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Berichtsheft als Fischwirt: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Fischwirt gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich erledigt haben: Fische füttern und Wasserwerte messen, Netze und Reusen warten, Besatz und Abfischung vorbereiten, Fische schlachten, filetieren und räuchern, Anlagen und Boote instand halten, Fische verkaufen und Gewässer kontrollieren. Sie tragen sie Woche für Woche mit Datum, Tätigkeit und Stunden ein, ordnen sie den Bereichen der Ausbildungsordnung zu und ergänzen die Themen der Berufsschule.

Stand: 21.10.2026

Was als Fischwirt ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (FischwAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen: Aquakultur und Binnenfischerei sowie Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei. Welche Fachrichtung Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag. Das Beispiel stammt aus einem Betrieb der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei mit Teichwirtschaft.

TagTätigkeitenStunden
MontagForellen in den Becken mit Futter versorgt, Futtermenge nach Fütterungsplan abgewogen, Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur gemessen und im Protokoll notiert, tote Fische aussortiert8
DienstagTeichdamm kontrolliert, Mönch gereinigt und Zulauf von Laub befreit, Reusen und Kescher gesäubert, Netze auf Löcher geprüft8
MittwochBerufsschule: Körperbau und Atmung der Fische, Wasserqualität, Arbeitssicherheit am Gewässer8
DonnerstagKarpfen mit dem Netz abgefischt und nach Größe sortiert, Besatz für den Nachbarteich gezählt und ausgesetzt, Boot und Wathose gereinigt8
FreitagForellen geschlachtet und filetiert, Räucherofen beschickt, Fische im Hofladen portioniert und Kunden beim Verkauf bedient8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKreislaufanlage kontrolliert: Ammonium-, Nitrit- und Nitratwerte gemessen, Biofilter gespült, Pumpenleistung geprüft und Abweichungen mit dem Ausbilder besprochen8
DienstagBrut von Regenbogenforellen im Brutraum betreut, Eier ausgelesen, Setzlinge sortiert und Besatzdichte im Aufzuchtbecken berechnet8
MittwochBerufsschule: Fischkrankheiten und Hygiene, Betriebswirtschaft, Kalkulation von Verkaufspreisen8
DonnerstagFische mit Verdacht auf Kiemenerkrankung untersucht, Probe entnommen, Behandlung nach Anweisung des Tierarztes vorbereitet und dokumentiert, Futterplan angepasst8
FreitagFischtransport zum Besatz eines Angelgewässers vorbereitet, Transportbehälter mit Sauerstoff versorgt, Lieferschein erstellt, Räucherware für den Wochenmarkt verpackt und gekennzeichnet8

Berufsschule im Berichtsheft des Fischwirts

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Fischbiologie, Gewässerkunde, Fütterung, Fanggeräte, Verarbeitung oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Viele Fischwirte haben Blockunterricht, dann tragen Sie die Themen des Blocks für die jeweiligen Wochen ein.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fischwirt

StattBesser
Fische gefüttertForellen im Becken 3 nach Fütterungsplan gefüttert, Futtermenge nach Besatz und Wassertemperatur berechnet
Wasser kontrolliertSauerstoffgehalt, pH-Wert und Temperatur gemessen und im Protokoll festgehalten
Netze repariertReuse auf Risse geprüft, Maschen mit Netznadel und Garn ausgebessert
Fisch verarbeitetKarpfen geschlachtet, entgrätet und filetiert, Filets gekühlt und verpackt
Im Teich geholfenTeich abgelassen, Fische im Abfischbereich gesammelt, nach Art und Größe sortiert und gezählt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Fischzuchtbetrieben, Teichwirtschaften, Seen- und Flussfischereien sowie in der Küstenfischerei. Zuständige Stelle für die Berufsausbildung ist in der Regel die Landwirtschaftskammer des Bundeslandes, in manchen Ländern eine andere nach Landesrecht bestimmte Stelle. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben die zuständige Stelle und der Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa zur Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt, die den Stand Ihrer Ausbildung feststellt. Die Abschlussprüfung gliedert sich nach der Fachrichtung. In der Aquakultur und Binnenfischerei werden die Bereiche Fischereitechnik, Fang und Vermarktung, fischereiliche Bewirtschaftung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. In der Küstenfischerei und Kleinen Hochseefischerei sind es Motoren- und Maschinentechnik, Fangtechnik, Nautik und Navigation, Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (FischwAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum13 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)fischereiliche Nutztiere, insbesondere Fische, Krebse und Muscheln, unterscheiden
  • b)morphologische, anatomische und physiologische Merkmale von fischereilichen Nutztieren beurteilen
  • c)Umweltansprüche fischereilicher Nutztiere bei der Bewirtschaftung von Gewässern berücksichtigen
  • d)arttypisches Verhalten, Nahrungsansprüche und Lebenszyklen bei der Bestandsbewirtschaftung berücksichtigen
  • e)Gewässerformen und -strukturen unterscheiden und für die fischereiliche Nutzung beurteilen
  • f)physikalische und chemische Eigenschaften des Wassers feststellen und bei der Gewässerbewirtschaftung berücksichtigen
2 Fischfang und fischereiliche Erzeugung14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fangmethoden auswählen und anwenden
  • b)Fangplätze auswählen
  • c)Fische entnehmen, sortieren, transportieren und hältern
  • d)Fische betäuben, töten und schlachten
  • e)geschlachtete Fische und Fischprodukte lagern und transportieren
  • f)Schlachtabfälle lagern und entsorgen
  • g)Gewässer und Fischbestände bewirtschaften
  • h)Hegemaßnahmen planen und durchführen
3 Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gesundheitszustand feststellen und bewerten
  • b)Gesundheitsgefährdungen identifizieren und Maßnahmen einleiten
  • c)Bestimmungen des Tierschutzes anwenden
  • d)Gefährdungen und Notfälle erkennen sowie Maßnahmen einleiten
4 Witterungs- und Umweltverhältnisse4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Witterungsverhältnisse beobachten und dokumentieren
  • b)Witterungs- und Umwelteinflüsse bei der Bewirtschaftung von Gewässern beurteilen und berücksichtigen
  • c)Wetterinformationen einholen, bewerten und nutzen
  • d)Witterungsverhältnisse bei der Arbeitsplanung berücksichtigen
5 Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ausrüstung auswählen und einsetzen
  • b)Ausrüstung reinigen, pflegen, prüfen und warten
  • c)Fischereigeräte, insbesondere Fischfanggeräte, beurteilen und instand setzen
  • d)Maschinen, Geräte, Betriebseinrichtungen und Betriebsfahrzeuge, insbesondere Wasserfahrzeuge, auswählen und einsetzen
  • e)Maschinen, Geräte, Betriebseinrichtungen und Betriebsfahrzeuge reinigen, pflegen, instand halten und für den Einsatz vorbereiten
  • f)Holz, Metalle und Kunststoffe zur Herstellung und Instandsetzung von Fischereigeräten be- und verarbeiten
  • g)Maschinen, Geräte, Betriebseinrichtungen und Betriebsfahrzeuge bedienen und dabei Werterhaltung beachten
  • h)Schutzmaßnahmen, insbesondere an Maschinen, Betriebseinrichtungen, Betriebsfahrzeugen und elektrischen Anlagen, beachten
  • i)Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden
  • j)Fischereigeräte, insbesondere Fischfanggeräte, herstellen
  • k)Funktionsfähigkeit von Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsfahrzeugen kontrollieren, Störungen feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • l)Wartung von Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsfahrzeugen veranlassen
  • m)Arbeits- und Betriebsstoffe beschaffen, annehmen, kennzeichnen, lagern, transportieren, einsetzen und entsorgen
6 Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen und dokumentieren
  • b)Menge, Größe und Qualität von Fischen und Fischereierzeugnissen feststellen, bewerten und dokumentieren
  • c)Fische bearbeiten, verarbeiten, konservieren und veredeln
  • d)Fische und Fischereierzeugnisse kühlen und lagern
  • e)Fische und Fischereierzeugnisse unter Berücksichtigung der Markterfordernisse vermarkten
  • f)bei der Preiskalkulation mitwirken
  • g)Lieferscheine und Rechnungen erstellen
7 Betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen
  • b)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen
  • c)Aufgaben abstimmen und teamorientiert durchführen
  • d)Gespräche situationsgerecht führen, Konflikte erkennen und zur Konfliktlösung beitragen
  • e)Arbeitsabläufe, insbesondere auch unter Berücksichtigung ergonomischer Aspekte, planen und durchführen
  • f)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
  • g)nationale und internationale fischereirelevante rechtliche Regelungen unter Nutzung einschlägiger Informations- und Beratungsangebote anwenden
  • h)Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
  • i)Geschäftsvorgänge einschließlich Kalkulationen bearbeiten, insbesondere Angebote vergleichen sowie Einkäufe und Lieferungen vorbereiten und kontrollieren
  • j)Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit branchenspezifischen Organisationen beurteilen und nutzen
8 Qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen und dokumentieren
  • b)Qualitätsmängel und ihre Ursachen erkennen, zu deren Behebung beitragen und dokumentieren
  • c)Methoden zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen anwenden
9 Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens einschätzen und beim Umgang mit Kunden und Kundinnen berücksichtigen
  • b)Sachverhalte darstellen
  • c)Kundenwünsche entgegennehmen, Kunden und Kundinnen beraten und Gespräche situationsgerecht führen
  • d)Informationen beschaffen, einordnen und auswerten
  • e)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
  • f)Daten erfassen sowie Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
  • g)betriebliches Leistungsangebot zur Gewinnung und Bindung von Kunden und Kundinnen darstellen
  • h)Wechselwirkungen zwischen Fischerei und Ökosystemen unter Berücksichtigung guter fachlicher Praxis darstellen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei6 Positionen

1 Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)physikalische und chemische Eigenschaften von natürlichen und künstlichen Wasserkörpern untersuchen, beurteilen und dokumentieren
  • b)Wasserqualität und Gewässergüte anhand von Zeigerpflanzen und -tieren beurteilen
  • c)physikalische und chemische Eigenschaften von künstlichen Wasserkörpern gemäß artspezifischer Ansprüche regulieren
  • d)Nutzungs- und Ertragswert von Fischereigewässern einschätzen
  • e)Möglichkeiten und Folgen fischereilicher Nebennutzungen und des Gemeingebrauchs für Fischereigewässer beurteilen
  • f)Auswirkungen nicht fischereilicher Nutzungen und wasserbaulicher Veränderungen auf Fischereigewässer beurteilen
  • g)Möglichkeiten des Zuerwerbs durch gewässerbezogene Dienstleistungen unterscheiden
  • h)an der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung, des Naturschutzes und der Kulturlandschaftspflege für private und öffentliche Träger mitwirken
2 Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bei der Planung und beim Bau von Anlagen zur Fischhaltung, Fischzucht und Hälterung mitwirken
  • b)Funktionsfähigkeit von Anlagen zur Fischhaltung, Fischzucht und Hälterung kontrollieren, Störungen feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • c)Anlagen zur Fischhaltung, Fischzucht und Hälterung bewirtschaften
  • d)Anlagen zur Fischhaltung, Fischzucht und Hälterung instand halten
3 Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Möglichkeiten wirtschaftlicher Nutzung von Kreislaufsystemen beurteilen
  • b)Kreislaufsysteme betreiben und kontrollieren sowie Funktionsfähigkeit erhalten, Störungen feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
4 Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfischart und -größe sowie Gewässerstrukturen und Wasserkörper auswählen
  • b)Fanggeräte vorbereiten, anpassen und einsetzen
  • c)Fanggeräte, insbesondere Netzfanggeräte, reinigen, instand halten und lagern
5 Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fische nach Merkmalen, insbesondere Art, Geschlecht, Reifegrad, Kondition, Gesundheitszustand und Größe, sowie nach Zuchtzielen auswählen
  • b)Vermehrungs- und Erbrütungsmethoden auswählen und Laichprodukte gewinnen
  • c)Aufzucht- und Haltungsmethoden auswählen und anwenden
  • d)Besatzdichten für Haltung, Hälterung und Transport bestimmen
  • e)Futtermittel auswählen und Futterbedarf ermitteln
  • f)Fütterungsmethoden auswählen und anwenden
  • g)Futtermittel lagern
  • h)Abfischen und Sortieren von Fischen
  • i)Fische hältern
  • j)Transportmöglichkeiten auswählen und Transporte planen
  • k)Fische und Laichprodukte für den Transport vorbereiten und transportieren
  • l)Daten und Maßnahmen zur Zucht, Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung und zum Transport dokumentieren
6 Fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Hygienemaßnahmen planen, durchführen und dokumentieren, insbesondere für Aquakulturanlagen, Haltungs-, Hälterungs-, Transporteinrichtungen und Geräte
  • b)Vorsorgemaßnahmen zum Erhalt der Fischgesundheit treffen
  • c)Gesundheitszustand von Fischen beurteilen
  • d)Parasitenbefall und Krankheitssymptome erkennen und beurteilen sowie Maßnahmen einleiten
  • e)an der Erstellung von Notfallplänen mitwirken
  • f)Gefährdungen erkennen und Maßnahmen einleiten
  • g)Anwesenheit von Schadorganismen erkennen, deren Gefährdungspotenzial beurteilen und diese Schadorganismen abwehren
  • h)Einrichtungen zur Abwehr von Schadorganismen planen und erstellen
  • i)Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zur Abwehr von Schadorganismen kontrollieren und erhalten

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei4 Positionen

1 Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Meeresgebiete unterscheiden und im Hinblick auf wirtschaftliche Ertragsfähigkeit beurteilen
  • b)Zusammenhänge der Populationsdynamik bei der fischereilichen Nutzung des Meeres berücksichtigen
  • c)biologische Zusammenhänge der Lebensräume und Fanggebiete erläutern und bei der fischereilichen Nutzung des Meeres berücksichtigen
  • d)Möglichkeiten und Folgen konkurrierender Meeresnutzungen einschließlich mariner Aquakultur für Fanggebiete beurteilen
2 Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfischarten und -größe sowie Meeresgebieten auswählen
  • b)Fanggeräte vorbereiten, anpassen und einsetzen
  • c)Fanggeräte reinigen, instand halten und lagern
3 Sicherheit und Verhalten an Bord10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Seemannschaft praktizieren
  • b)Maßnahmen des Feuerschutzes und Rettungsbootwesens anwenden
  • c)Gefährdungspotenziale im Decksbetrieb erkennen und an der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitwirken
  • d)Störungen im Schiffsbetrieb erkennen, beurteilen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • e)Fischereifahrzeuge mit Lebensmitteln ausrüsten und Mahlzeiten zubereiten
  • f)Hygienestandards beim Anbordnehmen, bei der Be- und Verarbeitung, Lagerung und Anlandung von Fängen umsetzen
  • g)Wasserfahrzeuge unter Berücksichtigung des Schifffahrtsrechts steuern und bedienen
4 Navigation und Wetterwarndienst15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen des Seewetterdienstes einholen, bewerten und nutzen
  • b)eigene Wetterbeobachtungen durchführen und auf Wettergefährdungen reagieren
  • c)Fangreisen und Fangtätigkeiten in Abhängigkeit von Wetterwarnungen planen und an der Durchführung von Fangreisen und Fangtätigkeiten mitwirken
  • d)Navigationsgeräte und nautische Ausrüstung handhaben
  • e)bei der Navigation von Fischereifahrzeugen mitwirken

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit
  • a)ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeitsaspekte erläutern und beachten
  • b)Arten- und Biotopschutz bei der Fischereiausübung berücksichtigen
  • c)Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes umsetzen
  • d)an Maßnahmen zur Erreichung und Erhaltung des guten Zustands von Gewässern mitwirken
  • e)Gefährdungspotenziale erkennen
  • f)Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • g)Schädigungen erkennen, beurteilen und Maßnahmen zur Beseitigung der Schädigung einleiten

Häufige Fragen

Muss ich als Fischwirt ein Berichtsheft führen?

Ja, Auszubildende führen den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob Sie ihn wöchentlich oder täglich führen, legt der Betrieb nach den Vorgaben der zuständigen Stelle fest.

Was trage ich bei Arbeiten wie Fischen füttern oder Wasserwerte messen ein?

Schreiben Sie auf, was Sie konkret getan haben, etwa welche Fischart, welches Becken und welche Werte Sie gemessen haben. Eine Zeile wie Fische gefüttert sagt wenig aus. Besser ist: Forellen im Becken 2 nach Fütterungsplan gefüttert und Sauerstoffgehalt notiert.

Wie trage ich Wochen im Blockunterricht der Berufsschule ein?

Notieren Sie für die Blockwochen die Unterrichtsthemen als Stichworte, zum Beispiel Fischkrankheiten oder Gewässerkunde, mit den Unterrichtsstunden. Die Themen gehören nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in den Nachweis.

Wird mein Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet. Er muss aber zur Zulassung vorliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Fehlt er, kann die zuständige Stelle die Zulassung verweigern.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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