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Berichtsheft als Zupfinstrumentenmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Zupfinstrumentenmachers gehören Ihre Arbeiten in der Werkstatt, die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Typische Tätigkeitsbereiche sind Entwurf und Zeichnung, das Zurichten von Hölzern, der Bau von Korpus, Hals und Griffbrett, Oberflächenarbeiten, das Spielfertigmachen und Reparaturen. Tragen Sie jede Woche knapp und konkret ein, was Sie an welchem Instrument gemacht haben.

Stand: 21.10.2026

Was als Zupfinstrumentenmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin (ZupfinstrumAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen, Gitarrenbau und Harfenbau. Der Bau anderer Zupfinstrumente ist möglich, dann gelten sinngemäß die Regeln des Gitarrenbaus.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagFichtendecken für eine Konzertgitarre auf Dicke gehobelt und Klopfprobe an den Rohlingen gemacht8
DienstagZargen über dem Biegeeisen gebogen und in der Form fixiert, Schablonen für den Halsfuß gezeichnet8
MittwochBerufsschule: Holzkunde, Werkzeugkunde und technisches Zeichnen8
DonnerstagFugen der Decke verleimt, Schleifgerät und Ziehklingen geschärft8
FreitagWerkstatt aufgeräumt, Leimreste entfernt, Hölzer im Lager nach Art und Trockenzeit sortiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für das Prüfungsinstrument mit Bauplan abgestimmt, Mensur und Bundpositionen berechnet8
DienstagHals mit Halsfuß angepasst, Griffbrett aufgeleimt und Bundstäbe eingesetzt8
MittwochBerufsschule: Planung und Konstruktion, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagSteg angepasst, Instrument besaitet, Saitenlage eingestellt und Intonation geprüft8
FreitagReparaturauftrag bearbeitet: gerissene Decke geleimt, Risse mit Spänen stabilisiert, Kundengespräch zur Abholung vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Zupfinstrumentenmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Akustik der Saite, Holzeigenschaften oder Konstruktionszeichnung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Zupfinstrumentenmacher

StattBesser
An der Gitarre gearbeitetDecke einer Konzertgitarre auf 2,5 mm gehobelt und Beleistung nach Plan verleimt
Hals gebautHals aus Mahagoni geschnitzt, Halsstab eingelegt und Halsfuß an den Korpus angepasst
Instrument lackiertSchellackpolitur in drei Durchgängen aufgetragen und zwischen den Schichten abgezogen
Reparatur gemachtAbgelösten Steg abgenommen, Leimfläche gereinigt und neu aufgeleimt
Instrument eingestelltSaitenlage am 12. Bund gemessen, Sattelkerben nachgearbeitet und Oktavreinheit geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Zupfinstrumentenmacher werden im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat drei Prüfungsbereiche. Der Bereich Entwurf und Fertigung zählt 55 Prozent: Sie gestalten und bauen ein Instrument, im Gitarrenbau eine akustische oder elektrische Gitarre, im Harfenbau eine spielfertige Harfe oder ein Harfenteil mit Mechanik. Der Entwurf wird vorab vom Prüfungsausschuss genehmigt, danach folgen Präsentation und Fachgespräch. Planung und Konstruktion (35 Prozent) und Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent) werden schriftlich geprüft. Schon zur Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin (ZupfinstrumentAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Zupfinstrumente nach Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten sowie nach Handhabung unterscheiden
  • b)musikgeschichtliche Merkmale unterscheiden und zuordnen
  • c)Anregungen sammeln und auswerten, Musterschutzbestimmungen beachten
  • d)Mensuren modellspezifisch festlegen
  • e)Muster und Vorlagen analysieren, Materialeigenschaften berücksichtigen
  • f)Entwürfe, insbesondere nach historischen, funktionalen, ergonomischen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeiten
2 Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Möglichkeiten von Messfehlern beachten, Messfehler feststellen sowie Toleranzen berücksichtigen
  • b)Ebenheit von Flächen, insbesondere mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren, prüfen
  • c)Formgenauigkeit, insbesondere mit Schablonen, prüfen sowie Passgenauigkeit feststellen
  • d)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anzeichnen
  • e)Modelle auf Werkstücke maßgenau übertragen
3 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
  • b)Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten
  • c)Maschinen unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
  • d)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
4 Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffe, insbesondere Hölzer, Metalle und sonstige Werkstoffe, nach Arten und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und nach Verwendungszweck zuordnen
  • b)Materialien, insbesondere nach akustischen, statischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen, Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten
  • c)Werk- und Hilfsstoffe lagern, entsprechende Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
  • d)Werkstoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Schnitzen und Stemmen, manuell bearbeiten
  • e)Werkstoffe maschinell bearbeiten, insbesondere durch Sägen, Fräsen, Schleifen und Bohren
  • f)Werkstoffe, insbesondere Hölzer, unter Berücksichtigung der mechanischen Eigenschaften biegen
5 Herstellen von Verbindungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Verbindungstechniken und -mittel nach Verwendungszweck auswählen
  • b)konstruktive Holzverbindungen herstellen, insbesondere durch Fügen, Schäften und Zinken
  • c)Verbindungen durch Schrauben, Nageln und Dübeln herstellen
  • d)Verbindungen durch Leimen und Kleben herstellen und dabei Gesundheits- und Umweltschutz- sowie Verarbeitungsvorschriften beachten
6 Herstellen und Gestalten von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)zeitgenössische und historische Verfahren der Oberflächenbehandlung und Gestaltung von Materialien, insbesondere von Hölzern, unterscheiden und zuordnen
  • b)Oberflächen, insbesondere durch Wässern und Schleifen, vorbehandeln
  • c)Verzierungen anbringen und Intarsien einlegen
  • d)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheiden
  • e)Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden
  • f)Entsorgungsmaßnahmen von Gefahrstoffen durchführen, Sicherheitsregeln beachten
  • g)Lackierungen aufbauen, schleifen und polieren
  • h)Auftragstechniken anwenden
  • i)Oberflächen durch Sichtprüfen beurteilen
7 Herstellen von Korpussen18 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bauweisen und Modelle von Korpussen oder Pedalkästen unterscheiden, Konstruktionsmerkmale beachten
  • b)Formen und Schablonen herstellen und anwenden
  • c)Korpusteile nach Modellformen aufzeichnen und aussägen sowie Positionen von Schallöffnungen festlegen
  • d)Korpusteile herstellen, insbesondere nach Maßangabe hobeln und schleifen
  • e)Zargenkränze, Muscheln oder Schalen herstellen
  • f)Korpusteile ausarbeiten, Balance von Klang und Statik beachten
  • g)Randeinlagen einpassen, verleimen und Korpusse verputzen
  • h)Schallöffnungen schneiden und gestalten
  • i)Leisten herstellen, verleimen und profilieren
  • j)Korpusteile verleimen
8 Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Bauweisen und Modelle unterscheiden, Konstruktionsmerkmale beachten
  • b)Halsschienen einbauen
  • c)Hälse und Köpfe herausarbeiten, gestalterische, ergonomische und statische Aspekte berücksichtigen oder
  • d)Bauweisen und Modelle unterscheiden, Konstruktionsmerkmale beachten
  • e)Hälse und Kniee herausarbeiten, gestalterische, ergonomische und statische Aspekte berücksichtigen
  • f)Hals-Knie-Verbindungen herstellen, Bohrungen, insbesondere für Wirbellöcher, herstellen
  • g)Hals- und Kopfverbindungen herstellen oder
  • h)Säulen herstellen
  • i)Hälse und Säulen verbinden, statische Aspekte berücksichtigen
9 Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Griffbrettrohlinge bearbeiten
  • b)Position der Bünde festlegen sowie Bundschlitze einschneiden
  • c)Griffbretter aufleimen oder
  • d)Harfenmechaniken unterscheiden und modellspezifisch auswählen
  • e)Harfenhälse für die Aufnahme der Mechaniken vorbereiten
  • f)Mechaniken unter Berücksichtigung von Mensuren einbauen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau8 Positionen

1 Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen3 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
  • b)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
2 Herstellen von Korpussen2 Wochen im 25. bis 36. Monat

Leistensysteme auswählen

3 Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen7 Wochen im 25. bis 36. Monat

modellspezifische Hals-Korpus-Verbindungen, insbesondere durch Schwalbenschwanz-Verbindungen und Spanische Verbindung, herstellen

4 Herstellen von Griffbrettern und Stegen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Stegarten unterscheiden und Stege herstellen
  • b)Griffbretter unter Berücksichtigung der Saitenlage auf Maß und Form bringen, modellspezifische Besonderheiten berücksichtigen
  • c)Bundeinteilungen unter Berücksichtigung der Mensur berechnen
  • d)Griffbretter bundieren
5 Montieren von Tonabnahmesystemen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Tonabnahmesysteme unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Schaltpläne lesen und anwenden
  • c)Schaltpläne erstellen
  • d)elektronische Bauteile nach Verwendungszweck auswählen
  • e)Schaltkreise, insbesondere durch Löten, herstellen, Tonabnahmesysteme montieren und Funktion prüfen
  • f)Fehler ermitteln und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
6 Spielfertigmachen von Instrumenten10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Instrumentenkomponenten zusammenfügen
  • b)Bünde bearbeiten
  • c)Sättel herstellen und montieren
  • d)Instrumente besaiten und stimmen
  • e)Saitenlagen und Saitenführungen einrichten
  • f)Instrumente im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, Spielbarkeit und klangliche Eigenschaften prüfen, Störgeräusche orten und beseitigen
  • g)Instrumente verkaufs- und versandfertig machen
7 Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Methoden zur Klangbewertung unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Kriterien der Klangbeschreibung und Klangbewertung beurteilen und anwenden
  • c)Klangbewertung an Instrumenten durchführen, betriebliche Vorgaben berücksichtigen
8 Reparieren von Instrumenten10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
  • b)Reparaturumfang festlegen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
  • c)Reparaturarbeiten durchführen
  • d)historische Instrumente erkennen, Zustand dokumentieren, Originalsubstanz bewahren, restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Harfenbau8 Positionen

1 Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen5 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
  • b)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
2 Herstellen von Korpussen2 Wochen im 25. bis 36. Monat

Leistensysteme auswählen

3 Herstellen von Harfenhälsen und Säulen7 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Hälse nach belastungsspezifischen Merkmalen und instrumententypischen Gegebenheiten formen
  • b)Hals für Halbtonmechaniken oder Mechanikanbauteile vorbereiten und ausarbeiten
  • c)Säulen für Mechanikaufnahmen unterscheiden oder vorbereiten
  • d)Säulen-Hals-Verbindungen nach Harfentyp durch Leim-, Schraub- oder Steckverbindungen herstellen
4 Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Mensurabstände einteilen und auf Saitenleisten übertragen
  • b)Sattelpunkte durch Einbohren der Saitenlöcher auf der Saitenleiste festlegen
  • c)Bauteile aus metallischen Werkstoffen durch Drehen, Fräsen, Bohren, Reiben und Gewindeschneiden bearbeiten
5 Montieren von Tonabnahmesystemen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Tonabnahmesysteme unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Schaltpläne lesen und anwenden
  • c)Schaltpläne erstellen
  • d)elektronische Bauteile nach Verwendungszweck auswählen
  • e)Schaltkreise, insbesondere durch Löten, herstellen, Tonabnahmesysteme montieren und Funktion prüfen
  • f)Fehler ermitteln und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
6 Spielfertigmachen von Instrumenten16 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Instrumentenkomponenten zusammenfügen
  • b)Saitenhülsen und Saitenkrampen anbringen
  • c)Stimmwirbel einsetzen, Sättel und Mechanik montieren
  • d)Instrumente besaiten und stimmen
  • e)Lage der Saiten einrichten
  • f)Intonation durchführen
  • g)Instrumente im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, Spielbarkeit und klangliche Eigenschaften prüfen, Störgeräusche orten und beseitigen
7 Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Methoden zur Klangbewertung unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Kriterien der Klangbeschreibung und Klangbewertung beurteilen und anwenden
  • c)Klangbewertung an Instrumenten durchführen, betriebliche Vorgaben berücksichtigen
8 Reparieren von Instrumenten8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
  • b)Reparaturumfang festlegen, Kosten abschätzen, Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
  • c)Reparaturarbeiten durchführen
  • d)historische Instrumente erkennen, Zustand dokumentieren, Originalsubstanz bewahren, restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen

Abschnitt D: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildungszeit
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel bereitstellen
  • c)Materialbedarf berechnen
  • d)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
  • e)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
  • f)ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung anwenden
  • g)Sachverhalte darstellen, Fachbegriffe anwenden
  • h)Arbeiten im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Teamarbeit ausführen
  • i)Material disponieren, Zeitbedarf abschätzen
  • j)Liefertermine beachten
  • k)Arbeitsabläufe festlegen und dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
  • b)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern, Datenschutz beachten
7 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Skizzen anfertigen und anwenden
  • b)Zeichnungen und Schnitte anfertigen, Proportionen, Maße und Zeichnungsnormen berücksichtigen
  • c)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • d)Konstruktionszeichnungen unter Berücksichtigung modellspezifischer Besonderheiten zum Einbau von Tonabnahmesystemen anwenden
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden
  • b)Prüftechniken anwenden sowie Materialien sensorisch, insbesondere visuell, akustisch und taktil, prüfen
  • c)Zwischenkontrollen durchführen
  • d)Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
  • e)Qualität von Produkten kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren, Qualitätskriterien anwenden
  • f)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Fehler beseitigen
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
9 Kundenorientierung und Verkaufen von Instrumenten2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
  • b)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
  • c)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
  • d)Gespräche mit Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
  • e)Kundenkontakte auswerten
  • f)Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
  • g)Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen
  • h)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbstständigkeit aufzeigen

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft als Zupfinstrumentenmacher?

Sie als Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten in der Woche ein, zum Beispiel am Freitag nach der Werkstattarbeit.

Muss ich Gitarrenbau oder Harfenbau im Berichtsheft unterscheiden?

Ihre Einträge folgen der Fachrichtung, in der Sie ausgebildet werden. Im Gitarrenbau tauchen Hälse, Griffbretter und Stege auf, im Harfenbau Harfenhälse, Säulen und Mechaniken. Die übergreifenden Inhalte wie Entwurf, Holzbearbeitung und Oberflächen gelten für beide.

Wie ausführlich sollten Einträge zu langen Bauabschnitten sein?

Beschreiben Sie, was Sie in der Woche an einem Instrument getan haben, mit Arbeitsschritt, Holzart und Maßen, soweit sinnvoll. Ein Satz wie Decke gehobelt reicht nicht, besser ist Decke auf 2,5 mm gehobelt und Klopfprobe gemacht. So erkennt ein Prüfer Ihren Lernfortschritt.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er muss aber zur Zulassung vorliegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fehlt er, kann die Handwerkskammer die Zulassung verweigern.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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