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Berichtsheft als Packmitteltechnologe: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben: Entwickeln von Packmitteln aus Karton, Wellpappe oder Folie, Planen von Aufträgen, Rüsten und Einrichten von Stanzen, Klebe- und Druckanlagen, Steuern und Überwachen der laufenden Produktion, Qualitätsprüfungen am Packmittel und Instandhaltung. Dazu kommen Lehrgänge und die Themen der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Abschlussprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Packmitteltechnologe ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin (PackmAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen legen Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag Wahlqualifikationen fest, und zwar zwei aus einer ersten und zwei aus einer zweiten Auswahlliste.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Sicherheit an Stanz- und Schneidemaschinen, Rundgang durch die Fertigung, Wellpappenqualitäten und Kartonsorten unterscheiden8
DienstagBei der Rüstung der Flachbettstanze zugesehen, Stanzform eingesetzt, Material zugeführt und Abfall ausgebrochen8
MittwochBerufsschule: Eigenschaften von Papier, Karton und Wellpappe, Grundlagen der Fertigungsverfahren8
DonnerstagZuschnitte vermessen, Stichproben aus der laufenden Produktion geprüft und im Prüfprotokoll eingetragen8
FreitagFaltschachteln an der Faltschachtel-Klebemaschine abgenommen, gezählt und palettiert, Arbeitsplatz gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAuftrag aus der Arbeitsvorbereitung übernommen, Materialbedarf und Maschinenbelegung für eine Serie Versandkartons geplant8
DienstagStanze selbstständig gerüstet, Stanzformhöhe und Rillung eingestellt, Andruck mit dem Schichtführer abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Prozessdaten auswerten, Qualitätsmanagement, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung8
DonnerstagProduktion überwacht, Ausschussquote ausgewertet, Störung an der Zuführung eingegrenzt und mit der Instandhaltung behoben8
FreitagWartung nach Plan an der Klebemaschine durchgeführt, Leimwerk gereinigt, Schichtübergabe dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Packmitteltechnologen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde Papier und Karton, Fertigungsverfahren, Auftragsplanung oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Packmitteltechnologe

StattBesser
An der Maschine mitgeholfenStanzform in die Flachbettstanze eingesetzt und Anlagendruck nach Vorgabe eingestellt
Qualität kontrolliertStichproben von 20 Faltschachteln auf Maße, Rillung und Klebenaht geprüft und protokolliert
Auftrag vorbereitetMaterialbedarf berechnet, Fertigungsablauf festgelegt und Rüstunterlagen zusammengestellt
Störung beseitigtPapierstau an der Zuführung gefunden, Ursache bei verzogenem Zuschnitt geklärt, Einstellung angepasst
Wartung gemachtSchmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Messer geprüft und Wartung im Protokoll eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben der Verpackungsindustrie, etwa bei Herstellern von Wellpappe, Faltschachteln und Folienverpackungen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung hat vier Bereiche. Im Bereich Packmittelproduktion arbeiten Sie 7 Stunden an einer Arbeitsaufgabe, dazu kommt ein situatives Fachgespräch von höchstens 10 Minuten; er zählt mit 50 Prozent am stärksten. Die Bereiche Auftragsplanung und Prozesstechnologie dauern je 120 Minuten und zählen je 20 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde dauert 60 Minuten und zählt 10 Prozent. Vorher findet eine Zwischenprüfung statt, möglichst vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin (PackmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Entwickeln von Packmitteln10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)fertigungstechnische Parameter erfassen und in Produktionsdaten umsetzen, dabei Kundenvorgaben und produktspezifische Besonderheiten sowie ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Packmittel unter Berücksichtigung von Wirkung, Funktion und Normen gestalten
  • c)technische Zeichnungen manuell und computerunterstützt mit Standardsoftware erstellen
  • d)Handmuster manuell und maschinell herstellen sowie auf Funktion und Maßhaltigkeit prüfen
2 Vorbereiten und Planen von Produktionsprozessen12 Wochen im 19. bis 36. Monat, 8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren
  • b)vorgelagerte Prozesse bezüglich der Wechselwirkungen von verschiedenen Produktionsschritten oder Verfahren beurteilen
  • c)Produktionsabläufe hinsichtlich der zu erzielenden Qualität der Packmittel einschließlich Kosten- und Ressourcenschonung beurteilen
  • d)Produktionsprozess nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten festlegen
  • e)Packstoffe und Packhilfsmittel hinsichtlich Verwendbarkeit, Lagerung, Verarbeitung sowie Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen und unter Berücksichtigung des Materialverhaltens einsetzen
  • f)Produkt- und Prozessdaten erstellen und bei der Planung von Aufträgen unter Berücksichtigung von weiteren Verarbeitungsschritten nutzen
  • g)Verpackung und Lagerung der gefertigten Produkte unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben sowie innerbetrieblicher und logistischer Prozesse festlegen
  • h)Qualitätssicherungs-Unterlagen und auftragsbezogene Datenblätter nach betrieblichen Vorgaben und Kundenwünschen erstellen
  • i)Materialien und Werkzeuge für die Produktion auswählen und beschaffen
  • j)Werkzeuge maschinen- und auftragsspezifisch zusammenstellen, anfertigen, vormontieren, einstellen, prüfen und instand setzen
3 Rüsten von Fertigungsanlagen20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Auftragsdaten für die Maschinensteuerung übernehmen, Maschinen produkt- und produktionsorientiert einrichten
  • b)Probeprodukt erstellen und Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Parameter optimieren
  • c)Freigabe erteilen, dokumentieren und Produktion starten
  • d)Prozesskontrollsysteme einstellen
  • e)Fertigungsanlagen abrüsten, Werkzeuge nach Einsatz kontrollieren und Prüfergebnis dokumentieren
  • f)Werkzeuge instandhaltungsgerecht einlagern
4 Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen26 Wochen im 19. bis 36. Monat, 10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Produktion unter Berücksichtigung von Leistung und Ausschussminimierung steuern
  • b)Prozesskontrolle durchführen, Fehler beheben
  • c)Materialfluss sicherstellen
  • d)qualitätssichernde Maßnahmen produktbezogen durchführen und dokumentieren
  • e)Produktionsdaten dokumentieren
5 Instandhaltung6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)technische Zeichnungen lesen, Skizzen anfertigen
  • b)Werkstoffe, insbesondere durch Feilen, Trennen, Bohren und Kaltfügen, be- und verarbeiten
  • c)Werkstücke durch Messen und Lehren prüfen
  • d)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
  • e)mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrisch betriebene Komponenten und Systeme unterscheiden, Wartung und Reinigung durchführen, Verschleißteile austauschen
  • f)Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen, Ursachen beseitigen
  • g)Fehler beschreiben und Behebung veranlassen
  • h)Grundeinstellungen der Maschine überprüfen und Maschine nach Vorgaben justieren
  • i)Maschineneinstellungen und Austausch von Teilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen 1. Auswahlliste I4 Positionen

I.1 Metallbearbeitung8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)technische Zeichnungen für Werkstücke anfertigen
  • b)Werkstoffe manuell und maschinell, insbesondere durch Schleifen, Reiben, Gewindeschneiden, Umformen, bearbeiten
  • c)Maß, Form und Lage von Bauteilen unter Berücksichtigung von Toleranzen beurteilen
  • d)Maschinenelemente und Bauteile einpassen, montieren und demontieren
I.2 Steuerungstechnik8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Steuerungsarten und Signalverarbeitung unterscheiden
  • b)Schalt- und Funktionspläne pneumatischer Systeme lesen und skizzieren
  • c)Sensoren sowie mechanische, pneumatische und hydraulische Maschinenteile unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben prüfen und warten
  • d)pneumatische Steuerungen nach Vorgaben montieren, anschließen und prüfen
I.3 Spezielle Fertigungsverfahren8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Fertigungsverfahren zum Kleben oder Kaschieren oder Beschichten oder Versiegeln oder Verschließen oder Kodieren oder Etikettieren steuern
  • b)Spezialmaschinen rüsten und warten
I.4 Computergestützte Mustererstellung8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Daten importieren, konvertieren und exportieren
  • b)Konstruktionsvarianten hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit beurteilen
  • c)Muster nach Vorgabe mittels CAD konstruieren und ausplotten
  • d)erstellte Muster auf Funktion und Kundenanforderungen prüfen

2. Auswahlliste II6 Positionen

II.1 Stanzformenbau10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Stanzformenträger vorbereiten
  • b)Schnitt- und Schliffwinkel sowie Rill- und Ritzlinienmaße festlegen
  • c)Rill-, Ritz-, Perforier- und Schneidlinien auswählen und einpassen
  • d)Haltepunkte einschleifen
  • e)Gummierung einpassen
  • f)Stanzformen prüfen und freigeben
II.2 Veredelungstechnik10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Veredelungsverfahren, insbesondere für Prägungen oder Druck und Lackierungen oder Kalandrierungen oder Perforierungen, steuern
  • b)Spezialmaschinen rüsten und warten
II.3 Leitstandtechnik und Inlineproduktion10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auftragsdaten aus Arbeitskarten und EDV übernehmen, prüfen und eingeben
  • b)Zusammenwirken der Fertigungsaggregate steuern
  • c)Rüstfehler und Abweichungen im Produktionsprozess erkennen und beseitigen
II.4 Labor10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)produktspezifische Prüfverfahren auswählen und anwenden
  • b)Packstoffe und Packstoffverbindungen bestimmen und auf Funktionen und Eigenschaften prüfen, Prüfergebnisse dokumentieren
  • c)Fehlerquellen feststellen, dokumentieren und Beseitigung veranlassen
II.5 Mechanik und Steuerungstechnik10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)hydraulische, pneumatische und elektropneumatische Schaltpläne lesen
  • b)Störungen bei mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen, hydraulischen und elektropneumatischen Maschinenelementen erkennen und Behebung veranlassen
  • c)pneumatische Schaltungen planen, skizzieren und aufbauen
II.6 Computergestützte Packmittelentwicklung und Design10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)3D-Software bei der Gestaltung und Konstruktion von Packmitteln einsetzen
  • b)Produktmuster unter Berücksichtigung von Wirkung und Funktion grafisch gestalten
  • c)Besonderheiten von verpackungsspezifischen Druckverfahren bei der Gestaltung berücksichtigen
  • d)Nutzenanordnung erstellen

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, in deutscher und englischer Sprache nutzen
  • b)Informationen auswerten, bewerten und Sachverhalte darstellen
  • c)schriftliche betriebsübliche Kommunikation durchführen
  • d)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
  • e)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • f)im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen
  • g)Sachverhalte und Lösungen visualisieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe verwenden
  • h)mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen analysieren
6 Betriebliche Managementsysteme10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements beurteilen und für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im eigenen Arbeitsbereich einsetzen
  • b)betriebliche Hygienevorschriften umsetzen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Packmitteltechnologe das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche; ob wöchentlich oder täglich, regeln Betrieb und Kammer. Planen Sie dafür feste Zeit während der Ausbildung ein.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Bei Fragen zu Form und Takt hilft ein kurzes Gespräch zu Beginn der Ausbildung.

Was trage ich bei den Wahlqualifikationen ein?

Ordnen Sie die Tätigkeiten den im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen zu, etwa Stanzformenbau oder Steuerungstechnik. Nennen Sie Maschine, Arbeitsschritt und Ergebnis, damit klar wird, was Sie selbst gemacht haben.

Muss ich Kundennamen und Auftragsnummern eintragen?

Nein, im Nachweis brauchen Sie weder Kundennamen noch Auftragsnummern. Beschreiben Sie stattdessen das Packmittel, das Verfahren und Ihren Anteil, etwa „Versandkarton aus Wellpappe gestanzt und Ausschuss ausgewertet“.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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