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Berichtsheft als Fachkraft Agrarservice: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft der Fachkraft Agrarservice gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb tatsächlich ausgeführt haben: Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte und Transport, dazu Wartung und Instandsetzung der Maschinen, Einsätze beim Kunden sowie die Themen aus der Berufsschule. Tragen Sie je Tag oder Woche die Tätigkeit mit Maschine, Fläche und Arbeitsschritt ein, so dass Ihr Ausbilder die Eintragung gegenzeichnen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachkraft Agrarservice ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice (AgrarAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dasselbe Berufsbild. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Sie einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Wer ihn prüft, regeln § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG (Sie führen den Nachweis) und § 14 Absatz 2 BBiG (Ihr Ausbildender sieht ihn durch).

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSchlepper abgeschmiert, Ölstand und Reifendruck kontrolliert, Grubber angebaut, erste Fahrten zur Stoppelbearbeitung auf dem Schlag unter Anleitung8
DienstagStoppelbearbeitung fortgesetzt, Arbeitstiefe am Grubber eingestellt, Bodenzustand bewertet, Arbeitszeit und bearbeitete Fläche notiert8
MittwochBerufsschule: Bodenarten und Bodenbearbeitung, Arbeitssicherheit an Maschinen8
DonnerstagSämaschine gereinigt, Säschare und Verteilerköpfe geprüft, Abdrehprobe zur Saatmenge mit dem Ausbilder durchgeführt8
FreitagWerkstatt: Filter am Schlepper gewechselt, Wartungsplan abgehakt, Maschinenhalle aufgeräumt, Schlepper für das Wochenende abgestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEinsatzplanung für die Getreideernte mit dem Chef, Mähdrescher am Betriebsstandort eingestellt, Schnitthöhe und Dreschwerk an die Bestandsfeuchte angepasst8
DienstagWeizenernte im Kundenauftrag mit dem Mähdrescher, Kornfeuchte und Ertrag je Schlag dokumentiert, Abstimmung mit dem Fahrer des Transportgespanns8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Maschinenkosten, Kundengespräch und Angebotserstellung8
DonnerstagStrohbergung mit Presse, anschließend Reparatur eines Hydraulikschlauchs am Schlepper, Schadensursache festgehalten8
FreitagStoppelbearbeitung nach der Ernte, Maschinenreinigung, Leistungsnachweis für den Kunden ausgefüllt, Auftragsabrechnung mit dem Ausbilder besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft Agrarservice

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Bodenkunde, Pflanzenschutz, Landtechnik oder Betriebsabrechnung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachkraft Agrarservice

StattBesser
Auf dem Feld gearbeitetAcker mit dem Grubber auf 12 cm Tiefe bearbeitet, 18 Hektar in 7 Stunden
Maschine gewartetMotoröl und Kraftstofffilter am Schlepper gewechselt, Wartungsintervall nach Betriebsstunden im Heft vermerkt
Bei der Ernte geholfenMähdrescher gefahren, Schnitthöhe angepasst, Kornfeuchte gemessen und Ertrag je Schlag notiert
Pflanzenschutz gemachtFeldspritze befüllt, Düsen geprüft und Aufwandmenge nach Anweisung des Ausbilders eingestellt
Kunden betreutAuftrag mit dem Landwirt abgestimmt, Fläche und Termin besprochen, Leistungsnachweis ausgefüllt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und Agrardienstleistungsbetrieben, aber auch in landwirtschaftlichen Betrieben mit Maschinenverleih. Zuständige Stelle ist in der Regel die Landwirtschaftskammer, in einigen Ländern eine andere Landesbehörde. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa ein Motorsägen-Kurs oder Pflanzenschutz-Sachkundelehrgänge, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung vor. Die Abschlussprüfung umfasst vier Prüfungsbereiche: Pflanzenbau und Agrartechnik mit je einer praktischen Arbeitsaufgabe samt Fachgespräch sowie einem schriftlichen Teil, dazu Dienstleistung, Kommunikation und Information und Wirtschafts- und Sozialkunde. Pflanzenbau und Agrartechnik haben das größte Gewicht.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice (AgrarAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Betriebliche Abläufe und Organisation7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeits- und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren auswählen
  • b)Arbeitsplatz vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
  • c)Arbeits- und Betriebsanweisungen anwenden
  • d)Witterungsverhältnisse beobachten und dokumentieren
  • e)Betriebseinrichtungen pflegen, warten und instand halten
  • f)Daten zur Arbeitsdurchführung feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Arbeitszeitbedarf sowie Größe von Flächen schätzen und ermitteln
  • g)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher und struktureller Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten, planen und durchführen
  • h)Aufgaben im Team, insbesondere bei der Bildung von Arbeitsketten, abstimmen und bearbeiten; Ergebnisse kontrollieren
  • i)bei Einsatzplanungen des Betriebes mitwirken
  • j)Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und darstellen
2 Wirtschaftliche Zusammenhänge5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bei Werbekonzepten und -maßnahmen des Betriebes mitwirken, insbesondere zur positiven Außenwirkung des Betriebes beitragen
  • b)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
  • c)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
  • d)Kalkulationen erstellen
  • e)bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten, Rechnungen kontrollieren sowie Arbeitspreise ermitteln
3 Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen15 Wochen im 1. bis 18. Monat, 18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsmaschinen nach Arbeitsauftrag sowie unter Berücksichtigung der produktionstechnischen Bedingungen und der Witterung zusammenstellen
  • b)Verkehrssicherheit von Zugmaschinen, Transportmitteln, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten prüfen und Betriebsbereitschaft herstellen
  • c)Arbeitsnachweise erstellen
  • d)Bedingungen am Einsatzort mit den Auftragsdaten abgleichen und bei abweichenden Bedingungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Bordinstrumente einstellen
  • f)Maschinen und Geräte für den Straßenverkehr umrüsten und für den Transport sichern sowie Straßenverschmutzung vermeiden
  • g)landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr bis zu den Grenzen der Führerscheinklasse T unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung führen
  • h)Arbeits- und Zugmaschinen, Transportmittel und Geräte bedienen sowie Werterhaltung beachten
  • i)Arbeitsparameter während der Arbeit kontrollieren und den sich verändernden Bedingungen anpassen
  • j)Auftrags- und Leistungsdaten zusammenstellen und weiterleiten
  • k)technische Störungen feststellen und Maßnahmen einleiten
4 Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maschinen und Geräte reinigen, sichtbare technische Mängel und Beschädigungen dokumentieren
  • b)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
  • c)Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen beachten
  • d)Betriebsstoffe lagern und Rückstände entsorgen
  • e)Maßnahmen zur Konservierung und Entkonservierung durchführen
  • f)Wartungsarbeiten unter Beachtung technischer Unterlagen sowie von Wartungsplänen durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und entsorgen
  • g)Fehler und Störungen suchen, Ursachen feststellen sowie Möglichkeiten zur Behebung darstellen und beurteilen
  • h)elektrische und elektronische Einrichtungen an Fahrzeugen instand halten
  • i)Funktionsweisen von Bauteilen und Baugruppen unterscheiden und auf Verschleiß prüfen, Verschleißteile austauschen
  • j)Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen und einstellen
5 Pflanzenproduktion
5.1 Bodenbearbeitung6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bodenarten und Bodenaufbau bestimmen sowie Bodenzustand beurteilen
  • b)Wechselwirkungen zwischen Bodeneigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten beachten
  • c)boden- und kulturartenspezifische Bodenbearbeitung durchführen
  • d)Bodenschäden vermeiden, feststellen und beheben
5.2 Bestellen und Pflegen von Kulturen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Saat- und Pflanzgut beurteilen und ausbringen
  • b)Kulturen hinsichtlich der Bestandesführung beurteilen
  • c)Pflanzenbestände bedarfs- und zeitgerecht pflegen
  • d)Kulturen bedarfs- und zeitgerecht düngen
  • e)Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen
  • f)Landschaftspflegemaßnahmen durchführen, insbesondere Feldraine, Böschungen und Hecken pflegen und erhalten
5.3 Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ernte durchführen
  • b)Erntegut transportieren, lagern und konservieren
  • c)Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung von Reifezustand, Verwendungszweck und Qualitätsanforderungen festlegen
6 Kommunikation und Information4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen beschaffen, auswerten und einordnen
  • b)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden
  • c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
  • d)Kommunikationstechniken anwenden
  • e)Konflikte im Team lösen
7 Dienstleistungen und Kundenorientierung2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bei der Auftragsannahme und -bearbeitung mitwirken
  • b)individuelle Besonderheiten und Anforderungen der Kundenbetriebe bei der Durchführung von Dienstleistungen beachten und umsetzen
  • c)Kunden beraten und Kundenwünsche sowie Informationen entgegennehmen und im Betrieb weiterleiten
  • d)Kundenreklamationen entgegennehmen, bearbeiten und bei der Arbeitserledigung berücksichtigen
  • e)Kundengespräche situationsgerecht führen
  • f)bei der Akquisition mitwirken
  • g)betriebliches Dienstleistungsangebot präsentieren
8 Qualitätssichernde Maßnahmen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und Aufbau der betrieblichen Qualitätssicherung erläutern
  • b)betriebs- und produktspezifische Qualitätsstandards anwenden, dokumentieren und beurteilen
  • c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit
  • a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen beschreiben
  • b)Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Arbeit beschreiben
  • c)Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pflanzenproduktion beachten

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Fachkraft Agrarservice das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der zuständigen Stelle fest, üblich sind wöchentliche Einträge. Gerade in der Saison mit langen Einsatztagen lohnt es sich, abends kurz Stichworte zu notieren, damit nichts verloren geht. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Darf ich Arbeiten in der Erntezeit auch am Wochenende eintragen?

Ja, tragen Sie Arbeitszeiten ein, die Sie tatsächlich geleistet haben, auch Einsätze am Wochenende oder am Abend. Die Stunden sollten zu Ihrem Ausbildungsvertrag und dem Ausgleich der Mehrarbeit passen. Klären Sie Fragen dazu mit Ihrem Ausbilder.

Muss ich Kunden und Schläge namentlich im Berichtsheft nennen?

Nein. Es genügt, die Tätigkeit, die eingesetzte Maschine und den Arbeitsumfang zu beschreiben, etwa Hektar oder Stunden. Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Wird mein Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Es muss zur Zulassung vorliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), wird in der Prüfung selbst aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht bewertet. Geprüft werden die vier Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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