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Berichtsheft als Vergolder: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Vergolder gehören Ihre Arbeiten in der Werkstatt und auf der Baustelle: Untergründe vorbereiten, Grundierungen und Kreidegründe auftragen, Polimentvergoldung und Ölvergoldung, Ornamentik, Rahmen fassen sowie Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Pro Woche genügen kurze, konkrete Einträge mit Arbeitsschritt, Material und Dauer.

Stand: 21.10.2026

Was als Vergolder ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin (VergoldAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen. Ausbildende Betriebe sind Handwerksbetriebe, zuständig ist die Handwerkskammer.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt aufgeräumt, Pinsel und Anschießer gereinigt, Blattgold und Blattsilber nach Sorten geordnet; Holzrahmen geschliffen und entstaubt8
DienstagHasenleim angesetzt, Rahmen mit Kreidegrund in mehreren Schichten bestrichen; Trocknungszeiten im Heft notiert8
MittwochBerufsschule: Fachzeichnen, Werkstoffkunde Holz und Gips, Arbeitssicherheit8
DonnerstagKreidegrund geschliffen, Poliment aufgetragen; erste Probetafel mit Blattgold auf Poliment belegt8
FreitagProbetafel mit dem Achat poliert, Ergebnis mit der Ausbilderin besprochen; Werkzeugpflege und Materialbestand geprüft8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für die Gesellenprüfung mit Maßen gezeichnet, Farbkonzept und Vergoldungsart festgelegt; Arbeitsablaufplan erstellt8
DienstagBarocken Zierrahmen vor Ort aufgenommen, Schäden an Fassung und Gold kartiert und fotografiert8
MittwochBerufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Gestaltung, Farb-, Form- und Stillehre8
DonnerstagFehlstellen am Rahmen mit Kreidegrund ergänzt, Ornament nachgeschnitten und mit Poliment vorbereitet8
FreitagErgänzungen mit Blattgold belegt, mattiert und glanzvergoldet, Übergänge zum Altbestand retuschiert; Materialverbrauch dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Vergolders

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, Fachzeichnen, Farb- und Stillehre oder Arbeitsplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Vergolder

StattBesser
Rahmen vergoldetRahmen mit 3 Schichten Kreidegrund und Poliment versehen, mit Blattgold belegt und mit dem Achat poliert
In der Werkstatt geholfenHasenleim angesetzt, Temperatur kontrolliert und Grundierung für 4 Rahmen aufgetragen
Ornament gemachtAkanthusblatt nach Vorlage in Kreidegrund geschnitten und für die Vergoldung vorbereitet
Restaurierung angeschautFehlstellen an einer Rahmenleiste kartiert, Kreidegrund ergänzt und Ergänzung farblich angeglichen
BerufsschuleBerufsschule: Farb- und Stillehre, Epochen der Ornamentik, Berechnung des Materialbedarfs

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Vergolder werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie mehrere Arbeitsproben mit Arbeitsablaufplan an, etwa eine Ornamentik, eine farbige Gestaltung und eine Polimentvergoldung. Dazu kommt ein Prüfungsstück, das Dekoration, farbige Gestaltung und Glanz- und Mattvergoldung umfasst; der Entwurf wird vorher vom Prüfungsausschuss genehmigt. Schriftlich werden Technologie, Arbeitsplanung, Gestaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Nach der Hälfte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin (VergoldAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans15 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • e)zur Vermeidung von chemischen, thermischen und mechanischen Schädigungen beitragen
  • f)Arbeitsmittel umweltgerecht einsetzen und entsorgen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen
  • b)Verbrauchsmaterial und Arbeitsmittel bereitstellen
  • c)Verbrauchsmaterial und Fertigungskosten ermitteln und berechnen
  • d)Pläne und Zeichnungen lesen und umsetzen sowie Handbücher anwenden
6 Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Vorlagen, insbesondere durch Handzeichnen, vergrößern und verkleinern
  • b)Vorlagen nach gestalterischen Gesichtspunkten anpassen, verändern und entwerfen
  • c)Werkstücke zeichnen
  • d)Ergänzungen, insbesondere nach stilistischen Merkmalen, zeichnerisch darstellen
7 Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen prüfen, auswählen und handhaben
  • b)Werkzeuge, Geräte und Maschinen pflegen, warten und instandhalten, insbesondere unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
  • c)Störungen bei Maschinen feststellen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
8 Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Blattmetalle, Metallpulver, Holzwerkstoffe, Farb-, Binde-, Grundierungs- und Lösemittel auswählen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe unter Beachtung des Umweltschutzes lagern und entsorgen
9 Vorbereiten von Untergründen28 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Grundierungen, insbesondere für Vergolde- und Maltechniken, ansetzen, zubereiten und aufbringen
  • b)grundierte Objekte nacharbeiten und schleifen
  • c)Untergründe unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes für Grundierungen vorbereiten, insbesondere
    • aa)Holzwerkstücke auf Schädlingsbefall prüfen, Holzfehler beseitigen sowie schleifen und verkitten
    • bb)Kunststoffe und Glas reinigen und entfetten
    • cc)Metalluntergründe entfetten, entrosten und vor Korrosion schützen
    • dd)mineralische Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen, schleifen, glätten und ausgleichen
10 Ausführen von Verzierungen14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rahmen mit plastischen Ornamenten verzieren
  • b)Oberflächenverzierungen unter Beachtung von Gestaltungsprinzipien sowie historischen und zeitgenössischen Stilelementen auswählen und nach Vorgaben und freier Gestaltung ausführen, insbesondere
    • aa)gravieren
    • bb)radieren
    • cc)punzieren
    • dd)strukturieren
    • ee)sandeln
    • ff)Aufsetzarbeiten ausführen
  • c)Negativformen aus Abformmaterialien herstellen, insbesondere aus Silicon
11 Vergolden, Versilbern, Metallisieren3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Metallisierungen mit Schlagmetallen und Blattaluminium ausführen
  • b)Glanz- und Mattvergoldungen sowie Glanz- und Mattversilberungen auf Polimentgrund ausführen
  • c)Ölvergoldungen ausführen
  • d)Metallpulver auf Untergründe auftragen
  • e)Mordentvergoldungen ausführen
  • f)Hinterglasvergoldungen und Hinterglasversilberungen in Glanz- und Mattechnik ausführen
12 Herstellen und Gestalten von Rahmungen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rahmenleisten zuschneiden und verbinden
  • b)Flachglas objektbezogen auswählen und zuschneiden
  • c)Passepartout objektbezogen auswählen und zuschneiden
  • d)Bilder und Objekte, insbesondere unter Beachtung konservatorischer Gesichtspunkte, einrahmen
  • e)Rahmenleisten, insbesondere unter Beachtung von Kundenwünschen sowie gestalterischen und stilistischen Merkmalen, auswählen
13 Ausführen von Maltechniken3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Streich- und Malwerkzeuge auswählen und handhaben
  • b)Überzüge nach gestalterischen und maltechnischen Gesichtspunkten auswählen und auftragen
  • c)Schriften malen
  • d)Farb- und Bindemittel ansetzen und mischen
  • e)Objekte, insbesondere unter Beachtung stilistischer Merkmale, farbig gestalten und fassen
  • f)Imitationsmalereien ausführen
14 Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Fehler und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen erkennen und beurteilen sowie Arbeitsumfang der Restaurierung abschätzen und dokumentieren
  • b)Objekte unter Beachtung kunsthistorischer Aspekte und denkmalpflegerischer Vorgaben reinigen und restaurieren
15 Qualitätssicherung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung der Qualitätssicherung beschreiben
  • b)Arbeitsergebnisse kontrollieren
  • c)Qualitätsmängel feststellen und dokumentieren; Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen
  • d)Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Geräte und Maschinen als qualitätssichernde Maßnahme erkennen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Vergolder das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der Handwerkskammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Zählen Trocknungszeiten und Wartezeiten bei der Vergoldung als Arbeitszeit?

Ja, Sie sind in dieser Zeit im Betrieb und arbeiten parallel an anderen Aufgaben, etwa an Werkzeugpflege, Zeichnungen oder dem nächsten Rahmen. Tragen Sie den Arbeitsschritt ein und notieren Sie, was Sie währenddessen erledigt haben.

Muss ich Fotos meiner Arbeiten ins Berichtsheft kleben?

Das bestimmen Betrieb und Handwerkskammer. Fotos von Probetafeln und fertigen Rahmen sind als Ergänzung nützlich, ersetzen aber keinen Texteintrag mit Material und Arbeitsschritten. Fragen Sie vorab Ihren Ausbilder.

Was passiert, wenn mein Berichtsheft vor der Gesellenprüfung unvollständig ist?

Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fehlende Wochen sollten Sie deshalb rechtzeitig nachtragen und von Ihrem Ausbilder abzeichnen lassen. Bewertet wird der Nachweis in der Prüfung nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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