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Berichtsheft als Verfahrensmechaniker für Brillenoptik: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in überbetrieblichen Lehrgängen und in der Berufsschule gelernt und getan haben. Als Verfahrensmechaniker für Brillenoptik halten Sie zum Beispiel fest, wie Sie Brillengläser nach Auftrag zuschneiden, randen und facettieren, Messungen mit Scheitelbrechwertmesser und Dickenmessgerät durchführen, Gläser reinigen und entspiegeln lassen, Maschinen warten und die Endkontrolle durchführen. Jeder Eintrag nennt die Tätigkeit, das Werkstück oder Verfahren und die Stunden.

Stand: 21.10.2026

Was als Verfahrensmechaniker für Brillenoptik ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik und zur Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik (BrillVerfMAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in diesem Beruf nicht.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung in Arbeitssicherheit an der Randschleifmaschine, Schutzbrille und Absaugung geprüft, Rohglas und Werkzeuge bereitgelegt8
DienstagKunststoffgläser von Hand mit dem Scheitelbrechwertmesser geprüft, Werte ins Messprotokoll eingetragen, Gläser nach Auftrag sortiert8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Strahlenoptik, Brechung und Reflexion, Rechnen mit Dioptrien8
DonnerstagMetallbearbeitung in der Lehrwerkstatt: Fräsen eines Probestücks, Maße mit der Schieblehre kontrolliert8
FreitagReinigung von Gläsern im Ultraschallbad, Reinigungsmittel nach Datenblatt angesetzt, Maschine am Wochenende gespült und gewartet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsplan für einen Serienauftrag mit Gleitsichtgläsern erstellt, Zentrierdaten übernommen, Randschleifmaschine eingerichtet8
DienstagGläser randen und facettieren, Abmessungen an der Form kontrolliert, Ausschuss dokumentiert und Ursache gesucht8
MittwochBerufsschule: Qualitätsmanagement, Prüfplanung und Auswertung von Messreihen8
DonnerstagOberflächenveredelung vorbereitet, Gläser in die Beschichtungsanlage eingesetzt, Prozessparameter überwacht, Endkontrolle auf Kratzer und Schlieren8
FreitagPrüf- und Messprotokoll für die betriebliche Aufgabe der Abschlussprüfung geschrieben, Kundenanfrage zu Glasdicke und Entspiegelung beantwortet8

Berufsschule im Berichtsheft des Verfahrensmechanikers für Brillenoptik

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Optik, Werkstoffkunde, Fertigungstechnik oder Mess- und Prüftechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Verfahrensmechaniker für Brillenoptik

StattBesser
Gläser bearbeitet40 Kunststoffgläser auf der Randschleifmaschine nach Auftrag gerandet und facettiert
Messungen gemachtScheitelbrechwert und Mittendicke von 25 Gläsern gemessen und im Protokoll festgehalten
Maschine gewartetKühlmittel an der Randschleifmaschine gewechselt, Filter gereinigt und Schleifscheibe geprüft
Gläser gereinigtGläser im Ultraschallbad gereinigt, Reinigungsmittel nach Datenblatt angesetzt, Trocknung kontrolliert
Bei der Kontrolle geholfenEndkontrolle an 60 Gläsern auf Kratzer, Randausbrüche und Beschichtungsfehler durchgeführt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben der Brillenglasfertigung, etwa in Veredelungs- und Schleiflaboren oder in Optikbetrieben mit eigener Glasfertigung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil A umfasst eine betriebliche Aufgabe mit Dokumentation und ein anschließendes Fachgespräch; die Aufgabe zählt dabei stärker als das Gespräch. Teil B gliedert sich in die Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Mess- und Prüftechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In Teil A und in Teil B müssen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/zur Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik (BrillVerfMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans16 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen3 Wochen*
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mitgestalten, insbesondere Verbesserungen der Arbeitsumgebung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte anregen
  • b)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und abstimmen
  • c)Material, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel bereitstellen und betriebsbereit machen
  • d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
  • e)Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen betriebsbereit machen und überprüfen sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
  • f)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
  • g)Arbeitsergebnisse zusammenführen, erbrachte Leistungen kontrollieren und anhand von Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation4 Wochen*
  • a)technische Zeichnungen sowie Skizzen und Stücklisten anfertigen und anwenden
  • b)Normen, insbesondere Toleranznormen, anwenden
  • c)Mess- und Prüfdaten lesen und dokumentieren
  • d)Informationen beschaffen und auswerten; Informations- und Kommunikationstechniken nutzen; Daten sichern und schützen
  • e)deutsche und fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
  • f)technische Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen und Diagramme, anwenden
  • g)Versuche und Arbeitsabläufe protokollieren sowie Arbeitspläne erstellen und anwenden
  • h)mit anderen Funktionsbereichen des Betriebes zusammenarbeiten, betriebliche Kommunikation nutzen und bei Entscheidungsprozessen mitwirken
  • i)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
  • k)branchenübliche Standardsoftware anwenden
7 Qualitätsmanagement4 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)tätigkeitsbezogene Elemente des Qualitätsmanagementsystems des Betriebes anwenden
  • b)Prüfergebnisse auswerten und qualitätssichernde statistische Verfahren anwenden
  • c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • d)Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung im eigenen Arbeitsbereich anwenden
8 Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Waren annehmen und anhand von Begleitpapieren auf Richtigkeit, Art, Menge, Beschaffenheit und Absender überprüfen sowie Wareneingangsdatum erfassen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften unterscheiden und auf ihre Verwendbarkeit prüfen; Fehlmengen, Mängel, Falschlieferungen und Schäden feststellen und melden
  • c)Werkstoffe und Halbzeuge nach Form, Art und Beschaffenheit sowie nach Bearbeitbarkeit unterscheiden
  • d)Werkzeuge zum Fräsen, Drehen, Schleifen, Läppen und Polieren bereitstellen
  • e)Transport und Lagerung von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie von Produkten sicherstellen
9 Warten und Pflegen von Betriebsmitteln5 Wochen*
  • a)Werkzeuge, Messgeräte und Prüfzeuge überprüfen und pflegen
  • b)Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, kennzeichnen, auffüllen, wechseln und der Entsorgung zuführen; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Vorschriften beachten
  • c)Betriebsbereitschaft der Produktionsanlagen sicherstellen, Verschleißteile austauschen und den Austausch veranlassen
  • d)Maschinen und technische Einrichtungen nach Wartungs- und Inspektionsplänen, insbesondere unter Berücksichtigung von Prüfwerten, von Betriebs- und Hilfsstoffen sowie der Wartungshäufigkeit, warten
10 Messen und Prüfen, Endkontrolle4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität beachten
  • b)Mess- und Prüfmittel sowie Prüfverfahren auswählen und anwenden
  • c)geometrische Anforderungen prüfen, insbesondere Durchmesser, Mittendicke, Mindestranddicke, Größe des Nahteils, Stempel und Markierung
  • d)optische Eigenschaften prüfen, insbesondere Dioptrie, Achslage, Zentrierung und Addition
  • e)kosmetische Abweichungen feststellen, insbesondere Oberflächenfehler, Werkstofffehler und Farbabweichung
  • f)Korrekturen durchführen und veranlassen
  • g)Endkontrolle mit Messanlagen durchführen und Messprotokolle auswerten
  • h)Produkte zum Versand zusammenstellen und verpacken
11 Grundlagen der Metallbearbeitung4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Flächen und Formen an Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
  • b)Außen- und Innengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
  • c)Werkstücke nach Anriss mit Handsäge trennen
  • d)Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen mit ortsfesten Bohrmaschinen bohren und senken
  • e)Bleche und Profile umformen
  • f)Werkstücke durch Drehen sowie Stirn-, Umfangs- und Planfräsen bearbeiten
  • g)Werkstücke unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben und verstiften, Schraubverbindungen herstellen
12 Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsbereitschaft von Produktionseinrichtungen sicherstellen und diese in Betrieb nehmen
  • b)Programme für numerisch gesteuerte Fertigungsmaschinen anwenden sowie Korrekturwerte eingeben
  • c)Programmabläufe von Anlagen überwachen
  • d)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen und Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
  • e)Betriebsdaten an Produktionsanlagen in Abhängigkeit von Werkzeug, Werkstück sowie Verfahrenstechnik einhalten
  • f)Produktionsprozesse und Funktionsmerkmale nach Vorgaben überwachen, einhalten und ändern
  • g)Störungen im Materialfluss und an Produktionsanlagen feststellen, eingrenzen und beheben und deren Behebung veranlassen
13 Bearbeiten von Brillengläsern16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rohgläser, insbesondere der Halbfabrikate aus Glas oder aus Kunststoff, auswählen und bestimmen
  • b)Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge auswählen, Maschinenwerte ermitteln und einstellen
  • c)Fügetechniken, insbesondere Blocken und Spannen, unterscheiden
  • d)Rohlinge für die weitere Bearbeitung ausrichten und fügen
  • e)Rohlinge unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit rundieren, fräsen, drehen und schleifen
  • f)Rohlinge unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit läppen und polieren
  • g)Brillengläser formranden
14 Reinigen von Gläsern6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffen Reinigungsmethoden zuordnen
  • b)Brillengläser von Hand reinigen
  • c)Brillengläser zur maschinellen Reinigung vorbereiten
  • d)Reinigungsbäder nach betrieblichen Vorschriften ansetzen und prüfen, Reinigungsmittel einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
  • e)Hilfsmittel vor Bestückung der Reinigungsanlage auswählen, Reinigungsanlage bestücken und bedienen
15 Oberflächenveredlung5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Brillengläser unterschiedlichen Farbgebungsverfahren zuordnen
  • b)Farbbäder ansetzen
  • c)Brillengläser nach Vorgabe färben und Transmissionstest durchführen
  • d)Brillengläser auf Farbgleichheit prüfen
  • e)Beschichtungsmaterialien unterscheiden und den Verfahren zuordnen
  • f)Brillengläser zum Beschichten vorbereiten
  • g)Beschichtungsanlagen prozessbezogen vorbereiten, bestücken und bedienen
  • h)Oberflächen nach der Beschichtung auf Festigkeit, Reflexion und Transmission prüfen
16 Kundenberatung15 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Muster, Preislisten und Werbematerial bereitstellen
  • b)Berechnungen durchführen
  • c)Kundengespräche situationsgerecht führen
  • d)technische Bestellannahmen, Muster, Rücksendungen und Aufträge für Sonderanfertigungen bearbeiten
  • e)Kundenwünsche beachten
  • f)Wartungs- und Pflegehinweise erläutern
  • g)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen
  • *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Verfahrensmechaniker für Brillenoptik das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche, den Rhythmus legen Betrieb und Kammer fest. Tragen Sie die Woche möglichst zeitnah ein, solange Sie die Aufträge noch genau im Kopf haben.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und bestätigt ihn mit Unterschrift. Das geschieht regelmäßig, nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung.

Gehören Messwerte und Maschinenparameter ins Berichtsheft?

Nur so weit, wie sie die Tätigkeit verständlich machen, etwa die Zahl der gemessenen Gläser oder das eingesetzte Verfahren. Genaue Auftragsdaten und Kundennamen brauchen Sie nicht. Die ausführlichen Werte gehören in das Prüf- und Messprotokoll des Betriebs.

Zählt der Berufsschulunterricht mit?

Ja, die Themen des Berufsschulunterrichts gehören nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in den Ausbildungsnachweis. Stichworte pro Unterrichtstag genügen, zum Beispiel Optik, Werkstoffkunde oder Prüftechnik.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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