b)Anlagen der Wassergewinnung, insbesondere unter Beachtung rechtlicher und technischer Regeln der Hygiene, bedienen und instand halten
  • c)Monitoring der Wasserressourcen, insbesondere durch digitale Verfahren, durchführen
  • d)Gefährdungen und Belastungssituationen der Wasserressourcen erkennen und bestimmen
  • e)Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen unter Berücksichtigung der Arten von Wasservorkommen durchführen
  • f)rechtliche Regelungen und allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden
  • g)Dokumentationen erstellen
10 Prüfen von Wasserbeschaffenheit, Durchführen von Wasseraufbereitung und Sicherstellen von Trinkwasserqualität24 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Untersuchungen von Roh- und Trinkwasser unterscheiden und auftragsbezogen auswählen
  • b)Untersuchungen im Gewinnungsgebiet nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben planen
  • c)Untersuchungen von Trinkwasser nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben planen
  • d)Probenahmegeräte, insbesondere unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen der Hygiene, bedienen und instand halten
  • e)Wasserproben nehmen und Vor-Ort-Untersuchungen durchführen sowie dokumentieren
  • f)physikalisch-chemische Analysen durchführen, Ergebnisse bewerten
  • g)Verfahren der nachhaltigen Wasseraufbereitung unterscheiden und gemäß der Wasserbeschaffenheit anwenden
  • h)Anlagen der Wasseraufbereitung, insbesondere unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen der Hygiene, bedienen und instand halten
  • i)Datenanalysen für die Optimierung von Aufbereitungsprozessen nutzen
  • j)Dokumentationen erstellen
11 Sicherstellen von Wasserförderung, -speicherung und -verteilung20 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Anlagen zur Wasserförderung nach Bauart und Funktion unterscheiden
  • b)Wasserspeicher nach Bauart und Funktion unterscheiden
  • c)Bauteile und Systeme von Rohrnetzen unterscheiden
  • d)Anlagen und Anlagenteile zur Wasserförderung, -speicherung und -verteilung, insbesondere unter Beachtung betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen der Hygiene, einbauen, bedienen und instand halten
  • e)Baustellen sichern
  • f)Tiefbauarbeiten überwachen
  • g)Sanierungsbedarf in Rohrnetzen erkennen und Sanierungsmöglichkeiten darstellen
  • h)Datenanalysen oder Simulationen für die Optimierung von Förderungs-, Speicherungs- und Verteilungsprozessen sowie für die vorbeugende Instandhaltung nutzen
  • i)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
  • j)Dokumentationen erstellen
12 Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen18 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Verfahren zur Messung von Füllständen, Mengen, Durchflüssen und Qualitätsparametern beschreiben
  • b)Fernwirk- und Prozessleittechnik anwenden und dabei die besonderen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Bereich der Kritischen Infrastruktur berücksichtigen
  • c)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen bedienen, kontrollieren und instand halten
  • d)Parameter und Prozesse erfassen und beeinflussen
  • e)Störungen feststellen und Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
13 Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen18 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Sichtprüfung von Geräten und Betriebsmitteln durchführen, insbesondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen und der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen
  • b)Messgeräte und Arbeitsmittel auswählen und handhaben
  • c)betriebsspezifische Installations- und Stromlaufpläne lesen
  • d)ortsfeste elektrische Betriebsmittel der Anlagentechnik und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach rechtlichen Vorgaben und unter Beachtung der zutreffenden allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln prüfen
  • e)elektrische Betriebsmittel unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen systemgleich austauschen und wieder in Betrieb nehmen
  • f)Störungen elektrischer Betriebsmittel der Anlagentechnik feststellen, Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen austauschen und wieder in Betrieb nehmen
  • g)Batterieanlagen einsetzen
  • h)Prüfungen und Messungen beurteilen
  • i)Arbeitsabläufe und Ergebnisse dokumentieren
14 Beurteilen von Kundenanlagen und Sicherstellen von Trinkwasserschutz10 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Beratung zu Trinkwasserhausanschlüssen durchführen
  • b)Bauteile und Armaturen zur Fertigstellung eines Trinkwasserhausanschlusses einbauen
  • c)Endkontrolle neu installierter Kundenanlagen und Inbetriebnahme des Wasserzählers nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen
  • d)Wasserzähler, insbesondere digitale, auslesen, Werte interpretieren und übermitteln
  • e)Gefährdungen der Trinkwassergüte durch Kundenanlagen feststellen und Maßnahmen einleiten
  • f)Dokumentationen erstellen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)situations- und adressatengerecht, wertschätzend, vertrauens- und respektvoll kommunizieren
  • b)bei der Kommunikation die betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten beachten
  • c)einfache Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
  • d)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
  • e)Kundenreaktionen, insbesondere Beschwerden, entgegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
  • f)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragen
6 Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitwirken und Betriebsanweisungen umsetzen
  • b)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Regelungen sowie der technischen Normen und Regelwerke bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
  • c)Freigabedokumente und Erlaubnisscheine zu Arbeiten an Anlagen einholen und prüfen
  • d)Notwendigkeit zur Durchführung von Messungen von gefährlichen Stoffen und Gasen prüfen und Messungen durchführen
  • e)Verhaltensregeln bei gefährlichen Arbeiten einhalten sowie Fluchtwegepläne und Rettungspläne beachten
  • f)persönliche Schutzausrüstung einsatzbereit halten, auftragsbezogen auswählen und einsetzen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gilt seit dem 1. August 2024. Es gibt keine Fachrichtungen, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.

Was schreibe ich ins Berichtsheft, wenn ich nur Rundgänge und Kontrollen gemacht habe?

Halten Sie fest, was Sie dabei geprüft und gemessen haben, zum Beispiel Druck, Füllstände oder Trübung, und was Sie daraus abgeleitet haben. Nennen Sie die Anlage und die Dauer. So wird auch ein Kontrollgang zu einem nachvollziehbaren Eintrag.

Muss ich Probenahmen und Messwerte genau ins Berichtsheft übernehmen?

Nein, die vollständigen Messprotokolle bleiben im Betrieb. Im Berichtsheft genügen die Tätigkeit, das Verfahren und eine kurze Einordnung, etwa dass ein Wert im Grenzbereich lag und nachgemessen wurde. Ob Zusatzberichte verlangt werden, klären Sie mit Ausbilder und Kammer.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Auszubildende führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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