Berichtsheft als Fachkraft für Lederverarbeitung: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft einer Fachkraft für Lederverarbeitung gehören die Arbeiten der Woche mit Leder und anderen Werkstoffen, etwa Zuschneiden und Stanzen, Vorrichtarbeiten wie Schärfen und Falzen, Nähen, Kleben und Zusammenfügen von Außen- und Futterteilen, Anbringen von Zubehör sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Lederverarbeitung ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung (LederVAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte, ob sie später Schuhschäfte oder Lederwaren fertigen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen
- Zuschneiden und Stanzen
- Ausführen von Vorrichtarbeiten
- Fügen von Einzelteilen
- Ausführen von Zier- und Spezialnähten
- Zusammenfügen von Außen- und Futterteilen
- Herstellen und Anbringen von Zubehör
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Einsetzen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit an Stanz- und Nähmaschinen, Lederhäute nach Narbenbild und Dicke sortiert, Fehlstellen markiert | 8 |
| Dienstag | Schnittteile aus Rindleder mit dem Schneidmesser nach Schablone zugeschnitten, Teile an der Stanzpresse ausgestanzt, Stückzahl kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Leder, Fachrechnen, Zeichnungslesen | 8 |
| Donnerstag | Kanten an der Schärfmaschine geschärft, Teile gefalzt, Klebstoff aufgetragen und Teile verklebt | 8 |
| Freitag | Gerade Naht an der Flachbettmaschine geübt, Stichlänge eingestellt, Nahtbild geprüft, Maschine gereinigt und geölt | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsplan für eine Gürteltasche gelesen, Material und Zubehör bereitgestellt, Zuschnitt der Außen- und Futterteile durchgeführt | 8 |
| Dienstag | Reißverschluss und Nietknöpfe angebracht, Ziernaht an der Klappe genäht, Fadenspannung nachjustiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Produktionstechnik, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Außen- und Futterteile zusammengenäht, Kanten gefärbt und versiegelt, Henkel angesetzt | 8 |
| Freitag | Endkontrolle der Tasche nach Prüfliste: Maße, Nähte, Zubehör, Oberfläche; zwei Teile wegen Nahtfehlern nachgearbeitet, Prüfprotokoll ausgefüllt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Lederverarbeitung
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Eigenschaften von Leder: Gerbarten und Verwendung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Lederverarbeitung
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Maschine gearbeitet | Schnittteile an der Stanzpresse ausgestanzt, Stückzahl und Maße kontrolliert |
| Leder bearbeitet | Kanten geschärft, Teile gefalzt und verklebt |
| Genäht | Ziernaht an der Klappe genäht, Stichlänge und Fadenspannung eingestellt |
| Taschen gebaut | Außen- und Futterteile zusammengefügt, Reißverschluss eingesetzt, Nietknöpfe angebracht |
| Qualität geprüft | Endkontrolle nach Prüfliste durchgeführt, Nahtfehler festgestellt und nachgearbeitet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Fachkräfte für Lederverarbeitung werden in Betrieben der Schuh- und Lederwarenherstellung und in Sattlereien oder ähnlichen Werkstätten ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres liegt eine Zwischenprüfung im Bereich Vorrichten und Fügen. Die Abschlussprüfung hat drei Prüfungsbereiche: Fertigung mit einem Prüfungsstück, Dokumentation und Fachgespräch, außerdem Produktionstechnik und Qualitätssicherung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde, beide schriftlich. Der Bereich Fertigung zählt am stärksten.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung (LederVAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Leder nach Arten, Herkunft, Gerbarten, Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden sowie nach Verwendungszweck und Verarbeitungsmerkmalen zuordnen
- b)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere textile Flächengebilde, Kunstleder, Kunststoffe, Klebstoffe und Garne, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden sowie nach Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszweck zuordnen
- c)Auswirkungen von Veredlungs- und Zurichtungsmaßnahmen beurteilen, insbesondere auf Optik und Haltbarkeit
- d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen, sortieren und lagern
- e)Werk- und Hilfsstoffe nach ihren technischen und gesundheitlichen Anforderungen sowie nach ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten und nach ihrem Verwendungszweck einsetzen
2 Zuschneiden und Stanzen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Qualitätszonen einteilen und bezeichnen
- b)Fehler beim Legen und Schneiden und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erkennen und beurteilen
- c)Schnittschablonen und Stanzformen unter Beachtung rationeller Einteilung, Qualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren
- d)Werk- und Hilfsstoffe zuschneiden und ausstanzen
- e)Zuschnitte markieren und kontrollieren
3 Ausführen von Vorrichtarbeiten10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Teile stempeln
- b)Teile, insbesondere für Halte- und Ziernähte, vorzeichnen
- c)Teile spalten und schärfen
- d)Teile kaschieren
- e)Kanten färben und einschlagen
- f)Teile prägen und perforieren
4 Fügen von Einzelteilen12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Teile zuordnen
- b)Nähgarne und -zwirne, Nähnadeln und Nähfüße sowie Klebstoffe auswählen
- c)Grifftechniken anwenden
- d)Futterteile, insbesondere durch Bestech- und Zick-Zacknähte, zusammennähen
- e)Futterteile zusammenkleben
- f)Außenteile mit Haltenähten in verschiedenen Ausführungen verbinden
- g)Arbeitsergebnisse, insbesondere auf Sauberkeit der Nahtführung und auf Haltbarkeit, prüfen
5 Ausführen von Zier- und Spezialnähten11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Ziernähte in verschiedenen Ausführungen nähen
- b)Spezialnähte nach Verwendungszweck zuordnen und auswählen
- c)Spezialnähte in verschiedenen Ausführungen, insbesondere Wulstnähte, Einfassnähte, Paspelnähte oder Kedernähte, nähen
- d)Zier- und Spezialnähte auf Sauberkeit der Nahtführung und auf Haltbarkeit prüfen
6 Zusammenfügen von Außen- und Futterteilen11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)konfektionierte Futter- und Außenteile verbinden
- b)Teile mit eingehängtem und durchgestepptem Futter herstellen
- c)Außen- und Futterteile verkleben
- d)Versteifungen einarbeiten
- e)Arbeitsergebnisse, insbesondere Schäfte und Lederwaren, prüfen
7 Herstellen und Anbringen von Zubehör6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zubehör nach Verwendungszweck auswählen
- b)schmückendes Zubehör, insbesondere Schleifen und Quasten, herstellen
- c)funktionelles Zubehör, insbesondere Schlaufen, Bügel und Riemen, herstellen
- d)schmückendes und funktionelles Zubehör, insbesondere Reißverschlüsse, Schnürteile, Beschläge, Schnallen, Nieten und Verschlüsse, anbringen und einarbeiten
- e)Arbeitsergebnisse, insbesondere auf Aussehen, Funktion und Haltbarkeit, prüfen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und der Auftragsunterlagen festlegen
- c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten vorbereiten, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
- d)technische Unterlagen, insbesondere Arbeitsanweisungen, Betriebsanleitungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
- e)Materialbedarf berechnen, Materialkosten und Zeitaufwand abschätzen
6 Betriebliche und technische Information und Kommunikation4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Informationen, insbesondere Produktbeschreibungen und Fachliteratur, beschaffen und nutzen
- b)auftragsbezogene Daten beschaffen, auswerten, pflegen und sichern, Datenschutz beachten
- c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme nutzen
- d)Gespräche situationsgerecht führen, dabei kulturelle Besonderheiten berücksichtigen und Sachverhalte darstellen
7 Einsetzen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen nach Einsatzgebiet und Materialbeschaffenheit auswählen und einsetzen
- b)Werkzeuge und Maschinen pflegen und instand halten, Verschleißteile austauschen
- c)Maschinen einrichten und bedienen, Funktionen prüfen
- d)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden und im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Qualitätsstandards einhalten und Qualitätsmerkmale feststellen
- c)Qualität, insbesondere hinsichtlich Maße, Verarbeitung und Funktionalität, prüfen
- d)Kundenanforderungen bei der Durchführung von Arbeiten beachten
- e)Ursachen von Qualitätsmerkmalen feststellen und dokumentieren, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Fachkraft für Lederverarbeitung ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche, etwa Zuschneiden, Stanzen, Schärfen, Falzen, Kleben, Nähen und Anbringen von Zubehör, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Ziernaht an der Klappe genäht“. Kundennamen sind nicht nötig.
Gibt es bei der Fachkraft für Lederverarbeitung Schwerpunkte?
Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Wer danach weiterlernen will, kann sich die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen auf Ausbildungen wie Schuhfertiger oder Sattler anrechnen lassen.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung (LederVAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen