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Berichtsheft als Kaufmann im Gesundheitswesen: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Kaufmann oder Kauffrau im Gesundheitswesen gehören Ihre Tätigkeiten in Praxis, Klinik, Pflegeeinrichtung oder Krankenkasse sowie die Themen der Berufsschule. Typische Bereiche sind Patientenaufnahme und Terminplanung, medizinische Dokumentation und Datenschutz, Leistungsabrechnung, Materialwirtschaft, Rechnungswesen, Personalwirtschaft und Qualitätsmanagement. Tragen Sie ein, was Sie getan haben, mit welchem Ergebnis und in welchem Zeitraum.

Stand: 21.10.2026

Was als Kaufmann im Gesundheitswesen ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es für diesen Beruf nicht, auch Wahlqualifikationen sieht die Verordnung nicht vor. Die Hälfte der Ausbildungszeit entfällt auf Inhalte, die mit dem Beruf Kaufmann für Veranstaltungswirtschaft gemeinsam sind, die andere Hälfte auf berufsspezifische Inhalte des Gesundheitswesens.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagAm Empfang Patienten aufgenommen, Versichertenkarten eingelesen und Stammdaten im Praxisverwaltungssystem geprüft, Termine für die Woche abgeglichen8
DienstagEingehende Post sortiert, Befundberichte den Patientenakten zugeordnet, Telefonate entgegengenommen und Rückrufbitten notiert8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Gesundheitswesens, Buchführung (Belege kontieren), Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBestellung von Verbandsmaterial und Praxisbedarf vorbereitet, Lagerbestand gezählt, Lieferschein mit der Bestellung verglichen8
FreitagTerminplan für die nächste Woche gepflegt, Recall-Schreiben für Vorsorgetermine erstellt, Hygieneplan-Aushänge auf Vollständigkeit kontrolliert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagQuartalsabrechnung vorbereitet, Leistungsziffern einzelner Fälle auf Plausibilität geprüft und fehlende Diagnoseangaben bei den Ärzten angefragt8
DienstagRechnungen von Lieferanten sachlich geprüft, kontiert und zur Zahlung freigegeben, offene Posten einer Krankenkasse abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Prüfungsvorbereitung Geschäfts- und Leistungsprozesse, Kosten- und Leistungsrechnung, Fallaufgaben8
DonnerstagDienstplanentwurf für den Empfangsbereich erstellt, Urlaubsanträge eingearbeitet, Einarbeitung einer neuen Auszubildenden begleitet8
FreitagDatenschutzunterweisung für das Team vorbereitet, Verbesserungsvorschlag zur Terminvergabe im Qualitätszirkel vorgestellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns im Gesundheitswesen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Sozialversicherungssystem, Leistungserbringer, Buchungssätze oder Kommunikation mit Patienten. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Kaufmann im Gesundheitswesen

StattBesser
Am Empfang geholfenNeun Patienten aufgenommen, Versichertenkarten eingelesen und Stammdaten auf Änderungen geprüft
Abrechnung gemachtBehandlungsfälle der Woche auf vollständige Diagnose- und Leistungsangaben geprüft und Rückfragen an die Ärzte gestellt
Bestellung erledigtBedarf an Verbrauchsmaterial anhand des Lagerbestands ermittelt und Bestellung bei zwei Lieferanten vorbereitet
Akten sortiertBefunde nach Datenschutzvorgaben den Patientenakten zugeordnet und abgeschlossene Akten in die Archivierung gegeben
Im Büro mitgearbeitetEingangsrechnungen sachlich geprüft, kontiert und mit der Bestellung abgeglichen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, bei Krankenkassen und in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Patientennamen, Versichertennummern und Diagnosen gehören nicht in den Nachweis; beschreiben Sie den Vorgang ohne Personenbezug.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Bereichen und einem mündlichen. Schriftlich geprüft werden Gesundheitswesen, Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Mündlich folgt ein fallbezogenes Fachgespräch, für das Sie eine von zwei Aufgaben wählen und sich kurz vorbereiten. Die Bereiche Gesundheitswesen und Fachgespräch zählen doppelt. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet zudem eine schriftliche Zwischenprüfung statt.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Sachliche Gliederung -

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 124 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • a)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  • b)Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
  • c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • d)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • e)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • d)Fachinformationen nutzen
  • e)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
  • f)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen; insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
1.5 Qualitätsmanagement
  • a)Ziele, Aufgaben und Instrumente des betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
2. Geschäfts- und Leistungsprozess
2.1 betriebliche Organisation
  • a)betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen
  • b)interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten
  • c)Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
2.2 Beschaffung
  • a)Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln
  • b)Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
  • c)Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen
  • d)Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
  • e)erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
2.3 Dienstleistungen
  • a)bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
  • b)Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen
  • c)Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
3. Information, Kommunikation und Kooperation
3.1 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)externe und interne Netze und Dienste nutzen
  • c)Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
  • d)Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • e)Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
  • f)unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
  • g)rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
3.2 Arbeitsorganisation
  • a)bürowirtschaftliche Abläufe gestalten
  • b)die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
  • c)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
  • d)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • e)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
3.3 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
  • c)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
  • d)interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
  • e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
3.4 kundenorientierte Kommunikation
  • a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)Kundenkontakte nutzen und pflegen
  • c)Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
  • d)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
  • e)Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
4. Marketing und Verkauf
4.1 Märkte, Zielgruppen
  • a)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
  • b)Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln
  • c)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen
  • d)bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
4.2 Verkauf
  • a)den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren
  • b)Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen
  • c)bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen
  • d)Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten
  • e)zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen
  • f)Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
5. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5.1 betriebliches Rechnungswesen
  • a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
  • b)branchenspezifische Kontenpläne anwenden
  • c)Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
  • d)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
  • e)Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und im Rechnungswesen berücksichtigen
  • f)am Umsatzsteuerverfahren mitwirken
  • g)Bestands- und Erfolgskonten führen
5.2 Kosten- und Leistungsrechnung
  • a)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
  • b)Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
  • c)Leistungen bewerten und verrechnen
  • d)Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
5.3 Controlling
  • a)betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
  • b)betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten
  • c)Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
5.4 Finanzierung
  • a)unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten
  • b)bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
6. Personalwirtschaft
  • a)an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken
  • b)Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten
  • c)Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen
  • d)an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
  • e)bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten
  • f)Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken

Abschnitt II: Berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a9 Positionen

7. Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • a)Aufgaben, Organisation und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens und dessen Einordnung in das System sozialer Sicherung beschreiben
  • b)über Aufgaben, Organisation und Leistungen von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere des ambulanten, stationären und teilstationären Bereichs Auskunft geben und Schnittstellen darstellen
  • c)Gliederung und Aufgaben der Sozialversicherungsträger, insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung erläutern
  • d)sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen betriebsbezogen anwenden
  • e)Regelungen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung im Gesundheitswesen, insbesondere bezogen auf Anordnungs- und Durchführungsverantwortung und Schweigepflicht anwenden
  • f)Berufsqualifikationen der Gesundheitsfachberufe unterscheiden
  • g)Auswirkungen internationaler Entwicklungen des Gesundheitswesens, insbesondere in der Europäischen Union, bei der Durchführung betrieblicher Aufgaben beachten
8. medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz
  • a)medizinische Fachsprache anwenden
  • b)medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben erfassen, auswerten und archivieren
  • c)medizinische und pflegerische Dokumentationssysteme gemäß rechtlicher und betrieblicher Regelungen nutzen, spezifische Regelungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen anwenden
  • d)Aufgaben des betrieblichen Berichtswesens erklären und betriebsübliche sowie rechtlich vorgeschriebene Statistiken erstellen
9. Materialwirtschaft
  • a)die Beschaffung und Lagerhaltung von Arzneimittel, medizinischen Materialien, insbesondere Heil- und Hilfsmittel veranlassen; Verfalldaten und einschlägige rechtliche Vorschriften sowie branchen- und betriebsübliche Grundsätze berücksichtigen
  • b)Logistik des Materialeinsatzes innerhalb des Betriebes, insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel, planen, organisieren und dokumentieren
  • c)die Entsorgung von Verpackungen, medizinischen und pharmazeutischen Produkten sowie Sonderabfällen unter Berücksichtigung der spezifischen Rechtsvorschriften veranlassen und sicherstellen
10. Marketing im Gesundheitswesen
  • a)beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen rechtliche Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen, berücksichtigen
  • b)Zusatz- und Wahlleistungen zielgruppenorientiert anbieten und vermarkten
11. Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich
11.1 Finanzierung im Gesundheitsbereich
  • a)spezielle Finanzierungs- und Vergütungsarten im Gesundheitswesen und ihre Unterschiede in den einzelnen Versorgungsbereichen erläutern
  • b)bei der Vorbereitung von Finanzierungs- und Vergütungsverhandlungen des Betriebes mitwirken
  • c)Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwenden sowie zweckgebundene Finanzmittel einsetzen
  • d)an Zulassungsverfahren mitarbeiten, dabei verwaltungsrechtliche Vorschriften berücksichtigen
  • e)Bestimmungen der Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung beachten
11.2 Leistungsabrechnung
  • a)rechtliche Grundlagen der Leistungserbringung berücksichtigen
  • b)Kundendaten für die Leistungsabrechnung dokumentieren und aufbereiten
  • c)Leistungsansprüche der Kunden feststellen, abgrenzen und bei der Abrechnung berücksichtigen; zuständige Kostenträger ermitteln
  • d)erbrachte Leistungen für die Kostenträger erfassen
  • e)Abrechnungen durchführen, prüfen, weiterleiten und auswerten; dabei Schnittstellen zu anderen Bereichen im Betrieb beachten
  • f)betriebsspezifische Abrechnungssystematik anwenden
  • g)Datentransfer an Kostenträger und Abrechnungsstellen gesichert und zugriffsgeschützt durchführen
  • h)Informationen aus den Dokumentationssystemen auf der Grundlage rechtlicher und betrieblicher Regelungen für die Abrechnung nutzen
11.3 Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich
  • a)die spezielle Buchführungspflicht im Gesundheitswesen erläutern sowie betriebsspezifische Rechtsgrundlagen der Buchführung anwenden
  • b)an der Vorbereitung des Jahresabschlusses mitwirken
  • c)Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen in Abhängigkeit von der Einrichtung anwenden
12. Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
  • a)rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen betriebsbezogen umsetzen
  • b)verschiedene Qualitätsmanagementsysteme des Gesundheitswesens anhand von Beispielen unterscheiden
  • c)Maßnahmen des Qualitätsmanagement im Betrieb anwenden und deren Einhaltung überprüfen

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen/zur Kauffrau im Gesundheitswesen

  • Zeitliche Gliederung -

1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
    • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
    • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • 1.5Qualitätsmanagement, Lernziel a,
    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel a,
    • 3.2Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f,
    • 1.4Umweltschutz,
    • 3.1Informations- und Kommunikationssysteme,
    • 5.1betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis c und e,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele ab und b,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.2Beschaffung, Lernziele c und d,
    • 2.3Dienstleistungen, Lernziel a,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d,
    • 4.1Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c,
    • 7.Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens, Lernziele a bis c und f,
    • 8.medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.3Dienstleistungen, Lernziele b und c,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
    • 4.1Märkte, Zielgruppen, Lernziel d,
    • 4.2Verkauf,
    • 10.Marketing im Gesundheitswesen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d,
    • 4.1Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.5Qualitätsmanagement, Lernziele b und c,
    • 2.2Beschaffung, Lernziele b und e,
    • 3.2Arbeitsorganisation, Lernziel e,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und d,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele a, c und d,
    • 9.Materialwirtschaft

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • 1.4Umweltschutz,
    • 2.2Beschaffung, Lernziele c und d,
    • 3.1Informations- und Kommunikationssysteme,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel b,
    • 5.1betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d, f und g,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele c und d,
    • 5.4Finanzierung, Lernziel a,
    • 7.Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens, Lernziele d, e und g,
    • 11.1Finanzierung im Gesundheitsbereich, Lernziele a und e,
    • 11.2Leistungsabrechnung, Lernziele a bis d,
    • 11.3Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich, Lernziel a,
    • 12.Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Lernziel a und b,

zu vermitteln.

3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 11.1Finanzierung im Gesundheitsbereich, Lernziele b bis d,
    • 11.2Leistungsabrechnung, Lernziele e bis h,
    • 11.3Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 5.1betriebliches Rechnungswesen,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung,
    • 11.2Leistungsabrechnung, Lernziele a bis d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel c,
    • 2.2Beschaffung, Lernziel a,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c und e,
    • 5.3Controlling,
    • 5.4Finanzierung, Lernziel b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.3Dienstleistungen,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und d,
    • 4.2Verkauf,
    • 10.Marketing im Gesundheitswesen

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

    • 12.Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.5Qualitätsmanagement,
    • 7.Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens,
    • 8.medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz,
    • 9.Materialwirtschaft

fortzuführen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Kaufmann im Gesundheitswesen das Berichtsheft führen?

Das legen Ihr Betrieb und die zuständige Kammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Die Pflicht zur Führung ergibt sich aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Der Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Darf ich Patientendaten ins Berichtsheft schreiben?

Nein. Namen, Versichertennummern und Diagnosen gehören nicht in den Nachweis. Beschreiben Sie den Vorgang allgemein, etwa als Prüfung von Leistungsangaben bei einem Behandlungsfall, ohne Rückschluss auf die Person.

Zählt die Zwischenprüfung ins Berichtsheft?

Sie können Termin und Prüfungsgebiete eintragen, das sind Leistungsprozesse im Gesundheitswesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Vorbereitung im Betrieb oder in der Berufsschule tragen Sie als eigene Tätigkeit ein.

Was trage ich ein, wenn ich in der Woche nur Routine erledigt habe?

Auch Routine gehört hinein, etwa Terminvergabe, Postbearbeitung oder Belegprüfung. Ordnen Sie sie einer Berufsbildposition zu und nennen Sie Umfang und Ergebnis. Wiederholte Tätigkeiten dürfen Sie in späteren Wochen erneut eintragen, wenn Sie mehr Verantwortung übernehmen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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