Berichtsheft als Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie im Betrieb, im Lehrgang und in der Berufsschule gelernt und getan haben: Vorbehandeln von Oberflächen, Ansetzen und Prüfen von Beschichtungsstoffen, Lackieren oder Pulverbeschichten, Messen von Schichtdicken, Bedienen und Warten der Anlagen sowie das Dokumentieren von Messwerten. Pro Woche genügen wenige, genaue Stichpunkte mit Tätigkeit, Verfahren und Stunden.
Stand: 21.10.2026
Was als Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik (BeschMechAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen
- Mechanische Fertigungs- und Fügeverfahren, Erfassen von Messwerten, Warten von Betriebsmitteln
- Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen
- Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen
- Trägerwerkstoffe und Beschichtungsstoffe
- Anwenden von Applikationsverfahren
- Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen, Regeln von Produktionsprozessen
- Qualitätsmanagement, Nachbehandeln von Beschichtungen, Optimieren des Gesamtprozesses und Verfahren der Umwelttechnik
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Gefahrstoffen und Persönlicher Schutzausrüstung, Sicherheitsdatenblätter der Lacke gelesen, Lagerung der Gebinde kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Stahlbleche entfettet und gestrahlt, Rautiefe mit dem Messgerät geprüft, Ergebnisse in die Prüfliste eingetragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde, Korrosion und Korrosionsschutz, Mathematik zur Flächenberechnung | 8 |
| Donnerstag | Nasslack nach Vorgabe angesetzt, Viskosität mit dem Auslaufbecher gemessen, Probebleche mit der Spritzpistole lackiert | 8 |
| Freitag | Trockenschichtdicke der Probebleche gemessen, Spritzpistole zerlegt und gereinigt, Arbeitsplatz aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Pulverbeschichtungsanlage angefahren, Förderband, Ofentemperatur und Pulverdurchsatz kontrolliert und die Werte im Anlagenprotokoll festgehalten | 8 |
| Dienstag | Farbtonwechsel an der Anlage vorbereitet, Kabine gereinigt, Probeteile beschichtet und Schichtdicke an mehreren Messpunkten geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Qualitätsmanagement, Prüfverfahren für Beschichtungen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Ausschuss durch Orangenhaut-Struktur untersucht, Einbrenntemperatur und Haltezeit mit dem Ofenschreiber ausgewertet, Parameter angepasst | 8 |
| Freitag | Gitterschnittprüfung und Haftungsprüfung durchgeführt, Prüfbericht geschrieben, Verbesserungsvorschlag zur Abluftreinigung mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Verfahrensmechanikers für Beschichtungstechnik
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Korrosionsschutz, Viskosität und Fließverhalten, Härtungsverfahren oder Abluftreinigung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik
| Statt | Besser |
|---|---|
| Teile lackiert | 40 Stahlteile mit Zweikomponentenlack im Spritzverfahren beschichtet, Schichtdicke 60 bis 80 Mikrometer eingehalten |
| An der Anlage geholfen | Pulverkabine für den Farbwechsel gereinigt und Sprühspannung am Handgerät eingestellt |
| Qualität geprüft | Schichtdicke an 5 Messpunkten je Teil gemessen und im Prüfprotokoll dokumentiert |
| Vorbehandlung gemacht | Aluminiumprofile im Tauchbad entfettet und gebeizt, Spülstufen kontrolliert, pH-Wert des Bades gemessen |
| Lack gemischt | Lack und Härter im Mischungsverhältnis 4 zu 1 angesetzt, Topfzeit notiert, Viskosität geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Beschichtungsbetrieben, Lohnbeschichtern und in der Industrie, etwa im Metall-, Fahrzeug- oder Kunststoffbereich. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat zwei Teile. Im ersten Teil bearbeiten Sie eine betriebliche Aufgabe von höchstens 22 Stunden mit Dokumentation und einem beschichteten Werkstück, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten. Im zweiten Teil folgen schriftliche Prüfungsbereiche: Verfahrenstechnik (90 Minuten), Qualität und Umwelt (90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Vorher liegt eine Zwischenprüfung, die vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik (BeschMechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans22 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Informationen beschaffen und bewerten
- b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
- c)Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
- d)Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, anwenden
- e)technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
- f)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- g)Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren
- h)Meßwerte, insbesondere Umweltparameter, erfassen, registrieren und protokollieren
- i)Datenträger handhaben, digitale und analoge Daten lesen
- k)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Abteilungen sicherstellen
6 Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
- b)Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellen
- c)Materialbedarf festlegen
- d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
- e)Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und protokollieren
7 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken prüfen
- b)Längen mit Strichmaßstäben, Meßschiebern und Meßschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
- c)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
- d)Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
- e)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
- f)Werkstücke kennzeichnen
8 Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz eben, winklig und parallel auf Maß feilen
- b)Bleche, Platten, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen oder Holz nach Anriß mit Handsäge trennen
- c)Bleche im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen unter Beachtung der Werkstückoberfläche, der Biegeradien, der neutralen Faser und der Biegewinkel kalt umformen
- d)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Bohrmaschinen unter Beachtung der Kühlschmiermittel bohren und senken
- e)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
- f)Werkstücke oder Bauteile aus Metall, Kunststoffen oder Holz unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien für nicht abnahmepflichtige Verbindungen schweißen oder kleben
- g)Bleche und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen löten
- h)Werkstücke in Bezug auf die Beschichtbarkeit prüfen
- i)Vorrichtungen und Gestelle nach Vorgaben entwerfen und anfertigen
- k)Vorrichtungen und Gestelle auf Funktion prüfen und ändern
9 Erfassen von Meßwerten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Meßgeräte handhaben
- b)Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Dichte berechnen und messen
- c)Spannung, Stromstärke und Widerstand berechnen und messen
10 Warten von Betriebsmitteln3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
- a)Betriebsmittel pflegen und vor Korrosion schützen
- b)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
- c)Maschinen, Einrichtungen oder Systeme nach Anweisung warten
11 Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)mechanische Bearbeitung
- aa)Schleif- und Poliermittel, Schleifkörper und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge nach Material und geforderter Oberflächenqualität auswählen
- bb)Schadensbilder und deren Fehlerursachen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge sowie das System Grundwerkstoff und Überzug beurteilen
- cc)Oberflächen manuell und maschinell entgraten, schleifen, bürsten, polieren und strahlen
- b)chemische und elektrolytische Behandlung
- aa)Werkstücke durch Reinigen vorbehandeln und das Ergebnis beurteilen
- bb)metallische oder nichtmetallische Werkstoffe dekapieren, chromatieren, phosphatieren, passivieren, aktivieren oder beizen, Anlagen bedienen
- cc)Schadensbilder und deren Fehlerursachen auf dem Grundmaterial feststellen sowie die Auswirkungen auf die nachfolgenden Bearbeitungsgänge berücksichtigen
Alternative A: Holzoberflächen
- a)Holzoberflächen durch vorbereitende Verfahren, insbesondere durch Trocknen, Spachteln, Grundieren, Beizen, Laugen, Wässern, Porenfüllen und Bleichen, behandeln
- b)Holzoberflächen durch abtragende Verfahren, insbesondere manuelles und maschinelles Schleifen, behandeln
- c)Holzoberflächen durch Polieren, Wachsen, Ausbrennen, Ölen, Färben und Konservieren nachbehandeln
Alternative B: Kunststoffoberflächen
- a)Kunststoffoberflächen durch vorbereitende Verfahren behandeln
- b)Kunststoffoberflächen durch physikalische und chemische Verfahren behandeln
Alternative C: Metalloberflächen
- a)Metalloberflächen durch vorbereitende Verfahren behandeln
- b)Metalloberflächen durch physikalische und chemische Verfahren behandeln
12 Regeln von Produktionsprozessen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Meßwerte erfassen und protokollieren
- b)Produktionsprozesse nach Temperatur-, Druck-, Stand- und Durchfluß-Sollwerten regeln
- c)Störungen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
- d)Prozesse mit Prozeßleitsystemen durchführen
13 Umgang mit Betriebs- und Gefahrstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Flüssigkeiten und Feststoffe lagern, fördern, dosieren, mischen, trennen und reinigen
- b)gebrauchsfertige Stoffkonzentrationen, Lösungen und Mischungen herstellen
- c)die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beachten
- d)wichtige Stoffparameter, insbesondere Temperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit, messen und einstellen
- e)mit Betriebsstoffen bei Unfällen und Leckagen vorschriftsmäßig umgehen, ausgelaufene oder verschüttete Stoffe aufnehmen und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
14 Qualitätsmanagement7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Qualität vorbehandelter Produkte bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern
- b)Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der vorbehandelten Produkte beachten
- c)Qualitätsmanagementsystem in Verbindung mit technischen Unterlagen, insbesondere Normen und Spezifikationen und dessen Wirksamkeit beurteilen, Verfahren anwenden
- d)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
- e)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- g)Applikationsparameter in ihrem Zusammenwirken in Bezug auf die Fehlerursachen beurteilen
15 Trägerwerkstoffe3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Herstellungsverfahren und Eigenschaften der Trägerwerkstoffe unterscheiden
- b)Trägerwerkstoffe prüfen und entsprechend ihres Zustandes Korrekturmaßnahmen ergreifen
16 Beschichtungsstoffe8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften von Beschichtungssystemen beurteilen
- b)Lackbestandteile und ihre Wirkungsweise unterscheiden
- c)Beschichtungsstoffe für den Verarbeitungszweck einstellen und verarbeiten
- d)Verarbeitungsbedingungen einhalten
- e)bei der Einlagerung von Beschichtungsstoffen Lagerbedingungen einhalten
- f)Einflußgrößen für das Zusammenwirken einzelner Schichten bei Beschichtungssystemen berücksichtigen
17 Anwenden von Applikationsverfahren10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Sprühverfahren für flüssige oder pulverförmige Beschichtungsstoffe durchführen
- b)Einflußgrößen des Verfahrens und das Beschichtungsergebnis optimieren
- c)Auftragsverfahren durch Walzen, Gießen, Tauchen oder Elektrotauchen ausführen
- d)manuelle Auftragsverfahren ausführen
- e)Applikationsverfahren in Bezug auf Emissions- und Abfallbehandlung optimieren
18 Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)optische und mechanische Schichtkenngrößen, insbesondere Schichtdicken, Härte, Haftfestigkeit, Abrieb, Farbton, Glanzgrad und Oberflächenstruktur, messen und dokumentieren
- b)Stoffkonstanten ermitteln, dokumentieren und einhalten
- c)verfahrenstechnische Kenngrößen messen, dokumentieren und einhalten
- d)elektrische Größen im Lackierprozeß überwachen, regeln und dokumentieren
19 Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden und dem Produktionsprozeß zuordnen
- b)Geräte und Anlagen für Vorbehandlung und Applikation einstellen, steuern, regeln und überwachen
- c)Funktionsmerkmale durch Eingabe von Parametern für den Prozeßablauf sowie durch Eingriffe in die Steuerprogramme des Prozeßleitsystems nach Unterlagen und Anweisung ändern
- d)Meldegeräte, insbesondere Warn- und Diagnoseeinrichtungen, überwachen
- e)Prozeßablauf unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen anhand technischer Unterlagen überwachen und dokumentieren
- f)Verfahren der Stoffrückführung und Stoffrückgewinnung durchführen
- g)Sprühstand oder -kabine mit Peripherieeinrichtungen einstellen und überwachen
- h)Trocknungs- und Energieübertragungsanlagen zur Filmbildung einstellen und überwachen
- i)Abwasser- und Abluftanlagen bedienen und überwachen
- k)Walz-, Gieß-, Druck-, Präge-, Tauch- oder Elektrotauchanlagen einstellen und überwachen
- l)Einrichtungen und Anlagen bedienen sowie bei fehlerhaften Beschichtungen Funktionsmerkmale korrigieren
20 Nachbehandeln von Beschichtungen5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Entschichtungsverfahren beurteilen und auswählen
- b)Beschichtungen auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mittels mechanischer, chemischer, elektromechanischer oder physikalischer Verfahren entfernen
- c)Beschichtungen, insbesondere durch Polieren und Schwabbeln, nachbehandeln
21 Optimieren des Gesamtprozesses6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vorgaben der Produktionsplanung beachten und bei der Umsetzung der Planungsvorgaben im Arbeitsbereich mitwirken
- b)Arbeitsvorgänge und Arbeitsabläufe unter Beachtung der jeweiligen Organisationsformen, der Entscheidungsstrukturen und der eigenen Handlungsspielräume optimieren
- c)beim Fertigungsablauf neuer und veränderter Produkte mitwirken und Ergebnisse zur Optimierung nutzen
22 Verfahren der Umwelttechnik4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)mögliche Umweltbelastungen erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung in den Bereichen Wasser, Luft und Abfall einleiten
- b)berufsbezogene Vorschriften und Regelungen bezüglich Immission, Emission, Abwasser, Abfall und Reststoffe anwenden
- c)mit Betriebsstoffen und Energieträgern sowie den verwendeten Einrichtungen und Anlagen ökonomisch und ökologisch umgehen
- d)Abfälle und Reststoffe erfassen und zur weiteren Verwendung oder zur Entsorgung bereitstellen
- *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie ausführlich muss ich Vorbehandlung und Lackierarbeiten beschreiben?
Nennen Sie Tätigkeit, Werkstück, Verfahren und Stunden, zum Beispiel "Aluminiumteile entfettet und gebeizt, Bad kontrolliert, 6 Stunden". Messwerte wie Schichtdicke oder Viskosität machen den Eintrag nachvollziehbar. Ein bis drei Sätze pro Tag genügen.
Gehört die Arbeit mit Gefahrstoffen ins Berichtsheft?
Ja, soweit sie Teil Ihrer Ausbildung war, etwa Unterweisungen, das Lesen von Sicherheitsdatenblättern oder der Umgang mit Lösemitteln. Tragen Sie ein, was Sie gelernt haben, und halten Sie die Stunden fest.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder oder Ihre Ausbilderin sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Sie führen ihn selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, nicht erst kurz vor der Prüfung.
Was gilt für Messprotokolle und Prüfberichte aus dem Betrieb?
Im Berichtsheft genügt der Verweis auf die Tätigkeit, etwa "Schichtdicken gemessen und protokolliert". Betriebsinterne Protokolle mit Kunden- oder Auftragsdaten legen Sie nicht bei. Fragen Sie Ihren Ausbilder, falls die Kammer Anlagen verlangt.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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