Berichtsheft als Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb und in der Berufsschule gelernt und getan haben, nach Tagen geordnet und mit den Stunden. Als Kaufmann oder Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind das typischerweise die Annahme und Bearbeitung von Sendungen, die Tourenplanung und Disposition, der Kundenservice mit Reklamationen und Sendungsverfolgung, Angebote und Preise, Rechnungswesen und Controlling sowie Marketing und Vertrieb.
Stand: 21.10.2026
Was als Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (KEPKfmAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Der Ausbildungsbetrieb, mit Berufsbildung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, mit Arbeitsplanung sowie Informations- und Kommunikationssystemen
- Kommunikation und Kooperation, mit Kundenkommunikation und Teamarbeit
- Angebotsgestaltung, mit Dienstleistungsangebot, rechtlichen Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung
- Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen, mit Märkten, Verkaufsförderung, Verkauf und Kundenpflege
- Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen, mit Sendungsbearbeitung und Disposition
- Personalwirtschaft
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, mit Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sendungen an der Annahme erfasst, Maße und Gewicht geprüft, Frachtbriefe ausgefüllt und Sendungsnummern vergeben | 8 |
| Dienstag | Eingangspost sortiert, Sendungen im Tracking-System gescannt und Zustellversuche dokumentiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Rechtsgeschäfte und Vertragsarten, Zahlungsvorgänge, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Kundenanfragen zu Laufzeiten am Telefon beantwortet und Sendungsstatus für Kunden abgefragt | 8 |
| Freitag | Arbeitsschutz-Unterweisung am Umschlagplatz mitgemacht und Tagesabschluss der Kasse unterstützt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Touren für den Folgetag disponiert, Fahrer eingeteilt und Sonderfahrten für Expresssendungen abgestimmt | 8 |
| Dienstag | Angebot für einen Geschäftskunden kalkuliert, Zuschläge und Laufzeiten gegenübergestellt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Personalwirtschaft | 8 |
| Donnerstag | Reklamation wegen beschädigter Sendung bearbeitet, Schadensmeldung angelegt und Rücksprache mit dem Kunden gehalten | 8 |
| Freitag | Kennzahlen zu Zustellquote und Laufzeiten ausgewertet und Vorschläge für die Teambesprechung vorbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Lernfeld und Thema in einer Zeile. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
| Statt | Besser |
|---|---|
| Sendungen bearbeitet | Sendungen angenommen, gewogen und vermessen, Entgelt nach Preisliste ermittelt und Auftrag im System angelegt |
| Bei der Disposition geholfen | Tour für 12 Zustellbezirke geplant und Fahrer nach Auslastung und Zeitfenstern zugeteilt |
| Kundengespräche geführt | Reklamation zu einer verspäteten Expresssendung aufgenommen, Ursache im Tracking geklärt und Kunden zurückgerufen |
| Mit Zahlen gearbeitet | Ausgangsrechnungen für Geschäftskunden erstellt und offene Posten abgeglichen |
| Im Vertrieb mitgearbeitet | Angebotsschreiben für einen Neukunden vorbereitet und Nachfassgespräch protokolliert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Kurier-, Express- und Paketdiensten, bei Postdienstleistern und in Logistikunternehmen mit entsprechenden Sparten. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. Schriftlich geprüft werden Leistungserstellung im Kurier-, Express- und Postdienst (höchstens 150 Minuten), Vertrieb und kaufmännische Steuerung (höchstens 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (höchstens 60 Minuten). Dazu kommt ein mündliches fallbezogenes Fachgespräch mit 15 Minuten Vorbereitung und höchstens 20 Minuten Gespräch. Die Leistungserstellung und das Fachgespräch zählen doppelt. Vorher findet etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischenprüfung statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (KEPKfmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans28 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
- a)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
- a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- d)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- e)wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation
2.1 Arbeitsplanung
- a)Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
- b)Arbeitstechniken, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lerntechniken einsetzen
- c)Informationsquellen auch in einer Fremdsprache nutzen
- d)ergonomische Regeln bei der Arbeit beachten
- e)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- b)Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten
- c)Daten und Informationen aufgabenbezogen erfassen, auswerten und bereitstellen
- d)Notwendigkeit der Datensicherung begründen; betriebliche Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen anwenden
3 Kommunikation und Kooperation
3.1 Kundenorientierte Kommunikation
- a)die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert handeln und kommunizieren
- b)fremdsprachige Fachbegriffe und Standardtexte anwenden
- c)Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
- d)Auskünfte erteilen, auch in einer Fremdsprache
- e)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
3.2 Teamarbeit und Kooperation
- a)Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert und kooperativ umsetzen
- b)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- c)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
4 Angebotsgestaltung
4.1 Dienstleistungsangebot
- a)Dienstleistungsangebote der Branche unterscheiden
- b)bei Entwicklung und Ausgestaltung des Dienstleistungsangebotes mitwirken
- c)Fremdleistungen einkaufen
4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
- a)rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
- b)Regelungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes anwenden
- c)sendungsbezogene Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen
- d)Gefahrgut identifizieren; sendungs-bezogene Gefahrgutvorschriften beachten
- e)rechtliche Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen
- f)Versicherungsbedingungen beachten; Haftungsregelungen anwenden
4.3 Qualitätssicherung
- a)Qualitätsziele des Unternehmens im eigenen Arbeitsbereich umsetzen
- b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
- c)Auswirkungen von Qualität und Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen
5 Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen
5.1 Märkte, Zielgruppen
- a)Informationen über Zielgruppen und Märkte auswerten und nutzen
- b)Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- c)bei der Ermittlung des Nachfragepotenzials für Dienstleistungen mitwirken
5.2 Verkaufsförderung
- a)verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen
- b)bei der Planung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken
- c)Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln
5.3 Verkauf
- a)Kundenwünsche ermitteln
- b)Dienstleistungen präsentieren
- c)Angebote erstellen
- d)Dienstleistungen verkaufen, Verträge abschließen
5.4 Kundenpflege
- a)Kundenzufriedenheit prüfen
- b)Kunden bei Leistungsstörungen Lösungsalternativen aufzeigen
- c)Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
- d)Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
6 Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen
6.1 Sendungsbearbeitung
- a)Sendungen annehmen, sortieren und ausliefern
- b)Aufträge annehmen und bearbeiten
- c)Sendungsdokumentationen erstellen, abgleichen und bearbeiten
- d)Sendungsentgelte berechnen und kassieren
- e)Transport- und Sendungsstatus überwachen, Auskünfte erteilen
- f)Maßnahmen bei Leistungsstörungen ergreifen
- g)Schadensfälle bearbeiten
6.2 Disposition
- a)Zusammenhänge zwischen Transportkonzepten, Transportmitteleinsatz und Sendungsarten darstellen
- b)Leistungsanforderungen aus Aufträgen ermitteln
- c)Eignung von Geräten für Transport und Sendungsumschlag beurteilen
- d)Umschlag und Sortierung unter Berücksichtigung von Leitsystemen steuern
- e)Rücklauf von Sendungen und Nachbearbeitung organisieren und überwachen
- f)Abweichungen in Betriebsprozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen
- g)Materialbedarf feststellen, Beschaffungen veranlassen
- h)Fahrtrouten und Logistikketten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, zeitlichen Vorgaben sowie verkehrsgeographischen Bedingungen planen und koordinieren
- i)Personal und Transportmittel disponieren
- k)Wartung von Transportmitteln und Geräten steuern und kontrollieren
7 Personalwirtschaft
- a)an Personalplanung, Personalbeschaffung und Personalauswahl mitwirken
- b)Vorgänge der Personalverwaltung auch in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten; Personaldaten schützen
- c)bei Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
- d)Entgeltarten unterscheiden und bei Entgeltabrechnungen mitwirken
- e)rechtliche Bedingungen beim Einsatz von Beschäftigten des eigenen Unternehmens und von Fremddienstleistern berücksichtigen
8 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
8.1 Betriebliches Rechnungswesen
- a)Bedeutung des Rechnungswesens für den Betriebserfolg darstellen
- b)Kassen führen und Kassenabschlüsse erstellen
- c)Rechnungen erstellen
- d)vorbereitende Arbeiten für Buchungen durchführen, Aufbau des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen
- e)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
- f)Steuern und Abgaben berücksichtigen
- g)an vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung von Jahresabschlüssen mitwirken
8.2 Kosten- und Leistungsrechnung
- a)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
- b)Kosten und Erträge von Dienstleistungen erfassen und bewerten
- c)Kalkulationen durchführen
8.3 Controlling
- a)Funktion des Controllings erläutern
- b)an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken
- c)Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen; Statistiken erstellen und präsentieren
- d)an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
Zeitliche Gliederung
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 6.1Sendungsbearbeitung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d,
- 2.2Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.2Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a bis c,
- 6.1Sendungsbearbeitung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4Umweltschutz,
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
- 3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
- 6.1Sendungsbearbeitung, Lernziele d und e,
- 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel c,
- 4.1Dienstleistungsangebot, Lernziel a,
- 5.3Verkauf, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsplanung, Lernziel c,
- 4.2Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele d und e,
- 4.3Qualitätssicherung,
- 6.2Disposition, Lernziele a bis g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 4.1Dienstleistungsangebot, Lernziel b,
- 4.2Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel f,
- 5.2Verkaufsförderung, Lernziel a,
- 5.4Kundenpflege,
- 6.1Sendungsbearbeitung, Lernziele f und g,
- 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.1Sendungsbearbeitung, Lernziele c und e,
fortzuführen.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel f,
- 7.Personalwirtschaft
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1Arbeitsplanung, Lernziel e,
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele d und e,
- 4.1Dienstleistungsangebot, Lernziel c,
- 5.1Märkte, Zielgruppen,
- 5.2Verkaufsförderung, Lernziele b und c,
- 5.3Verkauf, Lernziele c und d,
- 6.2Disposition, Lernziele h bis k,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel g,
- 8.2Kosten- und Leistungsrechnung,
- 8.3Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d und f,
fortzuführen.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Sie führen den Nachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür Zeit im Betrieb ein, das klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Was trage ich bei Tagen an der Sendungsannahme oder im Umschlag ein?
Schreiben Sie die konkreten Arbeitsschritte auf, etwa Sendungen erfasst, gewogen, gescannt oder sortiert. Nennen Sie, welche Systeme und Unterlagen Sie genutzt haben, zum Beispiel Tracking-System und Frachtbrief. Kundennamen und Auftragsnummern lassen Sie weg.
Wie ordne ich Disposition und Kalkulation dem Berufsbild zu?
Die Tourenplanung gehört zur Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen, Angebote und Preise zur Angebotsgestaltung und zum Vertrieb. Kalkulation und Auswertungen ordnen Sie der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu. Ein kurzer Hinweis im Eintrag genügt.
Brauche ich das Berichtsheft zur Prüfung?
Ja, zur Zulassung zur Abschlussprüfung muss der Nachweis vorgelegt werden (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Bewertet wird er in der Prüfung nicht. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt, der Nachweis sollte bis dahin lückenlos geführt sein.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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