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Berichtsheft als Gestalter für visuelles Marketing: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Gestalter für visuelles Marketing gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich ausgeführt haben: Schaufenster und Warenpräsentationen gestalten, Dekorationen entwerfen und aufbauen, Skizzen und Aufbaupläne zeichnen, Materialien und Requisiten beschaffen, Beleuchtung einrichten, Projekte kalkulieren und die Wirkung einer Präsentation kontrollieren. Diese Seite zeigt, wie Sie solche Arbeiten in knappen, nachvollziehbaren Einträgen festhalten.

Stand: 21.10.2026

Was als Gestalter für visuelles Marketing ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing (MarketGestAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWarenlager und Dekofundus gesichtet, Requisiten für die Herbstdekoration nach Farbgruppen sortiert, Unterweisung zum Umgang mit Leitern und Tackern8
DienstagAltes Schaufenster abgebaut, Glasflächen gereinigt, Skizze für die neue Präsentation mit Maßen und Warenplatzierung gezeichnet8
MittwochBerufsschule: Farbenlehre, Proportionen und Bildaufbau, Grundlagen der Wahrnehmung8
DonnerstagDekorationsteile zugeschnitten und beklebt, Schaufensterfiguren angekleidet, Preisschilder nach Vorgabe gestaltet8
FreitagFenster nach Skizze aufgebaut, Strahler ausgerichtet, Ergebnis mit Foto dokumentiert und mit der Ausbilderin besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundentermin im Modehaus zur Frühjahrskampagne, Anforderungen aufgenommen, Konzept mit Zeitplan und Budgetrahmen entworfen8
DienstagReinzeichnungen und Bereitstellungsliste für drei Schaufenster erstellt, Angebote für Sonderanfertigungen bei zwei Lieferanten eingeholt8
MittwochBerufsschule: Projektplanung und Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagProjekt kalkuliert (Material, Arbeitszeit, Fremdleistungen), Gestaltung am Messestand-Modell im Maßstab geprüft, Lichtkonzept abgestimmt8
FreitagAufbau der Präsentation mit dem Team begleitet, Abnahme mit dem Kunden, Fotodokumentation und Umsatzvergleich zur Erfolgskontrolle angelegt8

Berufsschule im Berichtsheft des Gestalters für visuelles Marketing

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Farb- und Formenlehre, Schriftgestaltung, Kalkulation oder Warenkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Gestalter für visuelles Marketing

StattBesser
Schaufenster gemachtSchaufenster nach Skizze mit 12 Teilen aufgebaut, Warengruppen nach Farbe gestaffelt
Deko gebasteltAufsteller aus Hartschaumplatte zugeschnitten, grundiert und lackiert
Licht eingestelltDrei Strahler auf Warenzonen ausgerichtet und Blendung am Glas geprüft
Angebot geholfenMaterialkosten für das Projekt kalkuliert und mit zwei Lieferantenangeboten verglichen
Am Computer gearbeitetAufbauplan im Layoutprogramm gezeichnet und als PDF für den Kunden exportiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Dekorationsbetrieben, Einzelhandelsunternehmen, Kaufhäusern, Messebau- und Agenturbetrieben. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. In der praktischen Arbeitsaufgabe konzipieren, gestalten und dokumentieren Sie eine Aufgabe und stellen sie in Präsentation und Fachgespräch vor; sie zählt mit 50 Prozent am stärksten. Dazu kommen die schriftlichen Bereiche Visuelle Verkaufsförderung (20 Prozent), Projektplanung und -steuerung (20 Prozent) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent). Bereits in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing (MarketGestAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans26 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • a)Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt und seine Bedeutung in der Region beschreiben
  • b)Aufbau und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
  • c)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • d)für den Ausbildungsbetrieb geltende arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie Tarif- und Arbeitszeitregelungen darstellen
  • e)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
  • f)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden: Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation
2.1 Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
  • a)Ziele, Reihenfolge und Zeitplan für Aufgaben festlegen und dokumentieren
  • b)Probleme analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
  • c)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen; Informationen beschaffen und nutzen
  • d)Durchführung und Ergebnisse kontrollieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen
2.2 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen, bearbeiten und auswerten
  • b)Sachverhalte, Themen und Unterlagen situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
  • c)interne und externe Kooperationsprozesse mitgestalten, insbesondere mit den Bereichen Verkauf, Werbung, Medien und Industrie
  • d)Konfliktlösungsmöglichkeiten anwenden
  • e)Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden
2.3 Kundenorientierte Kommunikation
  • a)Bedeutung von Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)Kundenkontakte nutzen und pflegen, Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
  • c)Informations- und Präsentationsgespräche planen, durchführen und nachbereiten; Alternativen anbieten
2.4 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
  • b)externe und interne Netze und Dienste nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten
  • c)Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen
2.5 Qualitätssicherung
  • a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • b)Zusammenhänge zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und Auswirkungen auf das Betriebsergebnis ableiten
2.6 Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben
  • a)englische Fachbegriffe anwenden
  • b)englischsprachige Informationen nutzen und auswerten
3 Grundlagen des visuellen Marketings
3.1 Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik
  • a)Unternehmensphilosophie bei der Entwicklung von Gestaltungskonzepten berücksichtigen
  • b)Bedarfs- und Marktentwicklungsdaten des Marktsegmentes beschaffen, auswerten und für Gestaltungskonzepte nutzen
3.2 Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen
  • a)Waren, Produkte und Dienstleistungen präsentieren und atmosphärisch visualisieren, dabei Grundsätze der Warenplatzierung anwenden
  • b)Gestaltungsmittel und -elemente, insbesondere Warenträger, Beleuchtung und Multimediatechniken zielgruppenspezifisch auswählen und einsetzen
  • c)Verkaufsräume, Ausstellungsräume oder Schaufenster unter dem Aspekt der visuellen Verkaufsförderung gliedern; Verkehrsströme und Blickzonen berücksichtigen
  • d)Waren bedarfsgebündelt und selbsterklärend präsentieren
  • e)Zusammenspiel von Sortiment, Einrichtung, Bildwelten und dekorativer Darstellung berücksichtigen
3.3 Visuelle Verkaufsförderung und Werbung
  • a)Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung als Teil des Marketings erläutern
  • b)bei der Entwicklung von Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Events mitwirken; wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen
  • c)Bedeutung und Wirkungen einzelner Werbemittel und Werbemaßnahmen erklären und diese zielgerichtet einsetzen
  • d)Farben als Gestaltungsmittel einsetzen, dabei Grundsätze der Farbenlehre beachten
  • e)Licht als Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit einsetzen
  • f)typografische Gestaltungsvarianten produktorientiert auswählen
  • g)innovative verkaufsfördernde Gestaltungselemente einsetzen
4 Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte
  • a)Werkstoffe und Hilfsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und der beabsichtigten gestalterischen Wirkung auswählen; unterschiedliche Be- und Verarbeitungstechniken anwenden
  • b)Werkzeuge und Maschinen nutzen und pflegen
  • c)Geräte und Beleuchtungselemente nach Vorgaben und technischen Unterlagen einsetzen
5 IT-Anwendungen
  • a)Texte und Grafiken computergestützt gestalten und layouten
  • b)Bilder beschaffen und bearbeiten
  • c)Konzepte der visuellen Verkaufsförderung computergestützt entwickeln und realisieren
  • d)Werbemittel gestalten und herstellen
  • e)branchenspezifische Software zur Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie zur Materialverwaltung nutzen
6 Projekte des visuellen Marketings
6.1 Entwurf und Planung
  • a)Ideen entwickeln, Gestaltungskonzepte entwerfen und skizzieren
  • b)werbe- und verkaufspsychologische Grundsätze beachten
  • c)Entwicklungen in Kunst, Design und Architektur nutzen sowie aktuelle Trends berücksichtigen
  • d)Reinzeichnungen und Pläne, insbesondere unter Berücksichtigung der Flächen- und Raumeinteilung, erstellen
  • e)Konzepte präsentieren und begründen
  • f)Projekte unter Berücksichtigung inhaltlicher, organisatorischer, zeitlicher und finanzieller Aspekte planen und dokumentieren
  • g)Bedarf an internen und externen Dienstleistungen ermitteln
  • h)Kostenpläne projektbezogen erstellen und überwachen
  • i)räumliche Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen
  • k)rechtliche Regelungen, insbesondere des Urheberrechtes, beachten
6.2 Umsetzung
  • a)Präsentationsmittel, Materialien und Werkzeuge zur Projektrealisierung bereitstellen und einsetzen, abbauen und lagern
  • b)Waren, Produkte, Accessoires und Requisiten platzieren
  • c)Präsentations- und Ausstellungsräume vorbereiten
  • d)vorbereitende Maßnahmen für den Aufbau der Präsentation organisieren und überwachen
  • e)Maßnahmen bei veränderten Anforderungen im Rahmen der Projektgestaltung durchführen und veranlassen
  • f)Ergebnisse der Projektdurchführung dokumentieren
7 Steuerung von Projekten visuellen Marketings
7.1 Beschaffung
  • a)Bedarf an Materialien und Waren ermitteln
  • b)Angebote einholen und bewerten; Aufträge erteilen
  • c)Lieferungen überprüfen; Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen vergleichen; Abweichungen klären
7.2 Kalkulation
  • a)Projekte kalkulieren
  • b)Nachkalkulationen durchführen
  • c)Material- und Zeitaufwand dokumentieren und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
7.3 Erfolgskontrolle
  • a)Erreichen von Projektzielen durch Soll-Ist-Vergleich prüfen
  • b)Projekte auswerten, Instrumente der Erfolgskontrolle anwenden und Ergebnisse präsentieren
  • c)Folgerungen für künftige Projekte ableiten
7.4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen
  • b)Notwendigkeit betrieblicher Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
  • c)projektbezogene Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
  • d)Eingang und Ausgang von Rechnungen kontrollieren

Zeitliche Gliederung

A.

Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.1Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung und
  • 2.2Teamarbeit und Kooperation

sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln.

B.

1. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
  • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 2.4Informations- und Kommunikationssysteme

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.4Umweltschutz,
  • 3.3Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
  • 4.Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
  • 3.2Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
  • 6.1Entwurf und Planung, Lernziel a,
  • 6.2Umsetzung, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.3Kundenorientierte Kommunikation,
  • 2.6Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 1.4Umweltschutz

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.3Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele a, b, f und g,
  • 6.1Entwurf und Planung, Lernziele b bis k,
  • 6.2Umsetzung, Lernziele c bis f,
  • 7.1Beschaffung,
  • 7.2Kalkulation

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
  • 3.2Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
  • 3.3Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
  • 4.Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte,
  • 6.1Entwurf und Planung, Lernziel a,
  • 6.2Umsetzung, Lernziele a und b,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 5.IT-Anwendungen,
  • 7.4Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 2.4Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 2.5Qualitätssicherung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.3Kundenorientierte Kommunikation,
  • 2.6Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben,
  • 7.4Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

fortzuführen und zu vertiefen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 7.3Erfolgskontrolle

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
  • 3.2Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
  • 3.3Visuelle Verkaufsförderung und Werbung,
  • 6.1Entwurf und Planung,
  • 6.2Umsetzung

fortzuführen und zu vertiefen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 5.IT-Anwendungen,
  • 7.1Beschaffung,
  • 7.2Kalkulation

fortzuführen und zu vertiefen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Gestalter für visuelles Marketing das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsvertrag und Kammer fest, üblich ist ein Eintrag je Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Halten Sie Aufbauten und Termine möglichst zeitnah fest, solange Maße und Materialien noch bekannt sind.

Soll ich Skizzen und Fotos meiner Dekorationen einkleben?

Ob Skizzen oder Fotos verlangt werden, bestimmen Betrieb und Kammer. Wenn sie erlaubt sind, ergänzen sie den Text sinnvoll, ersetzen ihn aber nicht. Fragen Sie vorher Ihren Ausbilder, auch wegen der Rechte an Kundenmotiven.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. In der Abschlussprüfung selbst wird er nicht bewertet, er ist aber Voraussetzung für die Zulassung.

Was trage ich in Wochen mit Messeaufbau oder langen Einsätzen ein?

Tragen Sie die Arbeiten mit Ort, Aufgabe und Stunden ein, zum Beispiel Aufbau des Messestands, Lichtanpassung und Abbau. Gehört ein Lehrgang außerhalb des Betriebs dazu, nennen Sie Thema, Ort und Stunden getrennt.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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