Berichtsheft als Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche tatsächlich getan und gelernt haben: Medien und Informationen beschaffen, erschließen und verzeichnen, Bestände pflegen, Nutzerinnen und Nutzer beraten, Recherchen durchführen, Daten in Katalogen oder Datenbanken erfassen und im Betrieb organisatorische Aufgaben übernehmen. Je nach Fachrichtung (Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur oder Medizinische Dokumentation) liegen die Schwerpunkte anders. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Zulassung und Prüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (MedInfoFAngAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt fünf Fachrichtungen: Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur sowie Medizinische Dokumentation. Welche davon Sie lernen, hängt von Ihrem Ausbildungsbetrieb ab.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Der Ausbildungsbetrieb: Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Medien und Informationen
- Kommunikation und Kooperation
- Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- Fachrichtung Archiv: Übernahme von Schriftgut, Erschließung, technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Informationsvermittlung und Benutzungsdienst
- Fachrichtung Bibliothek: Erwerbung, Erschließung, Bearbeitung von Medien und Bestandspflege, Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
- Fachrichtungen Information und Dokumentation, Bildagentur und Medizinische Dokumentation: Beschaffung beziehungsweise Erfassung, Erschließung, Pflege der Datenbestände, Vermittlung und Informationsdienstleistungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele aus der Fachrichtung Bibliothek; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Neu eingegangene Medien auf Vollständigkeit geprüft, Lieferschein mit der Bestellung abgeglichen, Medien mit Signaturschildern und Sicherung versehen | 8 |
| Dienstag | Am Informationsplatz zugeschaut und erste Leihverkehrsanfragen unter Anleitung bearbeitet, Rückgaben verbucht und Medien einsortiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Aufbau von Bibliotheken und Archiven, formale Erfassung nach Regelwerk, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Titeldaten im Katalog erfasst und von der Ausbilderin kontrolliert, Mahnungen vorbereitet, Regalbereich im Sachbuchbestand auf Ordnung geprüft | 8 |
| Freitag | Zeitschriftenhefte eingetragen und ins Regal gestellt, Aushang für die Leseförderung gestaltet, Wochenbericht geschrieben | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Recherche zu einer Fachfrage in Datenbanken und im Katalog durchgeführt, Treffer bewertet und Ergebnisliste für den Nutzer zusammengestellt | 8 |
| Dienstag | Neuerwerbungen inhaltlich erschlossen, Schlagwörter vergeben, Notationen zugewiesen und Datensätze im Verbundsystem angelegt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Informationsdienstleistungen, Recherchestrategien, Prüfungsvorbereitung Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Bestandsrevision im Magazin vorbereitet, Aussonderungsliste erstellt, Benutzerschulung für eine Schulklasse eigenständig durchgeführt | 8 |
| Freitag | Veranstaltungsreihe mit vorbereitet, Pressetext entworfen, Medienauswahl für eine Themenausstellung getroffen und Prüfungsaufgaben besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Formalerschließung, Recherche, Datenbanken oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
| Statt | Besser |
|---|---|
| Medien bearbeitet | Neue Medien mit Signatur und Sicherung versehen und im Katalog als Exemplar angelegt |
| Recherche gemacht | Fachrecherche in 3 Datenbanken durchgeführt, Treffer nach Relevanz gefiltert und Ergebnisliste erstellt |
| Im Archiv geholfen | Akten eines Bestands verzeichnet, Titel und Laufzeit erfasst und die Verpackung neu beschriftet |
| Kunden beraten | Nutzerin zu Literatursuche beraten, Suchbegriffe erklärt und Fernleihe ausgelöst |
| Daten eingegeben | Metadaten zu 40 Bildern ergänzt, Schlagwörter nach dem Thesaurus vergeben und Rechteangaben geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Bibliotheken, Archiven, Dokumentationsstellen, Bildagenturen und medizinischen Einrichtungen, in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Industrie- und Handelskammer oder die im öffentlichen Dienst dafür bestimmte Stelle des Landes. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Nutzerinnen und Nutzern sowie Vorgangsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Etwa in der Mitte der Ausbildung steht eine schriftliche Zwischenprüfung an, die für alle Fachrichtungen gleich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Bereichen und einem mündlichen Teil. Schriftlich geprüft werden das Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen, ein Bereich Ihrer Fachrichtung (zum Beispiel Benutzungsdienst und Medienvermittlung in der Bibliothek) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Mündlich folgt eine praktische Übung mit anschließendem Prüfungsgespräch.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (MedInfoFAngAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse10 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben
- a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der Medien- und Informationsdienste beschreiben
- b)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- c)Aufbauorganisation und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen darstellen und ihre Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- a)Inhalt des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere gegenseitige Rechte und Pflichten, erläutern
- b)die Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen
- c)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)für den Ausbildungsbetrieb wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Bestimmungen darstellen
- e)Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung
- a)Beschaffungsvorgänge bearbeiten
- b)Medien und Informationen formal erfassen
- c)bei der inhaltlichen Erschließung mitwirken
- d)Medien und Informationen bereitstellen
3 Kommunikation und Kooperation
- a)Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten
- b)Kundenwünsche ermitteln; Kunden informieren und beraten
- c)Problemlösungen für Konfliktsituationen aufzeigen
- d)Aufgaben teamorientiert bearbeiten
- e)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- f)fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzen
- g)mit internen und externen Partnern kooperieren
4 Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
- a)die Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel des Ausbildungsbetriebes darstellen
- c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
- d)Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
- e)Posteingang und -ausgang bearbeiten
- f)Ablagesysteme verwalten
- g)Termine planen und überwachen
- h)Material beschaffen und verwalten
- i)Eingangsrechnungen kontrollieren; Ausgangsrechnungen erstellen
- k)bei der Kassenführung mitwirken
- l)Statistiken führen
5 Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
- b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
- c)Datennetze und Kommunikationssysteme nutzen
- d)Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
- e)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- f)Vorschriften zur Datensicherheit anwenden
6 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- a)Notwendigkeit der Öffentlichkeitsarbeit für den Ausbildungsbetrieb begründen
- b)bei Werbemaßnahmen und Veranstaltungen mitwirken
- c)Medien und Informationen kundenorientiert präsentieren
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
1. Fachrichtung Archiv4 Positionen
1.1 Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern
- a)Schriftgut und andere Informationsträger nach betrieblichen Vorgaben sichten und bewerten
- b)Akten aussondern
- c)zwischenarchivische Bestände bearbeiten
- d)Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern durchführen
1.2 Erschließung
- a)Schriftgut und andere Informationsträger nach betrieblichen Vorgaben ordnen und verzeichnen
- b)Aktentitel bilden
- c)Findhilfsmittel technisch gestalten
- d)Personen-, Orts- und Sachregister erstellen
- e)Schriftkunde anwenden
1.3 Technische Bearbeitung und Aufbewahrung
- a)Archiv- und Sammlungsgut signieren, verpacken und lagern
- b)Bestandsrevision durchführen
- c)Archiv- und Sammlungsgut ausheben und einordnen
- d)Reprographien erstellen
1.4 Informationsvermittlung und Benutzungsdienst
- a)Auskünfte erteilen
- b)Benutzungsdienst organisieren
- c)Recherchen durchführen
- d)Ausleihe durchführen und überwachen
- e)Benutzergruppen betreuen
2. Fachrichtung Bibliothek4 Positionen
2.1 Erwerbung
- a)Hilfsmittel zum Bestandsaufbau einsetzen
- b)Publikationsformen identifizieren und bearbeiten
- c)Erwerbung durchführen
- d)Medien inventarisieren und Rechnungen bearbeiten
2.2 Erschließung
- a)Regelwerke zur formalen Erschließung anwenden
- b)Fremdleistungen für die Erschließung nutzen
- c)Methoden und Verfahren der inhaltlichen Erschließung anwenden
- d)Kataloge pflegen
2.3 Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
- a)Medien bibliothekstechnisch ausstatten
- b)Buchbinderaufträge erteilen und überwachen
- c)Bestand ordnen
- d)Revisionen durchführen
2.4 Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
- a)Benutzerdaten verwalten
- b)Ausleihen, Rückgaben, Verlängerungen, Mahnungen und Vorbestellungen bearbeiten
- c)Benutzungsordnung anwenden
- d)Entgeltordnung anwenden und Abrechnungen durchführen
- e)Medien über unterschiedliche Liefersysteme bereitstellen
- f)Kunden in die Benutzung der Bibliothek einführen
- g)Kunden über das Dienstleistungs- und Medienangebot beraten
- h)auf der Grundlage von Kundenanfragen recherchieren
- i)Auskünfte erteilen
3. Fachrichtung Information und Dokumentation5 Positionen
3.1 Beschaffung
- a)Informationsquellen für die Beschaffung von Medien und Daten nutzen
- b)Beschaffung nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- c)Medien und Daten sichten und für die Weiterverarbeitung vorbereiten
3.2 Erschließung
- a)Regeln für die formale Erfassung und Strukturierung von Medien und Daten anwenden
- b)Fremddaten für interne Informationsangebote konvertieren
- c)Methoden und Verfahren zur inhaltlichen Erschließung anwenden
3.3 Verwaltung und Pflege von Datenspeichern
- a)Informationsspeicher und Kataloge nach betrieblichen Qualitätskriterien verwalten
- b)am Aufbau von Datenbanken mitwirken
- c)Datenbanken kontrollieren und aktualisieren
3.4 Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen
- a)Kunden über Dienstleistungsangebote beraten
- b)in Datenbanken und Datennetzen recherchieren
- c)Informationen und Medien für Kunden mittels unterschiedlicher Liefersysteme beschaffen
- d)Informationen aufbereiten
- e)Medien und Daten vervielfältigen und reprographieren
- f)Informationsdienste zusammenstellen und technisch bearbeiten
3.5 Marketing
- a)Neukunden akquirieren
- b)Standardangebote erstellen
- c)Methoden des Marketings anwenden
4. Fachrichtung Bildagentur5 Positionen
4.1 Beschaffung
- a)Beschaffung nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- b)Bildmaterial sichten und bewerten
- c)Daten und Fakten zu Bildern beschaffen
- d)Kundenwünsche auswerten und Bestandslücken ermitteln
- e)Aufträge an Fotografen entwerfen
4.2 Erschließung
- a)Bildmaterial agenturgerecht ausstatten und einordnen
- b)Bildbetextung entwerfen
- c)Methoden und Verfahren zur sachlichen Erschließung anwenden
4.3 Aufbewahrung und technische Bearbeitung
- a)Bestand pflegen, kontrollieren und nach betrieblichen Vorgaben aktualisieren
- b)Bilddateien erstellen
- c)Erhaltungsmaßnahmen durchführen
4.4 Bildvermittlung
- a)Kunden über Dienstleistungsangebote beraten
- b)Bildbestellungen aufnehmen
- c)Kalkulationsschemata für Honorarberechnungen anwenden
- d)Bildauswahl zusammenstellen
- e)Kundendaten verwalten
- f)Leihfristen, Rückläufe und Zahlungseingänge kontrollieren
- g)vertragsgemäße Bildnutzung kontrollieren
4.5 Marketing
- a)Neukunden akquirieren
- b)Angebote erstellen
- c)Methoden des Marketings anwenden
5. Fachrichtung Medizinische Dokumentation4 Positionen
5.1 Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen
- a)medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben sammeln und erfassen
- b)Medien und Daten sichten, bewerten und für die Weiterbearbeitung vorbereiten
- c)Erfassungsschemata, Erhebungsbögen und Datenbankstrukturen entwerfen
5.2 Erschließung und Verschlüsselung
- a)medizinische Fachsprache anwenden, insbesondere aus Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pharmakologie
- b)Regelwerke, Methoden und Verfahren für die inhaltliche Erschließung medizinischer Daten anwenden
- c)Findhilfsmittel technisch gestalten, Suchstrategien umsetzen
- d)medizinische Informationen betriebsbezogen verschlüsseln
5.3 Verwaltung und Pflege von Datenbeständen
- a)Datenbestände nach betrieblichen Qualitätskriterien prüfen, ergänzen und aktualisieren
- b)am Aufbau von Datenbanken mitwirken
- c)Datenbestände zusammenführen
5.4 Statistik und Informationsdienstleistungen
- a)Informationen recherchieren und aufbereiten
- b)Daten selektieren und statistisch auswerten
- c)Ergebnisse darstellen und präsentieren
Zeitliche Gliederung
- Fachrichtung ArchivErstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1)1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,
- II.1)1.1
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- I.2)4
zu vermitteln.
----------
- 1)Abschnitt II
- 2)Abschnitt I
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 1.2Erschließung, Lernziele c und e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- 1.3Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,
- 1.4Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- 1.3Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- II.1.1
Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.1.2
Erschließung, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
- 1.2Erschließung, Lernziel e,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- 1.4Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
fortzuführen.
- Fachrichtung Bibliothek
Erstes Ausbildungsjahr
- Fachrichtung Bibliothek
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.1)2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
- I.1)2
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 2.1Erwerbung,
- 2.2Erschließung, Lernziel a,
- I.3
zu vermitteln.
----------
- 1)Abschnitt I
- 2)Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- 2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition
- II.2.3
Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.2.2
Erschließung, Lernziele b bis d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 2.1Erwerbung, Lernziel c,
- 2.2Erschließung, Lernziel a,
- 2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.2.4
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 2.1Erwerbung, Lernziel c,
- 2.2Erschließung, Lernziel a,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.2.4
Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
- Fachrichtung Information und Dokumentation
Erstes Ausbildungsjahr
- Fachrichtung Information und Dokumentation
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.1)3.1
Beschaffung, Lernziele a und b,
- II.1)3.1
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.2)3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,
- I.2)3
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
- I.5
fortzuführen.
----------
- 1)Abschnitt I
- 2)Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.3.2
Erschließung, Lernziele a und b,
- 3.3Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,
- I.3
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
- 3.4Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,
- 3.2Erschließung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- 3.1Beschaffung, Lernziel c,
- 3.4Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.3.5
Marketing,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,
fortzuführen.
- Fachrichtung Bildagentur
Erstes Ausbildungsjahr
- Fachrichtung Bildagentur
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.1)2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
- I.1)2
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 4.1Beschaffung, Lernziele a und c,
- 4.2Erschließung, Lernziel a,
- I.3
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
- I.1.3
fortzuführen.
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- 1)Abschnitt I
- 2)Abschnitt II
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
- 4.4Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.4.3
Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- II.4.1
Beschaffung, Lernziele b, d und e,
- 4.2Erschließung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
- 4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,
- 4.4Bildvermittlung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- 4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.4.5
Marketing
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.4.4
Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.4
Umweltschutz,
- 4.1Beschaffung, Lernziele a, d und e,
- 4.4Bildvermittlung, Lernziele d und e,
fortzuführen.
Fachrichtung Medizinische Dokumentation
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
- 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1)5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)
- 5.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.5.2
Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,
- 5.3Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
- 5.4Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- I.2
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildposition
- II.5.2
Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und d
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4Umweltschutz,
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.4
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f,
- 5.4Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.5.1
Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildpositionen
- I.1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
- 5.3Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und c
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- I.5
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
- 5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel a
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition
- II.5.4
Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel c
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
- I.6
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- I.3
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f
fortzuführen.
Häufige Fragen
Muss ich im Berichtsheft meine Fachrichtung erwähnen?
Ihre Einträge ergeben sich aus der Fachrichtung, in der Sie ausgebildet werden, etwa Archiv oder Bibliothek. Schreiben Sie die Tätigkeiten so, dass Ausbilder und Prüfer sie den fachrichtungsspezifischen Berufsbildpositionen zuordnen können.
Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?
Sie führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Die Durchsicht sollte regelmäßig erfolgen, möglichst wöchentlich.
Wie ausführlich müssen die Einträge sein?
Stichworte genügen, wenn Tätigkeit und Inhalt erkennbar sind. Statt „Katalog gepflegt“ schreiben Sie, welche Datensätze Sie angelegt oder korrigiert haben und welches Regelwerk dabei galt.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), deshalb sollte er vollständig sein.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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