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Berichtsheft als Gestalter für immersive Medien: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche für Ihre Ausbildung getan haben: Szenen und Prototypen in Entwicklungsumgebungen wie Unity oder Unreal Engine, das Erfassen und Aufbereiten von 3D-Daten, Animationen, Bild- und Tonaufnahmen, die Einrichtung von Netzwerktechnik und Veröffentlichung sowie Kundenberatung und Abnahmen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Je Tag genügen wenige konkrete Sätze mit Tätigkeit, Werkzeug und Ergebnis.

Stand: 21.10.2026

Was als Gestalter für immersive Medien ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien (GiMedAusbV) vom 5. April 2023. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinführung in die Entwicklungsumgebung, erste Szene mit Boden, Licht und Kamera angelegt und als Testbuild auf die VR-Brille gespielt8
DienstagEinfaches Möbelstück in Blender modelliert, UV-Karte erstellt und Modell mit Grundtextur in die Szene importiert8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Mediengestaltung, Farbe und Typografie, Dateiformate und Auflösungen8
DonnerstagRaum mit Fotogrammetrie erfasst, 120 Fotos aufgenommen und die Punktwolke mit dem Ausbilder bereinigt8
FreitagEigene Szene aufgeräumt, Objekte benannt, Stand in der Versionsverwaltung gesichert und Wochenbericht im Team vorgestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundentermin zum VR-Messerundgang, Anforderungen aufgenommen, Zielgerät und Besucherzahl geklärt und Aufgaben im Backlog verteilt8
DienstagInteraktion für den Showroom-Prototyp programmiert, Objekte greifbar gemacht und Bildrate auf der Zielhardware optimiert8
MittwochBerufsschule: Projektmanagement, Kalkulation von Medienprojekten und Urheberrecht8
DonnerstagRaumklang für die Szene eingerichtet, Soundeffekte positioniert und Lautstärken mit Testpersonen abgestimmt8
FreitagBuild für das Messegerät veröffentlicht, Abnahmetest mit Checkliste durchgeführt, Mängel behoben und Dokumentation an den Kunden übergeben8

Berufsschule im Berichtsheft des Gestalters für immersive Medien

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Grundlagen der 3D-Modellierung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde: Arbeitsvertrag“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Gestalter für immersive Medien

StattBesser
In der Engine gearbeitetSzene in Unity aufgebaut, Beleuchtung gebacken und Testbuild auf der VR-Brille geprüft
3D-Modell gemachtRequisit mit 4.000 Polygonen modelliert, UV-Karte erstellt und Textur in Substance Painter angelegt
Am Sound gearbeitetRaumklang für drei Quellen eingerichtet und Lautstärken im Headset abgestimmt
Kunden beratenAnforderungen mit dem Kunden besprochen und Zielgerät, Zeitplan und Umfang schriftlich festgehalten
Projekt abgeschlossenAbnahme mit Testprotokoll durchgeführt, zwei Mängel behoben und Projektdaten an den Kunden übergeben

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Agenturen, Produktionsfirmen, Studios und Entwicklungsabteilungen, die immersive Medien herstellen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Screenshots verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. „Immersive Medien produzieren“ zählt zu 50 Prozent: Sie bearbeiten einen praktischen Betriebsauftrag mit bis zu 40 Stunden, dokumentieren ihn, präsentieren ihn bis zu 15 Minuten und führen ein fachbezogenes Gespräch von bis zu 20 Minuten. Dazu kommen die schriftlichen Bereiche „Immersive Medien konzipieren und gestalten“ (20 Prozent, 120 Minuten), „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ (20 Prozent, 120 Minuten) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 Prozent, 60 Minuten). In der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung an.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien (GiMedAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwicklungsumgebungen entsprechend den technischen und gestalterischen Vorgaben festlegen und einrichten
  • b)Daten, insbesondere Bild-, Ton-, Animations- und 3D-Modell-Daten, mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen nach konzeptionellen Vorgaben zusammenführen
  • c)virtuelle Umgebung entsprechend dem ausgewählten immersiven Medium nach konzeptionellen Vorgaben gestalten
  • d)Audioverhalten und -positionen festlegen und einbinden
  • e)Elemente der Benutzeroberfläche erstellen und einbinden
  • f)virtuelle Kameras auswählen und einbinden
  • g)Beleuchtungskonzepte und visuelle Effekte mithilfe von Lichtobjekten und Schattierungsmethoden umsetzen
  • h)Interaktionen und Interaktions-Feedback mithilfe von visuellen Skripten erstellen und einbinden
  • i)Simulationen physikalischer Einflüsse mithilfe der Entwicklungsumgebungen anwenden
  • j)Skripte anpassen und anwenden
  • k)immersive Anwendungen entsprechend dem Evaluationskonzept prüfen und optimieren
  • l)Benutzerführung, Anleitungen und Aufgaben für Nutzerinnen und Nutzer erstellen
  • m)immersive Anwendungen ausgeben und Qualitätssicherung durchführen
2 iteratives Entwickeln von Prototypen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Konzeption und Gestaltung in elementaren Prototypen umsetzen
  • b)Prototypen nach Vorgaben für das Benutzererlebnis gestalten
  • c)Interaktionsdesigns in Prototypen umsetzen
  • d)Evaluationskonzepte im Team entwickeln
  • e)Benutzeroberflächen gestalten und Inhalte nach Strukturvorgaben einfügen
  • f)Tests von Prototypen durchführen und Testergebnisse in die Weiterentwicklung einbringen
  • g)funktionale Prototypen in die Produktionsphase überführen und iterativ weiterentwickeln
3 Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Daten übernehmen, konvertieren und für die Weiterbearbeitung vorbereiten
  • b)3D-Daten und -Hintergründe aus Objektdatenbanken beziehen und nach konzeptionellen Vorgaben aufbereiten
  • c)statische und bewegte reale Objekte sowie 2D- und 3D-Umgebungen mit verschiedenen Techniken erfassen
  • d)grundlegende 3D-Modellierung und 3D-Skulpturierung von Körpern vornehmen, 3D-Daten und Dateiformate anwendungsbezogen evaluieren und anpassen
  • e)Modelle auf das UV-Koordinatensystem projizieren
  • f)Texturen aus Texturdatenbanken beziehen, fotografisch generieren und manuell erstellen
  • g)Texturen für unterschiedliche Materialeigenschaften erstellen, 3D-Strukturen mithilfe von Texturen optimieren
  • h)3D-Daten und Texturen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
4 Gestalten und Umsetzen von Animationen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Objekte für die Animation vorbereiten
  • b)Animationstechniken nach konzeptionellen und technischen Vorgaben auswählen, Animationen erstellen und visuelle Effekte ergänzen
  • c)digitale Skelette erstellen und an 3D-Modelle binden
  • d)Animationsdaten auf die zu animierenden Objekte anwenden
  • e)Animationen für die Wiederverwendung optimieren sowie dokumentieren und archivieren
5 Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bild- und Tonaufnahmegeräte auswählen und einsetzen
  • b)Perspektiven, Bewegungen und Einstellungsgrößen für Bild, Ton und Szene auswählen und einsetzen
  • c)Unterschiede von konventionellen und immersiven Formaten berücksichtigen
  • d)konventionelle und immersive Formate aneinander angleichen und Übergänge schaffen
  • e)Bild und Ton aufzeichnen, live übertragen und anpassen
6 Gestalten von immersiven Klangwelten10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Audio-Direkt- und -Diffus-Signale aufnehmen
  • b)Audiodaten unter Berücksichtigung von dramaturgischen Anforderungen übernehmen und für die Weiterbearbeitung vorbereiten
  • c)Audiomaterial anlegen, arrangieren und eine Mischung unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption erstellen und nach klangästhetischen Gesichtspunkten beurteilen und anpassen
  • d)Audiodaten unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen für den weiteren Erstellungsprozess zur Verfügung stellen
7 Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Streaming-, Distributions- und Cloud-Lösungen produktionsbezogen konfigurieren und anwenden
  • b)Projekte für Online- und Offline-Plattformen exportieren und publizieren
  • c)Streaming- und Metadaten in Echtzeit aufzeichnen und archivieren
8 Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)zu erstellende Produktion unter inhaltlichen, gestalterischen, technischen und distributiven Gesichtspunkten bewerten
  • b)inhaltliche Konzeptionen für Projekte, insbesondere Zielformulierungen und Interaktions- und Kollaborationskonzepte, im Team entwickeln
  • c)lineare und nichtlineare Planungselemente unter Berücksichtigung technischer, gestalterischer und wirtschaftlicher Vorgaben entwickeln
  • d)Stimmungsbilder, insbesondere durch Charaktere und virtuelle Umgebungen, entwickeln
  • e)immersive Dramaturgie mithilfe von 3D-Darstellungen sowie von Bild-, Ton- und Interaktionsebenen optimieren
  • f)technische Konzepte erstellen, dabei Anforderungen festlegen und einzusetzende Werkzeuge auswählen
9 Beraten von Kundinnen und Kunden12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundengespräche vorbereiten, insbesondere Motivation und Anwendungsszenarien recherchieren
  • b)Präsentationen von Anwendungsszenarien entwickeln
  • c)Kundengespräche durchführen, dabei Anwendungsszenarien demonstrieren und präsentieren
  • d)Ergebnisse der Gespräche dokumentieren, mit Kundinnen und Kunden abstimmen und reflektieren, Angebotserstellung und Konzeption vorbereiten
10 Validieren und Abschließen von Aufträgen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Prototypen und finale Anwendungen mit verschiedenen Endgeräten und Eingabemethoden testen
  • b)finale Anwendungen durch Auftraggeber abnehmen lassen
  • c)finale Anwendungen entsprechend den Auftragsvorgaben bereitstellen und veröffentlichen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Methoden des Projektmanagements auswählen und anwenden, digitale und analoge Unterstützungswerkzeuge auswählen und einsetzen
  • b)Zeit-, Qualitäts- und Budgetvorgaben prüfen und berücksichtigen
  • c)Zielvorgaben festlegen, Projektanforderungen und Verantwortlichkeiten definieren
  • d)Meilensteine, Teilaufgaben sowie Termine planen und überwachen
  • e)Abstimmungs- und Präsentationstermine planen und organisieren
  • f)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
  • g)Projektergebnisse fortlaufend und abschließend dokumentieren
6 Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Respekt, Vertrauen und transparentes Handeln als Grundlage kunden- und teamorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit praktizieren sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • b)Gespräche lösungsorientiert, situations- und adressatengerecht führen sowie Ergebnisse dokumentieren
  • c)Arbeitsdurchführung im Team reflektieren und bewerten, Verbesserungsvorschläge kommunizieren
  • d)Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und auswerten sowie Auskünfte erteilen
  • e)Entwürfe, Zwischen- und Endergebnisse von Projekten adressatengerecht präsentieren
  • f)Kundinnen und Kunden lösungsorientiert beraten
  • g)in einer fremden Sprache Informationen einholen, auswerten und kommunizieren, insbesondere in Englisch
7 Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere im Hinblick auf
    • aa)Persönlichkeitsrechte
    • bb)Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
    • cc)Nutzungs- und Verwertungsrechte
    • dd)Datenschutz und Datensicherheit
    • ee)Verpflichtungen aus Verträgen
    • ff)Bestimmungen bei mobilen Produktionen, insbesondere im Hinblick auf die Versammlungsstättenverordnung
  • b)Genehmigungen für Medienproduktionen einholen und dokumentieren
  • c)Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Medien beachten
  • d)Prinzipien für die ethisch vertretbare Gestaltung von Medien berücksichtigen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Gestalter für immersive Medien das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsvertrag und Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag je Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Planen Sie einen festen Termin ein, etwa Freitagnachmittag, damit die Einträge frisch bleiben.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Lassen Sie ihn regelmäßig prüfen, damit vor der Zulassung zur Abschlussprüfung nichts fehlt.

Was trage ich bei einem Projekt ein, das mehrere Wochen läuft?

Schreiben Sie in jeder Woche auf, was Sie selbst getan haben, etwa Modellierung, Interaktion, Klang oder Veröffentlichung. Der Projektname genügt als Rahmen, die Kundendaten lassen Sie weg.

Gehören Wartezeiten wie Renderzeiten oder Builds ins Berichtsheft?

Tragen Sie die Tätigkeit ein, die dazugehört, zum Beispiel Build gestartet, Ergebnis geprüft und Fehler in den Materialien behoben. Reine Wartezeit brauchen Sie nicht zu beschreiben.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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