Berichtsheft als Medientechnologe Druckverarbeitung: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Medientechnologen Druckverarbeitung gehören die Arbeiten der Woche in der Weiterverarbeitung gedruckter Produkte, etwa Falzen, Schneiden, Sammeln, Heften, Klebebinden und Verpacken, außerdem das Rüsten und Überwachen der Maschinen, die Planung von Aufträgen und die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Medientechnologe Druckverarbeitung ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung (DruckverarbAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen wählt der Betrieb im Ausbildungsvertrag Wahlqualifikationen aus, nämlich zwei aus der Auswahlliste I (zum Beispiel Klebebindetechnik, Sammelhefttechnik oder Linienführung) und eine aus der Auswahlliste II (Zeitungs-, Akzidenz- oder Buchproduktion).
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen des Ablaufs von Verarbeitungsaufträgen
- Rüsten und Konfigurieren von Verarbeitungsanlagen
- Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen
- Verarbeitungstechnologien und -prozesse
- Instandhalten von Verarbeitungsanlagen
- Gewählte Qualifikationen aus den Auswahllisten I und II, zum Beispiel Klebebindetechnik oder Buchproduktion
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, betriebliche Kommunikation
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit an den Weiterverarbeitungsmaschinen, Rundgang durch Falzerei und Bindeabteilung, Papierformate und Laufrichtung bestimmen | 8 |
| Dienstag | An der Falzmaschine Bogen anlegen, Falztaschen nach Auftragszettel einstellen, Falzmuster prüfen und Abfall sortieren | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Papier und Bedruckstoffe, Grundlagen der Weiterverarbeitung, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Schneidemaschine mit Anleitung bedienen, Stapel ausrichten, Schnittmaße nach Auftrag einstellen und mit dem Lineal kontrollieren | 8 |
| Freitag | Gefalzte Bogen zu Broschüren zusammentragen, Probeexemplar prüfen, Maschine und Arbeitsplatz reinigen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Auftrag für eine Klebebindebroschüre planen: Auflage, Papier, Falzschema und Termin klären, Maschinenfolge festlegen | 8 |
| Dienstag | Klebebinder rüsten: Klebstofftemperatur einstellen, Fräs- und Anpressmaße anpassen, Einhängen des Umschlags justieren, Anlaufexemplare prüfen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Produktionsplanung, Prozesstechnologie, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Produktion überwachen: Klebefestigkeit und Beschnitt stichprobenartig prüfen, Störung am Zusammentragen beheben, Protokoll führen | 8 |
| Freitag | Wartung am Klebebinder nach Plan, Verschleißteile kontrollieren, Betriebsdaten des Auftrags eintragen, Fertigware zum Versand bereitstellen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Medientechnologen Druckverarbeitung
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Falzarten und Falzschemata“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Medientechnologe Druckverarbeitung
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Maschine gearbeitet | Falzmaschine für 16-seitige Bogen gerüstet, Falztaschen eingestellt, Falzmuster geprüft |
| Bei der Produktion geholfen | Auflage von 5000 Broschüren am Sammelhefter überwacht, Heftklammerabstand kontrolliert |
| Aufträge vorbereitet | Auftragszettel gelesen, Material und Maschinenfolge für die Broschüre festgelegt |
| Maschine gewartet | Schmierstellen am Klebebinder nach Wartungsplan abgeschmiert, Messer auf Verschleiß geprüft |
| Qualität kontrolliert | Stichproben gezogen, Beschnittmaße mit dem Messschieber geprüft, Abweichung dem Schichtführer gemeldet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Druckereien und Weiterverarbeitungsbetrieben, zum Beispiel für Zeitungen, Akzidenzen, Bücher oder Verpackungen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche. Im Bereich Druckverarbeitung fertigen Sie in 7 Stunden ein Produkt an einer Verarbeitungslinie oder an mehreren Einzelmaschinen, dokumentieren die Arbeit und führen ein situatives Fachgespräch von höchstens 10 Minuten. Dazu kommen schriftlich Auftragsplanung und Kommunikation (120 Minuten), Prozesstechnologie (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Auch eine Zwischenprüfung ist vorgesehen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung (DruckverarbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Planen des Ablaufs von Verarbeitungsaufträgen22 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren
- b)Vorprodukte auf Vollständigkeit und Verarbeitungsfähigkeit, Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben und Ausschießregeln sowie Kontrollelemente für die Weiterverarbeitung prüfen
- c)Materialien für die Produktion auswählen und auf Verwendbarkeit prüfen
- d)Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Verarbeitungsanlagen, Materialien und Klima, beurteilen
- e)Maschinenbelegung planen und festlegen
- f)Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen nutzen
- g)Materialfluss sowie material- und transportgerechte Lagerung von Produkten planen, dabei innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen
2 Rüsten und Konfigurieren von Verarbeitungsanlagen28 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Auftragsdaten für die Maschinensteuerung übernehmen, Maschinen produkt- und produktionsorientiert einrichten
- b)Material bereitstellen, vorbereiten und handhaben
- c)Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Maschineneinstellungen optimieren
- d)Prozesskontrollsysteme einstellen
- e)nach Freigabe Einrichtedaten dokumentieren und Produktion starten
3 Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen28 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Produktion unter Berücksichtigung von Leistung und Ausschussminimierung steuern
- b)Prozesskontrolle durchführen, Störungen im Prozess und an Maschinen beheben, Materialfluss sicherstellen
- c)Wirkungszusammenhänge von Steuer- und Regelprozessen sowie Sensoren und mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektro-pneumatischen Funktionen in Verarbeitungsanlagen und -aggregaten berücksichtigen
- d)Arbeitsergebnisse hinsichtlich der Einhaltung von Normen und Toleranzen prüfen und beurteilen
- e)qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
- f)Fertigungsdaten protokollieren
4 Verarbeitungstechnologien und -prozesse10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Verarbeitungstechniken im Prozessablauf hinsichtlich der zu erzielenden Produktqualität einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen
- b)Verarbeitungsmaschinen und -anlagen hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten beurteilen
- c)Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilen
- d)Kombinierbarkeit von Aggregaten maschinen- und materialbezogen beurteilen
- e)technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellen
5 Instandhalten von Verarbeitungsanlagen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktionen von Maschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektro-pneumatischen Maschinenelementen, prüfen
- b)Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassen
- c)Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen
- d)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
- e)Änderungen an Maschineneinstellungen, Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
- f)Werkzeuge und Arbeitsmittel inspizieren, pflegen und warten
- g)Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
1. Auswahlliste I7 Positionen
I.1 Produktionsvorbereitung, Versandraumtechnik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Beilagen und Vorprodukte auf Vollständigkeit, Beschädigungen und anhand von Mustern auf Richtigkeit prüfen
- b)logistische und personelle Maßnahmen zur störungsfreien und wirtschaftlichen Produktion einleiten
- c)Vorprodukte und Beilagen wickeln und palettieren
- d)Inlinefinishing-Aggregate einrichten
- e)Reihenfolge der beizulegenden Produkte bezogen auf Maschinenkonfigurationen und Anforderungen eines optimierten Produktionsablaufs festlegen
- f)Weiterverarbeitungsanlagen unter Berücksichtigung von Format, Gewicht, Umfang, Oberflächenbeschaffenheit, Stellung und Anzahl von Klammern der zu verarbeitenden Vorprodukte und Prospekte einrichten und Probelauf durchführen
- g)Transportarbeiten durchführen, dabei Flurförderzeuge einsetzen
- h)Daten für Ausgabeprozesse aus vor- und nachgelagerten Abteilungen für einen optimierten Produktionsablauf prüfen, überarbeiten und übernehmen
- i)Produktion entsprechend der Touren und Bezirke programmgestützt planen
- j)Produktionsparameter an rechnergesteuerten Anlagen und Aggregaten einstellen und Daten übergeben
- k)Speicher für vorgefertigte Produkte warten und Reparaturen durchführen
I.2 Linienführung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Personaleinsatz entsprechend der Produktionsanforderungen planen
- b)Personal nach Qualifikationsanforderungen einsetzen und während des Produktionsablaufes koordinieren
- c)Personal aggregatbezogen unterweisen und kontrollieren, Arbeitsergebnisse beurteilen
- d)Einhaltung von Produktionsvorgaben sicherstellen und dokumentieren
- e)Sicherheitsunterweisungen durchführen, Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüfen
I.3 Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)technische Dokumentationen nutzen
- b)Anlagen und Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen, Maßnahmen zur Fehlerbehebung ergreifen
- c)mechanische Bauteile aus- und einbauen, instand setzen und Grundeinstellungen nach Vorgaben vornehmen
- d)Anlagen und Anlagenteile nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen und einstellen
- e)Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- f)Grundeinstellungen und Austausch von Teilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
I.4 Klebebindetechnik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Vorprodukte, insbesondere Falzbogen und Buchblöcke, sowie Weiterverarbeitungsmaterialien, bereitstellen
- b)Klebstoffe produkt- und materialbezogen auswählen, Klebstoffsysteme vorbereiten und auf Produkt abstimmen
- c)Klebebindeanlage einrichten und bedienen, Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben
- d)Zusatzaggregate in die Klebebindeanlage auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen
- e)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
I.5 Sammelhefttechnik13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Falzbogen und Weiterverarbeitungsmaterialien bereitstellen
- b)Sammelheftanlage einschließlich Drahtheft- und Schneideinrichtung auftragsbezogen einrichten und bedienen
- c)Zusatzaggregate in die Sammelheftanlage auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen
- d)Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben
- e)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
I.6 Spezielle Druckweiterverarbeitungsprozesse13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Vorprodukte für spezielle Druckweiterverarbeitungsprozesse, wie Mailing- oder Wandkalenderproduktion oder Einzelblattbindung oder Produktveredelung, bereitstellen
- b)Weiterverarbeitungsmaterialien auswählen, vorbereiten und auf Produkt abstimmen
- c)Verarbeitungsanlagen einrichten und bedienen, Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben
- d)Zusatzaggregate auftragsbezogen einbinden, einrichten und bedienen
- e)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
I.7 Deckenbandfertigung13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Vorsatz- und Weiterverarbeitungsmaterialien bereitstellen
- b)Vorsatzklebeeinrichtung auftragsbezogen einrichten und bedienen
- c)Qualität der Schnittveredelung, insbesondere des Gold- und Farbschnitts, beurteilen
- d)Materialien für die Deckenfertigung zuschneiden und bereitstellen
- e)Buchdeckenautomat und Prägepresse auftragsbezogen einrichten und bedienen
- f)deckenbandspezifische Einrichtungen in einer Buchfertigungsstraße einschließlich vor- und nachgelagerter Zusatzaggregate auftragsbezogen einrichten und bedienen
- g)Produktionsablauf überwachen, Fertigungsstörungen erkennen und beheben
- h)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
2. Auswahlliste II3 Positionen
II.1 Zeitungsproduktion26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produktionsprozess mit vorgelagerten Produktionsstufen abstimmen
- b)Produktionsunterlagen prüfen, Reihenfolge der Prozessabläufe entsprechend der spezifischen Zeitungsproduktion festlegen
- c)gelieferte Vorprodukte, insbesondere Beilagen, auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren, eigene Vorproduktion zwischenspeichern, für die Hauptproduktion bereitstellen und innerbetrieblichen Transport disponieren
- d)Verarbeitungsmaterialien termingerecht zuführen
- e)Produktionsmuster manuell und maschinell zusammenstellen, anhand der Produktionsmuster im Verarbeitungsprozess Qualität überprüfen und bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen
- f)Einstecksysteme, Hand- und Stangenanleger, Transporteure, Produktübergabesysteme, Kreuzleger, Folieneinschlagmaschinen, Bindemaschinen, Verteil- und Abtransportsysteme, Kartenkleber und Adressiersysteme einrichten, dabei Prozessparameter eingeben und einstellen
- g)Zeitungsfertigungslinien anfahren, dabei Materialfluss und Zusammenspiel der Einzelaggregate für störungsfreie sowie termin- und qualitätsgerechte Produktion optimieren
- h)Produktionsablauf bei Änderungen aus vorgelagerten Produktionsstufen unter Berücksichtigung von Auslieferungsvorgaben anpassen
- i)bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten, Druckgeschwindigkeit und Versandraumprozessen treffen
- j)Zeitungsprodukt auf Vollständigkeit und Qualität beurteilen, Ergebnisse dokumentieren, Belegmuster archivieren
- k)Zeitungspakete fertigstellen und der Auslieferung zuführen, Zeitungen für den individualisierten Versand zustellfertig machen
- l)Ladepapiere ausfertigen und Ladungssicherung überprüfen, gesicherte Ladung an Beförderer übergeben
- m)Produktionsmittel für Folgeproduktionen vorrüsten, dabei steuer- und regeltechnische Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen
II.2 Akzidenzproduktion26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produktionsmittel einschließlich steuer- und regeltechnischer Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen
- b)Aufträge planen, mit vor- und nachgelagerten Produktionsstufen abstimmen
- c)Auftragsunterlagen hinsichtlich ihrer produkt- und weiterverarbeitungsspezifischen Anforderungen prüfen, Reihenfolge der Prozessabläufe entsprechend der spezifischen Akzidenzproduktion festlegen
- d)gelieferte Vorprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren
- e)Verarbeitungsmaterialien auftragsbezogen einsetzen, im Verarbeitungsprozess auf Qualität überprüfen, bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen
- f)Fertigungsmuster manuell und maschinell erstellen
- g)Verarbeitungsmaschinen und -anlagen der Akzidenzproduktion, insbesondere mit Trenn-, Falz-, Sammel-, Umform-, Füge- und Veredelungstechniken, prozessbezogen einrichten
- h)Prozessparameter unter Berücksichtigung maschinenspezifischer Bedingungen eingeben und einstellen, für Wiederholaufträge dokumentieren
- i)Verarbeitungsmaschinen und -anlagen anfahren, dabei Materiallauf und Fertigungsgenauigkeit optimieren, Produktionsergebnisse im Arbeitsprozess analysieren, störungsfreie Produktion sicherstellen
- j)bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen
- k)Zwischenlagerung von Halbfertigprodukten und innerbetrieblichen Transport aufeinander abstimmen und optimieren
- l)Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Arbeitsergebnis in Bezug auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, Resultate dokumentieren sowie Belegmuster archivieren
- m)Produkte lager- und versandfertig machen, dabei produktspezifische sowie standardisierte und individualisierte Versandbedingungen berücksichtigen
II.3 Buchproduktion26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produktionsmittel einschließlich steuer- und regeltechnischer Einrichtungen überprüfen, Fehler beheben oder Behebung veranlassen
- b)Aufträge planen, mit vor- und nachgelagerten Produktionsstufen abstimmen
- c)Auftragsunterlagen hinsichtlich ihrer produkt- und buchfertigungsspezifischen Anforderungen prüfen, Reihenfolge der Produktionsschritte entsprechend der spezifischen Buchproduktion festlegen
- d)gelieferte Druckbogen auf Verarbeitungsfähigkeit kontrollieren
- e)Materialien der Buchfertigung prüfen und auftragsbezogen einsetzen, im Verarbeitungsprozess auf Qualität überprüfen, bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen treffen
- f)Fertigungsmuster manuell und maschinell erstellen
- g)Bogenteile durch Einstecken, Umlegen, Ankleben und Einkleben vorrichten
- h)Verarbeitungsmaschinen, insbesondere Schneid-, Falz-, Zusammentrag- und Bindeaggregate einrichten, dabei Prozessparameter unter Berücksichtigung maschinenspezifischer Bedingungen eingeben und einstellen
- i)Buchfertigungsanlagen einschließlich Zusatzaggregaten einrichten, dabei anlagenspezifische Prozessparameter eingeben und einstellen, für Wiederholaufträge dokumentieren
- j)Verarbeitungsmaschinen und -anlagen anfahren, dabei Materiallauf und Fertigungsgenauigkeit optimieren, Produktionsergebnisse im Arbeitsprozess analysieren, störungsfreie Produktion sicherstellen
- k)bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alternativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen
- l)Zwischenlagerung von Halbfertigprodukten und innerbetrieblichen Transport aufeinander abstimmen und optimieren
- m)Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen durchführen, Verarbeitungsergebnis auf Verwendbarkeit und Qualität beurteilen, Ergebnisse dokumentieren, Belegmuster archivieren
- n)Bücher lager- und versandfertig machen, dabei produktspezifische sowie standardisierte und individualisierte Versandbedingungen berücksichtigen
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche Kommunikation6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzen
- b)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen
- c)Informationen auswerten und bewerten
- d)Sachverhalte darstellen
- e)betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunikation durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden
- f)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
- g)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- h)im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen
- i)Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren
- j)mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Medientechnologe Druckverarbeitung ins Berichtsheft?
Tragen Sie ein, welche Maschinen Sie gerüstet und bedient haben, etwa Falzmaschine, Schneidemaschine, Sammelhefter oder Klebebinder, und welche Aufträge Sie geplant oder überwacht haben. Dazu kommen Wartungsarbeiten und Qualitätsprüfungen. Stichworte mit Stunden je Tag genügen.
Wie lange dauert die Ausbildung und gibt es Fachrichtungen?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Fachrichtungen gibt es nicht, aber der Betrieb legt im Vertrag Wahlqualifikationen fest, zwei aus der Auswahlliste I und eine aus der Auswahlliste II. Ihre Einträge spiegeln deshalb vor allem die Maschinen und Produkte Ihres Betriebs.
Wer ist für die Ausbildung zuständig, Kammer oder Handwerkskammer?
Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Sie gibt auch vor, ob zusätzlich Fachberichte, Skizzen oder Fotos im Ausbildungsnachweis erwartet werden. Fragen Sie dazu Ihren Ausbilder.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Zugelassen zur Abschlussprüfung wird aber nur, wer ihn vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Auszubildende führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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