Berichtsheft als Maskenbildner: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Maskenbildner gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gearbeitet und gelernt haben: Schminken für Proben und Vorstellungen, Haararbeiten wie das Frisieren und Knüpfen von Perücken und Haarteilen, das Anfertigen von Masken, Glatzen und Körperteilen, Spezialeffekte, Farbabstimmung und die Arbeit hinter der Bühne oder am Set. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur der Ausbildung, zwei Beispielwochen und Formulierungen, die Sie für Ihre eigenen Einträge anpassen können.
Stand: 21.10.2026
Was als Maskenbildner ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin (MaskAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte. Ausgebildet wird vor allem an Theatern, Opernhäusern, bei Film und Fernsehen sowie in Maskenbildnereien von Produktionsfirmen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
- Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten
- Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen
- Abstimmen von Farben
- Anfertigen von Perücken, Haarteilen, Körperbehaarungen und Glatzen
- Anfertigen von Masken und Körperteilen
- Anfertigen von Spezialeffekten
- Schminken
- Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen
- Arbeiten für Proben und Produktionen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkzeuge, Pinsel und Schminkpaletten gereinigt und desinfiziert, Arbeitsplatz für die Probe vorbereitet, Hautpflege und Grundierung an einer Mitarbeiterin geübt | 8 |
| Dienstag | Farbmischungen für Hauttöne angemischt und mit Farbkarte abgeglichen, Tagesschminke nach Vorlage aufgetragen, Ergebnis mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Gestaltungslehre, Farbenlehre, Hautaufbau und Hygiene, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Haarteile gekämmt und sortiert, Dauerwellwickler und Lockenstab geübt, Hochsteckfrisur an der Übungsbüste gesteckt | 8 |
| Freitag | Bei der Abendvorstellung mitgearbeitet: Darsteller abgeschminkt, Perücken ausgeknüpft und aufgesetzt, Maskenwagen aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gestaltungskonzept für eine Altersmaske anhand von Fotos und Regieskizze entworfen, Materialliste und Zeitplan erstellt | 8 |
| Dienstag | Silikonteile für eine Narbe modelliert, abgeformt und gegossen, Hautkleber und Farben für den Einsatz abgestimmt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Prüfungsvorbereitung Arbeitsplanung, Kalkulation von Produktionen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Perücke für die Hauptdarstellerin Haar für Haar geknüpft, Ansatz angepasst und Frisur nach Figurenentwurf gestaltet | 8 |
| Freitag | Generalprobe betreut: Spezialeffekt Wunde bei drei Darstellern aufgebracht, Ergebnisse unter Bühnenlicht geprüft und nachgebessert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Maskenbildners
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Farbenlehre, Anatomie von Kopf und Gesicht, Hygiene oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Maskenbildner
| Statt | Besser |
|---|---|
| Geschminkt | Charaktermaske für die Rolle des Mephisto mit Grundierung, Konturierung und Nachtönung aufgetragen, Dauer 45 Minuten |
| Perücke gemacht | Haarspitzen an der Tüllhaube Haar für Haar eingeknüpft, Haaransatz mit dem Ausbilder besprochen |
| Bei der Probe geholfen | Darsteller vor der Probe geschminkt und frisiert, während der Probe Nachbesserungen an Gesichtsfarbe und Frisur vorgenommen |
| Mit Silikon gearbeitet | Narbenteil aus Silikon modelliert, abgeformt, gegossen und mit Hautkleber auf dem Modell befestigt |
| Material bestellt | Bedarf an Haar, Kleber und Farben für die kommende Produktion ermittelt und Bestellliste erstellt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Maskenbildner werden im Bereich der Industrie- und Handelskammer ausgebildet, zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Darstellern und Produktionsdetails, die nicht öffentlich sind, brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Teil bearbeiten Sie in höchstens 16 Stunden mehrere Aufgaben, etwa Charaktermasken mit Spezialeffekten, Perücken oder Fantasiemasken. Schriftlich werden Gestaltung, Arbeitsplanung und -ausführung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet außerdem eine Zwischenprüfung statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin (MaskAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans17 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Informationen zu Gestaltungskonzeptionen ermitteln und historische und zeitgenössische sowie kultur- und kunstgeschichtliche Bezüge zu den Anforderungen der Produktion herstellen
- b)Produktionsanforderungen hinsichtlich gestalterischer und technischer Umsetzungsmöglichkeiten bewerten und Aufgabenverteilung mit den beteiligten Werkstätten abstimmen und festlegen
- c)Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen und mit den Auftraggebern abstimmen
6 Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge und Geräte auswählen
- b)Werkzeuge und Geräte unter Beachtung der Hygiene reinigen und pflegen
- c)Hilfswerkzeuge anfertigen
7 Vorbereiten und Lagern von Werkzeugen und Hilfsstoffen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe auswählen
- b)Werk- und Hilfsstoffe vorbereiten
- c)Werk- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Bestimmungen und Herstellerangaben lagern
8 Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Fundus sichten und Gegenstände auswählen
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei Planung und Durchführung der Arbeit beachten
- c)Arbeitsplatz einrichten
- d)fremd- und fachsprachliche Ausdrücke anwenden
- e)Skizzen und Entwürfe anfertigen
- f)Arbeitstechniken unter Beachtung von Gestaltungsvorgaben, Kosten und Terminen festlegen
- g)Art und Menge der Werk- und Hilfsstoffe ermitteln
- h)Material- und Kostenberechnungen durchführen
- i)Zeitplanung für Arbeitsschritte festlegen
- k)Arbeiten mit den einzubeziehenden Werkstätten abstimmen
9 Abstimmen von Farben6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Farben nach der Kombinierbarkeit von Pigmenten, Lösungs-, Binde- und Verdünnungsmitteln auswählen
- b)Farben mischen
- c)Farbwirkungen auf die Licht- und Produktionsbedingungen abstimmen
10 Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Darstellermaße und -haarfarben registrieren, insbesondere Maßkarten und Tabellen anlegen
- b)Arbeitsköpfe auswählen, anfertigen und präparieren
- c)Monturen anfertigen
- d)Haare auswählen
- e)Haarfarben und Melierungen festlegen
- f)Haare färben
- g)Knüpfperücken und -haarteile anfertigen
- h)Haare durch Schneiden und Formen gestalten
- i)Perücken und Haarteile für die Lagerung präparieren
- k)Tressenperücken, -haarteile und -Zöpfe anfertigen
- l)Klebeperücken anfertigen
- m)Perücken aus haarfremden Werkstoffen anfertigen
- n)Körperbehaarungen anfertigen
11 Anfertigen von Glatzen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsköpfe präparieren und Glatzenformen festlegen
- b)Monturen, Vollglatzen und Glatzenteile anfertigen
- c)Glatzen konservieren und lagern
- d)Glatzen von Arbeitsköpfen ablösen
- e)Teilglatzen mit eingearbeiteten Befestigungspunkten herstellen
- f)Haare durch Knüpfen, Kleben und Stechen befestigen
12 Anfertigen von Masken und Körperteilen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)unterschiedliche Formen modellieren
- b)Körperteile und Köpfe abformen
- c)starre und flexible Masken und plastische Teile, insbesondere durch Kaschieren, Laminieren und Ausgießen, anfertigen
- d)Negativ- und Positivformen herstellen
- e)Masken im Direktverfahren, insbesondere durch Wattieren, Kleben und Nähen, anfertigen
- f)Masken und Körperteile, insbesondere durch Strukturieren, Bemalen, Spritzen und Schminken, fertig stellen
- g)Art der Beanspruchung ermitteln, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen festlegen
- h)Masken im Hohlformverfahren anfertigen
- i)Körperteile und Köpfe unter Beachtung der den Rollencharakter kennzeichnenden Merkmale gestalten
13 Anfertigen von Spezialeffekten10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)trockene und frische Hautveränderungen sowie Aktionsverletzungen anfertigen
- b)bewegliche, veränderbare und starre Deformationen anfertigen
- c)Konstruktionen beteiligter Werkstätten einarbeiten
14 Schminken10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Haut, insbesondere unter Beachtung unterschiedlicher Hauttypen und Hautfarben, zum Schminken vorbereiten
- b)Grundtechniken des Schminkens anwenden, insbesondere Licht und Schatten setzen
- c)Reinigungstechniken anwenden
- d)Haut unter Beachtung schminktechnischer Möglichkeiten und der Erfordernisse für Bühnen-, Foto-, Film- oder Fernsehproduktionen schminken
- e)Phantasiemasken und plakative Masken sowie Tiermasken nach artentypischen Merkmalen gestalten
- f)Körperbemalungen auftragen
- g)plastische Veränderungen an Darstellern herstellen und einschminken
15 Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Haarlängen bestimmen
- b)Schneidtechniken auswählen und anwenden
- c)Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen, Papillotiertechniken und Ondulation, gestalten
- d)Schling- und Stecktechniken anwenden
- e)Frisuren unter Berücksichtigung Produktionsbezogener Anforderungen, insbesondere an die Haltbarkeit und Wiederauffrisierbarkeit, fertigstellen
16 Prüfen von Arbeitsergebnissen6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Prüfkriterien festlegen und unter Beachtung von produktions-bezogenen Vorgaben, insbesondere gestalterischer Qualität, Farbrichtigkeit sowie Nah- und Fernwirkung, Haltbarkeit und Funktionalität, anwenden
- b)Funktionsprüfungen durchführen
- c)Maskenbilder testen und korrigieren
17 Arbeiten für Proben und Produktionen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)mit zwischenmenschlichen Konfliktsituationen umgehen
- b)Maskenteile von Darstellern abnehmen, reinigen, aufarbeiten, instand setzen, aufbewahren und registrieren
- c)Produktionsschminkpläne erstellen
- d)erarbeitetes Maskenbild anlegen
- e)Vorstellungs- und Produktionsbücher anlegen und führen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Maskenbildner?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Zwischenprüfung liegt möglichst vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres, die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Muss ich Perücken und Masken im Berichtsheft beschreiben?
Ja, wenn Sie daran gearbeitet haben. Nennen Sie, was Sie angefertigt haben, welche Arbeitsschritte Sie ausgeführt haben und wie lange es gedauert hat. Fotos sind nur nötig, wenn Kammer oder Betrieb sie verlangen.
Wie trage ich Abendvorstellungen und Proben ein?
Tragen Sie den Tag mit den tatsächlichen Stunden ein und schreiben Sie, was Sie gemacht haben, etwa Darsteller geschminkt, Perücken aufgesetzt oder Nachbesserungen vorgenommen. Die Arbeitszeiten richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es muss zur Zulassung vorliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), eine Note gibt es dafür nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin (MaskAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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