Berichtsheft als Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice (früher Kaufmann für Verkehrsservice)
Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in Ihrer Ausbildung im Verkehrsunternehmen tatsächlich getan und gelernt haben: Beratung und Verkauf von Fahrkarten, Fahrgastinformation und Betreuung, Arbeit an Notfalleinrichtungen und im Sicherheitsmanagement, Projektarbeit, Personal und Rechnungswesen sowie die Themen aus der Berufsschule. Wichtig für die Einordnung: Die Ausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice wurde zum 1. August 2026 neu geordnet und heißt für neue Ausbildungsverhältnisse Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice. Die Berufsbildpositionen weiter unten stammen aus dieser aktuellen Verordnung.
Stand: 25.10.2026
Was als Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice (MobVerkKflAusbV). Sie löst zum 1. August 2026 die Verordnungen zum Kaufmann für Verkehrsservice von 1997 und zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr von 1999 ab. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es in der Verordnung nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen
- Projektorientierte Arbeitsweisen anwenden
- Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten
- Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten
- Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden
- Service und Betreuung durchführen
- Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen
- In Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden
- Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr: was die Neuordnung ändert
- Was ist der Ausbildungsrahmenplan und wo finden Betriebe ihn?
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einführung in das Kundencenter, Fahrkartenautomaten und Verkaufssystem kennengelernt, unter Aufsicht 6 Einzelfahrscheine verkauft, Tarifzonen erklärt bekommen | 8 |
| Dienstag | Fahrgastauskünfte am Schalter begleitet, Anschlüsse im Fahrplan herausgesucht, Fundsachen aufgenommen und im Fundbuch erfasst | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Aufbau des Ausbildungsbetriebs, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis, Kommunikationsmodelle im Kundengespräch | 8 |
| Donnerstag | Rundgang mit dem Sicherheitsdienst, Notrufsäulen und Aufzüge im Bahnhof mit Prüfliste kontrolliert, Verhalten bei Störungen erklärt bekommen | 8 |
| Freitag | Abrechnung der Kasse mit der Ausbilderin nachvollzogen, Zahlungsbelege sortiert, Wochenbericht geschrieben | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Beförderungsauftrag einer Reisegruppe mit Umstieg zwischen Bahn und Bus selbstständig geplant, Angebot mit Preis kalkuliert und versendet | 8 |
| Dienstag | Schicht in der Einsatzleitstelle: Störungsmeldung einer Weiche aufgenommen, Fahrgastinformation per Durchsage und Anzeige veranlasst, Ersatzverkehr mit der Disposition abgestimmt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit von Verkehrsprodukten, Marketinginstrumente, englischsprachige Kundengespräche | 8 |
| Donnerstag | Dienstplanentwurf für den Servicebereich mitgestaltet, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen eingeplant, Einarbeitung einer neuen Auszubildenden begleitet | 8 |
| Freitag | Projekt zur Verbesserung der Fahrgastinformation am Bahnhof: Befragungsergebnisse ausgewertet, Maßnahmen zusammengestellt, Zwischenstand präsentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns für Mobilität und Verkehrsservice
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Tarifsysteme, Personalwirtschaft, Rechnungswesen oder Kundenkommunikation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Schalter gearbeitet | 14 Fahrkarten für Einzel- und Tagesfahrten verkauft und dabei Tarifzone und Ermäßigung erläutert |
| Kunden geholfen | Fahrgastauskunft zu Anschlüssen nach Hannover gegeben und Alternativroute bei Zugausfall genannt |
| Bei der Sicherheit mitgelaufen | Notrufsäulen und Aufzüge im Bahnhof anhand der Prüfliste kontrolliert und eine Störung gemeldet |
| Büroarbeit erledigt | Eingangsrechnungen mit Bestellung abgeglichen und zur Zahlung freigegeben |
| Störung bearbeitet | Verspätungsmeldung aufgenommen, Durchsage vorbereitet und Ersatzverkehr mit der Leitstelle abgestimmt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Verkehrsunternehmen, etwa bei Bahn, Nahverkehr, Flughafen oder Reiseverkehr. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Halbjahr statt und prüft schriftlich in 90 Minuten Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und umfasst vier Prüfungsbereiche: Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement, Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten, Kommunikation, Service und Betreuung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 1 geht mit 20 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice (MobVerkKflAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen8 Wochen im 1. bis 15. Monat
- a)betriebliche Arbeitsstrukturen und -prozesse in Bezug auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz erläutern
- b)Einführung neuer Mitarbeitenden begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken
- c)Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und die Personaleinsatzplanung unterstützen, dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- d)Nachweise für die Personaleinsatzplanung und für die Arbeitszeiterfassung führen
- e)Arbeitsprozesse im Hinblick auf Personalplanung, Personalgewinnung und Personaleinsatz reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
2 Projektorientierte Arbeitsweisen anwenden8 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Planung, Strukturierung, Umsetzung und Steuerung betrieblicher Projekte unterstützen
- b)Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten
- c)Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
- d)Projektmanagementmethoden anwenden
3 Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten9 Wochen im 1. bis 15. Monat, 11 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)rechtliche und vertragliche Regelungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen im Sinne der Vertragspartner einhalten
- b)Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Mobilitätsmarktes für die Entwicklung und Planung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich nutzen
- c)Anforderungen aus Leistungskatalogen und Verkehrsverträgen bei der Entwicklung von Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich darstellen und umsetzen
- d)Leistungen verschiedener Verkehrsträger und Mobilitätsanbieter in ihrer Vernetzung beschreiben und bewerten
- e)intermodale und multimodale Wegeketten voneinander abgrenzen und ihre Verknüpfungsleistungen im Rahmen von Mobilitätsangeboten mitgestalten
- f)Plattformen und Tools des datenbasierten Mobilitätsmanagements anwenden und unter Berücksichtigung verkehrsgeographischer Begebenheiten für individuelle kundenbezogene Dienstleistungsangebote nutzen
- g)bei der Angebotserstellung Aspekte von Umweltfreundlichkeit und Ressourcennutzung berücksichtigen
- h)Produkte und Leistungen entlang der Reisekette kundenorientiert unter Anwendung geeigneter Vertriebskanäle anbieten
- i)die Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und der Gestaltung des Dienstleistungsangebots berücksichtigen
- j)Kundenfeedback aufnehmen, auswerten und weitergeben
- k)Bedeutung der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitäts- und Beförderungsleistungen herausstellen
4 Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten11 Wochen im 1. bis 15. Monat, 11 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)das Auftreten und die Rolle als Dienstleister gegenüber den Kunden und Kundinnen reflektieren und das Verhalten kundenorientiert gestalten
- b)Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen unter Berücksichtigung der Diversität der Kunden und Kundinnen
- c)Kommunikationskanäle auswählen und einsetzen
- d)unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise beraten
- e)Kundenerwartungen ermitteln und Angebote des Mobilitätsanbieters unterbreiten
- f)Problemsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen
- g)in Störungssituationen kundenorientiert kommunizieren
- h)Deeskalationstechniken präventiv und in Konfliktsituationen anwenden
5 Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden9 Wochen im 1. bis 15. Monat, 9 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Kunden und Kundinnen Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen, auch unter Nutzung von Medien entsprechend betrieblicher Vorgaben
- b)fremdsprachige Dokumentvorlagen, Standardtexte und Textbausteine in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit internationalen Kunden und Kundinnen nutzen
- c)Beratungsgespräche mit Kunden und Kundinnen situations- und adressatengerecht führen
6 Service und Betreuung durchführen22 Wochen im 1. bis 15. Monat, 17 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Produkt- und Serviceleistungen Kunden und Kundinnen erläutern und anbieten, dabei entsprechende Tarife anwenden
- b)unmittelbar und mittelbar mobilitätseingeschränkte Personen vor, während und nach der Reise betreuen
- c)IT-Systeme anwenden
- d)vertragliche Rechte und Pflichten bei der Leistungserfüllung beachten
- e)kunden- und serviceorientiert handeln
- f)Service- und Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden
- g)Kunden und Kundinnen in herausfordernden Situationen betreuen und notwendige Prozesse einleiten und managen
- h)Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden
- i)am betrieblichen Verbesserungsmanagement mitwirken
7 Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen10 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)technische Service- und Notfalleinrichtungen bedienen und kontrollieren
- b)Störungen an technischen Service- und Notfalleinrichtungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
- c)Kunden und Kundinnen die Bedienung technischer Service- und Notfalleinrichtungen des Betriebes erklären
8 In Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen11 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilen
- b)Maßnahmen zur Abwehr nach betrieblichen Vorgaben und Regelungen einleiten sowie anwenden
- c)Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung ergreifen
- d)Notfallmeldekette auslösen und einhalten; Hilfe anfordern
- e)in Notsituationen bis zum Eintreffen von Hilfskräften Personen betreuen und informieren
- f)Evakuierungsprozesse situationsbezogen unterstützen
- g)Reisenden-Lenkfunktion bei Ersatzverkehren und Busnotverkehr übernehmen
- h)Gesamtvorgang des Vorfalls dokumentieren
- i)betriebliche Leitlinien und Hilfsangebote zur Nachsorge psychisch belastender Ereignisse erläutern
- j)Strategien für den Umgang mit psychisch belastenden Ereignissen anwenden
9 Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden5 Wochen im 1. bis 15. Monat, 7 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
- b)Geschäftsvorfälle bearbeiten und dabei rechtliche und betriebliche Regelungen einhalten
- c)vorbereitende Arbeiten für die Buchführung und für Jahresabschlüsse durchführen
- d)Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln sowie Material und Dienstleistungen beschaffen
- e)Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit in der betrieblichen Leistungserstellung beachten
- f)Angebotskalkulation auf Basis von vorhandenen Kosten- und Leistungsdaten durchführen
- g)bei der Datenerhebung unterstützen und die Datenerhebung für betriebliche Dokumentationen nutzen
- h)betriebliche Kennzahlen ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Im Arbeitskontext kultursensibel handeln8 Wochen im 16. bis 36. Monat
- a)Vorteile von kultursensiblem Verhalten insbesondere für den eigenen beruflichen Kontext darstellen
- b)Gleichbehandlung und Inklusion im Arbeitskontext mitgestalten
- c)sozio-kulturelle Unterschiede identifizieren, mögliche Auswirkungen auf die Kommunikation reflektieren und in der Zusammenarbeit berücksichtigen
- d)Missverständnisse und Konflikte sowie deren Ursachen erkennen und geeignete Handlungsmöglichkeiten zur Lösung abwägen und anwenden
Häufige Fragen
Heißt der Beruf Kaufmann für Verkehrsservice noch so?
Für neue Ausbildungsverhältnisse seit dem 1. August 2026 heißt der Beruf Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice. Wer noch nach der früheren Verordnung ausgebildet wird, führt das Berichtsheft wie bisher weiter. Fragen Sie bei Unsicherheit Ihren Ausbilder oder die Kammer.
Wie oft muss ich im Verkehrsservice das Berichtsheft führen?
Die Kammer und Ihr Betrieb legen fest, ob Sie wöchentlich oder täglich Einträge schreiben. Üblich ist ein Eintrag je Woche mit Stichworten zu Betrieb und Berufsschule. Gesetzlich verlangt ist, dass Sie den Nachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür regelmäßig Zeit ein, zum Beispiel am Ende jeder Woche, damit Rückfragen noch zeitnah geklärt werden.
Was schreibe ich bei Schichtdienst und Wochenendeinsätzen?
Tragen Sie die tatsächlichen Tage und Stunden ein, auch bei Früh-, Spät- oder Wochenendschicht. Beschreiben Sie, was Sie in der Schicht getan haben, zum Beispiel Fahrgastauskunft, Störungsmeldung aufnehmen oder Kasse abrechnen.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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