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Berichtsheft als Patentanwaltsfachangestellter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Kanzlei und in der Berufsschule lernen und tun: Post und Akten bearbeiten, Fristen und Termine überwachen, Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs vorbereiten, Gebühren und Jahresgebühren überwachen, Schriftverkehr mit dem Patentamt und mit Auslandsvertretern führen, Mandanten betreuen und Rechnungen vorbereiten. Tragen Sie je Woche knapp ein, was Sie getan haben und wie lange, und ordnen Sie es den Bereichen Ihres Ausbildungsrahmenplans zu.

Stand: 21.10.2026

Was als Patentanwaltsfachangestellter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es für die Patentanwaltsfachangestellten nicht; alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEingangspost geöffnet, gestempelt und den Akten zugeordnet; Fristen aus neuen Schreiben des Patentamts im Fristenkalender notiert8
DienstagAkten abgelegt und Aktendeckel beschriftet; Mandantenanrufe entgegengenommen und Rückrufnotizen geschrieben; Besprechungsraum für den Mandantentermin vorbereitet8
MittwochBerufsschule: Rechtsgeschäfte, Vertragsarten und Kommunikation im Büro8
DonnerstagStandardschreiben nach Textbausteinen entworfen; Termine für die Anwälte im Kalender eingetragen; Datenschutz bei der Aktenvernichtung besprochen8
FreitagRecherche im Register des Patentamts zum Stand einer Markenanmeldung; Ergebnis in der Akte vermerkt; Ablage der Woche abgeschlossen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagNationale Patentanmeldung nach Vorgabe des Patentanwalts zusammengestellt, Anmeldegebühr berechnet und Unterlagen zur Einreichung vorbereitet8
DienstagFrist zur Erwiderung auf einen Bescheid berechnet und kontrolliert; Schreiben an den Auslandsvertreter in englischer Sprache entworfen8
MittwochBerufsschule: Rechtsanwendung im gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagJahresgebühren für mehrere Schutzrechte überwacht und Zahlungsaufträge vorbereitet; Umschreibung eines Schutzrechts nach Inhaberwechsel beantragt8
FreitagMandantengespräch zum Verfahrensstand protokolliert; Kostennote für ein Einspruchsverfahren vorbereitet; Akte für die Prüfungsvorbereitung durchgearbeitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Patentanwaltsfachangestellten

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Kaufvertrag und Leistungsstörungen“ oder „Aufbau des Patentrechts“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Patentanwaltsfachangestellter

StattBesser
Post bearbeitetEingangspost einem Aktenzeichen zugeordnet und Fristen aus dem Bescheid des Patentamts im Fristenkalender eingetragen
Fristen kontrolliertAblauf der Frist zur Zahlung der Jahresgebühr geprüft und Wiedervorlage 14 Tage vorher gesetzt
Mandanten betreutTelefonat mit einem Mandanten zum Stand seiner Markenanmeldung geführt und Gesprächsnotiz in der Akte abgelegt
Anmeldung vorbereitetUnterlagen für eine Gebrauchsmusteranmeldung nach Vorgabe des Patentanwalts zusammengestellt und Gebühren ermittelt
Englisch geschriebenStandardschreiben an einen Auslandsvertreter zur Validierung eines europäischen Patents in englischer Sprache entworfen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Patentanwaltskanzleien, in Patentabteilungen größerer Unternehmen und in verwandten Einrichtungen. Zuständige Stelle für die Berufsausbildung ist die Patentanwaltskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Mandantennamen und Aktenzeichen brauchen Sie im Nachweis nicht, denn die Verschwiegenheit gilt auch für das Berichtsheft.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung vor. Die Abschlussprüfung besteht aus fünf Prüfungsbereichen: Geschäfts- und Leistungsprozesse (schriftlich, 60 Minuten), Mandantenbetreuung (15 Minuten einschließlich eines fallbezogenen Fachgesprächs), Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes (schriftlich, 105 Minuten), Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes (schriftlich, 135 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten).

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV 2015), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten23 Positionen

1 Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung
1.1 Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung3 Wochen im 1. bis 12. Monat, 2 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehen
  • b)Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und -techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagieren
  • c)Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten
  • d)Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
  • e)aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleiten
  • f)Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen
  • g)Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
  • h)Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlichen
  • i)durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen
1.2 Konferenz- und Besprechungsmanagement2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken
  • b)Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnen
  • c)Konferenzen und Besprechungen nachbereiten
1.3 Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache2 Wochen im 1. bis 12. Monat, 2 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Auskünfte erteilen und einholen
  • b)Informationen aufgabenbezogen auswerten
  • c)kurze Standardschreiben verfassen
2 Büro- und Arbeitsorganisation
2.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung2 Wochen im 1. bis 12. Monat, 2 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung beitragen
  • b)Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert auswählen und effektiv und effizient einsetzen
  • c)eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich strukturieren, zielgerecht organisieren, rationell gestalten und qualitätsbewusst kontrollieren
  • d)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten
  • e)Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen Planung von Arbeitsabläufen und bei deren Durchführung
  • f)Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten
2.2 Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation3 Wochen im 1. bis 12. Monat, 2 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)eingehende und ausgehende Post unter Berücksichtigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeiten
  • b)Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten und archivieren
  • c)Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und Aktenverwaltung einsetzen
  • d)Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachten
  • e)Akten anlegen, führen und archivieren
  • f)Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bestellen
  • g)Waren annehmen, kontrollieren und lagern
  • h)Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung führen, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und beifügen
2.3 Fristen- und Terminmanagement4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Verfahrenstermine notieren und kontrollieren
  • b)betriebliche Termine planen, notieren und koordinieren
  • c)Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notieren; Einhaltung der Fristen kontrollieren
  • d)Termin- und Fristenkalender führen und verwalten
2.4 Arbeiten im Team2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)Teamentwicklung mitgestalten
  • c)Kritik konstruktiv annehmen und äußern
  • d)Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten
2.5 Textgestaltung4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)fachkundliche Texte formulieren und gestalten
  • b)fachkundliche Textbausteine und Formulare entwickeln
  • c)Textverarbeitungssysteme und -programme wirtschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen
2.6 Informations- und Kommunikationssysteme3 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen; branchen- und betriebsspezifische Software anwenden
  • b)Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen; fachspezifische Datenbanken anwenden
  • c)Möglichkeiten des internen und externen Datenaustausches über unterschiedliche Kommunikationsnetze nutzen
  • d)Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen
2.7 Elektronischer Rechtsverkehr2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beachten
  • b)elektronisches Postfach für Kommunikation mit Gerichten und Verwaltung nutzen
2.8 Datenschutz und Datensicherheit2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)gesetzliche, berufsspezifische und betriebliche Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • b)Daten sichern und verwahren
3 Rechnungswesen und -kontrolle
3.1 Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr2 Wochen im 1. bis 12. Monat, 4 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Rechnungen nach steuerrechtlichen Vorgaben entwerfen und eingehende Rechnungen auf diese Vorgaben hin prüfen
  • b)betriebliche Berechnungen unter Berücksichtigung des kaufmännischen Rechnens durchführen, insbesondere Prozent- und Zinsberechnungen
  • c)Sach- und Finanzkonten unterscheiden und einrichten
  • d)betriebliche Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht buchen
  • e)Zahlungsvorgänge abwickeln und überwachen
  • f)Arten der betriebsrelevanten Steuern unterscheiden und deren Termine und Fristen überwachen
  • g)Vorarbeiten zur Einnahmenüberschussrechnung und zum Jahresabschluss durchführen
3.2 Aktenbuchhaltung2 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)gesetzliche und betriebliche Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in den Akten und im Aktenkonto berücksichtigen
  • b)gesetzliche und betriebliche Pflichten im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonten berücksichtigen
4 Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege
4.1 Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarecht3 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Aufbau und Struktur von Gesetzen und Verordnungen erfassen sowie die entsprechenden Vorschriften auffinden; Inhalts- und Sachverzeichnisse verwenden
  • b)Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur und Zeitschriften sowie deren Fundstellen mit den üblichen Abkürzungen bezeichnen, unterscheiden und zuordnen
  • c)Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs unterscheiden und berücksichtigen
4.2 Zivilrecht
4.2.1 Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Bücher des BGB und ihre Rechtsgebiete, insbesondere Schuld- und Sachenrecht, unterscheiden
  • b)Rechtsbegriffe, insbesondere die der Personen und Sachen, bei der Lösung von berufsbezogenen Aufgaben berücksichtigen
  • c)Unterschiede der gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Vertretung beachten
  • d)Voraussetzung und Wirkung der Verjährung überprüfen
  • e)Voraussetzungen für die Entstehung, Wirksamkeit und Durchführung von Rechtsgeschäften prüfen, insbesondere Arten von Willenserklärungen sowie einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte erläutern, Formerfordernisse prüfen sowie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit unterscheiden
4.2.2 Schuld- und Sachenrecht4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse unterscheiden
  • b)Leistungsstörungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages feststellen und Rechtsfolgen beachten
  • c)Formen des vertraglichen und gesetzlichen Eigentumserwerbs unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen
4.2.3 Handels- und Gesellschaftsrecht3 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unterscheiden und deren rechtlichen Haftungs- und Vertretungsumfang ermitteln
  • b)Aufbau und Inhalte der Register unterscheiden und die daraus gewonnenen Informationen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen
4.3 Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Strukturen und Verfahrensabläufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beachten
  • b)Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen und Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen

Abschnitt E: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte19 Positionen

1 Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums5 Wochen im 1. bis 12. Monat, 8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit gewerblicher Schutzrechte und sich aus der Priorität ergebende Rechte und Verpflichtungen berücksichtigen
  • b)Schutzrechtsmöglichkeiten für Datenverarbeitungsprogramme voneinander abgrenzen
  • c)Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Diensterfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzertifikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Verbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über technische Schutzrechte anwenden
  • d)Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für Waren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektivmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über nichttechnische Schutzrechte anwenden
2 Nationaler gewerblicher Rechtsschutz
2.1 Nationale gesetzliche Vorschriften3 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Vorschriften über den nationalen gewerblichen Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbearbeitung anwenden
  • b)Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen
2.2 Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, Designs und Sorten vorbereiten
  • b)Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen, Vollmachten und Erfinderbenennungen beschaffen
  • c)Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, auch in elektronischer Form, einreichen und Fristen überwachen
  • d)amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und einzahlen
  • e)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
2.3 Erteilungs- und Eintragungsverfahren8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren nationaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und den Auftraggeber unterrichten
  • b)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen
  • c)förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und internationale Marken mit nationalem Schutzanteil entwerfen und einreichen
  • d)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten
2.4 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe6 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen
  • b)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
3 Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz
3.1 Internationale Zusammenarbeit4 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwenden
  • b)fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Korrespondenzanwälten und Behörden in englischer Sprache führen
3.2 Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommen8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorbereiten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und Anlagen beschaffen
  • b)Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einreichen
  • c)amtliche Gebühren berechnen und einzahlen
  • d)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
3.3 Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Ausland8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und -abläufe beschaffen und berücksichtigen
  • b)nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, Anlagen zusammenstellen und die Einreichung veranlassen
  • c)Validierungen und Umwandlungen veranlassen, regionale und nationale Phasen einleiten
  • d)Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung der Formvorschriften vor den nationalen Patentämtern nach der Veröffentlichung der Erteilung von europäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an Rechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen beschaffen und zusammenstellen
  • e)Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß beschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bearbeiten
  • f)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten
3.4 Erteilungs- und Eintragungsverfahren6 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber unterrichten
  • b)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen
  • c)förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Gemeinschaftsmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Widerspruchsgebühren einzahlen
  • d)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
3.5 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe4 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen
  • b)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
4 Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz
4.1 Fristenmanagement8 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachen
  • b)Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Fristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiedereinsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung nachholen
4.2 Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten3 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung berechnen, überwachen, anmahnen und einzahlen
  • b)Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland vorbereiten, veranlassen und erforderliche Unterlagen beschaffen
5 Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten
5.1 Erstinstanzliche Verfahren6 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen
  • b)Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
5.2 Rechtsmittel und Rechtsbehelfe4 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen
  • b)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten
6 Vergütungs- und Kostenrecht6 Wochen im 13. bis 36. Monat
  • a)Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte unterscheiden und berechnen
  • b)Gerichtskostenrechnungen kontrollieren
  • c)amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behörden wirksam einzahlen
  • d)Kostenverzeichnisse anwenden
  • e)Vergütungsvereinbarung entwerfen
  • f)Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Patentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge stellen sowie Beschlüsse kontrollieren
  • g)Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf Grund der Beschlüsse prüfen
  • h)Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstellen

Abschnitt F: berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem
  • a)Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben, Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben, Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheiden
  • b)Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen und die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und ihre Beschäftigten erläutern
  • c)Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufsausübung einhalten
  • d)betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in volkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, insbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Wettbewerb
  • e)Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Berufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
  • f)Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung unter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften mitgestalten
2 Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
  • a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • b)Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit seinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwirken erklären
  • c)Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisationsanweisungen darstellen
  • d)Kooperationsbeziehungen erläutern
  • e)Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte darstellen
3 Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten
  • d)arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie tarifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • e)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abzüge erklären
  • f)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
  • g)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begreifen und nutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • a)Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • b)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen
  • c)stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und bewältigen
  • d)Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • e)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • f)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
5 Umweltschutz

zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Patentanwaltsfachangestellter sein?

Stichworte reichen, solange erkennbar ist, was Sie getan haben und wie lange. Schreiben Sie lieber konkret, etwa „Frist zur Zahlung einer Jahresgebühr berechnet“, als nur „Büroarbeiten“. Wie genau Ihre Kammer und Ihr Betrieb es sehen wollen, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Darf ich Namen von Mandanten und Aktenzeichen ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig und wegen der Verschwiegenheit in der Kanzlei nicht ratsam. Beschreiben Sie die Tätigkeit allgemein, zum Beispiel „Markenanmeldung für einen Mandanten vorbereitet“. Der Ausbildungsnachweis soll Ihre Tätigkeiten belegen, nicht die Fälle.

Wer führt und wer prüft das Berichtsheft?

Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, damit bei der Anmeldung zur Prüfung nichts fehlt.

Gehört die Zwischenprüfung ins Berichtsheft?

Ja, tragen Sie Termin und Prüfungsbereiche ein, etwa Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Zwischenprüfung findet nach der Ausbildungsordnung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres statt und dient der Feststellung des Ausbildungsstandes.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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