Berichtsheft als Fachkraft für Wasserwirtschaft: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft einer Fachkraft für Wasserwirtschaft gehören die Arbeiten der Woche in Büro und Gelände, etwa Vermessung, Zeichnen und Berechnen, Messen und Auswerten von Gewässerdaten, Planung von Bauwerken, Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Gewässerüberwachung, dazu die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Wasserwirtschaft ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft (StV/WasAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es für die Fachkraft für Wasserwirtschaft nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren
- Bautechnisches Berechnen
- Lage- und Höhenvermessungen
- Baustoffe und Böden
- Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten
- Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen
- Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe
- Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
- Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten, qualitätssichernde Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Einführung in die Abteilung, Lageplan eines Gewässerabschnitts von Hand zeichnen | 8 |
| Dienstag | Übungsvermessung auf dem Hof: Nivelliergerät aufstellen, Höhen messen, Messwerte ins Feldbuch eintragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Bautechnisches Zeichnen, Mathematik, Bodenarten und Baustoffe | 8 |
| Donnerstag | Messwerte der Vermessung auswerten und Höhenunterschiede berechnen, Querprofil eines Grabens zeichnen | 8 |
| Freitag | Bodenproben beschriften und Korngrößen mit dem Siebsatz bestimmen, Ergebnisse in eine Tabelle übertragen, Arbeitsplatz aufräumen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gewässerschau an einem Bach: Ufer und Durchlässe auf Schäden prüfen, Fotos und Mängel im Protokoll festhalten | 8 |
| Ddienstag | Wasserstands- und Abflussdaten der Messstelle auswerten, Ganglinie erstellen, Auffälligkeiten dem Sachgebietsleiter melden | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Wasserrecht, Hydrologie, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser prüfen, Unterlagen auf Vollständigkeit kontrollieren, Stellungnahme vorbereiten | 8 |
| Freitag | Entwurf für ein Regenrückhaltebecken: Volumen berechnen, Lageplan und Schnitt zeichnen, Mengen für die Kostenschätzung ermitteln | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Wasserwirtschaft
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Hydrologie, Gewässerkunde, Wasserrecht oder Bauzeichnen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Wasserwirtschaft
| Statt | Besser |
|---|---|
| Messungen gemacht | Wasserstand an der Messstelle abgelesen, Werte in die Datenbank eingetragen und mit dem Vormonat verglichen |
| Im Gelände gewesen | Gewässerabschnitt von 800 Metern begangen, Uferschäden aufgenommen und im Protokoll dokumentiert |
| Plan gezeichnet | Lageplan im Maßstab 1:500 mit Bachverlauf, Durchlass und Grundstücksgrenzen erstellt |
| Antrag bearbeitet | Antrag auf Gewässerbenutzung auf Vollständigkeit geprüft und fehlende Unterlagen angefordert |
| Berechnung durchgeführt | Abfluss im Graben nach Gefälle und Querschnitt berechnet und mit der Vorgabe verglichen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird vor allem in Wasserwirtschaftsämtern, Wasserbehörden, Wasserverbänden und Ingenieurbüros. Welche Stelle für Ihre Ausbildung zuständig ist, etwa eine Landesbehörde oder die IHK, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben die zuständige Stelle und der Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Antragstellern und Aktenzeichen brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat zwei Teile. Teil A ist eine praktische Aufgabe, die projektorientiert bearbeitet und mit Unterlagen dokumentiert wird; danach folgt ein Gespräch mit dem Prüfungsausschuss. Teil B besteht aus drei schriftlichen Bereichen: Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Zusätzlich gibt es eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft (StV/WasAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans18 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Wirtschaftlichkeit2 Wochen*
- a)Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erklären
- b)Methoden zum kostenbewussten und wirtschaftlichen Arbeiten und Handeln anwenden
- c)Ressourcen effizient einsetzen
- d)Kalkulationsgrundlagen und -verfahren anwenden
- e)betriebswirtschaftliches Rechnungswesen erläutern
6 Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen2 Wochen*
- a)ziel- und kundenorientiert arbeiten und handeln
- b)im Team arbeiten, Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren und abstimmen
- c)Grundsätze des partnerschaftlichen Umgangs und der Konfliktbewältigung anwenden
- d)Informationen beschaffen
- e)Präsentationsmöglichkeiten von Arbeitsergebnissen und Produkten nutzen
- f)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
- g)betrieblichen Schriftverkehr durchführen und Ablagesysteme anwenden
- h)soziale Beziehungen im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
7 Informationstechnik und -verarbeitung4 Wochen*
- a)Auswirkungen von Informationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
- b)Hilfsmittel, insbesondere Handbücher und Dokumentationen, nutzen
- c)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- d)Vorschriften zur Datensicherheit anwenden, Daten pflegen
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen lösen
- f)Datennetze nutzen
8 Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zeichengeräte und Zeichenmittel für manuelle und computerunterstützte Zeichnungserstellung unterscheiden und handhaben
- b)Vervielfältigungstechniken anwenden
- c)Zeichnungsvorschriften und -richtlinien anwenden
- d)Werte in Tabellen, Diagrammen und Schaubildern darstellen
- e)Koordinatensysteme anwenden
- f)Gewässer und Leitungen in Lageplänen, Längenschnitten und Querprofilen darstellen
- g)Planungsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Bauwerken zeichnen
- h)örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
9 Bautechnisches Berechnen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen durchführen
- b)Koordinatenberechnungen durchführen
- c)Mengen für Bauleistungen berechnen
- d)hydraulische Berechnungen für Freispiegelleitungen, Druckleitungen sowie für Abflüsse von Gewässern durchführen, insbesondere Tabellen anwenden
- e)Verfahren der bodenmechanischen sowie statischen Berechnungen anwenden
10 Lage- und Höhenvermessungen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vermessungsgeräte unterscheiden und handhaben
- b)amtliches und topographisches Kartenwerk nutzen
- c)Methoden der Lagemessungen auswählen und Lagemessungen durchführen
- d)Höhenmessungen, insbesondere mit Nivelliergerät und Laser, durchführen
- e)Absteckungen von Bauwerken und Trassen durchführen
- f)Messfehler erkennen und Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
- g)Aufnahmen von Längen- und Querprofilen durchführen
- h)topographische Aufnahmen durchführen
11 Baustoffe und Böden2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Böden und Gesteine nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
- b)Bau- und Bauhilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
- c)Rohrmaterialien und Armaturen nach ihren Eigenschaften und nach ihrer Verwendung unterscheiden
- d)Verfahren zur Prüfung von Baustoffen und Böden unterscheiden
- e)Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden
12 Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Wasserkreislauf und Grundsätze des Wasserhaushaltes darstellen
- b)Messeinrichtungen, insbesondere Grundwasserstandsmessstellen, Messwehre, Venturieanlagen, Pegelanlagen sowie Wetterstationen, unterscheiden
- c)Vorschriften und Richtlinien der Hydrologie anwenden
- d)Wasserstands- und Abflussmessungen durchführen, Messgeräte pflegen
- e)Beobachtungswerte erfassen und Hauptwerte anwenden
- f)Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte unterscheiden
- g)Probenahmen an Gewässern, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen durchführen und dokumentieren
- h)Boden- und Wasserproben bei Altlasten und Grundwasserverunreinigungen entnehmen und dokumentieren
13 Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)technische Vorschriften, Richtlinien und Arbeitsblätter für die Entwurfsbearbeitung anwenden
- b)Bauwerkspläne von Wasserversorgungsanlagen, insbesondere von Schachtbauwerken, Gewinnungsanlagen, Trinkwasserbehältern und Aufbereitungsanlagen, bearbeiten sowie Bauwerksdetails konstruieren
- c)Bauwerkspläne von Abwasseranlagen, insbesondere von Schachtbauwerken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerken und Kläranlagen, bearbeiten sowie Bauwerksdetails konstruieren
- d)Bauwerkspläne für Maßnahmen an Oberflächengewässern, insbesondere für Sohl- und Böschungssicherungen, Sohlabstürze, Wehre, Rückhalteanlagen, Deiche und Dämme, bearbeiten
- e)Gewässerrenaturierungs- und Abflussregelungsmaßnahmen planen
- f)Anlagen des Hochwasser- oder Küstenschutzes entwerfen und Pläne bearbeiten
- g)Kostenberechnungen durchführen
- h)Wasserversorgungsnetze entwerfen, bemessen und konstruieren
- i)Kanalnetze entwerfen, bemessen und konstruieren
14 Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Gesetze und Vorschriften des Wasserrechts sowie des Bodenschutzrechts anwenden
- b)Unterlagen für wasserrechtliche Genehmigungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten, zusammenstellen und bei der Prüfung von Antragsunterlagen mitarbeiten
- c)Unterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten, zusammenstellen und bei der Prüfung der Antragsunterlagen mitarbeiten
- d)Unterlagen für wasserrechtliche Anzeigen, insbesondere zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausarbeiten und beurteilen
- e)Unterlagen für Abstimmungsverfahren von wasserwirtschaftlichen Planungen unter Berücksichtigung der Raum- und Bauleitplanung sowie der Fachplanungen Dritter und Träger öffentlicher Belange bearbeiten
- f)bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für Baustoffe, Bauteile und Anlagen beurteilen
- g)Unterlagen für Eignungsfeststellungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten und beurteilen
- h)Unterlagen für Planfeststellungen und Plangenehmigungen unter Beachtung der Verfahrensabläufe bearbeiten
- i)bei Untersuchungs- und Sanierungsverfahren mitwirken
- k)Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpläne darstellen und bei der Erstellung der Pläne mitwirken
15 Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Regeln der Wasserwirtschaft anwenden
- b)Einsatz von Maschinen und Geräten beurteilen
- c)vertragsgestaltende und technische Richtlinien, Vorschriften und Merkblätter anwenden
- d)bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen mitwirken, insbesondere Abstimmungen mit Dritten sowie örtliche Erhebungen durchführen
- e)bei der Vorbereitung, Überwachung und Abrechnung von Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, der Gewässer-, Deich- und Dammunterhaltung mitwirken
- f)Unterlagen für Ausschreibungen bearbeiten und bei Vergabeverfahren mitwirken
- g)bei der Erledigung von Aufgaben der Bauleitung und der Bauüberwachung mitwirken und dabei insbesondere
- Kontrollprüfungen auf der Baustelle durchführen und auswerten,
- örtliche Aufmaße herstellen,
- bei der Abnahme von Baumaßnahmen mitwirken sowie
- Baumaßnahmen abrechnen
16 Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Verwaltungsvorschriften zur Festsetzung von Schutzgebieten und zur Feststellung von Überschwemmungsgebieten anwenden
- b)Datenerhebung und örtliche Überprüfungen für die Festsetzung von Trinkwasser-, Heilquellenschutz- und von Überschwemmungsgebieten sowie zur Ermittlung von Retentionsräumen an Gewässern durchführen
- c)Gebietsgrenzen ermitteln und in Karten darstellen
- d)Unterlagen für Festsetzungs- und Feststellungsverfahren bearbeiten und bei der Durchführung mitwirken
- e)Wasserbuch und Liegenschaftskataster anwenden
17 Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)bei Gewässer- und Wasserschutzgebietsschauen mitwirken und Überprüfungen an Gewässern durchführen
- b)Kontrollen bei kommunalen Abwässerkanälen, -anlagen und -einleitungen, insbesondere im Rahmen der Eigenkontrolle und der staatlichen Überwachung, durchführen
- c)Wasserversorgungsanlagen kontrollieren
- d)Hochwasserdienst, insbesondere Hochwasserdienstordnungen und Einsatzpläne, darstellen
- e)Kontrollen bei gewerblichen und industriellen Abwasseranlagen und -einleitungen durchführen
- f)Anlagen und Betriebe zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen überwachen
- g)bei Aufgaben der Zustandserfassung und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in Schutz- und Überschwemmungsgebieten mitwirken
18 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen*
- a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere
- Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen,
- Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln erkennen, Ursachen und Fehler beseitigen, Vorgänge dokumentieren,
- zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie ist in der gemeinsamen Verordnung mit der Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik geregelt, hat aber ein eigenes Berufsbild und einen eigenen Rahmenplan.
Was schreibe ich bei Arbeiten im Gelände ins Berichtsheft?
Tragen Sie Ort oder Gewässerabschnitt, die Tätigkeit und die Stunden ein, zum Beispiel Höhenmessung am Bach oder Uferbegehung mit Schadensprotokoll. Geräte und Verfahren nennen Sie in Stichworten.
Muss ich Antragsteller oder Aktenzeichen aus wasserrechtlichen Verfahren nennen?
Nein. Es genügt die Tätigkeit, etwa Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Namen von Antragstellern und Aktenzeichen brauchen Sie im Ausbildungsnachweis nicht.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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