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Berichtsheft als Kaufmann für Tourismus und Freizeit: Beispiele und Tipps

Als Kaufmann oder Kauffrau für Tourismus und Freizeit halten Sie im Berichtsheft fest, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben: Beratung und Buchung von Reisen oder Freizeitangeboten, Gestalten von Angeboten, Veranstaltungen planen und durchführen, Marketing und Verkauf, Rechnungswesen und Controlling sowie die Arbeit mit Buchungs- und Informationssystemen. Wer bei einer Tourist-Information, einem Reiseveranstalter, in einem Freizeitpark oder bei einem Kur- und Tourismusbetrieb ausgebildet wird, trägt diese Tätigkeiten Woche für Woche in Stichworten ein.

Stand: 21.10.2026

Was als Kaufmann für Tourismus und Freizeit ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit und zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit (TourKfmAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen. Stattdessen wird im Ausbildungsvertrag eine von zwei Wahlqualifikationen festgelegt: Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen sichern oder Destination gestalten.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in das Buchungssystem, Gästeanfragen am Schalter und per E-Mail beantwortet, Prospektmaterial nachgefüllt8
DienstagKunden bei der Auswahl einer Tagestour beraten, Buchung unter Anleitung erfasst, Reisebestätigung vorbereitet8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Ausbildungsbetriebs, Kommunikation im Kundengespräch, Grundlagen der Buchführung8
DonnerstagVeranstaltungskalender der Region aktualisiert, Ansprechpartner der Anbieter in der Kontaktliste ergänzt, Belege sortiert8
FreitagEingehende Post und Rechnungen vorkontiert, Teambesprechung protokolliert, Sehenswürdigkeiten der Region für ein Infoblatt zusammengestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKalkulation für ein Wochenendpaket erstellt, Preise der Leistungsträger verglichen und Marge berechnet8
DienstagPlanung einer Gästeveranstaltung: Ablaufplan, Raumbuchung, Catering angefragt, Budget abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Kosten- und Leistungsrechnung, Marketingkonzept, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagAnzeige und Social-Media-Beiträge für die Saisoneröffnung gestaltet, Besucherzahlen des Vorjahres ausgewertet8
FreitagReklamation einer Reisegruppe bearbeitet, Gästebefragung ausgewertet, Verbesserungsvorschläge dem Team vorgestellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns für Tourismus und Freizeit

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Leistungsgestaltung, Buchführung oder Marketing. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Kaufmann für Tourismus und Freizeit

StattBesser
Kunden betreutReisewünsche einer Familie aufgenommen, drei Angebote verglichen und die gewählte Reise gebucht
Veranstaltung geholfenTeilnehmerliste für den Stadtrundgang geführt, Gäste am Treffpunkt begrüßt und Tickets kontrolliert
Marketing gemachtText und Bild für den Newsletter zur Wintersaison erstellt und den Versand vorbereitet
BuchhaltungEingangsrechnungen von Leistungsträgern geprüft, kontiert und den Kostenstellen zugeordnet
Im Büro gearbeitetBuchungsdaten im System gepflegt, Preisänderungen eingetragen und Bestätigungen verschickt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Reiseveranstaltern, Tourist-Informationen, Freizeitparks, Kur- und Bäderbetrieben, Verkehrsvereinen und ähnlichen Betrieben. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa zur Mitte der Ausbildung findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. Drei sind schriftlich: Produkte und Dienstleistungen des Tourismus und der Freizeitwirtschaft (bis zu 150 Minuten, mit doppeltem Gewicht), kaufmännische Steuerung und Kontrolle (bis zu 90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (bis zu 90 Minuten). Dazu kommt ein fallbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten, das sich auf Ihre Wahlqualifikation bezieht.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit (TourKfmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Nr. 134 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
  • a)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang sowie seine Bedeutung und Verflechtung in der Region beschreiben
  • b)Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • c)Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • d)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • e)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)den Nutzen betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen
  • d)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
  • e)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
  • f)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
  • g)Ziele, Bedeutung sowie Aufgaben der Personalführung und Personalplanung im Ausbildungsbetrieb erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
2.1 Arbeitsorganisation
  • a)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen
  • b)die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
  • c)Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
  • d)Informationsquellen nutzen
  • e)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
2.2 Methoden des Projektmanagements
  • a)inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden
  • b)Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externe Beteiligter koordinieren
  • c)Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten
  • d)Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren
2.3 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Daten erfassen, pflegen und aufbereiten
  • b)Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
  • c)Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
2.4 Datenschutz und Datensicherheit
  • a)rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
  • b)Daten schützen und sichern
3 Kommunikation und Kooperation
3.1 Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung
  • a)Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen
  • b)Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
  • c)die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizieren
  • d)Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen
  • e)Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten
3.2 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)an der Teamentwicklung mitwirken
  • c)interne und externe Kommunikations- und Kooperationsprozesse gestalten
  • d)Information, Kommunikation und Kooperation als Mittel zur Verbesserung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
  • e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
3.3 Präsentation
  • a)Informationen und Angebote situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten
  • b)Präsentationstechniken anwenden
3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
  • a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • b)fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen
  • c)Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache
4 Betriebliche Organisation
4.1 Betriebliche Ablauforganisation
  • a)Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • b)Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen beachten
  • c)zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • d)Schwachstellen in betrieblichen Abläufen feststellen und Verbesserungen vorschlagen
4.2 Beschaffung und Materialwirtschaft
  • a)betrieblichen Beschaffungsbedarf ermitteln
  • b)Angebote einholen, nach betrieblichen Vorgaben auswerten und Bestellungen durchführen
  • c)Lieferungen annehmen und kontrollieren, Lagerung und Einsatz veranlassen
  • d)bezogene Leistungen kontrollieren
  • e)bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen betriebsübliche Maßnahmen durchführen
5 Leistungsangebot
5.1 Destination und Region
  • a)Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Region darstellen
  • b)über die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsanbindungen der Destination informieren
  • c)die Destination in das geografische und kulturelle Umfeld einordnen
  • d)Kunden über die Umgebung und die touristische Infrastruktur informieren
5.2 Leistungserstellung
  • a)Angebote des Ausbildungsbetriebes beschreiben und in die Dienstleistungskette der Destination einordnen
  • b)Prozesse der Leistungserstellung unterscheiden
  • c)touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte erstellen und Dienstleistungen erbringen
  • d)betriebliche Angebote mit Fremdleistungen ergänzen
  • e)rechtliche Bestimmungen berücksichtigen
5.3 Gewährleistung von Servicequalität
  • a)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zu kontinuierlichen Verbesserungen von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)aus veröffentlichten Bewertungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Schlussfolgerungen für die Leistungserstellung ziehen
  • d)die Qualität von Fremdleistungen bewerten
6 Veranstaltungen
6.1 Veranstaltungskonzeption
  • a)an der Entwicklung von Veranstaltungsideen und -konzepten mitwirken
  • b)Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten feststellen und koordinieren
  • c)Rahmenbedingungen sowie rechtliche Vorschriften berücksichtigen
  • d)Terminübersichten und Veranstaltungskalender erstellen
6.2 Veranstaltungsorganisation
  • a)Veranstaltungen planen
  • b)Veranstaltungen durchführen
  • c)Veranstaltungsfinanzierung vorbereiten, Veranstaltungen abrechnen
  • d)Dokumentationen erstellen und Erfolgskontrollen durchführen
7 Marketing
7.1 Marktanalyse und -beobachtung
  • a)Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren
  • b)an der Definition betrieblicher Zielgruppen mitwirken
7.2 Werbung und Verkaufsförderung
  • a)bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken
  • b)bei der Erstellung von Werbemitteln mitwirken
  • c)Werbeaktionen planen und durchführen, zielgruppenspezifische Medien einsetzen
  • d)Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen
7.3 Öffentlichkeitsarbeit
  • a)an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes
  • b)zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirken Daten und Informationen zur Veröffentlichung aufbereiten
7.4 Vertrieb
  • a)Vertriebswege der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auswählen und nutzen
  • b)bei der Entwicklung von Vertriebswegen mitwirken
  • c)Produkte und Dienstleistungen verkaufen
  • d)Zusatzleistungen anbieten und vermitteln
  • e)betriebliche Buchungs- und Reservierungssysteme anwenden
8 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
8.1 Betriebliches Rechnungswesen
  • a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
  • b)Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten, Kontierungen durchführen
  • c)Abschlüsse vorbereiten
  • d)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
  • e)betriebliche Steuern, Gebühren und Beiträge berücksichtigen
8.2 Kosten- und Leistungsrechnung
  • a)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
  • b)Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
  • c)Kalkulationen durchführen
  • d)Leistungen erfassen und berechnen, Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben
8.3 Controlling
  • a)betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
  • b)betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten

Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Nr. 28 Positionen

1 Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
1.1 Betriebssicherheit
  • a)für den Ausbildungsbetrieb geltende rechtliche Bestimmungen beachten
  • b)die Umsetzung von Rechtsvorschriften und betrieblichen Grundsätzen der Hygiene sicherstellen
  • c)rechtliche Vorschriften beim Umgang mit Gefahrgütern und -Stoffen einhalten
  • d)Gefahrenquellen feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren einleiten
1.2 Technischer Betriebsablauf
  • a)den Einfluss der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, Maschinen und Geräte auf den Betriebsablauf berücksichtigen
  • b)an der Sicherstellung eines störungsfreien technischen Betriebsablaufes mitwirken
  • c)Notfallpläne zur Bewältigung von Störungen anwenden
1.3 Pflege und Wartung
  • a)die Einhaltung der Pflege- und Wartungspläne von technischen Anlagen, Geräten und Werkzeugen sicherstellen
  • b)die Pflege von Innen- und Außenanlagen planen, kontrollieren und sicherstellen
  • c)Betriebs- und Hilfsstoffe zur Pflege und Wartung nach Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beurteilen
  • d)Arbeitsgeräte und Werkzeuge zur Pflege und Wartung nach Funktionalität und Einsatzmöglichkeiten beurteilen
2 Gestaltung der Destination
2.1 Destinationsprofil
  • a)bei Marktanalysen mitwirken und Informationen für den Ausbildungsbetrieb auswerten
  • b)Stärken und Schwächen touristischer Produkte bewerten und deren Bedeutung für die Destination darstellen
  • c)profilgebende Merkmale einer Destination präsentieren
2.2 Kooperation in der Destination
  • a)Organisations- und Rechtsformen für Netzwerke unterscheiden
  • b)potenzielle Netzwerkpartner ermitteln und neue Partner gewinnen
  • c)touristische oder freizeitwirtschaftliche Produkte sowie Dienstleistungen in Kooperation mit Partnern entwickeln
  • d)Projekte mit Methoden des Projektmanagements steuern
  • e)Gesamtaufwand sowie Finanzierungsmöglichkeiten für Destinationsprojekte ermitteln
2.3 Destinationsvermarktung
  • a)betriebsübergreifende Informations- und Reservierungssysteme anwenden
  • b)an der Einhaltung von Qualitätskriterien für die Destination mitwirken
  • c)Maßnahmen des Binnenmarketings durchführen
  • d)Vertriebskooperationen mitgestalten und nutzen

Zeitliche Gliederung

1. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
  • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,
  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 1.4Umweltschutz,
  • 5.1Destination und Region, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
  • 2.3Informations- und Kommunikationssysteme,
  • 2.4Datenschutz und Datensicherheit,
  • 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
  • 4.1Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
  • 5.2Leistungserstellung, Lernziele a bis c und e,

im Zusammenhang mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
  • 3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.4Umweltschutz,
  • 2.3Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

2. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 4.2Beschaffung und Materialwirtschaft,
  • 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
  • 2.3Informations- und Kommunikationssysteme,
  • 2.4Datenschutz und Datensicherheit

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
  • 3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
  • 4.1Betriebliche Ablauforganisation, Lernziel d,
  • 5.1Destination und Region, Lernziel d,
  • 5.2Leistungserstellung, Lernziel d,
  • 5.3Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,
  • 7.1Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel b,
  • 7.2Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele a und b,
  • 7.4Vertrieb

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a und b,
  • 3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
  • 4.1Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
  • 5.2Leistungserstellung, Lernziel c,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.2Methoden des Projektmanagements,
  • 3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziele c bis e,
  • 6.1Veranstaltungskonzeption,
  • 7.3Öffentlichkeitsarbeit

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.4Umweltschutz,
  • 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
  • 2.3Informations- und Kommunikationssysteme,
  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
  • 5.3Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 5.3Gewährleistung von Servicequalität, Lernziele b bis d,
  • 6.2Veranstaltungsorganisation,
  • 7.1Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
  • 7.2Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele c und d,
  • 8.2Kosten- und Leistungsrechnung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.2Methoden des Projektmanagements,
  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
  • 3.2Teamarbeit und Kooperation,
  • 3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
  • 5.1Destination und Region,
  • 7.4Vertrieb,
  • 8.1Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2.1Arbeitsorganisation, Lernziel e,
  • 3.3Präsentation,
  • 8.3Controlling

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 3.1Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
  • 5.1Destination und Region,
  • 5.2Leistungserstellung,
  • 7.1Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
  • 7.4Vertrieb,
  • 8.2Kosten- und Leistungsrechnung

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von drei Monaten sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit

  • 1.Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen oder
  • 2.Gestaltung der Destination

zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Kaufmann für Tourismus und Freizeit das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob Sie ihn wöchentlich oder täglich führen, legt Ihr Betrieb fest. Üblich ist eine Eintragung pro Woche, möglichst zeitnah.

Was trage ich bei Veranstaltungen und Messeeinsätzen ein?

Tragen Sie Ihre Aufgabe konkret ein, zum Beispiel Gästeempfang, Ablaufplanung oder Abrechnung des Budgets. Ordnen Sie den Einsatz dem Bereich Veranstaltungen oder Marketing zu. Bei Wochenend- und Abendeinsätzen notieren Sie die tatsächlichen Stunden.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Üblich ist, dass er regelmäßig abgezeichnet wird. Lassen Sie Unklarheiten sofort klären, nicht erst vor der Zulassung.

Muss ich die Wahlqualifikation im Berichtsheft kennzeichnen?

Sinnvoll ist es. Ihre Wahlqualifikation steht im Ausbildungsvertrag und wird im Fachgespräch der Abschlussprüfung geprüft. Wenn Sie Einträge dazu erkennbar benennen, behalten Sie den Überblick über diese Inhalte.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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