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Berichtsheft als Polster- und Dekorationsnäher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Ausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher oder zur Polster- und Dekorationsnäherin tatsächlich gearbeitet und gelernt haben: Stoffe prüfen und zuschneiden, Nähte und Säume nähen, Bügelarbeiten, Raumdekorationen wie Vorhänge und Gardinen, Bezugsteile für Polstermöbel, Kissen, Decken und Überwürfe sowie Kontrolle und Nacharbeit. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zur Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Polster- und Dekorationsnäher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher und zur Polster- und Dekorationsnäherin (PolstDekoAusbV) vom 9. Mai 2005. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in die Nähmaschinen, Fadenspannung und Stichlänge an Probestücken einstellen, Stoffe nach Webart und Faserart sortiert8
DienstagZuschnitt von Kissenbezügen nach Schnittschablone, Fadenlauf beachtet, Zuschnittteile gekennzeichnet8
MittwochBerufsschule: Arbeitssicherheit, Faserstoffe und Gewebe, Berechnung von Stoffbedarf8
DonnerstagKissenbezüge genäht, Nähte versäubert, Reißverschluss eingenäht, Bügeln der Nahtzugaben8
FreitagGardinenbänder an Probestücken aufgenäht, Säume gelegt und genäht, Ergebnisse mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag Fensterdekoration: Maße aus dem Aufmaß übernommen, Stoffbedarf mit Rapport berechnet, Arbeitsplan erstellt8
DienstagVorhangbahnen zugeschnitten und gemustert angepasst, Schlaufenschal mit Faltenband genäht8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Aufträgen, Fertigungsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagSchabracke gefüttert und mit Posamenten besetzt, Raffhalter gefertigt, Bügelarbeiten an der Dekoration8
FreitagBezugsteile für ein Sofa nach Schablone genäht, Kedernähte ausgeführt, Qualitätskontrolle und Nacharbeit an Dekoration8

Berufsschule im Berichtsheft des Polster- und Dekorationsnähers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Faserstoffe, Zuschnittberechnung, Dekorationstechniken oder Auftragskalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Polster- und Dekorationsnäher

StattBesser
GenähtVorhangbahnen mit Faltenband genäht, Saumzugabe 12 cm, Fadenspannung vorher an einem Rest geprüft
Stoff zugeschnittenKissenbezüge nach Schablone zugeschnitten, Fadenlauf und Musterverlauf beachtet, Teile gekennzeichnet
GebügeltNahtzugaben gebügelt, Temperatur nach Faserart gewählt, Bügelprobe an einem Reststück gemacht
Dekoration gemachtSchabracke mit Futter und Posamenten gefertigt, Maße mit dem Aufmaß verglichen
KontrolleFertige Decke auf Maßhaltigkeit, Nahtbild und lose Fäden geprüft, zwei Nähte nachgearbeitet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Näh- und Dekorationsbetrieben, Raumausstattern und Polstereien. Zuständig ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, die den Ausbildungsstand ermittelt. Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Teil bearbeiten Sie eine Arbeitsaufgabe nach einem Kundenauftrag, zum Beispiel eine Fensterdekoration, in höchstens 16 Stunden und dokumentieren sie mit betriebsüblichen Unterlagen. Der schriftliche Teil umfasst die Bereiche Arbeitsplanung und Organisation (90 Minuten), Zuschneiden und Fertigen (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Eine mündliche Ergänzung ist möglich.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher/zur Polster- und Dekorationsnäherin (Polst/DekoAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans16 Positionen

1 Berufsbildung Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unterscheiden
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
  • c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • d)Daten pflegen und sichern, Regeln zum Datenschutz beachten
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte durchführen
  • d)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
  • e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung von Vorschriften planen; Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • f)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse dokumentieren
  • g)Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
  • h)Material disponieren
7 Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)technische Unterlagen, insbesondere Merkblätter, Zulassungsbescheide und Verarbeitungsrichtlinien beachten und anwenden
  • b)Skizzen und Zuschnittschablonen, insbesondere unter Berücksichtigung der Zugaben, anfertigen und anwenden
  • c)Zeichnungen anwenden
  • d)Leistungsverzeichnisses beachten
8 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Hebe- und Transportgeräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Werkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen nutzen
  • d)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
  • e)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen feststellen, Störungsbeseitigung vornehmen und veranlassen
9 Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung wartentypischer Eigenschaften, auswählen, kennzeichnen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
  • b)Materialverbindungen herstellen
  • c)Materialien, insbesondere unter Berücksichtigung von Gebrauchsund Nutzungsanforderungen sowie von Oberflächenstrukturen, von Hand und mit Maschinen be- und verarbeiten
10 Anwenden von Bügeltechniken4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe überwachen, prüfen und regulieren
  • b)Gardinen, Dekostoffe, Polster- und Futterstoffe ausbügeln
  • c)Fixier- und Klebeeffekt auf Festigkeit der Verbindung prüfen
  • d)Werkstücke nach Fertigstellung ausbügeln, dämpfen und lagern
11 Ausführen von Näharbeiten7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Näharbeiten an Maschinen, insbesondere Kettelnähte, ausführen
  • b)Näharbeiten von Hand, insbesondere überwendlich und verzogen, ausführen
12 Fertigen von Raumdekorationen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich der Weiterverarbeitung prüfen
  • c)Werk- und Hilfsstoffe nach Zuschnittplan zuschneiden
  • d)Maße und Nähzeichen prüfen, insbesondere mit Angaben auf Arbeitsunterlagen vergleichen
  • e)Dekorationen nach Zuschnittplänen herstellen, insbesondere Seitenschals, Querbehänge, Raffhalter und Bögen
  • f)Gardinen nach Zuschnitt herstellen, insbesondere Blumenfenstergardinen, Raffrollos, Wolkenstores und Raffgardinen
13 Fertigen von Polsterbezugsteilen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arten und Aufbau von Polstermöbeln unterscheiden
  • b)zugeschnittene Stoffe versäubern, insbesondere umketteln
  • c)Nähzeichen anstecken und Teile zusammenfügen
  • d)Reißverschlüsse einsetzen, Kanten versäubern
  • e)Watten und Nessel unterspannen und aufsteppen
  • f)Futterstoffe und Nesselarten angleichen und untersteppen
14 Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Posamenten zur Verzierung und zur Nahtabdeckung auswählen
  • b)Keder- und Paspelstreifen schneiden, Keder und Paspeln herstellen und einnähen
  • c)Volants und Kantenabsetzungen nähen und anbringen
  • d)Knöpfe und Applikationen herstellen
15 Herstellen von Bezügen und Überwürfen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 11 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kissenhüllen herstellen und füllen
  • b)Kissenbezüge herstellen
  • c)Bezugsstoffe mit Zugstreifen, Keder und Böden zusammennähen
  • d)Befestigungsschlaufen und Stäbchen zuschneiden und annähen
  • e)Houssenteile und Futterstoffe zu Houssen zusammennähen
  • f)Tischdecken und Bettüberwürfe nach Vorgaben fertigen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)Gebrauchs- und Pflegeanleitungen zuordnen und befestigen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • e)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse dokumentieren

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher?

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Ihr Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.

Muss ich Nähproben oder Fotos ins Berichtsheft aufnehmen?

Das legen Kammer und Betrieb fest. Viele Ausbilder sehen Skizzen oder Fotos von Dekorationen gern, verlangt wird es nicht überall. Fragen Sie Ihren Ausbilder, was in Ihrem Betrieb gilt.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Sie selbst führen ihn während der Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Lassen Sie ihn regelmäßig abzeichnen, nicht erst kurz vor der Prüfung.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ohne vorgelegten Nachweis droht die Zulassung zu scheitern.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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