Berichtsheft als Produktgestalter-Textil: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Produktgestalter-Textil gehört, was Sie in Ihrer Ausbildungswoche fachlich getan haben: Entwürfe zeichnen und Dessins entwickeln, Motive am Bildschirm bearbeiten und für Stoffe rapportieren, textile Rohstoffe und Gewebe beurteilen, Muster anfertigen und Daten für die Produktion vorbereiten. Dazu kommen Qualitätsprüfungen, Abstimmungen mit Entwurf, Musterung und Fertigung sowie die Themen aus der Berufsschule. Schreiben Sie knapp und konkret, was Sie gemacht haben und womit.
Stand: 21.10.2026
Was als Produktgestalter-Textil ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil und zur Produktgestalterin-Textil (TextilProdAusbV 2003). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte. Ausgebildet wird in Textilunternehmen, zum Beispiel in der Gewebe-, Maschenwaren- oder Druckproduktion und in Entwurfsabteilungen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Textile Rohstoffe und Produkte
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Anwenden von Zeichentechniken
- Entwickeln und Entwerfen von Dessins
- Herstellen und Umsetzen von Entwürfen, elektronische Bildbearbeitung
- Produkte und Marketing, Produktentwicklung, produktionstechnisches Umsetzen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitsschutz und Umgang mit Farben und Chemikalien in der Musterabteilung; Gewebeproben nach Bindung und Faserart sortiert | 8 |
| Dienstag | Blütenmotiv mit Bleistift und Tusche gezeichnet, anschließend in Gouache koloriert und in 3 Farbstellungen abgewandelt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Faserstoffe und ihre Eigenschaften, Grundlagen der Farbenlehre, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Motiv eingescannt und am Rechner freigestellt, Farbflächen ausgetauscht, Datei mit Namenskonvention abgelegt | 8 |
| Freitag | Rapport für einen Druckstoff mit Halbversatz angelegt, Probedruck begutachtet und Abweichungen notiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kollektionsvorgaben der Produktentwicklung besprochen, Anforderungsprofil für eine Dekostoffserie schriftlich festgehalten | 8 |
| Dienstag | Entwürfe für 4 Dessins ausgearbeitet, Farbvarianten abgestimmt und dem Vertrieb in der Musterbesprechung vorgestellt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Produktanalyse und Marketing, Berechnung maschinentechnischer Daten, Prüfungsvorbereitung | 8 |
| Donnerstag | Musterdaten für die Webmaschine aufbereitet, Bindung und Fadendichte eingetragen, Datenübertragung an die Fertigung begleitet | 8 |
| Freitag | Erstmuster geprüft, Warenausfall mit dem Anforderungsprofil verglichen, Produktions- und Qualitätsdaten dokumentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Produktgestalter-Textil
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bindungslehre, Formen- und Farbenlehre, technisches Zeichnen oder Marketing. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Produktgestalter-Textil
| Statt | Besser |
|---|---|
| Entwürfe gemacht | Streifenmotiv in 3 Farbstellungen gezeichnet und am Rechner rapportiert |
| Am Computer gearbeitet | Motiv gescannt, freigestellt und Farbpalette für den Druckstoff angepasst |
| Muster angeschaut | Gewebemuster auf Bindung, Dichte und Warenausfall geprüft und Abweichungen notiert |
| Der Abteilung geholfen | Dessinvarianten für die Kollektionsbesprechung zusammengestellt und ausgedruckt |
| Qualitätskontrolle | Erstmuster mit dem Anforderungsprofil verglichen und Fehler im Prüfprotokoll vermerkt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Die Ausbildung findet im Textilunternehmen und in der Berufsschule statt, zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Mitten in der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung an: eine komplexe Arbeitsaufgabe, bei der Sie einen Entwurf für eine vorgegebene Produktgruppe in verschiedenen Techniken anfertigen und das Motiv abwandeln. Die Abschlussprüfung hat 4 Prüfungsbereiche: Arbeitsauftrag, Produktentwicklung und technische Umsetzung, Produktentwurf sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Beim Arbeitsauftrag wählt der Betrieb zwischen einem betrieblichen Auftrag mit Dokumentation und anschließendem Fachgespräch oder einer praktischen Aufgabe mit Dokumentation und Fachgespräch.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil (TextilProdAusbV 2003), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans15 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Textile Rohstoffe und Produkte12 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)textile Faserstoffe nach Aufbau und Eigenschaften einteilen
- b)Faserstoffarten bestimmen
- c)Spinn- und Zwirnverfahren unterscheiden, textile Längengebilde sowie deren Eigenschaften bestimmen, Feinheitsbezeichnungen, insbesondere nach dem tex-System, anwenden
- d)Fertigungstechnologien textiler Flächengebilde unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen
- e)Vorgaben und Eigenschaften beim Lagern von Werk- und Hilfsstoffen beachten
- f)Feinheitsbe- und -umrechnungen sowie textile Flächenberechnungen durchführen
- g)Einfluss der Fasereigenschaften und -mischungen auf den Herstellungsprozess und das Fertigprodukt berücksichtigen
- h)Veredlungsprozesse hinsichtlich ihrer Art und Auswirkung unterscheiden
- i)Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheiden
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen*
- a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele und Arbeitsschritte festlegen
- b)Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten einrichten
- c)Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
- d)inhaltliche und gestalterische Vorgaben mit den Beteiligten abstimmen, Terminvorgaben beachten
- e)Verfahrenswege abstimmen und festlegen, kostenorientiert handeln
- f)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- g)Arbeitsabläufe dokumentieren, Daten zusammenführen
- h)Kommunikationstechniken anwenden, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachbegriffe verwenden
- i)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und zur Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
7 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationsstrukturen nutzen, insbesondere Datenorganisation und -verwaltung sowie externe Datenbanken
- b)Informationen auswählen, bewerten und einordnen
- c)Begriffe definieren und in Kommunikationsprozessen verwenden
- d)Daten sichern und Datenschutz beachten
- e)technische Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren
- f)Anwendungsprogramme unterscheiden und einsetzen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben, Bedeutung und Aufbau des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems beschreiben
- b)Arbeits- und Betriebsanweisungen anwenden
- c)Funktionstüchtigkeit der Betriebsmittel prüfen und erhalten
- d)Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren, Qualitätsmerkmale feststellen sowie Qualitätsausfall prüfen
- e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen umsetzen
- f)Materialfluss und Informationsaustausch sicherstellen
- g)Produkte kundengerecht kennzeichnen und aufmachen
- h)Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren
- i)technische, gestalterische und terminliche Kundenvorgaben erfüllen
9 Anwenden von Zeichentechniken16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Zeichengeräte und -material handhaben
- b)zeichnerische und malerische Grundtechniken anwenden
- c)Naturstudien anfertigen
- d)zeichnerische Ausdrucksmöglichkeiten und Gestaltungstechniken anwenden
10 Entwickeln und Entwerfen von Dessins18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ideen sammeln und auswerten
- b)Skizzen und Reinzeichnungen anfertigen
- c)Grundformen variieren, Grundlagen der Form- und Farbenlehre anwenden
- d)Vorlagen gestalten, variieren und verfremden, Dessins entwickeln
- e)Dessins durch Gruppieren und Variieren von Formen entwickeln
- f)Entwürfe nach stilkundlichen, geometrischen und figurativen Vorlagen ausarbeiten und vervollständigen
- g)Musterschutzbestimmungen einhalten, Entwürfe vor Missbrauch schützen
- h)Konstruktionstechniken gemäß den Herstellungsverfahren berücksichtigen
- i)Stil- und Naturmuster nach den Kategorien Typisieren, Stilisieren und Abstrahieren gestalten
- k)klassische und modische Elemente entwerfen
- l)Kombinationsmöglichkeiten aus einem Dessin ausarbeiten und Farbvariationen anfertigen
- m)Entwürfe nach Modethemen und Kundenanforderungen entwickeln
- n)technische Umsetzarbeit berücksichtigten und Arbeitsergebnisse präsentieren
11 Herstellen und Umsetzen von Entwürfen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Rapporte bestimmen und zeichnen, Versatzmöglichkeiten darstellen
- b)Rapporte und Maßstäbe berechnen, technische Zeichnungen erstellen
- c)Daten maschinentechnisch aufbereiten
- d)Musterdatenträger erstellen und handhaben
- e)Musterprobe herstellen, Warenausfall prüfen und optimieren
12 Elektronische Bildbearbeitung14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Entwürfe und Bildmaterial auf technische Verwendbarkeit prüfen und einlesen
- b)analoge Bilddaten erfassen, digitale Bilddaten übernehmen sowie Formatverwandlungen durchführen
- c)Korrekturen und Veränderungen an Bilddaten ausführen
- d)Bilddaten ordnen und sichern
- e)rechnergestützte Programme kreativ und technisch zur Entwurfsmodifikation nutzen
- f)Bilddaten inhaltlich bearbeiten, produktionstechnische Daten erstellen und für die technische Weiterverarbeitung vorbereiten
- g)Daten auf Speichermedien ausgeben
13 Produkte und Marketing2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)trend- und produktspezifische Informationen beschaffen und nutzen, für Zielgruppen auswerten
- b)Produkte unterscheiden und nach Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen beurteilen
- c)Marktinformationen auswerten, Qualität und Preise vergleichen, Kostenkalkulationen erstellen
- d)Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
- e)Produkt- und Preisgestaltung sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationsabteilungen abstimmen
- f)Präsentationsformen anwenden, Beratungsgespräche vorbereiten, durchführen und nachbereiten
14 Produktentwicklung12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Dessins unter Berücksichtigung von Grundmaterial, Herstellungstechnik, Produktionskosten und modischen Ansprüchen entwerfen und aufbereiten
- b)Musterentwürfe unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und kundenspezifischer Aspekte entwickeln und bearbeiten
- c)Musterentwürfe übertragen und rapportieren
- d)Anforderungsprofil des Produktes unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Qualitätskriterien festlegen
15 Produktionstechnisches Umsetzen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produzierbarkeit des Entwurfs in technischer Hinsicht prüfen
- b)technische Zeichnung für die Herstellung der Datenträger vorbereiten
- c)maschinentechnische Informationen auf Musterdatenträger übertragen
- d)Datenträger erstellen und kopieren
- e)Prototypen nach verschiedenen Techniken und Ausführungen erstellen, Produkt prüfen und optimieren
Häufige Fragen
Muss ich als Produktgestalter-Textil Entwürfe und Skizzen ins Berichtsheft kleben?
Das legen Kammer und Betrieb fest, die Verordnung verlangt es nicht ausdrücklich. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen oder Fotos von Mustern erwünscht sind. Im Zweifel genügt eine kurze Beschreibung mit Motiv, Technik und Farbstellungen.
Wer prüft mein Berichtsheft im Betrieb?
Ausbildende sehen den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist Ihr Ausbilder oder die Abteilungsleitung. Auszubildende führen ihn selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Lassen Sie sich die Durchsicht regelmäßig bestätigen.
Wie genau soll ich Stoffe, Farben und Maschinendaten beschreiben?
Nennen Sie, was für die Tätigkeit zählt: Bindung, Material, Farbstellung, Rapport oder Fadendichte. Interne Rezepturen und Kundendaten lassen Sie weg. Zwei bis vier Sätze pro Tag reichen, wenn sie konkret sind.
Was trage ich in Wochen mit Zwischenprüfung oder Berufsschulblock ein?
Tragen Sie die Themen der Berufsschule als Stichworte ein, in der Prüfungswoche die Vorbereitung und die Aufgabe knapp. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehört der Unterricht in den Nachweis. Urlaubs- und Krankheitstage halten Sie ebenfalls fest.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil (TextilProdAusbV 2003), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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