Berichtsheft als Fotomedienfachmann: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft des Fotomedienfachmanns gehört, was Sie in der Woche im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben: Kundenberatung und Verkauf, Bildaufnahme, Bildbearbeitung und Bildübertragung, Bildwiedergabe (zum Beispiel Fotoprodukte und Drucke), Kalkulation und Warenwirtschaft sowie Qualitätssicherung und Reklamationen. Halten Sie Tätigkeiten mit Stichworten und Stunden fest, so dass Ihr Ausbilder erkennt, was Sie konkret gemacht haben.
Stand: 21.10.2026
Was als Fotomedienfachmann ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau (FotoMedFachAusbV) vom 19. März 2008. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Kundenorientierung und Kundenberatung (Beratung, Kommunikation, Kundenschulung, Fremdsprache bei Fachaufgaben)
- Marketing und Vertrieb (Verkauf, Sortimentsgestaltung und Präsentation, Markt- und Kundenbeziehungen, elektronischer Geschäftsverkehr)
- Bildaufnahme (Bildgestaltung, Bilderstellung, Bilddatenträger und Speicherprozesse)
- Bildbearbeitung und Bildübertragung (Bearbeitungs- und Übertragungstechniken, Kalibrierung, Medienintegration und -vernetzung)
- Bildwiedergabe
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Kalkulation und Kennziffern, Warenwirtschaft)
- Qualitätssicherung (qualitätssichernde Maßnahmen, Beschwerde und Reklamation)
- Der Ausbildungsbetrieb (Rechtsform, Berufsbildung, Arbeitsschutz, Umweltschutz)
- Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (Planung von Arbeitsabläufen, Teamarbeit)
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in das Warenwirtschaftssystem, Waren eingeräumt und Preisschilder geprüft, Kunden bei der Abgabe von Speicherkarten zur Bildausgabe begleitet | 8 |
| Dienstag | Verkaufsgespräche beobachtet, Passbildaufnahmen unter Anleitung durchgeführt, Fotoaufträge im Kassensystem erfasst | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Aufbau und Struktur des Ausbildungsbetriebs, Grundlagen der Kundenkommunikation, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis | 8 |
| Donnerstag | Bilddateien von Kundenspeicherkarten gesichtet und für den Fotodruck bestellt, Sortiment an Fotoalben und Rahmen präsentiert | 8 |
| Freitag | Abholungen ausgehändigt und Aufträge kontrolliert, Sicherheitsunterweisung zu Geräten im Fotolabor, Arbeitsplatz aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenberatung zu Fotobuch und Großformat, Angebot mit Preisberechnung erstellt, Bildmaterial auf Auflösung für den Druck geprüft | 8 |
| Dienstag | Porträtaufnahmen im Studio geplant und durchgeführt, Beleuchtung eingerichtet, Bilder ausgewählt und retuschiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Bildbearbeitung und Farbmanagement, Kalkulation und Kennziffern, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung | 8 |
| Donnerstag | Monitor und Drucker kalibriert, Farbabweichungen bei einem Druckauftrag analysiert, Reklamation eines Kunden bearbeitet und Lösung abgestimmt | 8 |
| Freitag | Bestellungen bei Lieferanten ausgelöst, Lagerbestand im Warenwirtschaftssystem abgeglichen, Auszubildende des ersten Jahres in die Bildausgabe eingewiesen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fotomedienfachmanns
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel "Berechnung von Verkaufspreisen" oder "Farbmanagement in der Bildbearbeitung". Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fotomedienfachmann
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Kunden gearbeitet | Kundin zu Fotogeschenken beraten, drei Produkte mit Preis und Lieferzeit verglichen |
| Bilder bearbeitet | Porträtserie in Helligkeit, Kontrast und Farbe angeglichen, Hautretusche durchgeführt |
| Im Labor mitgeholfen | Druckaufträge am Fotodrucker eingerichtet, Papierart gewählt und Probedruck geprüft |
| Kasse gemacht | Verkaufsvorgänge im Kassensystem abgewickelt, Tagesabschluss unter Anleitung erstellt |
| Reklamation bearbeitet | Beanstandung wegen Farbstich aufgenommen, Ursache am Monitorprofil gefunden, Neudruck veranlasst |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Fotofachgeschäften, Fotostudios, Fotolabors und Betrieben der Bildverarbeitung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres schriftlich statt, mit den Bereichen Branche und Betrieb sowie Kommunikation und Verkauf. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Kundengespräch (30 Prozent, fallbezogenes Fachgespräch zu Verkauf oder Bildtechnik), Waren und Dienstleistungen (30 Prozent, schriftlich), Kaufmännisches Handeln (30 Prozent, schriftlich) und Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent, schriftlich).
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau (FotoMedFachAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten26 Positionen
1 Kundenorientierung und -beratung
1.1 Kundenberatung
- a)Informationen über Produkte des Medienmarktes erschließen
- b)Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten von Waren unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher, sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte darstellen
- c)Waren- und Produktkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information von Kunden nutzen
- d)Kunden differenziert nach Zielgruppen über betriebliche Produkte und Dienstleistungen, insbesondere über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale, informieren
- e)Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und im Verkaufsgespräch nutzen
- f)Trends und innovative Ansätze beobachten und diese für Beratung und Verkauf nutzen
1.2 Kundenkommunikation
- a)auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- b)kulturelle Besonderheiten beim Kundenkontakt berücksichtigen
- c)im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen, Frage- und Gesprächsführungstechniken anwenden
- d)auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- e)zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen, Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
1.3 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
- a)die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit bei der Aufgabenerfüllung berücksichtigen
- b)zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
- c)Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit anbieten
1.4 Kundenschulung
- a)Informationsbedürfnisse von Kunden ermitteln
- b)Kunden über technologische Entwicklungen informieren und in die Bedienung von Geräten der Fotomedienwirtschaft einweisen
- c)Schulungen konzipieren und durchführen
1.5 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
- a)fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)fremdsprachige Informationen nutzen
- c)Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Marketing und Vertrieb
2.1 Verkauf
- a)Produkte und Dienstleistungen verkaufen, Rechtsvorschriften und allgemeine Geschäftsbedingungen beachten
- b)Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
- c)Kaufbelege erstellen
- d)Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten, kassieren, Zahlungen abwickeln
- e)Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
- f)Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen
2.2 Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen
- a)sortimentsbestimmende Faktoren, insbesondere Qualität, Trends, Zielgruppen, Standort und Wettbewerbssituation, erläutern
- b)Sortimentsänderungen begründen und durchführen
- c)Waren und Dienstleistungen verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen
- d)Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen und Waren platzieren
2.3 Markt- und Kundenbeziehungen
- a)die Chancen von Markt- und Kundensegmentierung begründen
- b)Wettbewerbsbeobachtungen durchführen und auswerten
- c)Zielgruppen identifizieren
- d)Instrumente zur Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen, Werbemaßnahmen durchführen
- e)Kundenforen durchführen und auswerten
- f)Marketingerfolg überprüfen
2.4 Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Daten eingeben, sichern und pflegen
- b)Sicherheitsanforderungen und Datenschutz beachten
- c)unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
- d)Maßnahmen zur Behebung von Störungen einleiten
- e)Informations- und Kommunikationssysteme in Geschäftsprozessen einsetzen
- f)rechtliche Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr beachten
- g)an der Konzeption eines Internetauftritts mitwirken
3 Bildaufnahme
3.1 Bildgestaltung
- a)Kundenwünsche und -erwartungen ermitteln, geeignete Gestaltungsmittel auswählen und Bildvorschläge darstellen
- b)Bildkompositionen erarbeiten und festlegen
- c)Kunden bei der Bildgestaltung in Bezug auf die dabei einzusetzende Hard- und Software beraten
- d)Zusammenhang zwischen Bildergebnis und Wirkungsweise der angewendeten Gestaltungsmittel erläutern
3.2 Bilderstellung
- a)Bildaufnahmegeräte unterscheiden und handhaben sowie technische Hilfsmittel und Zubehör auswählen und einsetzen
- b)Kunden in Bezug auf die für die Bilderstellung notwendige Hard- und Software sowie bei der Anwendung von Zubehörartikeln und Hilfsmitteln beraten
- c)vorhandenes Licht nutzen und zusätzliches Licht setzen sowie Beleuchtung im Hinblick auf Kontrastumfang messen
- d)fotografische Aufnahmedaten, insbesondere Belichtungszeit, Blende, Kontrastumfang und Farbtemperatur, ermitteln, beim Verfahrens- und Materialeinsatz berücksichtigen und ergebnisorientiert einsetzen
- e)Personen und Objekte positionieren, Aufnahmestandpunkt festlegen, Kamera einrichten und Belichtung auslösen
- f)Zusammenhang zwischen Bildergebnis und der eingesetzten Hard- und Software erläutern
3.3 Bilddatenträger und Speicherprozesse
- a)Eigenschaften von Bilddatenträgern und Speichermedien sowie Dateiformate erläutern
- b)Bilddatenträger, Aufnahme- und Speichermedien auswählen und nutzen
- c)Bildsicherungs- und Bildrettungsverfahren anwenden
- d)Archivierungsverfahren auswählen und Bilder archivieren
4 Bildbearbeitung und Bildübertragung
4.1 Bearbeitungs- und Übertragungstechniken
- a)Medien und Techniken zur Bildbearbeitung und -übertragung auswählen und anwenden
- b)Farbräume erkennen und nutzen
- c)farborientierte Bildbearbeitung durchführen
- d)Bildmanipulation und -kombination unter Einsatz technischer Hilfsmittel durchführen
- e)Bild-, Urheber- und Nutzungsrechte berücksichtigen
4.2 Kalibrierung
- a)Kunden über die Notwendigkeit der Kalibrierung von Aufnahme-, Verarbeitungs- und Wiedergabesystemen informieren
- b)Kalibrierung eines Systems durchführen
4.3 Medienintegration und -vernetzung
- a)Aufnahme-, Verarbeitungs- und Ausgabemedien auswählen, vernetzen und einsetzen
- b)Kunden bei der Erstellung und Bearbeitung von Bild, Text und Video auch hinsichtlich des Einsatzes von Hard- und Software beraten
- c)Bild-, Video- und Textleistungen erbringen
5 Bildwiedergabe
- a)Nutzungsbedingungen und Leistungsmerkmale von Ausgabegeräten ermitteln
- b)Ausgabegeräte des Ausbildungsbetriebes zur Bildherstellung auswählen, einsetzen sowie Pflege und Wartung sicherstellen
- c)Kunden über unterschiedliche Produktionstechniken für die Bildwiedergabe informieren und über Hard- und Software für die Bildherstellung beraten
- d)Hard- und Software zur Bildpräsentation auswählen und einsetzen
- e)Kunden in Bezug auf Bildpräsentationen und die dafür notwendige Hard- und Software beraten
6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
6.1 Kalkulation und Kennziffern
- a)Kalkulationen erstellen, dabei die Kalkulation beeinflussende Faktoren berücksichtigen, Berechnungen durchführen
- b)betriebliche Leistungskennziffern, insbesondere zu Umsatz, Produktivität und Lagerumschlag, ermitteln und bewerten; Schlussfolgerungen ableiten
- c)betriebliche Statistiken erstellen und auswerten
6.2 Warenwirtschaft
- a)Ziele und Aufgaben des betrieblichen Warenwirtschaftssystems erläutern
- b)betriebliches Warenwirtschaftssystem nutzen, Daten pflegen
- c)Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksichtigen
- d)Beschaffung planen und durchführen
- e)Bestände pflegen
- f)betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten
- g)Inventuren durchführen, rechtliche Vorschriften beachten
- h)Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit des Sortiments unter Berücksichtigung der Lieferfristen ergreifen
7 Qualitätssicherung
7.1 Qualitätssichernde Maßnahmen
- a)Geräte und Ausstattung lagern, pflegen, warten und dabei rechtliche Vorschriften beachten
- b)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, Fehlern und Störungen vorbeugen
- c)zur betrieblichen Prozessoptimierung durch Schwachstellenanalyse und Beseitigung von Fehlerquellen beitragen
7.2 Beschwerde und Reklamation
- a)Umtausch, Beschwerde und Reklamation entsprechend den rechtlichen Regelungen bearbeiten, die Interessen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert handeln
- b)Maßnahmen zur Prävention ableiten und umsetzen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
- a)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
- b)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
- e)Leistungen der Foto- und Medienwirtschaft erläutern
- f)Formen der Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Organisationen in der Foto- und Medienwirtschaft erklären
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz
- a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
- d)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen berücksichtigen
- e)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere darstellen
- f)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- g)Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
2.1 Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
- a)Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Fachinformationen nutzen
- b)Arbeitsabläufe, insbesondere unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ergonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, planen und umsetzen
- c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
- d)Methoden des Zeit- und Selbstmanagements nutzen
2.2 Teamarbeit und Kooperation
- a)Information, Kommunikation und Kooperation zur positiven Gestaltung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
- b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
- c)Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
Zeitliche Gliederung
Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung zum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1Verkauf, Lernziele a bis c,
- Abschnitt A Nr. 2.4Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis d,
- Abschnitt B Nr. 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
- Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz, Lernziele a bis f,
- Abschnitt B Nr. 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Abschnitt B Nr. 1.4Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.2Kundenkommunikation,
- Abschnitt A Nr. 1.3Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.1Kundenberatung, Lernziele a bis e,
- Abschnitt A Nr. 2.1Verkauf, Lernziele d bis f,
- Abschnitt B Nr. 2.1Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen, Lernziel a,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.5Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 3Bildaufnahme,
- Abschnitt A Nr. 5Bildwiedergabe, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.1Kundenberatung, Lernziel f,
- Abschnitt A Nr. 1.3Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, Lernziele b und c,
- Abschnitt A Nr. 1.5Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 2.2Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen,
- Abschnitt A Nr. 5Bildwiedergabe, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- Abschnitt A Nr. 7.1Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
- Abschnitt A Nr. 7.2Beschwerde und Reklamation,
- Abschnitt B Nr. 2.1Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen, Lernziele b und c,
- Abschnitt B Nr. 2.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.4Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e bis g,
- Abschnitt A Nr. 4Bildbearbeitung und Bildübertragung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 1.4Kundenschulung,
- Abschnitt A Nr. 2.3Markt- und Kundenbeziehungen,
- Abschnitt A Nr. 7.1Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziele b und c,
- Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz, Lernziel g,
- Abschnitt B Nr. 2.1Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen, Lernziel d,
- Abschnitt B Nr. 2.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fotomedienfachmann?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen, alle lernen dieselben Inhalte. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Muss ich als Fotomedienfachmann Fotos ins Berichtsheft einfügen?
Ob Fotos, Skizzen oder Fachberichte verlangt werden, bestimmen Kammer und Betrieb. Fragen Sie Ihren Ausbilder. Reichen Sie Bilder von Kunden nur ein, wenn Sie das Einverständnis haben.
Wer führt und prüft mein Berichtsheft?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder monatlich mit Unterschrift.
Was passiert, wenn ich das Berichtsheft nicht vorlegen kann?
Der Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Fehlt er, wird die IHK Sie nicht zulassen. Schreiben Sie deshalb regelmäßig, möglichst jede Woche.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau (FotoMedFachAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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